Hausordnung der Heinrich Heine Realschule plus Neuwied

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Transkript:

Hausordnung der Heinrich Heine Realschule plus Neuwied Schule ist Lern- und Lebensraum. Das gemeinsame Anliegen der Schulgemeinschaft der Heinrich-Heine-Realschule plus ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der alle Mitglieder in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und erfolgreich arbeiten können. Ohne einen respektvollen, höflichen und fairen Umgang miteinander und das Einhalten von Regeln kann dies nicht gelingen. Unsere Schulsprache ist Deutsch nur so kann jeder den anderen verstehen. Wir achten ebenso auf das Eigentum unserer Mitschüler und auf das der Schule und gehen sorgfältig damit um. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler, Lehrer, Erziehungsberechtigte und Mitarbeiter der Schule. Die Regelungen gelten aber auch für Besucher unserer Schule. Unterrichtszeiten: Vormittagsunterricht: Nachmittagsunterricht: 1. Stunde 08.00 Uhr 08.45 Uhr 7. Stunde 13.05 Uhr 13.45 Uhr 2. Stunde 08.45 Uhr 09.30 Uhr 8. Stunde 13.45 Uhr 14.30 Uhr Pause 09.30 Uhr 09.45 Uhr 9. Stunde 14.30 Uhr 15.15 Uhr 3. Stunde 09.45 Uhr 10.30 Uhr 10. Stunde 15.15 Uhr 16.00 Uhr 4. Stunde 10.30 Uhr 11.15 Uhr Pause 11.15 Uhr 11.35 Uhr 5. Stunde 11.35 Uhr 12.20 Uhr 6. Stunde 12.20 Uhr 13.05 Uhr 1. Vor dem Unterricht 1.1 Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet. Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, sich im Schulgebäude und auf dem Schulhof aufzuhalten. Es ist nicht erlaubt, sich vor den naturwissenschaftlichen Fachräumen im Obergeschoss aufzuhalten. Nach Betreten des Schulgeländes darf dieses erst nach Unterrichtsende wieder verlassen werden. 1

1.2 Lehrer/innen und Schüler/innen begeben sich beim 1. Klingeln um 7:55 Uhr unverzüglich in die Klassen- oder Fachräume, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. 1.3 Alle Handys oder andere ähnliche technische Geräte sind mit dem Betreten des Schulgeländes abzuschalten und einzustecken, die Kopfhörer sind aus den Ohren zu nehmen und so wegzustecken, dass sie nicht mehr zu sehen sind. Lehrer können ihre Handys nutzen. Schüler dürfen diese auf Anweisung der Lehrkraft für Recherchezwecke im Unterricht verwenden. Auf Verlangen der Lehrkraft müssen vor schriftlichen Überprüfungen die Handys abgegeben werden. 1.4 Mäntel und Jacken werden im Unterricht ausgezogen. Kopfbedeckungen (Kappen, Kapuzen, Mützen) sind in geschlossenen Räumen abzunehmen. Ausnahme sind religiös bedingte Kopfbedeckungen. 1.5 Im Sportunterricht müssen muslimische Schülerinnen ein Sportkopftuch tragen. 1.6 Zu Beginn der Unterrichtsstunde stehen alle auf und begrüßen sich freundlich in angemessener Lautstärke. 2. Während des Unterrichts 2.1 Die Schüler/innen haben alle Materialien vorliegen, die für das jeweilige Fach benötigt werden. Dazu gehört auch das Hausaufgabenheft. 2.2 Essen, Trinken und Kaugummi kauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. In Ausnahmefällen (z.b. bei großer Hitze oder nach dem Sportunterricht) kann das Trinken gestattet werden. 2.3 Während der Schulstunden und des Lehrerwechsels soll grundsätzlich niemand zur Toilette gehen. Von den Schüler/innen wird erwartet, dass sie dazu die Pausen nutzen. 2.4 Private Angelegenheiten im Sekretariat sind nur in den Pausen zu erledigen. Materialien, die für den Unterricht erforderlich sind, können geholt werden. 2.5 Im Unterricht gelten die in den Klassen- bzw. Fachräumen ausgehängten Regeln ( Trainingsraumregeln ). 2.6 Jede Klasse richtet einen Ordnungs- und Tafeldienst ein, der die Tafel säubert und dafür sorgt, dass die Klasse für den Unterricht sauber ist und nach dem Unterricht nach Möglichkeit besenrein verlassen wird. 2.7 Die Unterrichtsstunde endet, nachdem die Lehrkraft den Unterricht beendet hat (also unabhängig vom Klingeln). 2

2.8 Halbtagsschüler/innen, die aufgrund von Nachmittagsunterricht in der sechsten Stunde eine Mittagspause haben, dürfen das Schulgelände verlassen. Sie müssen aber pünktlich zur siebten Stunde erscheinen. Für Ganztagsschüler/innen gilt diese Regelung nicht, da sie eine Mittagspause haben und durchgängig beaufsichtigt sind. 3. Nach dem Unterricht 3.1 Nach der letzten Stunde wird der Klassenraum/Fachraum sauber verlassen. Die Tafel wird geputzt, die Stühle werden hochgestellt und die Fenster geschlossen. Das Licht muss gelöscht werden. Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Klassenraum und schließt ab. 3.2 Nach Unterrichtsschluss muss die Schule (in der Regel) unmittelbar nach der letzten Unterrichtsstunde verlassen werden. 4. Auf dem Schulhof und im Schulgebäude 4.1 Die Pause verbringen die Schüler/innen auf den Schulhöfen. Nur bei ungünstiger Witterung können sie im Gebäude, jedoch nicht in den Unterrichtsräumen bleiben. Die so genannten Regenpausen werden von der Schulleitung oder einem Aufsicht führenden Lehrer angesagt. Während der Regenpausen halten sich alle Schüler/innen ruhig im Schulgebäude auf. Beim Aufenthalt im Gebäude darf nicht getobt und gerannt werden. Im Flur vor dem Lehrerzimmer darf sich kein Schüler aufhalten. 4.2 Die Wege zur Sonnenlandschule werden nur betreten, um in die Klassenräume zu gelangen und dienen zu keiner Zeit als Aufenthaltsbereich. Der Schulhof der Sonnenlandschule steht uns nicht zur Verfügung. 4.3 Die Cage-Soccer-Anlage darf nur zu bestimmten Zeiten und unter Aufsicht benutzt werden. 4.4 Schüler/innen, die die Räume wechseln müssen, nehmen ihre Taschen mit in die Pause und bringen diese nicht erst noch zu dem Raum, in dem sie nach der Pause Unterricht haben. 5. Vorschriften Wir verzichten auf jegliche Form von Gewalt (Beschimpfung, Mobbing, körperliche Auseinandersetzungen...) und verhalten uns so, dass wir uns und andere nicht gefährden oder verletzen. Gewalt verherrlichendes, diskriminierendes oder pornografisches Material ist verboten. 3

Ausdrücklich verboten ist 5.1 - das Verlassen des Schulgeländes ohne ausdrückliche Erlaubnis. 5.2 - das Skateboard-, Fahrrad-, Mofa- und Inlinerfahren auf dem Schulgelände. 5.3 - das Rauchen und die Einnahme von Alkohol und anderen Drogen. 5.4 - das Spucken auf dem gesamten Schulgelände. 5.5 - das Mitbringen und der Gebrauch von Messern oder anderen Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen. 5.6 - das Mitbringen bzw. Entzünden von Feuerwerks- und Knallkörpern. 5.7 - das Entzünden von offenem Feuer. 5.8 - das Bemalen, Beschriften oder Beschädigen von Wänden, Fenstern, Türen und Möbeln. 5.9 - das Werfen von Schneebällen, Lebensmitteln oder anderen Gegenständen. 5.10 - das Fotografieren oder das Filmen (z.b. mit Mobiltelefonen) von Personen gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen. 5.11 - das Benutzen der Toiletten als Speise-, Aufenthalts- oder Raucherräume. 5.12 - das Benutzen der Internetzugänge der Schule zu illegalen Aktivitäten. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist zu unterlassen. Seiten mit extremistischen oder pornographischen Inhalten dürfen nicht aufgesucht werden. 6. Auf dem Schulweg 6.1 Alle Schüler/innen halten sich an die Verkehrsregeln, um niemanden zu gefährden. Dies gilt gleichermaßen für Fußgänger, Radfahrer und Fahrschüler/innen. 6.2 Schüler/innen, die mit dem Auto gebracht werden, steigen an einem möglichst verkehrssicheren Platz und nicht unmittelbar vor dem Schulgelände aus. 6.3 An der Bushaltestelle verhalten sich alle Schüler/innen rücksichtsvoll und drängeln nicht beim Ein- und Aussteigen steigen. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten. 6.4 Im Schulbus verhalten sich die Schüler/innen angemessen und befolgen die Anweisungen des Busfahrers. Verstöße gegen die Hausordnung haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge. Diese Hausordnung wird durch Einzelregelungen für bestimmte Schulbereiche ergänzt. Die Hausordnung der Heinrich-Heine-Realschule plus wurde auf der Gesamtkonferenz am 13.06.2017 beschlossen und ist somit gültig. 4

Verstoß Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen die Hausordnung Maßnahme 1.1. Hausordnung abschreiben 1.2. bis 5 Min: 10-mal Pünktlichkeitsregel abschreiben ab 5 Min: 1-mal Nacharbeiten 1.3. Handy o.ä. wird ins Sekretariat gebracht und muss von Eltern abgeholt werden 1.4. 10 mal Verhaltensregel abschreiben 1.5. individuelle Reglung 2.1. ab dem Zweiten Vergessen: 10-Mal Materialregel abschreiben 2.2. 50-Mal Punkt 2.2. abschreiben 2.3. - 2.4. - 2.5. - 2.6. individuelle Reglung 2.7. individuelle Reglung 2.8. individuelle Reglung 3.1. individuelle Reglung 3.2. Wer sich grundlos vor oder nach dem Unterricht im Schulgebäude aufhält, muss die Hausordnung abschreiben. 4.1. Punkt 4 der Hausordnung abschreiben 4.2. Punkt 4 der Hausordnung abschreiben 4.3. Punkt 4 der Hausordnung abschreiben 4.4. Punkt 4 der Hausordnung abschreiben 5.1. - 5.12. 1-Mal die Hausordnung abschreiben + je nach Schwere des Vergehens und unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorgeschichte individuelle Maßnahme 6 - Bemerkung: Die Sonderarbeiten sind mit der Unterschrift der Eltern zu versehen und werden vom Lehrer, der die Aufgabe erteilt hat, eingesammelt. Dieser Lehrer gibt die Sonderarbeit an den Klassenlehrer weiter. 5

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechniken der Heinrich-Heine- Realschule plus Neuwied Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung. Die Heinrich-Heine-Realschule plus Neuwied gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung. 1. Allgemeine Nutzungsregeln Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigem Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Computerausstattung. 2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke gestattet. Die private Nutzung der schulischen Computerausstattung und des Schulnetzwerkes ist nicht gestattet. Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen. Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule gestattet. Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. 6

3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und E-Mail-Kommunikation ist auch insoweit nicht gestattet. Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem schulischen Auftrag steht. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer online-netzwerke, wie z.b. "Facebook", "schülervz" oder "wer-kennt-wen" und der Besuch einschlägiger Auktionsseiten wie z.b. ebay sind hiermit untersagt. Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden. 4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren. Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der aufsichtsführenden Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen (z. B. Mastereye, VNC) sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder der Nutzerin oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu machen. In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler (s. Anlage) zu erfolgen. Die den zur Verfügung stehenden PCs sind so zu konfigurieren, dass die Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen Schüler-PC genutzt werden kann. Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der/die schulische/r Datenschutzbeauftragte/r hinzuzuziehen. Bei der Nutzung des Internet werden systemseitig protokolliert: - die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird, - Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs, - die URL der aufgerufenen Seite. Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert: - die IP-Adresse, - die Mail-Adresse des Empfängers, - Datum und Uhrzeit, - Datenmenge. Die Daten der Protokollierung werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren. 5. Technisch-organisatorischer Datenschutz Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.b. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. 7

6. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung zu der Hausordnung gilt: der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern verboten. 7. Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen und nicht leicht zu erraten sein. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder Medienecken z.b. in der Schulbibliothek, bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses den Anwendungsbetreuern der Schule (Herr Bender) mitzuteilen. 8. Schlussvorschriften Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Diese Nutzungsordnung wurde in der Gesamtkonferenz vom 19.01.2011 beschlossen. 8