Unfall und Unfallfolgen, z. B. Erfrieren Sonnenbrände und Sonnenstiche Erstickungstod Ertrinkungstod neu: unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungsmittel-, Sauerstoffentzug Insektenstiche/Tierbisse Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut Rettung von Menschenleben und Sachen Übermüdung Krieg, innere Unruhen Passives Kriegsrisiko Innere Unruhen Luftfahrtrisiken Führen von Luftfahrzeugen als Flugschüler (nicht als Pilot) Passive Teilnahme an einem Tandemsprung beim Fallschirmspringen Als Fluggast von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern und Ultraleichtflugzeugen Als Fluggast bei Reise- und Rundflügen in einem Propeller-, Strahlenflugzeug oder einem Hubschrauber Bei Fahrten zur Erzielung einer Durchschnittgeschwindigkeit wie z.b. Ballonverfolgungsfahrten, Orientierungsfahrten Infektionen Infektionskrankheiten Infektionen: Wundstarrkrampf und Tollwut Infektion durch Impfung gegen Insektenstichkrankheiten Infektion durch Impfung gegen Infektionskrankheiten Infektion durch geringfügige Hautverletzung (z.b. Zeckenbiss) allergische Reaktionen Bewußtseinsstörungen durch Alkohol durch Schlaganfall oder Herzinfarkt durch Medikamente durch epileptische Anfälle/Krampfanfälle nur als Unfallfolge nur als Unfallfolge nur als Unfallfolge 21 Tage, inkl. Terroranschläge, die in Staaten ohne Kriegshandlungen verübt werden, aber in ursächlichem Zusammenhang mit einem Krieg/Bürgerkrieg stehen sofern Erreger durch Beschädigung der Haut oder Einspritzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sind Leistung lediglich aus den Leistungsarten Invalidität und Tod als Folge eines Insektenstiches oder anderen Haut- bzw. Schleimhautverletzungen ein Mitwirkungsanteil wird nicht angerechnet Beim Lenken eines KFZ bis unter 1,1 o/oo
Unfallfiktion (Erweiterung des Unfallbegriffs) Eigenbewegung Infektionen ohne Beschädigung der Haut oder Einspritzen in Auge, Mund oder Nase nur Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pest, Röteln erhöhte Kraftanstrengung Gliedmaßen und Wirbelsäule Bauch-/Unterleibsbrüche Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen Tauchschäden Psychische u. nervöse Störungen infolge Unfall Vergiftungen Gase/ Dämpfe Nahrungsmittelvergiftung Vergiftungen durch Verwechslung mit Nahrungsmitteln Vergiftung bei Kindern Vergiftung bei Erwachsenen Invalidität Fristen Invalidität Eintritt der Invalidität Feststellung der Invalidität Geltendmachung der Invalidität Neubemessung der Invalidität keine Invaliditätsleistung bei unfallbedingtem Tod Verrenkung von Gelenken, Zerrrung/Reißen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln auch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen Einwirkung über mehrere Stunden ohne Berufs-Gewerbekrankheiten durch Einnahme von festen/flüssigen Stoffen durch den Mund bis zum 14. Lebensjahr innerhalb von 21 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren innerhalb von 27 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren innerhalb von 27 Monaten bei Infektionen innerhalb von 3 Jahren und 3 Monaten VN: bis 3 Jahre nach Unfalleintritt, VR: bis 3 Jahre nach Unfalleintritt bei Infektionen bis 4 Jahre nach ärztl. Feststellung Mitwirkungsanteil 50% 15 Monate
Gliedertaxe: Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit Verbesserte Gliedertaxe eines Armes 80% eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 75% eines Armes unterhalb des Ellenbogensgelenks 70% einer Hand 70% eines Daumens 30% eines Zeigefingers 20% eines anderen Fingers 10% eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80% eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 70% eines Beines bis unterhalb des Knies 60% eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 55% eines Fußes 50% einer großen Zehe 15% einer anderen Zehe 5% eines Lungenflügels 30% bei gänzlichem Verlust der Sehkraft eines Auges 60% -sofern die Sehkraft des anderen Auges bei Eintritt des Unfallereignisses bereits vollständig verloren war 100% des Gehörs auf einem Ohr 40% -sofern das Gehör des anderen Ohres bei Eintritt des Unfallereignisses bereits vollständig verloren war 80% des Geruchs 15% des Geschmacks 15% der Stimme 100% Niere 30 %, 60% sofern die andere Niere bei Eintritt des Unfallereignisses bereits verloren oder vollständig funktionsunfähig war 100% bei Schädigung beider Nieren durch das gleiche Unfallergeignis beide Nieren 100% Milz 20% Schneide oder Eckzahn kosmetische Operationen Kapitalzahlung bis Alter x Todesfallleistung Todesfallleistung bei Verschollenheit Totgeburt ohne Altersbegrenzung Bis 5.000 EUR, sofern die Totgeburt Unfallfolge einer versicherten Person ist
Fristen Todesfall erweiterte Meldefrist neu: Ableben infolge Unfall neu: Geltendmachung Unfallrente Tagegelder Krankenhaustagegeld KHT bei ambulanter OP doppeltes KHT im Ausland KHT in gemischten Instituten bei Notfalleinweisung KHT im Sanatorium im Anschluss an KH-Aufenthalt innerhalb von 15 Monaten innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis vom Unfalltod o o bis 3 Jahre,über das 3. Jahr hinaus, wenn Osteosynthesematerial entfernt wird KHT für 3 Tage max. für 21 Tage, sofern innerhalb von 21 Tagen an den KH-Aufenthalt anschließend Genesungsgeld o 1. - 100. Tag 100 % Tagegeld TG Pflichtgefühl Koma-/Pflegegeld Gipsgeld Haushaltshilfe Übernahme von Kosten Bergungskosten Kosten für Dekompressionskammer bei tauchtypischen Gesundheitsschäden Kosmetische Operationen krebsbedingte Brust-OP Zahnersatz natürliche Zähne o für die Dauer der ärztl. Behandlung, max. für 1 Jahr vom Unfalltag 20 EUR pro Tag, max. 30 Tage KHT für 3 Tage 50 Euro / Tag, max. 2.500 Euro sofern unterhaltsberechtigtes Kind unter 15 Jahren zu versorgen ist Bis 30.000 EUR, Subsidiärdeckung Bis 15.000 EUR im Rahmen der VSU für Bergungskosten Bis 30.000 EUR, Subsidiärdeckung Bis 5.000 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen Wartezeit: 3 Monate Bis 30.000 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen Schneide-, Eck- und Backenzähne Zahnersatz (z. B. Brücke, Krone, Stiftzähne, Gebiss, Zahnimplantat) Behinderungsbedingte Mehraufwendungen Umbau der Wohnung Umzugskosten Umbau des Kfz medizinische Hilfsmittel/Prothesen Umschulungsmaßnahmen Psychologische Soforthilfe/Betreuung Bis 2.500 EUR im Rahmen der VSU für kosmetische Operationen Bis 10.000 EUR sofern der Invaliditätsgrad mindestens 50% beträgt im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen im Rahmen der VSU für behinderungsbedingte Mehraufwendungen nach räuberischem Überfall oder Geiselnahme Kosten für die ersten 10 Sitzungen
Kur-/Reha-Beihilfe Reha-Beihilfe Kinderunfallversicherung Rooming-In Nachhilfegeld für Kinder unter 18/ Schulausfallgeld Vorausleistungen max. 1.000 EUR sofern für mindestens 3 Wochen (zusammenhängender Zeitraum) eine stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt wurde 1. bis 10. Übernachtung: je 30 EUR, ab der 11. Übernachtung: je15 EUR nur bei Unfall des Kindes vor Vollendung des 12. Lebensjahres Bis 30 EUR pro Tag, max. 50 Schultage Vorschuss bei schwerwiegender Verletzung 40% neu: Vorschussleistung neu: Voraussetzung für den Vorschuss Vorsorge/Sonderleistungen im Versicherungsfall Rehamanagement Beitragsreduzierung/-freistellung Beitragsfreier Einschluss von Neugeborenen Beitragsfreie Weiterführung bei Tod des VN/mitversicherten Lebenspartners Beitragsfreie Weiterführung der Kinderunfallvers. bei Tod des VN Extra Todesfallleistung für Vollwaisen Helmklausel Obliegenheiten Berufsänderung Kurzfristige Sondergefahren Verzicht auf automatische Summenreduzierung bei Nichtanzeige Versehensklausel Geringfügigkeit von Verletzungen Versicherungsschutz für Lebensretter 40 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung, bei akuter Lebensgefahr max. Todesfalleistung mind. 40% zu erwartender Invaliditätsgrad Bis 30.000 EUR Invaliditätssumme, 5.000 EUR Todesfallsumme bis zur nächsten Stammfälligkeit auch Adoptivkinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner bis zur nächsten Hauptfälligkeit bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet doppelte der je Elternteil vereinbarten Todesfallsumme, max. jedoch 50.000 EUR zusätzlich je Elternteil Bis 10.000 EUR, zusätzliche Invaliditätsleistung bei Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades, sofern bei definierten Sportarten ein geeigeter Helm getragen wurde Bis 25.000 EUR für Invalidität und Unfalltod = Versichert o = versicherbar (ggfls. über Klausel)