A. Diplom-Grundstudium... 1 B. Diplom-Hauptstudium... 3 C. Lehrangebot für Bachelor-/Masterstudiengänge... 6

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Transkript:

Fach Öffentliches Recht A. Diplom-Grundstudium... 1 B. Diplom-Hauptstudium... 3 C. Lehrangebot für Bachelor-/Masterstudiengänge... 6 A. Diplom-Grundstudium Öffentlich-rechtliche Veranstaltungen im Grundstudium sind: Vorlesung Öffentliches Recht I Übung zum Öffentlichen Recht I Vorlesung Öffentliches Recht II Übung zum Öffentlichen Recht II Proseminar "Juristische Entscheidungsanalyse". Welche dieser Veranstaltungen belegt werden können oder müssen und welche Prüfungen oder Leistungsnachweise erforderlich sind, hängt von der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Fachs ab. I. Öffentliches Recht als Teil des Wahlpflichtfachs "Grundzüge des öffentlichen und des privaten Rechts" (Studiengänge Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Soziologie) Fachvertreter: Prof. Dr. Manfred A. Dauses/Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann Aufbau des Faches: Lehrveranstaltungen SWS LVA Scheinerwerb Termin möglich Öffentliches Recht I + Übung 3 V/Ü ja SS Öffentliches Recht II + Übung 3 V/Ü ja WS 6 Studienempfehlung: Keine. II. Öffentliches Recht im Grundstudium Politikwissenschaft Im Studiengang Politikwissenschaft ist "Öffentliches Recht" zum einen Ergänzungsfach, d.h. es ist zwar kein Prüfungsfach, Kenntnisse in diesem Fach werden auch in anderen Fächern vorausgesetzt. "Öffentliches Recht" kann zum anderen als Wahlpflichtfach in der Vordiplomprüfung gewählt werden. Ergänzungsfach Öffentliches Recht im Grundstudium Politikwissenschaften Fachvertreter: Prof. Dr. Manfred A. Dauses/Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann

2 Aufbau des Faches: Lehrveranstaltungen SWS LVA Scheinerwerb möglich Termin Öffentliches Recht I 2 V nein S1 Übung zum Öffentlichen Recht I 2 Ü nein SS 4 Studienempfehlung: Keine. Turnusmäßig im Sommersemester. Wahlpflichtfach Öffentliches Recht im Grundstudium Politikwissenschaften Fachvertreter: Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann Aufbau des Faches: Lehrveranstaltungen SWS LVA Scheinerwerb möglich Termin Öffentliches Recht II 2 V nein WS Übung zum Öffentliches Recht II 2 Ü ja WS Proseminar: Juristische Entscheidungsanalyse 2 PS ja SS 6 Studienempfehlung: keine. Voraussetzung für die Prüfung im Wahlpflichtfach Öffentliches Recht im Vordiplom ist ein Leistungsnachweis. Dieser kann in der Veranstaltung "Übung zum Öffentlichen Recht II" in Form einer Klausur oder im "Proseminar: Juristische Entscheidungsanalyse" in Form einer Klausur oder eines Referats mit Hausarbeit erworben werden. Die Vordiplomsklausur erstreckt sich auf die Fächer Öffentliches Recht II und Juristische Entscheidungsanalyse. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse aus dem Ergänzungsfach Öffentliches Recht (Öffentliches Recht I mit Ü- bung). Die Prüfungsaufgabe wird drei Teile umfassen, von denen zwei zu bearbeiten sind.

3 B. Diplom-Hauptstudium Fachvertreter: Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann Aufbau des Faches: Lehrveranstaltungen SWS LVA TPL (PD) K/M SE T a Rechtsphilosophie 2 V/HS ja WS2 b Verfassungstheorie 2 V/HS 4 24 ja SS2 c Juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie 2 V/Ü ja WS2 d Allgemeine Staatslehre 2 V/HS ja SS2 e Staatsrecht I 2 V/Ü ja WS2 f Staatsrecht II: Grund- und Menschenrechte 2 V/HS ja SS2 (g) Verwaltungsrecht I (2) V/Ü ja WS2 (h) Verwaltungsrecht II: Ausgewählte Probleme des Verwaltungsrechts (2) V/HS ja SS2 Summe 12 4 24 Die Veranstaltungen g und h können die Veranstaltungen e und f oder zwei der Veranstaltungen a-d ersetzen. Studienempfehlung: Einstieg 1. Semester WS 2. Semester SS 3. Semester WS 4. Semester SS WS (V1) a, e b, f c, (g) d, (h) Einstieg 1. Semester WS 2. Semester SS 3. Semester WS 4. Semester SS WS (V2) c, (g) d, (h) a, e b, f Gegenstand: Das Wahlfach "Öffentliches Recht" umfaßt die theoretische wie die positivrechtliche Behandlung des öffentlichen Rechts. Es werden acht Veranstaltungen angeboten, von denen sechs auszuwählen sind. Dadurch ergeben sich zwei Varianten, in denen das Fach studiert werden kann.

4 1) Zur theoretisch ausgerichteten Variante gehören die Veranstaltungen "Rechtsphilosophie", "Juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie", "Verfassungstheorie" und "Allgemeine Staatslehre" sowie zwei rechtsdogmatische Veranstaltungen zum Staatsrecht oder zum Verwaltungsrecht. In dieser Variante wird das Öffentliche Recht als Gegenstand rechtswissenschaftlicher Theoriebildung betrachtet. Ziel ist es, allgemeine Strukturen und Merkmale des öffentlichen Rechts herauszuarbeiten, die über das jeweils geltende positive Recht hinaus festzustellen sind. Dies ist im Hinblick auf Struktur, Aufbau und Inhalte von Rechtssystemen zu untersuchen, und zwar in begrifflichanalytischer, normativer und empirischer Hinsicht. Die Vorlesung "Rechtsphilosophie" behandelt Fragen des Rechtsbegriffs und der Rechtsgeltung, insbesondere der Möglichkeit der Rechtserkenntnis, der Begründung und der Verbindlichkeit des Rechts. In der Veranstaltung "Verfassungstheorie" werden Grundprobleme des Verfassungsrechts (Verfassungskonzeptionen, Methoden der Verfassungsinterpretation, Verfassungsprinzipien wie Demokratie, Grundrechte und Gewaltenteilung, Verfassungsgerichtsbarkeit) im Hinblick auf das Problem der Legitimation staatlicher Herrschaft analysiert. Die Veranstaltung "Juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie" behandelt die Methode juristischer Fallbearbeitung und das Problem rationaler Begründung juristischer Entscheidungen. Ein Schwerpunkt liegt bei Problemen der Verfassungsinterpretation. Die Veranstaltung "Allgemeine Staatslehre" behandelt Themen der juristischen Staatslehre (Staatsbegriff, Staatsrechtfertigung, Staatszwecke, Souveränität und offene Staatlichkeit, Staatsfunktionen und -aufbau) sowie Grundzüge des internationalen Rechts. Die rechtstheoretischen Veranstaltungen sollen auch politikwissenschaftliche, soziologische und ökonomische Ansätzen der Analyse des Rechts aufgreifen. Hinzu kommen die Veranstaltungen Staatsrecht I und II oder - ersatzweise - Verwaltungsrecht I und II. 2) In der rechtsdogmatisch ausgerichteten Variante ist Gegenstand vor allem das öffentliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es umfaßt die Veranstaltungen "Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht", "Staatsrecht II - Grundund Menschenrechte", "Verwaltungsrecht I - Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Verwaltungsrecht II - Ausgewählte Probleme des Verwaltungsrechts" sowie zwei Veranstaltungen zu den methodischen und rechtstheoretischen Grundlagen des Öffentlichen Rechts. Die Vorlesung "Staatsrecht I" behandelt das Staatsorganisationsrecht sowie materielle Verfassungsprinzipien, orientiert an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Veranstaltung "Staatsrecht II - Grund- und Menschenrechte" hat - mit unterschiedlichen Schwerpunkten - die Gewährleistungen von Grund- und Menschenrechten im Grundgesetz zum Gegenstand, ergänzt durch Vergleiche mit dem europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz. Die Vorlesung "Verwaltungsrecht I" behandelt allgemeine Grundlagen des Verwaltungsrechts (Verwaltungshandeln, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsverfahren) sowie - exemplarisch - Grundlagen des Polizei-, Kommunal-, Beamten- und öffentlichen Wirtschaftsrechts. Gegenstand der Veranstaltung "Verwaltungsrecht II - Ausgewählte Probleme des Verwaltungsrechts" sind spezielle Rechtsprobleme des Verwaltungsrechts, z.b. komplexer Verwaltungsverfahren und Verwaltungsentscheidungen im Umwelt- und Planungsrecht. In die Vorlesungen zum Staats- und Verwaltungsrecht integriert sind Übungen, die der Vertiefung des Stoffes anhand von Fällen und der Einübung juristischer Argumentation und Fallbearbeitung dienen. Hinzu kommen zwei Veranstaltungen zur Theorie des Öffentlichen Rechts. Ziele: Die Veranstaltungen sollen Grundkenntnisse über das öffentliche Recht vermitteln und in die theoretischen Grundlagen einer rechtswissenschaftlichen Analyse des öffentlichen Rechts als eines sozialen Regelungssystems einführen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, rechtliche Rahmenbedingungen ihres Handelns selbständig zu ermitteln und rechtliche Probleme zu erkennen und zu diskutieren. In der theoretisch ausgerichteten Variante liegt der Schwerpunkt in der Vermittlung unterschiedlicher theoretischer Zugangsweisen zur wissenschaftlichen Untersu-

5 chung des Rechts. Generell soll die Fähigkeit zu juristischer Analyse und Argumentation geschult werden. In den Seminaren und integrierten Übungen wird Gelegenheit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit an ausgewählten Problemen des öffentlichen Rechts gegeben. Fachspezifische Methoden: Es werden die allgemeinen juristischen Methoden der Auslegung und Anwendung des Rechts angewandt. Von besonderem Interesse im öffentlichen Recht sind Methoden der Abwägung kollidierender Normen oder Prinzipien. Empfohlene Einführungsliteratur: Theorie des Öffentlichen Rechts: Alexy, Robert, Begriff und Geltung des Rechts Alexy, Robert, Theorie der juristischen Argumentation Alexy, Robert, Theorie der Grundrechte Kaufmann/Hassemer, Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart Koch/Rüßmann, Juristische Begründungslehre Koller, Peter, Theorie des Rechts. Eine Einführung. Dogmatik des Öffentlichen Rechts: Degenhart, Christoph, Staatsrecht I Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht Hendler, Reinhard, Staatsorganisationsrecht Hendler, Reinhard, Allgemeines Verwaltungsrecht Jarass/Pieroth, Grundgesetz Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht Maurer, Hartmut, Staatsrecht Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht II Grundrechte Schenke, W.-R., Verwaltungsprozeßrecht Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht.

C. Lehrangebot für Bachelor-/Masterstudiengänge I. Übersicht über die Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht Die Veranstaltungen sind, wenn nicht anders angegeben, beliebig kombinierbar. BA-Studium 6 Gegenstand und Ziele: Gegenstand des Öffentlichen Rechts sind die Grundzüge des Verfassungsrechts, insb. das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte des Grundgesetzes, ferner die Grundzüge des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Europarechts. Die Veranstaltungen sollen Grundkenntnisse über das öffentliche Recht vermitteln und in die theoretischen Grundlagen und Grundprobleme des öffentlichen Rechts einführen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, rechtliche Rahmenbedingungen ihres Handelns selbständig zu ermitteln und rechtliche Probleme zu erkennen und zu diskutieren. Generell soll die Fähigkeit zu juristischer Analyse und Argumentation geschult werden. Es werden die allgemeinen juristischen Methoden der Interpretation angewandt. Veranstaltungen des Moduls Öffentliches Recht SWS Credits 1) Einführung in die Rechtswissenschaft Vorlesung mit Klausur 2 4 (Grundbegriffe des Rechts und der juristischen Methodik) 2) Einführung in das Öffentliches Recht: * Vorlesung + Übung mit Klausur 4 8 (Grundzüge des öffentlichen Rechts, insb. Staatsrecht, ferner Grundzüge des Verwaltungsrechts und des Europarechts) * Die Veranstaltung wird unterteilt in Vorlesung Öffentliches Recht I + Übung (2 SWS, 6 Credits) und Vorlesung Grundlagen des Europäischen Rechts (1 SWS, 2 Credits) 3) Proseminar Juristische Entscheidungsanalyse 2 6 (Analyse verfassungsgerichtlicher Leitentscheidungen) Voraussetzung: Einführung in die Rechtswissenschaft, Einführung in das öffentliche Recht 4) Öffentliches Wirtschaftsrecht 2 4 (Öffentlichrechtliche Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns) Vorlesung einschl. Übung und Klausur. Voraussetzung: Einführung in die Rechtswissenschaft oder Einführung in das Öffentliches Recht

7 MA-Studium: Gegenstand und Ziele: Gegenstand der Veranstaltungen sind die Rechts- und Staatsphilosophie, die Staats- und Verfassungstheorie sowie die Grund- und Menschenrechte. Es sollen ausgewählte Themen des öffentlichen Rechts vertieft und insbesondere mit Bezug auf rechts- und staatstheoretische Fragestellungen untersucht werden. Dabei sollen auch politikwissenschaftliche, soziologische und ökonomische Ansätzen der Analyse des Rechts aufgegriffen werden und insbesondere ein Bezug zu politikwissenschaftlichen Ansätzen hergestellt werden. Die Veranstaltungen setzen Grundkenntnisse über das öffentliche Recht sowie der juristischen Methodik voraus. Veranstaltungen im Modul Öffentliches Recht 5) Rechts- und Staatsphilosophie 2 5 6) Juristische Argumentation 2 5 7) Staats- und Verfassungstheorie 2 5 8) Grund- und Menschenrechte 2 5 9) Staatsrecht 2 5 10) Verwaltungsrecht 2 5 11) Seminar Öffentliches Recht, Rechts- und Staatstheorie 2 8

II. Veranstaltungen mit Erläuterungen und Berechnung der Credits BA-Studium Kurs/Lehrveranstaltung: 1) Vorlesung "Einführung in die Rechtswissenschaft" Teilnahmevoraussetzung: keine Anmeldung: keine 8 Gegenstand der Vorlesung "Einführung in die Rechtswissenschaft" sind die Grundbegriffe des Rechts sowie die Grundzüge der juristischen Methodenlehre. Dazu gehören der Begriff des Rechts sowie die Grundbegriffe und systematische Einteilung des Rechts, die Theorie der Rechtsgeltung und die Rechtsquellenlehre, die Methoden der Gesetzesauslegung, der Rechtsfortbildung sowie der juristischen Abwägung. Alexy, Robert, Begriff und Geltung des Rechts Engisch, Einführung in das juristsche Denken Grimm, Dieter, Einführung in das Recht Koller, Peter, Theorie des Rechts. Eine Einführung Zippelius, Einführung in das Recht Prüfungsleistung: Klausur (1-std.) Umfang SWS Credits Vorlesung mit Klausur 2 Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 30 Std. Klausur 1 Std. 120 4

2) Vorlesung "Einführung in das Öffentliche Recht mit Übung" Teilnahmevoraussetzung: keine. Anmeldung: keine 9 Gegenstand der Vorlesung sowie der Übung zum Öffentlichen Recht sind die Grundzüge des Verfassungsrechts, insb. das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte des Grundgesetzes, das allgemeine Verwaltungsrechts sowie des Europarechts. In der Übung werden Fälle aus dem Bereich des öffentlichen Rechts vertiefend behandelt und die Methodik juristischer Fallbearbeitung eingeübt. Detterbeck, S., Einführung in das öffentliche Recht für Wirtschaftswissenschaftler Degenhart, Christoph, Staatsrecht I Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht Maurer, Hartmut, Staatsrecht I Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht II Grundrechte Schenke, W.-R., Verwaltungsprozeßrecht Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht. Prüfungsleistung: Klausur (2-std.)* Umfang* SWS Credits Vorlesung: 3 Teilnahme: 45 Std. Vor-/Nachbereitung: 90 Std. Vorbereitung Klausur 45 Std. Klausur 2 Std. 180 Std. 6 Übung zum Öffentlichen Recht 1 Teilnahme: 15 Std. Vor-/Nachbereitung 45 Std. 60 Std. 2 Insg. 4 8 * Um den Vorgaben älterer Prüfungsordnungen zu entsprechen, wird die Veranstaltung unterteilt in Vorlesung Öffentliches Recht I + Übung (2 SWS, 6 Credits, Prüfungsleistung 1-std. Klausur) und Vorlesung Grundlagen des Europäischen Rechts (1 SWS, 2 Credits)

10 Lehrveranstaltung: 3) Proseminar "Juristische Entscheidungsanalyse" Teilnahmevoraussetzung: - Einführung in die Rechtswissenschaft oder Einführung in das Öffentliche Recht - Übernahme von Referat Anmeldung: in der ersten Veranstaltung. In den Proseminaren wird Gelegenheit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit an ausgewählten Problemen des öffentlichen Rechts gegeben. Gegenstand sind Leitentscheidungen zum Verfassungsrecht, insb. des Bundesverfassungsgerichts. Auf dieser Grundlage sollen zentrale Themen des Staatsorganisationsrechts, insb. Demokratieprinzip, Wahlrecht, politische Parteien, parlamentarisches Regierungssystem, sowie die Grundstruktur des Systems der Grundrechte, behandelt werden. Es sollen die Entscheidungen nach juristischen Kriterien analysiert und kritisch diskutiert werden. Dabei sollen auch Bezüge zwischen Recht und Politik thematisiert werden. Alexy, R., Logische Analyse juristischer Entscheidungen, in: ders., Recht, Vernunft, Diskurs, 1995, S. 13-51 Degenhart, Christoph, Staatsrecht I Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen Maurer, Hartmut, Staatsrecht I Menzel, J. Verfassungsrechtsprechung Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht II Grundrechte Prüfungsleistung: Referat mit Hausarbeit, regelmäßige Teilnahme Umfang: SWS 2 Credits Vor-/Nachbereitung: 30 Std. Vorbereitung Referat 40 Std. Hausarbeit 80 Std. 180 Std. 6

11 Lehrveranstaltung: 4) Vorlesung/Übung Öffentliches Wirtschaftsrecht Teilnahmevoraussetzung: Einführung in das Öffentliche Recht oder Einführung in die Rechtswissenschaft. Anmeldung: keine. Gegenstand der Vorlesung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht sind die Grundzüge des Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sowie der juristischen Methodik. Gegenstände sind insbesondere die Wirtschafts- und Finanzverfassung, rechtliche Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik, Wirtschaftsgrundrechte des Grundgesetze, die EG-Grundfreiheiten sowie wirtschaftlich relevante EG-Grundrechte, die Organisation der Wirtschaftsverwaltung, das allgemeine und besondere Gewerberecht, ausgewählte Gebiete des besonderen Gewerberechts, Subventionsrechts, Vergabe öffentlicher Aufträge, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand sowie das Außenwirtschaftsverwaltungsrecht. Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht Schliesky, Öffentliches Wirtschaftsrecht Schmidt/Vollmöller, Kompendium Öffentliches Wirtschaftsrecht Stober, Allg. Wirtschaftsverwaltungsrecht; ders., Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht Prüfungsleistung: Klausur (1 std.) Umfang SWS 2 Credits Teilnahmevoraussetzung: Öffentliches Recht I Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 30 Std. Klausur 1 Std. 120 Std. 4

12 MA-Studium Lehrveranstaltung: 5) Vorlesung/Seminar "Rechts- und Staatsphilosophie" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung zur Rechts- und Staatsphilosophie behandelt theoretische Grundlagen des Rechts, insbesondere den Begriff des Rechts, das Verhältnis von Recht, Moral und Gerechtigkeit, Naturrecht und Rechtspositivismus, die Methoden und Möglichkeiten der Rechtserkenntnis, das Problem der Normbegründung, das Problem der Autorität des Rechts und der Rechtfertigung von Widerstand sowie Theorien der Gerechtigkeit. Alexy, Robert, Begriff und Geltung des Rechts Alexy, Robert, Theorie der juristischen Argumentation Hart, H.L.A., The Concept of Law Kelsen, Hans, Reine Rechtslehre Dworkin, Ronald, Taking Rights Seriously Koller, Peter, Einführung in die Theorie des Rechts Rüthers, Bernd, Rechtstheorie Prüfungsleistung: Klausur (1 std.) Umfang SWS 2 Credits mit Klausur Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 Std. 5

13 6) Vorlesung/Seminar "Juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung behandelt die Theorie juristischer Argumentation mit Beispielen aus der Rechtsprechung, vor allem von Verfassungsgerichten. Themen sind die Grundlagen der Argumentationstheorie, die Struktur juristischer Entscheidungsbegründungen, die Methoden juristischer Interpretation, Struktur und Methodik der Abwägung, das Problem objektiven oder rationalen Begründbarkeit juristischer Entscheidungen sowie argumentative Strukturen in institutionalisierten Systemen oder Verfahren. Alexy, Robert, Theorie der juristischen Argumentation Alexy, Robert, Theorie der Grundrechte Alexy, Recht, Vernunft, Diskurs Habermas, Diskursethik Koch/Rüßmann, Juristische Begründungslehre Koller, Peter, Einführung in die Theorie des Rechts Neumann, Juristische Argumentationslehre Prüfungsleistung: Klausur (1 std.) Umfang SWS 2 Credits mit Klausur Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 5

14 Lehrveranstaltung: 7) Vorlesung/Seminar "Staats- und Verfassungstheorie" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung zur Staats- und Verfassungstheorie behandelt theoretische Grundlagen des Verfassungsrechts, insb. das Problem der Legitimation staatlicher Herrschaft. Themen sind der Begriff des Staates, Staat und Recht, Grundbegriffe des internationalen Rechts, Begriff und Konzeptionen der Verfassung, Staatsrechtfertigung, insb. demokratische Legitimation, Demokratie, Grundrechte und Gewaltenteilung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsinterpretation. Alexy, Robert, Theorie der Grundrechte Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Recht, Staat, Freiheit Doehring, Allgemeine Staatslehre Habermas, Faktizität und Geltung Schweitzer, Staatsrecht III: Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht Zippelius, Reinhold, Allgemeine Staatslehre Prüfungsleistung: Klausur (1 std.) Umfang SWS 2 Credits mit Klausur Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 5

15 Lehrveranstaltung: 8) Vorlesung/Seminar "Grund- und Menschenrechte" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung zu Grund- und Menschenrechten behandelt Theorie und Struktur von Grund- und Menschenrechte, die Grundrechtsdogmatik insb. anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie im Vergleich den europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechtsschutz. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Methodik der Abwägung von Grundrechten sowie das Problem verfassungsgerichtlicher Kontrollkompetenzen gelegt. Alexy, Robert, Theorie der Grundrechte Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard, Staatsrecht II Grundrechte Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht Seidel, Handbuch der Grund- und Menschenrechte. Prüfungsleistung: Klausur (1-std.) Umfang: SWS 2 Credits Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 5

16 Lehrveranstaltung: 9) Vorlesung/Seminar "Staatsrecht" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung behandelt das Staatsrecht nach dem Grundgesetz. Dazu gehören insbesondere der Staatsbegriff, die obersten Staatsorgane, die grundlegenden Verfassungsprinzipien und Staatsstrukturbestimmungen, Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und die Finanzverfassung, ferner das Bundesverfassungsgericht und seine Kompetenzen. Degenhart, Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Hendler, Staatsorganisationsrecht Maurer, Staatsrecht Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht Schweitzer, Staatsrecht III - Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht Prüfungsleistung: Klausur (1-std.) Umfang: SWS 2 Credits Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 5

17 Lehrveranstaltung: 10) Vorlesung "Verwaltungsrecht" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: keine. Turnus: 2-jährig Die Vorlesung behandelt das allgemeine Verwaltungsrecht. Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind die Grundbegriffe des Verwaltungsrechts, der Verwaltungsakt, der Verwaltungsvertrag, das Verwaltungsverfahren sowie der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht. Detterbeck, Steffen, Allgemeines Verwaltungs (mit Verwaltungsprozessrecht) Hendler, Reinhard, Allgemeines Verwaltungsrecht Maurer, Hartmut, Allgemeines Verwaltungsrecht Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht Schenke, Verwaltungsprozessrecht Prüfungsleistung: Klausur (1-std.) Umfang: SWS 2 Credits Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Klausur 60 Std. Klausur 1 Std. 150 5

18 Lehrveranstaltung: 11) Seminar "Öffentliches Recht, Rechts- und Staatstheorie" Teilnahmevoraussetzung: BA/Vordiplom Anmeldung: in der ersten Veranstaltung. Im Seminar sollen ausgewählte Probleme des öffentlichen Rechts und insb. seiner rechts- und staatstheoretischen Grundlagen behandelt werden. Literatur: wird im Seminar bekanntgegeben. Prüfungsleistung: Referat mit Hausarbeit, regelmäßige Teilnahme Das Seminar wird in die Vorlesungen integriert. D.h. in jeder der Vorlesungen "Rechts- und Staatsphilosophie", "Juristische Argumentation", "Staats- und Verfassungstheorie", "Grund- und Menschenrechte", "Staatsrecht/Verwaltungsrecht" kann (statt einer Klausur-Prüfung) ein Seminarschein erworben werden. Umfang: SWS 2 Credits Vor-/Nachbereitung: 60 Std. Vorbereitung Referat 60 Std. Hausarbeit 90 Std. 240 8