Leitlinien Teilzeit-Studium

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1 Leitlinien Teilzeit-Studium Für den Studiengang M.Sc. Raumplanung, TU Dortmund Gültig für alle Studierenden nach M.Sc. RP und M.Sc. RP 2012 Stand: Das Studium ist in Teilzeit innerhalb einer Regelstudienzeit von 3 Semestern studierbar. Je Semester werden i. d. R. max. 20 LP erworben ( 5 Abs. 5 MPO). Ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist semesterweise möglich. Soll ein Wechsel erfolgen, so ist dies im Rahmen der Rückmeldung zum nächsten Semester gegenüber dem Studierendensekretariat der Technischen Universität Dortmund verbindlich zu erklären (Formular Änderung der Studienform, vgl. 5 MPO). Besonderheiten im Teilzeitstudium Belegung von Veranstaltungen Alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Modul 1, Element 1 (Vorlesung) sind teilnahmebeschränkt und anmeldepflichtig. Alle Studierenden werden, unabhängig von ihrer Studienform, bei der Anmeldung gleich behandelt. Studierende in der Studienform Teilzeit wählen je Semester weniger Lehrveranstaltungen und Prüfungen, sodass i. d. R. max. 20 LP erworben werden. Die Leistungsanforderungen innerhalb einer Veranstaltung oder in einer Prüfung sind dabei immer identisch für alle teilnehmenden Studierenden. Studienverlauf Die Abfolge von Veranstaltungen und Modulen bzw. Prüfungsleistungen ist nicht vorgegeben und kann flexibel nach Veranstaltungsangebot und individueller Wahl gestaltet werden. Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) wird dabei entweder im ersten oder im zweiten Semester des Studiums absolviert. Die Master-Arbeit (Modul 4) wird in vier Monaten studienbegleitend bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist ist für Studierende in Teilzeit unverändert. Im Gegensatz zum Studium in Vollzeit werden während der Bearbeitung der Master-Arbeit aber keine weiteren Veranstaltungen belegt oder Prüfungsleistungen absolviert. Die Master- Arbeit sollte zu Beginn des dritten Semesters angemeldet werden, so dass das Studium bis zum Ablauf des Semesters abgeschlossen werden kann. 1 Studienbeginn vor dem Die Modulnummerierung weicht für Studierende nach M.Sc. Raumplanung (2008) von diesem Dokument ab. Bitte die Äquivalenz- und Übergangsregelungen unter beachten / 5

2 Für die Master-Arbeit bieten Lehrende bzw. Fachgebiete ggf. regelmäßige Kolloquien an, an denen alle Studierenden teilnehmen, die derzeit an diesem Fachgebiet eine Master- oder Abschlussarbeit schreiben. Studienverlauf, Beispiel-Variante A Im ersten Semester werden Modul 1 und 2 vollständig absolviert, im zweiten Semester dann das Modul 3. Präsenzveranstaltungen sind damit im ersten Semester zwei Veranstaltungen in Modul 1 und das M-Projekt oder der M-Entwurf sowie im zweiten Semester vier Veranstaltungen in Modul 3. Studienverlauf, Beispiel-Variante B Im ersten Semester wird Modul 1 vollständig absolviert, im zweiten Semester Modul 2. Modul 3 wird aufgeteilt und zur Hälfte im ersten und zur Hälfte im zweiten Semester erbracht. Präsenzveranstaltungen sind damit im ersten Semester zwei / 5

3 Veranstaltungen in Modul 1 und zwei Veranstaltungen in Modul 3. Im zweiten Semester ebenfalls zwei Veranstaltungen in Modul 3 sowie das M-Projekt oder der M-Entwurf. Benotete Prüfungsleistungen in Modul 3 werden entweder vollständig zu beiden Veranstaltungen im ersten Semester erbracht oder zu je einer Veranstaltung des ersten und einer des zweiten Semesters. Anzahl der erbrachten Leistungspunkte In der Studienform Teilzeit ist es nicht möglich, 30 LP oder mehr pro Semester zu erwerben. Sollte der Umfang von max. 20 LP deutlich überschritten werden, wird eine Veranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung zurückgewiesen und ist nicht gültig. Im Einzelfall kann dies auch als Missbrauch gewertet werden und mit den entsprechenden Konsequenzen belegt werden. Ausgenommen sind Leistungspunkte durch den Abschluss eines Moduls, wenn bereits Teile der Leistungen oder einer Prüfung zugehörigen Veranstaltungen in zurückliegenden Semestern erbracht wurden (und die Zahl der verbuchten Leistungspunkte hier entsprechend niedriger ist). Eine Mindestanzahl zu erbringender Leistungspunkte je Semester ist nicht vorgesehen. Bitte beachten: Teilzeit-Studiengänge werden nicht nach BAFöG gefördert. Dies kann ebenso für andere Arten der Studienförderung gelten. Teilzeit im Angleichstudium Auflagen aus dem Angleichstudium können ebenfalls in der Studienform Teilzeit absolviert werden. Verlangte Auflagen müssen zwingend vollständig absolviert werden. Sofern es sich dabei um Module oder Modulelemente handelt, in denen nur einmal jährlich ein Veranstaltungsangebot stattfindet, ist die Flexibilität hier geringer als im Master-Studium. Die Studierbarkeit in Teilzeit kann für Auflagen im Angleichstudium dementsprechend nicht uneingeschränkt garantiert werden. Die Möglichkeiten sollten individuell vor Semesterbeginn geprüft werden. Ggf. können Leistungen aus dem Master-Studium um ein oder zwei Semester vorgezogen oder Leistungen aus dem Angleichstudium um ein oder zwei Semester nach hinten geschoben werden. Unverändert gilt für alle Studierenden Folgende Leitlinien gelten für alle Studierenden, unabhängig und uneingeschränkt von der Studienform Vollzeit oder Teilzeit für den Master-Studiengang Raumplanung (ohne Angleichstudium). Angebot von Lehrveranstaltungen Alle Veranstaltungen sind Wahlpflicht-Veranstaltungen, d. h. je Semester gibt es mindestens eine Veranstaltung. In der Regel sind in Modul 1, Element 1 (Vorlesung) mindestens eine Veranstaltung je Semester, in Modul 1, Element 2 (Seminar/Übung) / 5

4 mindestens zwei Veranstaltungen je Semester und in Modul 3 (Vertiefungsschwerpunkt) mindestens drei Veranstaltungen je Studienjahr und Vertiefungsschwerpunkt vorgesehen. In Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) gibt es je Semester mindestens ein Angebot im Element M-Projekt und je Studienjahr mindestens ein Angebot im Element M-Entwurf. Es gibt keine Garantie auf ein gleiches oder vergleichbares Lehrangebot in Folgesemestern und Folgejahren. Zeitliche Koordination Lehrveranstaltungen in den Modulen 1 und 3 finden i. d. R. wöchentlich im Umfang von 2 SWS (d. h. 1,5 Stunden) statt. In Einzelfällen finden Veranstaltungen auch geblockt oder über 3,0 Stunden in der ersten oder zweiten Semesterhälfte statt. Veranstaltungen können dabei zwischen 8:30 Uhr und 20:00 Uhr liegen. Grundsätzlich frei von regelmäßigen Lehrveranstaltungen sind der Mittwochnachmittag (ab 14:00 Uhr) sowie der Freitag. Hier können in Einzelfällen Blockveranstaltungen stattfinden. Blockveranstaltungen finden i. d. R. innerhalb der Exkursionswochen (Mitte November und Mai/Pfingsten) oder unmittelbar vor oder nach Ende der Vorlesungszeit statt. Alternativ können Blockveranstaltungen auch an Freitagen und/oder in Einzelfällen an Samstagen stattfinden. M-Projekte und M-Entwürfe (Modul 2) sind montags und mittwochs, jeweils von 8:30-11:45 Uhr vorgesehen. Die Teilnahme zu diesen Zeiten muss für alle Studierenden möglich sein und i. d. R. werden diese Zeiten auch durch die Lehrenden für Betreuungsgespräche, Zwischenpräsentation etc. genutzt. Darüber hinaus kann die Gruppe individuelle Termine festlegen und die Arbeit selbstständig organisieren. Aktive Mitarbeit / Teilnahmepflicht Für alle Seminare, Übungen und das M-Projekt oder den M-Entwurf besteht die Pflicht zur aktiven Mitarbeit (unbenotet 2 ). Dies schließt die Beteiligung innerhalb der angekündigten Lehrveranstaltungstermine mit ein. Je nach Veranstaltungskonzept kann dies insbesondere in Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) auch weitere Termine beinhalten, die gemeinsam festgelegt werden. Leistungsanforderungen werden spätestens zu Semesterbeginn im kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KOMPASS) vollständig angekündigt bzw. sind für Modul 2 (M-Projekt/M-Entwurf) im Projektwiki der Fakultät einsehbar. Nachteilsausgleich Nach 7 Abs. 5 und Abs. 7 MPO 2012 ist für bestimmte Fälle (chronische Krankheit, Behinderung, Mutterschutz, Pflege von Angehörigen) ein Nachteilsausgleich vorgesehen. Nachteilsausgleich bedeutet aber nicht, dass die genannten Gründe 2 Für Studierende nach M.Sc. Raumplanung (2008) in ihrem Modul 2 ggf. benotet. Siehe Äquivalenzund Übergangsregelungen / 5

5 dazu führen, dass die Anforderungen an einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer reduziert werden. In solchen Fällen müssen die jeweiligen Studierenden die Lehrenden informieren, die dann gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss und ggf. der oder dem Modulbeauftragten eine geeignete abweichende Form der Leistungserbringung festlegen. Kein Nachteilsausgleich ist vorgesehen für Nebenjobs, private Termine oder kulturelle und sprachliche Hürden. Hierfür sind nach persönlicher Rücksprache mit den Lehrenden oder der Studienfachberatung aber ggf. individuelle Unterstützungsangebote vorhanden oder angepasste Regelungen möglich. In Veranstaltungen, die Elemente von Gruppenarbeit beinhalten, ist dies ausschließlich einvernehmlich mit anderen Teilnehmer/-innen möglich / 5

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