Unterrichtung. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/4945. durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages

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Ägypten 0,140 0,190. Afghanistan 0,290 0,290. Albanien 0,140 0,290. Andorra 0,090 0,190. Australien 0,090 0,190. Bahrain 0,190 0,290

Transkript:

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945 14.05.93 Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages über Auslandsdienstreisen der Mitglieder des Bundestages 1. Grundlage der Berichtspflicht Das Plenum hat in seiner 118. Sitzung am 6. November 1992 eine Beschlußempfehlung des Ältestenrates (Drucksache 12/2665) angenommen und folgenden Beschluß gefaßt: Die Präsidentin des Deutschen Bundestages erstellt in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode einen Bericht über Auslandsdienstreisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dieser Bericht enthält Angaben über die Anzahl und die Zielländer der Reisen von Ausschußdelegationen, offiziellen Delegationen, Parlamentariergruppen sowie Einzelreisen und die damit verbundenen Kosten je Haushaltsjahr. " In Ausführung dieses Beschlusses lege ich hiermit den ersten Bericht über Auslandsdienstreisen der Mitglieder des Bundestages für die Jahre 1991 und 1992 vor. 2. Genehmigung von Auslandsdienstreisen Nach 17 Abs. 1 Abgeordnetengesetz bedürfen Auslandsdienstreisen der vorherigen Genehmigung der Präsidentin. Alle Dienstreisen müssen im ausschließlichen Interesse des Deutschen Bundestages liegen und sind deshalb ausführlich und überzeugend zu begründen. Die Präsidentin entscheidet über Anträge auf Genehmigung von Delegationsreisen der Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie der Parlamentariergruppen erst nach eingehender Erörterung und Beratung im Präsidium. Einzelnen Ausschußmitgliedern werden Reisen nur genehmigt, wenn der/die jeweilige Vorsitzende erklärt, daß die beantragte Reise zum Studium von Sachfragen im Interesse des Ausschusses erfolgt und damit unabweisbar ist. 3. Funktion und Bedeutung der Auslandsdienstreisen Der Deutsche Bundestag kann die parlamentarischen Aufgaben, die ihm durch das Grundgesetz zugewiesen sind, nur wirksam erfüllen, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel auch die Möglichkeit zu Auslandsdienstreisen einschließen. Auslandsdienstreisen sind nach den Ausführungsrichtlinien für Reisen von Mitgliedern des Bundestages Reisen zum Studium von Sachfragen, die ausschließlich im Interesse des Deutschen Bundestages liegen. Eine sachgerechte Gesetzgebung und eine effektive Kontrolle der Bundesregierung sind nur denkbar, wenn sich die Abgeordneten bei bestimmten Fragen auch im Ausland informieren können. Die heutigen politischen, ökonomischen und ökologischen Probleme schließen vielfach einzelstaatliche Lösungen aus und verlangen ein Zusammenwirken mit anderen Staaten, z. B. auf bilateraler Ebene, im Verbund der EG-Mitglieder oder durch weltweites Handeln. Reisen von Mitgliedern des Bundestages sichern weiterhin, daß der Standpunkt und die politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland bei bestimmten Fragen ausländischen Gesprächspartnern vermittelt werden. Neben die Vermittlung deutscher Posi tionen tritt der Einsatz für die weltweite Anerkennung zentraler Werte, die Betonung der demokratischen Staatsform und die Anerkennung der Menschenrechte. Die Darstellung dieser Anliegen kommt zum Beispiel deutlich zum Ausdruck in der Zahl der Einzeldienstreisen in die Russische Föderation Rußland und in die Ukraine im Jahr 1992. Die Notwendigkeit, mit dem Bündnispartner USA wegen der verschiedenen Krisenregionen enge Kontakte zu halten, spiegelt sich ebenfalls in der Zahl der Einzel- und Delegationsreisen in die Vereinigten Staaten in beiden Berichtsjahren wider. Diesen Funktionen von Auslandsdienstreisen steht nicht entgegen, daß die Vertretung deut-

Drucksache 12/4945 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode scher Standpunkte und der Einsatz für Demokratie und Menschenrechte einen wesentlichen Bestandteil der Außenpolitik der Bundesregierung bilden. Abgesehen von der Kontrollaufgabe des Parlaments, die die Außenpolitik der Bundesregierung einschließt, unterliegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Ausland nicht denselben protokollarischen Bindungen und Rücksichten wie die Bundesregierung. Sie können daher leichter Kontakt zu Minderheiten oder politisch Verfolgten herstellen sowie sich bei Gesprächen mit unterschiedlichen Stellen des jewei ligen Gastlandes Informationen beschaffen, aber sich auch für die Rechte von Einzelpersonen oder Bevölkerungsteilen einsetzen. 4. Einzelangaben zu Auslandsdienstreisen a) Der Berichtszeitraum erfaßt die Jahre 1991 und 1992, da nach dem oben genannten Bundestagsbeschluß in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode ein Bericht erstellt werden soll. Der Bericht differenzie rt, wie von diesem Beschluß vorgegeben, zwischen Reisen von Ausschußdelegationen (AD), Reisen offizieller Delega tionen (OD), Reisen von Parlamentariergruppen (PGr) sowie Einzelreisen (ED). Ausschußdelegationen setzen sich aus Mitgliedern eines der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages zusammen. Unter diesem Beg riff erfaßt sind aber auch Delega tionen eines Untersuchungsausschusses, eines Sonderausschusses oder einer Enquete-Kommission. Offizielle Delegationen stehen unter der Leitung der Präsidentin oder eines anderen Mitglieds des Präsidiums und dienen der Aufnahme oder Pflege von Kontakten zwischen dem Deutschen Bundestag und einem anderen Parlament. In Parlamentariergruppen schließen sich Abgeord nete des Deutschen Bundestages zusammen, die besondere Beziehungen zu Kollegen aus einem bestimmten ausländischen Parlament oder aus Parlamenten einer bestimmten Weltregion pflegen wollen. Neben bilateralen Parlamentariergruppen (z. B. Deutsch-Britische Parlamentariergruppe) gibt es auch multilaterale (z. B. Deutsch-Skandinavische Parlamentariergruppe). Der Bericht erfaßt nicht die Reisen zu den parlamentarischen Versammlungen der NATO, der WEU, der KSZE und der IPU sowie des Europarates. b) Im Berichtszeitraum haben stattgefunden: 195 Ausschußreisen (AD) (1991: 86; 1992: 109) 4 Reisen offizieller Delegationen (OD) (1991: 2; 1992: 2) 37 Reisen von Parlamentariergruppen (PGr) (1991: 12; 1992: 25) 362 Einzeldienstreisen (ED) (1991: 135; 1992: 227) Die 1992 im Vergleich zu 1991 höhere Anzahl von Auslandsdienstreisen findet ihre Begründung darin, daß der 12. Deutsche Bundestag im Anschluß an seine Konstituierung am 20. Dezember 1990 seine Arbeit 1991 aufgenommen und Gremien und Parlamentariergruppen in der ersten Jahreshälfte gebildet hat. Erfahrungsgemäß finden im zweiten und dritten Jahr einer Wahlperiode mehr Auslandsdienstreisen statt als im ersten und vierten Jahr. Diese Jahre sind durch die Aufnahme der parlamentarischen Arbeit und den Wahlkampf geprägt. Unterteilt nach Erdteilen sind als Anlagen 1 und 2 die Anzahl und die Zielländer der Reisen von Ausschußdelegationen, offiziellen Delegationen, Parlamentariergruppen sowie Einzelreisen für die Haushaltsjahre 1991 und 1992 aufgeschlüsselt. Die Anlage 3 weist die Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1991 bzw. 1992 durchgeführten Reisen nach. Bonn, den... Dr. Rita Süssmuth -

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945 Anlage 1 U. Angaben über die Anzahl und die Zielländer der Reisen im Haushaltsjahr 1991 von Ausschußdelegationen (AD), offiziellen Delegationen (OD), Parlamentariergruppen (PGr) sowie Einzelreisen (ED) EUROPA Albanien 1 1 1 Baltische Staaten 1 1 7 Belgien (Brüssel EG) 4 8 Bulgarien 1 1 Dänemark 2 Frankreich 5 1 13 Griechenland 4 Grönland 1 Island 2 Italien 8 Jugoslawien (ehemaliges) 1 4 Luxemburg 1 Niederlande 3 2 Norwegen 1 2 Österreich 2 Polen 1 6 Portugal 1 2 Schweden 1 3 Schweiz 2 4 Sowjetunion (ehemalige) 4 2 Spanien 1 1 1 Tschechoslowakei (ehemalige) 3 6 Türkei 3 1 Ungarn 4 1 1 4 Vereinigtes Königreich 1 3

Drucksache 12/4945 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Reisen in mehrere Lander Albanien, Griechenland, Türkei 1 Belgien, Frankreich, Schweiz 1 Bulgarien, Tschechoslowakei (ehem.), Ungarn 1 Dänemark, Grönland 1 Dänemark, Schweden 1 Finnland, Sowjetunion 2 Frankreich, Italien, Portugal, Spanien. 1 Griechenland, Italien, Spanien 1 Österreich, Tschechoslowakei (ehem.). 1 Polen, Tschechoslowakei (ehem.) 1 AFRIKA Ägypten 1 Benin 1 2 Namibia 2 Simbabwe 1 Südafrika 1 1 Ägypten, Jemen 1 Benin, Côte d'ivoire 1 Burundi, Ruanda, Tansania 1 Côte d'ivoire, Mali, Niger, Togo 1 Kamerun, Kongo 1 Komoren, Madagaskar, Mauritius, Tansania 1 Mosambik, Namibia, Südafrika 1 Namibia, Südafrika 3 Sambia, Zaire 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945 AMERIKA Argentinien 2 Chile 1 Guatemala 1. Guyana 1 Jamaika 4 Kanada 2 Kuba 1 Mexiko 1 1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 6 2 19 Argentinien, Brasilien 1 Bolivien, Brasilien 1 Brasilien, Chile 1 Brasilien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Nicaragua, Panama 1 Chile, Argentinien 1 Costa Rica, Nicaragua, USA 1 Dominikanische Republik, Guatemala, Haiti 1 Kanada, USA 3

Drucksache 12/4945 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode ASIEN Indien 1 Iran, Islamische Republik 1 2 Israel 1 1 2 3 Japan. 2 Mongolei 1 Thailand 1 China, Korea 1 Hongkong, Indonesien, Singapur 1 Indien, Nepal 1 1 Indonesien, Malaysia 1 Kambodscha, Laotische Demokratische Volksrepublik 1 Papua-Neuguinea, Philippinen, Samoa. 1 AUSTRALIEN/OZEANIEN Australien 1 Japan, Neuseeland, USA (Hawaii) 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945. Anlage 2 II.1. Angaben über die Anzahl und die Zielländer der Reisen im Haushaltsjahr 1992 von Ausschußdelegationen (AD), offiziellen Delegationen (OD), Parlamentariergruppen (PGr) sowie Einzelreisen (ED) EUROPA Albanien 3 Baltische Staaten 2 8 Belgien (Brüssel EG) 8 8 Bulgarien 2 1 1 Dänemark 8 Finnland 2 1 Frankreich 6 22 Griechenland 1 1 Irland 1 1 Italien 3 1 3 Jugoslawien (ehemaliges) 6 Litauen 2 Moldawien 1 Niederlande 2 1 4 Norwegen 1 1 1 Österreich 1 1 7 Polen 2 1 11 Portugal 2 5 Rumänien 1 1 Russische Föderation Rußland 4 11 Schweden 2 Schweiz 3 7 Spanien 5 1 6 Tschechoslowakei (ehemalige) 6 Türkei 1 2 Ukraine 1 1 Ungarn 3 5 Vereinigtes Königreich 2 7 Weißrußland. 2 Zypern 1

Drucksache 12/4945 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Finnland, Norwegen, Schweden 2 Griechenland, Türkei 1 Irland, Vereinigtes Königreich 1 Kasachstan, Russische Föderation Rußland, Ukraine 1 Marokko, Portugal, Spanien 1 Niederlande, Schweden, Bundesrepublik Deutschland 1 Österreich, Schweiz 2 Russische Föderation Rußland, Ukraine 1 10 AFRIKA Ägypten 1 Äthiopien 1 Angola 1 Burkina Faso 2 Kanarische Inseln (Spanien) 2 Marokko 1 Simbabwe 1 Sudan 1 Südafrika 1 Äthiopien, Kenia, Ruanda 1 Äthiopien, Sudan 1 Angola, Namibia, Südafrika 1 Angola, Uganda 1 Benin, Kap Verde, Mali 1 Ghana, Liberia, Sierra Leone 1 Ghana, Togo 1 Jemen, Tansania 1 Namibia, Simbabwe, Südafrika 1 Namibia, Uganda 1 Madagaskar, Mauritius 1 Kenia, Simbabwe, Uganda 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945 AMERIKA Argentinien 1 Bolivien 1 Brasilien 1 Chile 1 El Salvador 3 Guatemala 1 Honduras 1. Jamaika 3 Kanada 1 1 1 Kolumbien... 1 1 Mexiko. 1 3 Venezuela 1 Vereinigte Staaten von Amerika (USA). 8 1 19 Argentinien, Brasilien 2 Argentien, Chile, Paraguay 1 Bolivien, Brasilien 1 Brasilien, Dominikanische Republik, Kolumbien 2 Chile, Guatemala 1 Costa Rica, Jamaika 1 Guatemala, Mexiko, Panama, Peru 1 Hongkong, Japan, USA 1 Jamaika, Mexiko 1 Kanada, Island (Europa) 1 Kanada, USA.. 2 Mexiko, Venezuela, Nicaragua, einschließlich Washington (USA) 1 Mexiko, USA 1

Drucksache 12/4945 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode ASIEN China 2 Georgien 1 Hongkong 1 Indien 1 Israel 1 1 8 Japan 4 Jemen 1 Kambodscha 1 1 Kasachstan 4 Libanon 1 Pakistan 1 Syrien, Arabische Republik 1 Taiwan 1 Thailand 1 1 Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien 1 Australien, Singapur 1 Australien, Singapur, Thailand 1 Birma, Indien 1 China, Indonesien 1 1 China, Kuwait, Myanmar, Tibet 1 China, Mongolei 1 Hongkong, Japan 1 Indien, Pakistan 1 Indonesien, Philippinen, Vietnam 1 Japan, Korea 1 Japan, Südkorea 1 Kasachstan, Kirgisien 1 Myanmar, Thailand 1 AUSTRALIEN/OZEANIEN Australien Neuseeland 1 1 1

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/4945 Anlage 3 1. Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1991 durchgeführten Reisen 86 Ausschußreisen (AD) 2 958 312 DM 2 Offizielle Delegationen (OD) 52 794 DM 12 Parlamentariergruppen (PGr) 468 927 DM 135 Einzeldienstreisen (ED) 638 341 DM Gesamtkosten in 1991 4 118 374 DM 2. Gesamtkosten der im Haushaltsjahr 1992 durchgeführten Reisen 109 Ausschußreisen (AD) 2 919 026 DM 2 Offizielle Delegationen (OD) 16 447 DM 25 Parlamentariergruppen (PGr) 1 087 710 DM 227 Einzeldienstreisen (ED) 967 148 DM Gesamtkosten in 1992 4 990 331 DM