FAHRZEUGRÜCKGABE
RÜCKGABE IHRES FAHRZEUGS A. WAS IST BEI DER FAHRZEUGRÜCKGABE ZU BEACHTEN? B. WAS MUSS ZUASMMEN MIT DEM FAHRZEUG ZURÜCKGEGEBEN WERDEN? C. WO ERFOLGT DIE FAHRZEUGRÜCKGABE? D. WER ÜBERPRÜFT DAS FAHRZEUG AUF SCHÄDEN? E. AKZEPTABLE UND NICHT AKZEPTABLE SCHÄDEN? F. KAUF IHRES FAHRZEUGS G. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN H. WIR SIND FÜR SIE DA
A. WAS IST BEI DER FAHRZEUGRÜCKGABE ZU BEACHTEN? Nach der Rückgabe wird Ihr Fahrzeug von einem unabhängigen Unternehmen inspiziert. Dadurch, dass Ihr Fahrzeug nach der Rückgabe auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkauft wird, wirkt sich jeglicher Schaden wertmindernd aus. Arval ist sich bewusst, dass Sie kein fabrikneues Fahrzeug zurückgeben. Daher beschreibt diese Anleitung sowohl in Rechnung gestellte als auch von uns tolerierte Schäden. In jedem Fall werden eventuell bestehende Zusatzvereinbarungen zwischen Ihrem Unternehmen und Arval berücksichtigt. Sollten an Ihrem Fahrzeug noch Arbeiten nötig sein (Inspektion, Reifen, Karosserie etc.), zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen, um zu überprüfen, ob die Arbeiten vor der Rückgabe notwendig sind. Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug gründlich vor der Rückgabe (sowohl von innen als auch von aussen). Wenn das Fahrzeug nicht ausreichend gereinigt wurde, ist Arval gezwungen, Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Entfernen Sie Ihre persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug. Denken Sie an Dinge wie Parkausweise, CDs im CD-Player oder Ihre Speicherkarte. Wichtig: Sie dürfen optionales Zubehör, das Sie persönlich bezahlt haben, nur dann entfernen, wenn durch die Entfernung keine sichtbaren Schäden am Fahrzeug entstehen. Die Kosten für die Reparatur von Schäden aufgrund der Nichteinhaltung dieser Anforderung werden Ihrem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Möglicherweise stellt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kosten in Rechnung. 3
B. WAS MUSS ZUSAMMEN MIT DEM FAHRZEUG ZURÜCKGEGEBEN WERDEN? Alle Gegenstände, die bei der Lieferung im Fahrzeug waren, müssen zurückgegeben werden: Bedienungsanleitungen (inklusive diejenigen des Radios und des Navigationssystems) Serviceheft (ausgefüllt und gestempelt) Hauptschlüssel, Ersatzschlüssel und Fernbedienungen PIN-Codes für Radio, Alarmanlage und Zündschloss Radio und/oder Navigationssystem, komplett mit dem abnehmbaren Bedienteil CD/DVD/SD-Karte für das Navigationssystem Warndreieck und Sicherheitsweste Reserverad oder Reparatursystem (Pannenset) und Wagenheber Zigarettenanzünder Schlüssel für die abschliessbaren Radmuttern Ihrer Leichtmetallfelgen Hutablage Kopfstützen Zusätzliche Sitze Ersatzreifen oder Reifen-Reparaturkit Eingelagerte Reifen / Kompletträder (pro fehlendes Reifenset werden CHF 200.00 für die nachträgliche Abholung verrechnet) 4
C. WO ERFOLGT DIE FAHRZEUGRÜCKGABE? Wenn Sie ein neues Leasing-Fahrzeug von Arval beim Händler abholen, müssen Sie Ihr altes Fahrzeug beim Händler zurücklassen. Wenn der Händler Ihr neues Fahrzeug zu Ihnen liefert, müssen Sie dem Händler Ihr altes Fahrzeug übergeben. Wenn Sie ein neues Leasing-Fahrzeug von einem anderen Leasing-Unternehmen erhalten oder wenn Ihr aktuelles Fahrzeug nicht ausgetauscht wird nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Driver Center auf unter 041 748 37 37. Wichtig: Sie und Ihr Arbeitgeber bleiben bis zur Abnahme für das Leasing-Fahrzeug verantwortlich. Eine Abnahme ist erst möglich, nachdem Sie das Fahrzeug zusammen mit seiner gesamten Ausstattung und allen Unterlagen an Arval zurückgegeben haben. Wir organisieren den Transport Ihres Leasing- Fahrzeugs zu unserem Fahrzeugdepot, wo das Fahrzeug im Anschluss inspiziert wird. Bitte vernichten Sie Ihre Tankkarte(n). 5
D. WER ÜBERPRÜFT DAS FAHRZEUG AUF SCHÄDEN? Als Fahrer müssen Sie Schäden am Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden an Arval melden, nachdem diese aufgetreten sind oder festgestellt wurden. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs werden die Schäden durch eine unabhängige Firma geprüft. Das Fahrzeug wird nach der Rückgabe durch eine unabhängige Firma inspiziert. Die Ergebnisse des Inspekteurs der den Fahrzeugzustand überprüft sind verbindlich. Je nach den mit Ihrem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen stellen wir gemeldete und nicht gemeldete Schäden in Rechnung. Auf der Grundlage der in Ihrem Unternehmen geltenden Geschäftswagenrichtlinien entscheidet Ihr Arbeitgeber, ob Kosten an Sie weitergereicht werden. An anderer Stelle in dieser Anleitung wird erklärt, welche Schäden als akzeptabel oder als nicht akzeptabel gelten. 6
E. AKZEPTABLE UND NICHT AKZEPTABLE SCHÄDEN Bilder sagen mehr als Worte. Die Bilder auf den folgenden Seiten zeigen, welche Schäden akzeptabel und welche nicht akzeptabel sind. Alle nicht akzeptablen Schäden sollten Arval vor der Rückgabe des Fahrzeugs gemeldet werden. Wenden Sie sich im Zweifel an unser Driver Center unter 041 748 37 37. Kleinere Schäden, die durch die Anwendung von Autopolitur behoben werden können. Kleinere Schäden, die nicht durch die Anwendung von Autopolitur behoben werden können. Akzeptabel Nicht akzeptabel 7
E.1 BEULEN Kleine Beulen, die beim Türöffnen und Parken entstanden sind, gelten als Gebrauchsspuren. Gebrauchsspuren sind Beschädigungen, die beim normalen Gebrauch des Fahrzeugs auftreten und mit dessen Kilometerstand und Alter in Verbindung stehen. Derartige Beschädigungen sind akzeptabel, sofern ihr Durchmesser nicht über 1 cm hinausgeht, die Lackierung nicht beschädigt wurde, keine Wölbung entstanden ist und je Karosserieteil nicht mehr als eine Beule vorhanden ist. Nummernschilder dürfen nicht beschädigt oder verbogen sein. 8
E.2 KRATZER UND LACKSCHÄDEN AN DER KAROSSERIE Oberflächliche Kratzer, die durch die Anwendung von Autopolitur behoben werden können und nicht länger als 3 cm und breiter als 1 mm sind, sowie ohne Beschädigung der Grundierung. Nicht akzeptabel hingegen sind alle Kratzer welche länger als 3 cm und breiter als 1mm sind sowie mit Beschädigung der Grundierung. Hagelschäden, Löcher in der Karosserie sowie fehlende oder abgebrochene Teile sind ebenfalls nicht akzeptabel. 9
E.3 ROST & ÄTZSTELLEN Rostspuren, die nicht durch Schäden verursacht wurden, sind akzeptabel. Inakzeptabel hingegen sind Rostspuren, welche aus einem nicht reparierten Schadenfall hervorgehen. Vogelkot kann Lackschäden verursachen, wenn er nicht rechtzeitig durch Polieren beseitigt wird. Lackschäden in Form von Ätzstellen durch Vogelkot oder anderen Flüssigkeiten sind nicht akzeptabel. 10
E.4 STEINSCHLAGSCHÄDEN Steinschlag kann Fahrzeuge vorne an der Karosserie, an der Motorhaube, am Kühlergrill, an der Stossstange oder an der Schürze beschädigen. Bis zu zehn feine Steinschläge pro Bauteil ohne Beschädigung der Grundierung gelten als akzeptabel. Bei Nutzfahrzeugen kann auch die Vorderseite des Dachs beschädigt werden. 11
E.5.1 STOSSFÄNGER UND KUNSTSTOFFTEILE Leichter Lackabrieb an Stossfänger sowie Beeinträchtigungen, die nicht auspoliert werden können, werden bis zu einer Länge von 10 cm akzeptiert, solange sie den Grundwerkstoff nicht verletzen und die optische Erscheinung nicht negativ beeinflussen. Auf Zierleisten sowie Türgriffen und Stossfängern werden bis zu drei feine Kratzer akzeptiert. Kratzer mit mehr als 2 cm Länge werden nicht akzeptiert. 12
E.5.2 STOSSFÄNGER UND KUNSTSTOFFTEILE 13
E.5.3 STOSSFÄNGER UND KUNSTSTOFFTEILE NUTZFAHRZEUGE 14
E.6 RÜCKSPIEGEL Nicht akzeptabel sind tiefe Kratzer, die länger als 2 cm sind oder wenn das Spiegelgehäuse gerissen oder das Spiegelglas zerbrochen ist. Feine Kratzer, die nicht länger als 2 cm sind und auspoliert werden können sind akzeptabel. 15
E.7 BELEUCHTUNGSEINHEITEN & VERGLASUNG Schäden an einer Beleuchtungseinheit sind akzeptabel, sofern keine Teile der Einheit fehlen, keine Teile der Lampeneinheit zerbrochen sind oder Risse aufweisen und keine Kratzer an der Beleuchtungseinheit bestehen. Akzeptabel sind alle Schäden welche durch die offizielle MFK Prüfung nicht beanstandet würden. Kratzer an Heck und Seitenfenstern sowie der Frontscheibe sind nicht akzeptabel. Akzeptabel hingegen sind alle Steinschläge welche durch die offizielle MFK Prüfung nicht beanstandet würden. Geringfügige Steinschlagspuren auf der Frontscheibe welche nicht im Sichtbereich sind und unter 2 mm sind deshalb akzeptabel. 16
E.8 FELGEN UND RADKAPPEN Felgen und Radkappen dürfen am äussersten Rand feine Kratzer aufweisen, sofern diese insgesamt nicht über eine Grösse von 10 cm hinausgehen. Die Felgen und Radkappen müssen vollständig sein und dürfen nicht deformiert sein. Fehlende Radkappen sind nicht akzeptabel. 17
E.9 EINSTIEGSBEREICH Bis zu drei feine Kratzer ohne Beschädigung der Grundierung im Türfalz werden akzeptiert. Beulen sowie tiefe Kratzer mit Beschädigung der Grundierung werden nicht akzeptiert. 18
E.10.1 KOFFERRAUM Bis zu drei oberflächliche Kratzer unter 2 cm Länge auf dem Ladekantenschutz die durch normale Benutzung entstehen sind akzeptabel. Zerrissener oder stark verschmutzter Kofferraumteppich, welcher nicht durch einfache Reinigung gereinigt werden kann sowie Schäden an Tür oder Kofferraumdichtungen sind nicht akzeptabel. 19
E.10.2 KOFFERRAUM NUTZFAHRZEUGE 20
E.11.1 INNENRAUM Leichte und einfach zu reinigende Flecken auf den Sitzen, die mit normalen Reinigungsmitteln entfernt werden können, sind akzeptabel. Durch Verschleiss entstandene Abriebstellen am Sitzpolster sind wenn dann nur am Fahrersitz akzeptabel. Risse, Brandflecken und Löcher in den Sitzen sind nicht akzeptabel. Der Fahrzeughimmel darf keine Flecken oder Schäden aufweisen. Risse und Löcher und tiefe Kratzer mehr als 2 cm in den Türverkleidungen und am Armaturenbrett oder Lenkrad sind nicht akzeptabel. Fussmatten dürfen Abnutzungen aufweisen und sind akzeptiert. Fahrzeugbodenteppiche hingegen dürfen keine Schäden aufweisen. 21
E.11.2 INNENRAUM 22
E.11.3 INNENRAUM 23
E.11.4 INNENRAUM 24
E.11.5 INNENRAUM 25
F. KAUF IHRES FAHRZEUGS Anstatt Ihr Leasing-Fahrzeug zurückzugeben, können Sie es auch kaufen. Wir unterbreiten Ihnen ein interessantes Angebot. Sehen Sie sich nachfolgend die Vorteile an, die sich Ihnen bieten. Das Fahrzeug kann auch an Ihre Freunde, Familienangehörigen, Nachbarn oder Kollegen verkauft werden! Wenn Sie an einem Kauf Ihres Leasing-Fahrzeugs interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unser Driver Center unter 041 748 37 37. VORTEIL 1 Sie haben das Fahrzeug als Neuwagen übernommen, haben genaue Kenntnisse über die Qualität, die Inspektionen und mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug. So können Sie vertrauensvoll Ihr eigenes Leasingfahrzeug kaufen. VORTEIL 2 Wenn Sie Ihr Fahrzeug kaufen, fallen für Sie der logistische Aufwand, die Reinigungskosten und andere Weiterbelastungen weg. VORTEIL 3 Sie kaufen das Fahrzeug zu einem wesentlich attraktiveren Preis, als bei einem Händler. 26
G. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Was müssen Sie beachten, wenn Ihr Vertrag früher als vereinbart endet? Setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Account Manager in Verbindung, sodass wir Ihre Situation überprüfen und entsprechend handeln können. Müssen Schäden am Leasing-Fahrzeug vor der Rückgabe repariert werden? Nein, Sie müssen Schäden lediglich melden. Wir entscheiden daraufhin gemeinsam mit Ihnen, ob eine Reparatur vor der Rückgabe erforderlich ist. Darf ich mein Leasing-Fahrzeug mit Winterreifen zurückgeben? Ja. Bitte legen Sie aber eingelagerte Sommerreifen / Kompletträder ins Fahrzeug. Muss ich an meinem Leasing-Fahrzeug vor Rückgabe noch Wartungsarbeiten oder regelmässige Motorfahrzeugkontrollen durchführen lassen? Dies ist je nach Situation unterschiedlich. Setzen Sie sich mit unserem Driver Center in Verbindung und wir prüfen Ihren Fall persönlich. Was soll ich mit meiner Tankkarte machen? Sie können die Karte vernichten. Nach der Fahrzeugrückgabe wird Ihre Tankkarte gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. 27
H. WIR SIND FÜR SIE DA Arval Driver Center 041 748 37 37 info@arval.ch www.arval.ch 28