Arbeitsgruppe 1 Lernbehinderung Zu Dimension A Inklusive Kulturen schaffen Bereich A1 Gemeinschaft bilden Berufsbildungswerke haben die Ziele: 1. jeder fühlt sich willkommen 2. Teilnehmer/Innen im Berufsbildungswerk helfen einander 3. Mitarbeiter/Innen arbeiten kooperativ zusammen 4. Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/Innen gehen respektvoll miteinander um (hierzu gibt es in den Berufsbildungswerken noch Entwicklungspotential) Für Menschen mit Lernbehinderung ist Lernen und Leben in einem gemeinschaftlichen Umfeld eine notwendige Bedingung für das Gelingen beruflicher Rehabilitation. Bereich A2 Inklusive Werte verankern Dieser Bereich ist eine wichtige Aufgabe für die Berufsbildungswerke im Rahmen einer inklusiven beruflichen Rehabilitation: 1. an alle Teilnehmer/Innen werden hohe Erwartungen gestellt, 2. Mitarbeiter/Innen, Teilnehmer/Innen, Eltern und Mitglieder von Vertretungsgremien haben eine gemeinsame Vorstellung von Inklusion 3. Alle Teilnehmer/Innen werden in gleicher Weise wertgeschätzt. 4. Mitarbeiter/Innen und Teilnehmer/Innen betrachten einander als Mensch und Rollenträger/Innen 5. Die Mitarbeiter/Innen versuchen, Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe in allen Bereichen des Berufsbildungswerkes zu beseitigen. 6. Das Berufsbildungswerk bemüht sich alle Formen von Diskriminierung auf ein Minimum zu reduzieren.
Dimension B Inklusive Strukturen etablieren Bereich B1 Eine Schule für alle entwickeln Eine Einheits -Schule in Berufsbildungswerken für alle zu etablieren, ist nicht sinnvoll und wünschenswert. Hier müssen die Grenzen einer Einrichtung und ihrer Möglichkeiten realistisch gesehen werden. Den höchst unterschiedlichen Besonderheiten von Nichtbehinderten und verschiedener Behinderungsgruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen im Lernprozess gleichzeitig Rechnung zu tragen, ist nur sehr bedingt möglich. Im ungünstigsten Fall kann das dazu führen, dass die Einrichtung den besonderen individuellen Erfordernissen von Menschen mit ihrer speziellen Behinderung nicht mehr Rechnung tragen zu können. Bereich B2 Unterstützung für Vielfalt organisieren Dieser Bereich wird von den Teilnehmer/Innen der Arbeitsgruppe im Hinblick auf die in den Berufsbildungswerken bereits bestehende Vielfalt und als besondere Aufgabe gesehen, die bereits in vielfältiger Weise umgesetzt wird Dimension C Inklusive Praktiken entwickeln Bereich C1 Lernengagements organisieren Die Weiterentwicklung dieser Lernengagements, die in Berufsbildungswerken einen hohen Stellenwert haben, ist ständige Aufgabe und hat Verpflichtung zur Weiterentwicklung. Bereich C2 Ressourcen mobilisieren ist ebenfalls bestehende Praxis der Arbeit in den Berufsbildungswerken, die auch im Hinblick auf Inklusion ständig weiterentwickelt werden.
Arbeitsgruppe 2 Körperbehinderung und Mehrfachbehinderungen, einschl. Anfallserkrankungen 1. Im Hinblick auf die Dimension Inklusive Kulturen schaffen sind die Teilnehmer der Arbeitsgruppe die Zielsetzungen und Wertehaltungen in den Berufsbildungswerken bereits in hohem Maße realisiert. 2. Die technischen Ausstattungen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sind im großen Maße in den Berufsbildungswerken vorhanden, bedürfen allerdings einer ständigen Anpassung. 3. Das allgemeine Umfeld bietet diese Barrierefreiheiten im Hinblick auf eine Realisierung von Inklusion häufig nicht. 4. Menschen mit Körperbehinderung bedürfen in vielen Fällen einer individuellen Pflege und Assistenz die in Berufsbildungswerken gewährleistet ist. 5. Berufsbildungswerke realisieren im besonderen Maße die Forderungen der Inklusion. (plus Arbeitsassistenz).
Arbeitsgruppe 3 Sinnesbehinderungen (Hör- und Sprachbehinderungen, Sehbehinderungen) 1. Beachten: - Besonderheiten in der Kommunikation - Sprache als System - erschwerter Zuganges durch die Sinnesbehinderung zur Informationen - Ideennutzung (insbesondere für Menschen mit Sehbehinderung) - behinderungsspezifische Persönlichkeitsaspekte: Bedrohung durch Inklusion: Nichtbeachtung von behinderungsbedingten Kulturdifferenzen: spezifische Art der Kontaktgestaltung von Menschen mit Sinnesbehinderungen (insbesondere bei stark Hörgeschädigten und Tauben Menschen) 2. (vermeintliche?) Bedrohung durch allgemeine kulturelle Umgangsformen reduzie ren Besonderheiten des zwischenmenschlichen kulturellen Umgangs von Menschen mit Sinnesbehinderungen annehmen. Inhaus -Förderung im BBW und Hilfe zur Selbsthilfe für Draußen erfordern eine weitgehend störungsfreie im Berufsbildungswerk gegebene Fördersituation Vorbereitung des äußeren Systems, in das inkludiert werden soll durch Infos, Kontakte zur Annahme der Besonderheiten von Menschen mit Sinnesbehinderungen. mehr Lernorte außerhalb von Berufsbildungswerken führen zu einer Verzahnung von spezifischer Förderung innerhalb des Berufsbildungswerkes und ermöglichen außerhalb des Berufsbildungswerkes eine Annahme/Inklusion von Menschen mit Sinnesbehinderungen.
3. Zum Erfordernis spezieller Berufsbildungswerke für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen In Anlehnung an das Tagungsmotto Inklusion = Barrieren erkennen + Brücken bauen, Brücken bauen ist festzustellen: Ohne Spezialisierung und spezifische Erkenntnisse der Besonderheiten von Menschen mit Behinderung geht nicht. Berufsbildungswerke leisten bereits einen bedeutenden Beitrag zur Inklusion, indem sie Inklusion innerhalb ihrer Einrichtungen praktizieren und Menschen auf ein inkludiertes Leben vorbereiten. Anmerkung zum Index für Inklusion: Die Tragfähigkeit dieses Index (der für Lernen und Teilhabe in Schulen entwickelt wurde) für die berufliche Rehabilitation, ist zu hinterfragen. Eine Anpassung des Index an die Besonderheiten der Berufsbildungswerke, ist eine Aufgabe für die Zukunft.
Arbeitsgruppe 4 Psychische Erkrankungen Autismus, ADHS Zu Dimension A Inklusive Kulturen schaffen - Freizeitaktivitäten außerhalb des Berufsbildungswerkes (externe Ressourcen nutzen, zum Beispiel Sportvereine) - selbstständige Wohnformen in der Gemeinde (Außenwohngruppen) - soziales Lernverständnis entwickeln - Förder- und Reha-Gruppen nach außen öffnen?! (AbH-Ausbildung mit begleitenden Hilfen). - Flexibilität in der BBW-Maßnahme (interne Durchlässigkeit) - Spezifische Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit - Beratungsangebote für Arbeitgeber und weitere Unterstützungsangebote zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (zum Beispiel Paten, Coaches, Trainer) - Konzepte von Arbeitsplätzen für Menschen mit psychischen Behinderungen entwickeln - Grundfähigkeiten für Freizeitaktivitäten vermitteln, um spätere Integration/Inklusion in die Gemeinschaft zu fördern (zum Beispiel Musik-Bands, Blaskapelle, Schützenverein, ETC) - Mitarbeiter/Innen Fortbildung für potentielle Arbeitgeber - Thema Stigmata, Umgang mit psychischen Behinderungen - Arbeitsplatzprofile entwickeln Inklusionskompetenzzentrum Berufsbildungswerk