Stellungnahme des Fachbereichstages Soziale Arbeit (FBTS) zum Entwurf

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Transkript:

FACHBEREICHSTAG SOZIALE ARBEIT (FBTS) FACHBEREICHSTAG SOZIALE ARBEIT GESCHÄFTSSTELLE c/o Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen, Richard- Wagner-Straße 101, 41065 Mönchengladbach BPtK Klosterstr. 64 10179 Berlin Geschäftsstelle Hochschule Niederrhein Fachbereich Sozialwesen Richard-Wagner-Straße 101 41065 Mönchengladbach Vorstand: Prof. Dr. Peter Schäfer (Vorsitzender) Prof. Dr. Ursula Fasselt Prof. Dr. Holger Hoffmann Prof. Dr. Lothar Stock Prof. Dr. Mechthild Wolff Tel.: 02161/186-5694 Fax: 02161/186-5688 Mail: fbts@hs-niederrhein.de Mönchengladbach, 09.10.13 Stellungnahme des Fachbereichstages Soziale Arbeit (FBTS) zum Entwurf eines Berufsbildes von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer E-Mail vom 13.09.2013 baten Sie um eine Stellungnahme des Fachbereichstages Soziale Arbeit (FBTS) zum Entwurf eines Berufsbildes von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Reformbemühungen und nehmen Ihr Angebot zur Zusammenarbeit dankend an. Angesichts der knappen Zeit zur Erstellung und Abstimmung der erbetenen Stellungnahme betrachten Sie unsere vorgelegte Äußerung bitte als vorläufig. Der Fachbereichstag Soziale Arbeit stützt sich nachfolgend auf eine erste fachliche Einschätzung aus dem Kollegenkreis durch Prof. Dr. Michael Borg-Laufs (Hochschule Niederrhein). Der Fachbereichstag Soziale Arbeit ist gerne bereit, im weiteren Verlauf der Reformbemühungen substanziiert seine breit aufgestellten Fachkompetenzen konkretisierend einzubringen. 1) Zum Entwurf eines Berufsbildes von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (BPTK-Vorstand und AG des Länderrates zu einer Reform der Aus- und Weiterbildung) In dem vorgestellten Berufsbild wird unter dem zweiten Spiegelstrich auf ein biopsychosoziales Fallverständnis verwiesen. Ein solches Fallverständnis bildet auch Bankverbindung: Sparkasse Hildesheim, Kto.-Nr.: 15 001 544, BLZ 25950130 Steuernummer: 121/5783/7230

Grundlage sozialarbeiterischen Handelns. Die beruflichen Tätigkeiten, die im Entwurf des Berufsbildes dargestellt werden, weisen hohe Überschneidungen mit den Handlungsfeldern der Studiengänge Sozialer Arbeit auf. Dies ist so lange kein Problem, wie die PsychotherapeutInnen (außer bei heilkundlichen Tätigkeiten) nicht den Anspruch erheben, diese Tätigkeiten exklusiv auszuüben, was in der Folge Angehörige anderer Berufe aus diesen Tätigkeitsfeldern verdrängen würde. Weshalb die Disziplin Sozialer Arbeit für das Berufsbild von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so bedeutsam ist, erschließt sich am Beispiel der folgenden Formulierung: Sie kennen die psychischen und somatischen Faktoren bei psychischen Erkrankungen (biopsychosoziales Verständnis) [...]. Der Fachbereichstag Soziale Arbeit schlägt im Sinne eines biopsychosozialen Verständnisses die Einfügung der sozialen Faktoren vor: Sie kennen die psychischen, sozialen und somatischen Faktoren [...]. 2) Zentrale in der Ausbildung von PsychotherapeutInnen zu vermittelnde Kompetenzen (Kompetenzprofil) Entsprechend der Vorgaben des DQR werden die Kompetenzen nach Fachkompetenz (Wissen / Fertigkeiten) und Personale Kompetenz (Sozialkompetenz / Selbstständigkeit) unterschieden. Fachkompetenz: Wissen a) Wissenschaftlich begründete psychologische, soziologische, sozialarbeitswissenschaftliche und biologische Modelle menschlichen Erlebens und Verhaltens unter Berücksichtigung individueller Eigenheiten, sozialer Beziehungen und Verhältnisse kennen, b) wissenschaftlich begründete psychotherapeutische, psychologische, soziologische, sozialarbeitswissenschaftliche und biologische Modelle der Entstehung, Entwicklung und Bewältigung psychischer Krankheiten und anderer Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, kennen, c) rechtliche Rahmenbedingungen und Institutionen psychosozialer Versorgung sowie deren Handlungsmöglichkeiten im Bereich von Prävention, Rehabilitation und Intervention kennen, 2

d) wissenschaftlich fundierte diagnostische und psychotherapeutische Verfahren, Methoden und Techniken kennen, e) zentrale Strategien sowie grundlegende Begriffe und Kennzahlen empirischer Forschung kennen. Fachkompetenz: Fertigkeiten a) Beherrschen aller relevanten wissenschaftlich fundierten Methoden zur Diagnostik psychischer Störungen im Kontext der jeweiligen biologischen, psychologischen und sozialen Rahmenbedingungen, b) Beherrschen geeigneter Methoden zur Indikationsstellung und Therapieplanung vor dem Hintergrund der diagnostischen Ergebnisse, c) Beherrschen der verfahrensspezifisch relevanten Methoden und Techniken zur Prävention und Behandlung psychischer Störungen, d) Beherrschen kritisch-fundierter Rezeption der für Verständnis, Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen relevanter Forschungsergebnisse, e) Beherrschen grundlegender Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit. Personale Kompetenz: Sozialkompetenz a) Beziehungs- und Bindungsfähigkeit zur Etablierung, Aufrechterhaltung und Beendigung einer geeigneten therapeutischen Beziehung zu Menschen, b) Toleranz-, Empathie- und Akzeptanzfähigkeit, d.h. Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen, mit unterschiedlichen Lebensstilen, Einstellungen, Verhaltensweisen akzeptieren können, ohne ihnen eigene Lebensvorstellungen aufdrängen zu wollen, c) Fähigkeit zur Selbstreflexion, etwa um eigene emotionale Involviertheit in professionellen Beziehungen erkennen und regulieren zu können, d) umfassende kommunikative Kompetenzen, um mit Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher (sub-)kultureller Eingebundenheit und verschiedenen persönlichen Eigenheiten hilfreich interagieren zu können, e) Kompetenzen zur Netzwerk- und Teamarbeit. Personale Kompetenz: Selbstständigkeit a) Fähigkeit, auch in komplexen diagnostischen und therapeutischen Situationen und Prozessen flexibel und unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen sowie des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes selbstständig und eigenverantwortlich zu agieren. 3

3a) Welche Kompetenzen werden bereits jetzt in den Studien gängen an Fachbereichen des Sozialwesens vermittelt? Fachkompetenz (Wissen): Im Bachelor-Studium der Sozialen Arbeit werden die Inhalte zu (c) ausführlich und intensiv vermittelt, sie gehören zu den zentralen Wissensbeständen von SozialarbeiterInnen. Ebenso werden viele der relevanten Kenntnisse aus (a) vermittelt. An Fachbereichen Sozialwesen lehren regelmäßig ProfessorInnen und Lehrbeauftragte aus den hier relevanten Bezugswissenschaften (Psychologie, Psychotherapie, Soziologie, Medizin). Unsere AbsolventInnen müssen fachlich-inhaltlich darauf vorbereitet werden, mit Menschen in verschiedensten häufig krisenhaften Lebenssituationen zu arbeiten, und bekommen daher grundlegende Inhalte aus allen dafür relevanten Fachgebieten vermittelt. Ebenfalls werden die grundlegenden Inhalte aus (b) in unterschiedlicher Tiefe vermittelt. Insbesondere die Studierenden in Masterstudiengängen der (klinischen) Sozialarbeit, der Beratung und ähnlicher Studiengänge erhalten auch hier vertieftes Wissen. Forschungsstrategien und grundlegende Kenntnisse der Sozialforschung (e) werden mit je eigenen Schwerpunktsetzungen vermittelt. Methoden psychotherapeutischen Handelns werden im BA-Studium in Grundzügen vermittelt und im MA-Studium je nach spezifischer Ausrichtung auch vertieft. Die hier erworbenen Kenntnisse sind in der weiteren psychotherapeutischen Ausbildung noch erweiterbar. Fachkompetenz (Fertigkeiten): Handlungskompetenzen aus den Bereichen (a), (b) und (c), die im engeren Sinne psychotherapeutisch-heilkundliche Fähigkeiten darstellen, werden an Fachbereichen Sozialwesen in Bachelor- Studiengängen in Ansätzen im Rahmen spezieller Vertiefungen gelehrt, jedoch nicht im Sinne heilkundlicher Tätigkeit. In klinisch oder beraterisch ausgerichteten MA-Studiengängen werden hingegen intensiv Beratungs- und Interventionsmethoden gelehrt, die z.t. eine große Nähe zu therapeutischen Interventionen haben. Grundlegende Fertigkeiten zur kritischen Rezeption von Forschungsergebnissen (d) werden ebenfalls in unseren Studiengängen gelehrt. Eine Fokussierung auf psychotherapeutische Fragestellungen ist möglich, dürfte aber nicht die Regel sein. Qualitätsmanagement und Evaluation (e) hingegen sind fester Bestandteil der Curricula. 4

Personale Kompetenz (Sozialkompetenz): Die in (a), (b), (d) und (e) beschriebenen Kompetenzen sind unabdingbar für sozialarbeiterische Tätigkeiten und werden regelmäßig in unseren Studiengängen vermittelt. In den Studiengängen Sozialer Arbeit wird auch die Kompetenz zur Selbstreflexion (c) vermittelt. Personale Kompetenz (Selbstständigkeit): Diese Kompetenz wird im Laufe des Studiums in Bezug auf sozialarbeiterisches Handeln entwickelt, sie bedarf der weiteren Ausgestaltung im Rahmen der Berufseinmündungsphase. 3b) Nach einer Ausbildungsreform an unseren Fachbereichen zu vermittelnde Kompetenzen Sollte bei einer Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes die jetzige Ausbildungsstruktur erhalten bleiben (Studium mit nachfolgender Ausbildung), werden wir wie bisher die unter (3a) genannten Kompetenzen in entsprechender Breite und Tiefe qualifiziert vermitteln können. Wir werden in der Lage sein, in Kombination von Bachelor- und Master-Studiengängen die Inhalte zu vermitteln, die in den Verhandlungen zwischen DGfE, DGPs und FBTS unter Vermittlung der BPTK als grundlegende Studieninhalte konsentiert wurden. Der Fachbereichstag Soziale Arbeit präferiert diese Ausrichtung. Sollte eine Änderung des Psychotherapeutengesetzes darauf hinauslaufen, dass im Rahmen eines Direktstudiums die Grundlagen der Psychotherapie vermittelt werden und die Vertiefungen dann im Rahmen einer Weiterbildung, so sind die Fachbereiche Sozialer Arbeit auch hier fachlich gut aufgestellt. An unseren Fachbereichen lehren PsychologInnen, approbierte PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, SoziologInnen, PädagogInnen, JuristInnen, SozialarbeiterInnen und Angehörige noch weiterer relevanter Professionen. Insofern wäre fachlich-inhaltlich eine Ausweitung der gelehrten Inhalte auch auf die Vertiefung bislang nur in Ansätzen gelehrter Inhalte (s.o.) möglich. Zu beachten ist hier allerdings, dass die AbsolventInnen der Studiengänge Sozialer Arbeit in höchstem Grade nachgefragt werden. SozialarbeiterInnen / Sozialpädagoginnen finden derzeit nach Abschluss ihres Studiums in der Regel problemlos und schnell Anstellungen, da der Bedarf an akademisch ausgebildeten Fachkräften gemäß einschlägiger Prognosen wächst und auch weiterhin wachsen wird. Es kann daher aus gesellschaftlicher und fachpolitischer Perspektive 5

nicht erwünscht sein, dass Studienplätze in Sozialer Arbeit zugunsten von Psychotherapie-Studienplätzen wegfallen könnten. Inwiefern Fachbereiche Sozialer Arbeit also eigene Psychotherapie-Studiengänge anbieten werden, hängt neben hochschulstrukturpolitischen Überlegungen von den jeweiligen Erwägungen der einzelnen Fachbereiche / Fakultäten ab. Dabei spielt die Frage der Finanzierung für den Aufbau solcher Studiengänge eine bedeutsame Rolle. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Peter Schäfer Vorstandsvorsitzender Fachbereichstag Soziale Arbeit 6