Teilnahmebedingungen Wettbewerb für Unter- und Oberstufen Die Zeitung aus der Energiezukunft Für Kinder zwischen 10 und 19 Jahren Start des Wettbewerbs: 16. Jänner 2017 Einsendeschluss: 07. April 2017
INHALT 1. WAS IST ZU TUN... 2 2. WER KANN TEILNEHMEN?... 2 3. WIE KANN MAN TEILNEHMEN/EINREICHEN?... 2 4. TERMINE, FRISTEN... 2 5. BEURTEILUNG UND JURY... 3 6. PREISE... 3 7. VERANSTALTER... 3 8. RECHTLICHES... 3 9. DATENSCHUTZHINWEIS... 3
1. WAS IST ZU TUN Gestaltet eure eigene Zeitung! Wir geben euch die Themen und ihr startet ls - 4 Seiten (A4), 4 Themen. Es ist Platz für viel Kreativität: Es kann geschrieben der ein Cmic gezeichnet werden, der ihr bringt eure eigenen Ideen ein. Themen: Energy 2027>> Innvative Technlgien. Was bringt uns die Energie-Zukunft? Mit welchem Treibstff fährt das Aut der Zukunft (Tesla und C.)? Reale und Digitale Welt Chancen und Risiken für die Energiezukunft (Digitalisierung)? Welchen Einfluss hat mein Handy in der Zukunft was kann ich z.b. damit steuern? Achtung Bildrechte: Ftgrafiert selbst, erstellt Grafiken der zeichnet ein Cmic. Seid kreativ, aber verwendet keine Fts, an denen ihr keine Ftrechte habt. 2. WER KANN TEILNEHMEN? Mitmachen können Schüler und Schülerinnen der Unter- und Oberstufen. (Gymnasien, Mittelschulen, HTL, HAK/HAS, berufsbildende Schulen). Die Altersgruppe des teilnehmenden Kindes wird in der Bewertung der Jury berücksichtigt. Gearbeitet wird in Gruppen vn 2 bis max. 5 Persnen. 3. WIE KANN MAN TEILNEHMEN/EINREICHEN? Schickt eure Zeitung als PDF bis 07. April 2017 an aea.schulwettbewerb@yungenterprises.at mit dem Betreff AEA Zeitung der Zukunft. 4. TERMINE, FRISTEN Der Wettbewerb läuft vn 16. Jänner 2017 bis 7. April 2017. Nur fristgerecht eingelangte Arbeiten können berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Psteingangsstempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlssen. Die Jurysitzung findet in der Wche vn 10. bis 14. April statt. Direkt im Anschluss an die Jurysitzung werden die Gewinner/Gewinnerinnen schriftlich infrmiert. Die Prämierung der Gewinner/Gewinnerinnen findet am 17. Mai 2017 in Wien, im Rahmen der 40 Jahr Feier der Österreichischen Energieagentur, statt.
5. BEURTEILUNG UND JURY Die eingereichten Beiträge werden vn einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Einsendungen vn Unter- und Oberstufe werden getrennt bewertet und ausgezeichnet. Flgende Kriterien werden bei der Bewertung herangezgen: Ideen sllen innvativ und kreativ sein vrgegebenen Themen müssen erkennbar behandelt werden Gesamteindruck 6. PREISE 1. Preis in der Unter- und Oberstufe je eine 1-tägige Reise zur IFA (Internatinale Funkausstellung) in Berlin für die Gewinner/Gewinnerinnen (Gruppe max. 5 Persnen) und eine Begleitpersn. Der Gewinn inkludiert die Flüge (Wien Berlin Wien) und die Eintrittskarte zur IFA. Die Reise wird nach Übergabe und in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten des Gewinners/der Gewinnerin rganisiert. 7. VERANSTALTER Veranstalter des Wettbewerbes ist die Österreichische Energieagentur. 8. RECHTLICHES Eine Barablöse der Gewinne und jegliche Art des Umtauschs der der Übertragung auf Dritte sind nicht möglich. Pr Persn kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlssen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kstenls und freiwillig. Mit der Einsendung der Beiträge stimmen die Erziehungsberechtigten den Teilnahmebedingungen zu. 9. DATENSCHUTZHINWEIS Die vn den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellten persnenbezgenen Daten (Name, Alter, Adresse, etc.) werden ausschließlich durch die Österreichische Energieagentur verarbeitet und dienen lediglich zur Gewinnermittlung und Verständigung der
Gewinner. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben der für Werbezwecke weiterverwendet. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen des Wettbewerbes und deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, dass der Vrname, der erste Buchstabe des Nachnamens und das Alter des Teilnehmers/der Teilnehmerin (z. B. Mritz H., 14 Jahre) swie der Beitrag selbst in unseren Medien (Internet) und in den Medien der Spnsren hne zeitliche Beschränkung veröffentlicht wird. Zudem ermächtigen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Österreichische Energieagentur im Zusammenhang mit der Berichterstattung den Urheber/die Urheberin namentlich zu nennen. Dies betrifft gedruckte und elektrnische Medien swie sämtliche anderweitige Nutzungsarten. Weiters darf die Energieagentur die Beiträge vervielfältigen und zum Dwnlad zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält hierfür kein Entgelt. Für die Richtigkeit der bekanntgegebenen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefnnummer ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verantwrtlich, den Veranstalter trifft keine Nachfrschungspflicht.