Informationsveranstaltung zum Wechsel in die reakkreditierten Studienordnungen Historisches Institut Studiengänge: Lehramt GymGe/HRG u. fachwiss. BA/Ma
Allgemeines zur Reakkreditierung Betroffene Studiengänge: alle BA-/MA-Studienordnungen müssen regelmäßig (alle 5-7 Jahre) reakkreditiert werden. Die Durchführung erstreckte sich über mehrere Jahre. Seit 2015 gilt für alle Neueinschreibungen die Neue PO. Die Zeit der Überlappung von alter und neuer PO läuft jetzt mit dem SS 2017 aus. Achtung: Die alte Prüfungsordnung endet am 30.9.2017. Das Studium kann danach nur noch nach einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung fortgesetzt werden. Auch für den Wechsel im WS 17/18 sind die registrierten Leistungen zu übertragen. Hier passiert nichts automatisch!!
Variante 1 Ich schaffe es noch im SS 2017 mein Fach/mein Studium abzuschließen! Was muss ich dabei beachten?
Abschluss des Studiums im SS 2017 Eine Abschlussarbeit kann gemäß alter Prüfungsordnung letztmalig am 30.9.2017 abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Mitteilung des Themas durch das Prüfungsamt an den Prüfling. Dieser Zeitpunkt muss beim Bachelorstudium mindestens 10 Wochen vor dem 30.9.2017 liegen, im Masterstudium sechs Monate (bei einer empirischen Arbeit) oder vier Monate (bei einer nicht-empirischen Arbeit). Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss daher rechtzeitig erfolgen, da zwischen Anmeldung und Themenmitteilung eine nur begrenzt kalkulierbare Zeitspanne liegt, vor allem wenn die Anmeldung in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt.
Abschluss des Studiums im SS 2017 Für den Fall, dass während der Abfassung der Abschlussarbeit eine Verlängerung der Abgabefrist (z.b. wegen Krankheit) erforderlich sein könnte, muss die Anmeldung entsprechend früher d.h. zwei Wochen vorher erfolgt sein. Eine Verlängerung der Abgabefrist über den 30.9.2017 hinaus ist nicht statthaft. Empfehlung für den Bachelorstudiengang: eine Anmeldung nach alter Ordnung sollte vor dem 1. Juli 2017 erfolgen. Bei einer empirischen Masterarbeit sollte die Anmeldung bis Mitte März erfolgen, bei einer nichtempirischen Masterarbeit bis Mitte Mai. Zudem: Falls die Arbeit beim Erstversuch mangelhaft (5,0) ausfällt, ist eine Wiederholung nach dem 30.9.2017 nach alter Ordnung nicht möglich: ein Wechsel in die neue Ordnung ist erforderlich.
Variante 2 Ich werde es nicht schaffen im SS 2017 mein Fach, mein Studium abzuschließen! Ich werde in die neue PO übertreten! Was muss ich beim freiwilligen Wechsel in die neue PO beachten?
Änderungen nachvollziehen: Ein Übertritt ist nur im selben Studienprofil möglich: HRG bleibt HRG, GyGe bleibt GyGe und Ba ak. bleibt Ba ak. Machen Sie sich mit Hilfe des Modulhandbuchs mit der Neuen Struktur vertraut, damit Sie sich bei den Bewerbungen für das SS 17 bzw. WS 17/18 entsprechende Veranstaltungen heraussuchen können. Sie finden die Modulhandbücher über die Seiten der Prüfungsämter oder auch im Info-Navi des HI.
Übertragungen von alt zu neu / Äquivalenztabellen Mit Hilfe der sogenannten Äquivalenztabellen können Sie sich in aller Ruhe anschauen, wie Ihre Leistungen aus dem alten Modell ins neuen Modell übertragen werden. Sie finden diese Tabellen auf der Seite der Fakultät => Studium => Neue PO 2015 Grundsätzlich soll beim Übertritt nichts verloren gehen.
Ende Januar 2017 Am 30. Januar hat der Prüfungsausschuss getagt und Änderungen beschlossen. Anfang Februar werden die Äquivalenztabellen aktualisiert. Im Fache Geschichte (Profil GyGe) werden vor allem die Selbstständigen Studien nunmehr berücksichtigt werden können. Daher: im Februar Äquivalenztabellen im Blick haben und auf Aktualisierungen achten.
Vorgehen beim Wechsel Die Prüfungsämter haben bestimmte Zeitfenster festgelegt, in denen Sie den Wechsel beantragen können. Sie finden Informationen zum Prozedere auf den Infoseiten der zuständigen Prüfungsämter (auch auf meiner Homepage in der rechten Spalte Aktuelles verlinkt). Der Wechselantrag ist grundsätzlich über das Migrationstool Stufo zu generieren. Ggf. kommt noch ein weiteres Antragsformular hinzu (Info- Seiten der PÄ!)
Was liest Stufo? Stufo kann nur in KLIPS 1 von Ihnen registrierte Leistungen (LN, atn) auslesen! SCHRITT 1: Alles registrieren!!!
LP in der neuen PO Achtung: In der neuen PO werden LP nur für abgeschlossene Module angerechnet. Registrierte Veranstaltungen unabgeschlossener Module werden zwar übertragen, die Punkte aber in KLIPS 2.0 (erst) mit dem Modulabschluss gutgeschrieben.
Vorgehen beim Wechsel Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät Wechselfenster: Ba akademisch: Für einen Wechsel in die neuen Prüfungsordnungen (PO 2015) zum Sommersemester 2017 können Anträge im Zeitfenster vom 15.2.2017 bis zum 20.4.2017 (BACHELOR: jeweils montags bis donnerstags 12-13 Uhr; MASTER: dienstags 14-16 Uhr) im Prüfungsamt zur Bearbeitung eingereicht werden. Prüfungsamt des ZfL Wechselfenster Ba Lehramt: Der Wechsel der Prüfungsordnung ist nur innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters möglich. Der Antrag für den Wechsel zum Sommersemester 2017 muss zwischen dem 15. Februar und 15. März 2017 vollständig im ZfL eingereicht werden. Der Wechsel der Prüfungsordnung kann ausschließlich anhand des im Migrationstool hinterlegten Wechselantrags erfolgen. Neben dem eigentlichen Antrag enthält dieser auch die aus dem Tool generierten Anerkennungsbögen.
Veranstaltungsbelegung Belegen Sie bitte in der 1. Belegphase für das SS 17 Seminare in Klips 1. Wir übertragen auf Antrag Ihre Seminarzulassungen, sobald Sie in die neue PO eingeschrieben sind. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit dem Betreff Anmeldeübertragung von Klips 1 nach Klips 2.0 und Ihrer Matrikelnummer an: historik1-sekretariat@uni-koeln.de. Zu allen Vorlesungen (diese werden nicht übertragen!) melden Sie sich bitte in der Restplatzvergabe ab Semesterbeginn (erste Vorlesungswoche) selbstständig in Klips 2.0 an. Achtung: Da KLIPS 1 mit dem SS 17 ausläuft, wird das VL für WS 17/18 ausschließlich in KLIPS 2.0 verwaltet werden! Fristen beachten!!!
Das Migrationstool Stufo Das Migrationstool kann nur Ihre registrierten Leistungen aus Klips 1 auslesen und die Übertragung der Leistungen in die neue Studienordnung simulieren. Anschließend können Sie über das Tool Ihren Antrag zum Wechsel ausdrucken. Unter https://stufo.uni-koeln.de/ können Sie sich einloggen. Eine pdf-anleitung zum Stufo finden Sie unter: http://studiumimfokus.uni-koeln.de/stufo.html
Das Migrationstool Wenn Sie sich eingeloggt haben, müssen Sie einmal Ihre Identität verifizieren, indem Sie die gezeigten Daten zu Ihrer Person bestätigen. Sie erhalten daraufhin folgende Ansicht: Klicken Sie hier auf Assistenten starten.
Das Migrationstool Sie erhalten eine Übersicht über Ihren bisher erbrachten Leistungen:
Das Migrationstool Nachdem Sie Weiter geklickt haben, müssen Sie im fachwiss. BA (!) zwei Fachbereiche auswählen (NDL, SWD, ÄDL) + ein Schwerpunktmodul (NDL, SWD, ÄDL)
Das Migrationstool Nachdem Sie Weiter geklickt haben, sehen Sie folgende Gegenüberstellung Ihrer Leistungen:
Das Migrationstool Hier müssen Sie die Übertragung in beiden Fächern bestätigen: Fachauswahl... Bestätigung
Das Migrationstool Nachdem Sie Weiter geklickt haben, können Sie den Antrag herunterladen und anschließend drucken:
Laufende Prüfungen Laufende Prüfungen, deren Ergebnisse erst nach dem Wechsel feststehen, müssen mit Hilfe des Formulars Nachtrag von Prüfungsleistungen (PA Phil-Fak) übertragen werden. Beim ZfL gibt es auch ein Formular online.
Beratung Allgemeine Beratungen zum Wechsel in die neue PO bieten auch die Prüfungsämter an. Schauen Sie auf deren jeweilige Informationsseiten.
Beratung Bevor Sie vorschnell wegen eventueller Unsicherheiten zum Fachberater gehen, sollten Sie sich selbst folgende Fragen stellen: Habe ich alle meine Leistungen in KLIPS 1 registriert? Habe ich die Online-Infos wirklich gründlich studiert? Ansprechpartner: Fachberater: Ba ak.: Prof. Dr. Holger Meding Fachberater Ba La HRG: Dr. Susanne Krauß Fachberater Ba La GyGe: Dr. Frank Bücher Sprechstunde der Geschäftsführerin Susanne Bochert