Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen

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Transkript:

2013 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Sachgebiet Ordnung und Stadtentwicklung 12.02.2013

Seite 2 von 7 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Ehrungen Zur Stärkung von Gemeinschaft und Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement hat der Stadtrat der Stadt Zörbig in seiner Sitzung am 27.02.2013 (Beschluss-Nr.: 21/01/13) für das Gebiet der Stadt Zörbig folgende: R i c h t l i n i e ü b e r d i e G e w ä h r u n g v o n Z u w e n d u n g e n u n d E h r u n g e n erlassen: 1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Zörbig gewährt Jubiläumszuwendungen und Ehrengaben. Diese werden nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt. (2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet. 2 Jubiläumszuwendungen und zentrales Stadtfest (1) Ortschaften erhalten anlässlich ihres nachweislichen Bestehens bei jeder Vierteljahrhundertfeier eine Zuwendung. Sie wird als Pauschale i.h.v. 2 EUR je Einwohner des jeweiligen betreffenden Ortsteiles gewährt (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Vorjahres). Die Mittel werden aus der Kostenstelle Aufwendungen für zentrale Stadtfeste entnommen. (2) Die Zuwendung für Vereine und Verbände ist in unterschiedlich hohe Sockelbeträge aufgeteilt. Sie beläuft sich auf 50,00 EUR pro 25 Jahre Jubiläum, beginnend mit

Seite 3 von 7 50 EUR beim 25-jährigen Jubiläum 100 EUR beim 50-jährigen Jubiläum 150 EUR beim 75-jährigen Jubiläum 200 EUR beim 100-jährigen Jubiläum Die Höchstgrenze des Betrages ist auf 200 EUR auch für weiterfolgende Jubiläen festgelegt. (3) Für die Bewilligung einer Jubiläumszuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages (Anlage 1) sowie ggf. eines Nachweises zum Bestehen. Der Antrag ist bis zum 31.07. des Vorjahres durch den Leiter der Einrichtung oder dem Vorsitzenden des Vereins bei der Stadtverwaltung einzureichen. (4) Die Zuwendung wird nur gewährt, sofern sie für eine entsprechende Festveranstaltung oder einer anderen Aktion in Zusammenhang mit dem Jubiläum verwendet wird. Der Zuwendungszweck ist im Antrag zu benennen. (5) Schulen, Kindertagesstätten Ortsfeuerwehren und andere Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zörbig erhalten zur Ausgestaltung eines Jubiläumsfestes Mittel nach Absatz 2. Die Mittel sind durch Mittelanmeldung im Haushalt der Einrichtung zu planen. (6) Wird im Kalenderjahr kein Jubiläumsfest nach Absatz 1 gefeiert, werden für ein zentrales Stadtfest 3.500 EUR bereitgestellt. Die Entscheidung über den Ort der Austragung des Stadtfestes obliegt dem BOSSKU. 3 Ehrenmedaille (1) Das ehrenamtliche Engagement in der Stadt Zörbig hat einen besonderen Stellenwert. Aus diesem Grund können bis zu drei Personen jährlich, die sich in und für die Stadt Zörbig verdient gemacht haben, mit der Ehrenmedaille für ehrenamtliches Engagement geehrt werden. Zur Medaille wird eine Ehrenurkunde ausgereicht. Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Zörbig haben. Eine Verleihung posthum ist ausgeschlossen. (2) Vorschlagsberechtigt ist jedermann. Der Vorschlag ist entsprechend des Vordruckes (Anlage 2) bis zum 28.02. für das laufende Jahr einzureichen.

Seite 4 von 7 (3) Aus den eingereichten Vorschlägen wählt der Haupt- und Finanzausschuss nach Vorschlag durch den Bürgermeister die drei Preisträger aus. Eine Vorprüfung erfolgt durch den zuständigen Fachbereich. (4) Die Preisträger werden im Zörbiger Boten veröffentlicht. 4 Alters- und Ehejubilare (1) Die Ortsbürgermeister besuchen Altersjubilare zum 80. und 85. Geburtstag ausgenommen ist die Ortschaft Zörbig. Hier besucht der Ortsbürgermeister Altersjubilare ab dem 90. Geburtstag. Es werden Blumen oder Sachgeschenke im Wert von max. 7 EUR überreicht. (2) Zum 90. Geburtstag und ab dann jährlich überreichen die Ortsbürgermeister Blumen bzw. Sachgeschenke im Wert von max. 10 EUR. (3) Goldene, Diamantene, Eiserne (usw.) Hochzeitspaare erhalten Blumen oder Sachgeschenke im Wert von max. 10 EUR und eine Ehrenurkunde der Landesregierung Sachsen-Anhalt, sofern sie dies wünschen. Die Gratulation erfolgt in Vertretung des Bürgermeisters durch die Ortsbürgermeister. (4) Alters- und Ehejubilare werden im Zörbiger Boten veröffentlicht. Der Veröffentlichung kann im Einwohnermeldeamt widersprochen werden. (5) Über den Besuch weiterer Jubilare entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall. 5 Firmeneröffnung und -jubiläum (1) Bei Firmeneröffnungen wird ein Blumengeschenk im Wert von max. 10 EUR überreicht. (2) Die Zuwendung bei Firmenjubiläen wird als Blumen- oder Sachgeschenk im Wert von max. 20 EUR gewährt. Eine Zuwendung erfolgt erstmalig zum 25-jährigen Firmenjubiläum und dann aller 25 Jahre. (3) Maßgeblich ist die Eintragung im Gewerberegister. Die Gratulation erfolgt durch den Bürgermeister. (4) Firmenjubiläen werden im Zörbiger Boten veröffentlicht. Der Veröffentlichung kann widersprochen werden.

Seite 5 von 7 6 Schülerförderung (1) Die beste Schülerin oder der beste Schüler des Abschlussjahrganges der Grundschule Zörbig und Grundschule Löberitz erhält je eine Jahresmitgliedschaft für die Stadtbibliothek Zörbig sowie eine Ehrenurkunde. (2) Die beste Schülerin oder der beste Schüler des Abschlussjahrganges der Sekundarschule Zörbig erhält eine Zuwendung i.h.v. 30,00 EUR sowie eine Ehrenurkunde. 7 Kranzspenden und Nachrufe (1) Im Sterbefall soll bei ab dem Jahr 2004 aktiven und wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichen der Altersgrenze ausgeschiedenen Bediensteten ein Nachruf im Mitteilungsblatt erscheinen. Gleiches soll in Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter bei Feuerwehrmitgliedern erfolgen. Auch für ehemalige Bürgermeister und Ortsbürgermeister (ab dem 03.10.1990) sowie für ehemalige Stadträte (ab dem Jahr 2004) erscheint ein Nachruf im Mitteilungsblatt. (2) Zusätzlich zu Absatz 1 wird ein Kranz bzw. Blumengebinde im Wert von max. 30,00 EUR niedergelegt bzw. auf Wunsch der Angehörigen eine Zuwendung in gleicher Höhe gewährt. 8 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Richtlinie gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 9 Inkrafttreten / Außerkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Zörbig, 27.02.2013 (Siegel) Rolf Sonnenberger Bürgermeister

Seite 6 von 7 Anlage 1 Antrag für Jubiläumszuwendungen ( 2) Stadt Zörbig Markt 12 06780 Zörbig Telefon: 034956 / 60-0 Telefax: 034956 / 60-111 E-Mail: sekretariat@stadt-zoerbig.de Antrag für Jubiläumszuwendungen Der Zuwendungsantrag ist vor dem geplanten Jubiläum, jedoch spätestens bis zum 31.07. des Vorjahres einzureichen. 1. Antragsteller Name der Einrichtung bzw. Verein, Anschrift, Verantwortlicher für Festveranstaltung bzw. Aktivität, Telefon 2. Name der Jubiläumsveranstaltung 3. Verwendungszweck Kurze Darstellung der geplanten Veranstaltung/Projekt/Aktion in Zusammenhang mit dem Jubiläum (bei Bedarf ausführliche Darstellung, Extrablatt verwenden): 4. Begründung bzw. Nachweis des Jubiläums Kurze Darstellung der geplanten Veranstaltung/Projekt/Aktion in Zusammenhang mit dem Jubiläum (bei Bedarf ausführliche Darstellung, Extrablatt verwenden): Es wird eine Zuwendung in Höhe von... Euro beantragt. Zörbig, rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers

Seite 7 von 7 Anlage 2 Vorschlag für Ehrenmedaille ( 3) Stadt Zörbig Markt 12 06780 Zörbig Telefon: 034956 / 60-0 Telefax: 034956 / 60-111 E-Mail: sekretariat@stadt-zoerbig.de Vorschlag für Ehrenmedaille Der Vorschlag ist spätestens bis zum 28. Februar des laufenden Jahres bei der Stadt Zörbig einzureichen. (Ein Rechtsanspruch auf der Verleihung der Medaille besteht nicht). 1. Vorschlagender Name, Anschrift, Telefon, Mail-Adresse 2. Vorgeschlagener Name, Anschrift, Telefon, Mail-Adresse 3. Begründung Ausführliche Darstellung des Engagements für das Wohl der Stadt Zörbig. (Bei Bedarf Extrablatt verwenden): Zörbig, rechtsverbindliche Unterschrift des Vorschlagenden