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Transkript:

A n t r a g a u f Z e r t i f i z i e r u n g Eine Zertifizierung ist Mitgliedern des Deutschen Coaching Verbandes e. V. vorbehalten. Die Angabe Ihrer fünfstelligen Mitgliedsnummer erleichtert uns dabei die Arbeit (Sie finden diese zum Beispiel auf Ihrer letzten Rechnung). Wenn Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Antrag auf Mitgliedschaft einreichen, tragen wir diese Nummer für Sie ein. Mitgliedsnummer: Name: Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Hiermit beantrage ich die Zertifizierung (bitte ankreuzen) als Coach (Zertifizierungsgebühr 500 Euro) als Seniorcoach (Zertifizierungsgebühr 800 Euro) als Lehrcoach (Zertifizierungsgebühr 1.000 Euro) als Ausbildungsinstitut (Zertifizierungsgebühr 2.000 Euro inkl. einer Ausbildung) einer weiteren Ausbildung (Zertifizierungsgebühr 800 Euro) Die erforderlichen Belege füge ich digitalisiert und sortiert bei, wobei ich die einzelnen Nachweise den jeweiligen Positionen eindeutig zugeordnet habe. Bei nicht vollständig digitalisierten Unterlagen zahle ich eine Mehraufwandsentschädigung von 50 Euro (Coach/Seniorcoach) bzw. 100 Euro (Lehrcoach/Ausbildungsinstitut). Die Zertifizierungsordnung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin mir bewusst, dass durch die Antragstellung kein Rechtsanspruch auf Zertifizierung ausgelöst wird und dass die Zertifizierungsgebühren nicht zurück erstattet werden können, unabhängig vom Verlauf und vom Ausgang des Zertifizierungsverfahrens. Die Zertifizierungsgebühren werden in zwei Stufen erhoben. Der erste Teil von 40 % fällt mit der Einreichung der ersten Unterlagen für die formale Prüfung an. Der zweite Teil von 60 % fällt mit der Mitteilung des Zertifizierungstermins an. Ort, Datum: Unterschrift: DCV Deutscher Ferdinand-Thun-Str. 21 Fon 0202 / 25 89 14 80 info@coachingverband.org Hamburger Sparkasse Coaching 42289 Wuppertal Fax 0202 / 25 89 14 89 www.coachingverband.org IBAN DE58200505501001211745 Verband e. V. BIC HASPDEHHXXX

Weiterbildung und Supervision Hiermit erkläre ich, dass ich während meiner Mitgliedschaft im Deutschen Coaching Verband e. V. meiner in der Zertifizierungsordnung festgelegten Pflicht zu Weiterbildung und Supervision nachkommen werde (40 Stunden in 2 Jahren). Ich werde dies in den vorgeschriebenen Zeitabständen unaufgefordert nachweisen. Ort, Datum: Unterschrift: DCV Deutscher Ferdinand-Thun-Str. 21 Fon 0202 / 25 89 14 80 info@coachingverband.org Hamburger Sparkasse Coaching 42289 Wuppertal Fax 0202 / 25 89 14 89 www.coachingverband.org IBAN DE58200505501001211745 Verband e. V. BIC HASPDEHHXXX

Handreichung zum Antrag auf Zertifizierung Bitte lesen Sie sich diese Unterlagen genau durch. Dieser Antrag einschließlich der von Ihnen zu ergänzenden Nachweisdokumente ist die Grundlage für Ihre Zertifizierung. Sie ersparen sich und uns viel Arbeit, wenn Sie folgende Punkt beachten: Bitte reichen Sie alle Antragsunterlagen vollständig ein (nicht nach und nach). Bitte ordnen Sie alle Belege den jeweiligen Formblättern eindeutig zu. Benutzen Sie hierzu bitte eine fortlaufende Nummerierung. Bitte verwenden Sie zur Erstellung der Antragsunterlagen das von uns zur Verfügung gestellte Dokument, füllen dieses aus und reichen es uns aus Virenschutzgründen bitte als PDF-Dokument ein Ihre eigenen Belege (Zeugnisse etc.) fügen Sie dann bitte an die korrekten Stellen in diesem PDF-Dokument ein. Wenn Sie dem Lastschrifteinzugsverfahren NICHT zugestimmt haben, überweisen Sie bitte den ersten Teil der Zertifizierungsgebühr mit dem Versand der Unterlagen. So vermeiden Sie Verzögerungen. Für die jeweiligen Zertifizierungsstufen füllen Sie bitte folgende Formblätter aus und fügen die entsprechenden Unterlagen bei: Bearbeitungsvermerk: Nach Fertigstellung des Gesamtdokumentes zusätzlich Seitenzahlen angeben Als Coach Anlage 1 bis 7 (Seite 4-10 dieses Dokuments) Als Seniorcoach zusätzlich Anlage 8 bis 10 (Seite 11-13 dieses Dokuments) Als Lehrcoach zusätzlich Anlage 11 (Seite 14 dieses Dokuments) Für die Zertifizierung als Ausbildungsinstitut Anlage 12 (Seite 15 dieses Dokuments) Für die Zertifizierung einer Ausbildung (entweder als Lehrcoach oder Ausbildungsinstitut) zusätzlich Anlage 13 (Seite 16-18 dieses Dokuments) Bei Fragen hilft Ihnen die Geschäftsstelle gern weiter. Aus Gründen des Aufwands kann leider keine unverbindliche Vorabprüfung Ihrer Unterlagen erfolgen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage des Deutschen Coaching Verbandes e.v. (DCV) über kommende Zertifizierungsorte und -termine und reichen Sie die Unterlagen entsprechend ein: 12 Wochen vor dem Zertifizierungstermin sollen die Unterlagen bei der Geschäftsstelle eingereicht sein. Dort werden sie auf Vollständigkeit geprüft. 8 Wochen vor dem Termin müssen die Unterlagen dort vollständig vorliegen. Nach inhaltlicher Prüfung durch den regionalen Ansprechpartner in der Zertifizierungskommission wird mit dem Antragsteller der genaue Termin/Uhrzeit für die Zertifizierung vereinbart. ZA20150325 Seite 3 von 23

Dort findet dann das ein- bis zweistündige Zertifizierungsgespräch mit mindestens zwei Mitgliedern der Zertifizierungskommission statt. Anschließend erhalten Sie ein persönliches Feedback sowie in der Regel etwa 2 Wochen später Ihr(e) Zertifikat(e). ZA20150325 Seite 4 von 23

1. Allgemeine Dokumente (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Dokumente Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie Ihren Lebenslauf hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 5 von 23

2. Grundausbildung (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Kriterien Hochschulabschluss ODER anerkannter Berufsabschluss Lehrtätigkeit ODER einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Menschen oder Organisationen: 5 Jahre bei Hochschulabschluss ODER 8 Jahre bei anerkanntem Berufsabschluss Bitte tabellarisch aufführen und dahinter die entsprechenden Nachweise einfügen. Als Ausbildungsbelege werden z. B. anerkannt: Ausbildungsabschlusszeugnisse Hochschulabschlusszeugnisse Hochschuldiplome Berufserfahrung kann nachgewiesen werden u.a. durch: Arbeitszeugnisse Arbeitsbescheinigungen des Arbeitgebers Bei Selbständigen auch durch: Werbeauftritt über mehrere Jahre, z. B. durch Prospekte, eigene Homepage Aussagefähige Rechnungen an Kunden Verträge über mehrere Jahre Einkommenssteuerbescheide, aus denen ersichtlich ist, dass regelmäßig aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit Einkommen generiert wurde (alles andere kann geschwärzt werden). Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 6 von 23

3. Coachingaus- und weiterbildung (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Kriterien Coachingausbildung DCV zertifizierte Coachingausbildungen werden direkt anerkannt, andere Ausbildungen werden auf Inhalt und Qualität geprüft und werden dann ggf. anerkannt. Die Ausbildung umfasst mindestens 200 Präsenzstunden (Zeitstunden inkl. ausbildungsbegleitende Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium) ODER Ausbildungen in mindestens dei relevanten Methoden im Umfang von insgesamt mindestens 300 Präsenzstunden (Zeitstunden inkl. ausbildungsbegleitende Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium) Ausbildung 1 Name der Ausbildung /Fortbildung bitte hier angeben Beleg Nummer Ausbildung 2 - Name der Ausbildung /Fortbildung bitte hier angeben Beleg Nummer Ausbildung 3 - Name der Ausbildung /Fortbildung bitte hier angeben Beleg Nummer Anerkannt werden z. B.: Ausbildungszertifikate Teilnahmebescheinigungen bei einzelnen Seminaren Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 7 von 23

4. Kenntnisse im Bereich der Psychopathologie (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Kriterien Seminare zum Thema Psychopathologie (ICD 10) z.b. im Rahmen eines Studiums oder in Fortbildungen, Spezialseminaren oder Ausbildungen im Umfang von mindestens 12 Zeitstunden. ODER Studium der klinischen Psychologie ODER Ausbildung bzw. Anerkennung als Heilpraktiker Psychotherapie (HPP) Mit psychopathologischen Kenntnissen ist hier Grundwissen in den Bereichen Psychopathologie und Diagnostik nach ICD 10 (bzw. noch folgender Neuauflagen) sowie ein grundlegender Überblick über psychotherapeutische und medizinische Behandlungsmöglichkeiten gemeint. Anerkannt werden z. B.: Hochschulabschlusszeugnisse Hochschuldiplome Ausbildungszertifikate Teilnahmebescheinigungen bei einzelnen Fachseminaren Ausbildungen zum HPP Anerkennungen als HPP durch die Gesundheitsämter Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 8 von 23

5. Eigenes Coaching oder Selbsterfahrung oder Therapie (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Wann und wo genommen Anzahl Stunden und Angabe ob es sich dabei um Einzel- oder Gruppenarbeit handelte. Mit Coaching/Selbsterfahrung/Therapie ist hier die professionell begleitete Arbeit an der eigenen Persönlichkeit gemeint, also keine Fall- oder Methodensupervision! Es müssen mindestens 50 Zeitstunden nachgeweisen werden, davon höchstens 30 Stunden in Gruppenarbeit. Die Durchführung muss durch einen Coach (DCV) oder einer vergleichbar qualifizierten Person nachgewiesen werden. Bitte fügen Sie geeignete Unterlagen bei, um die Qualifikation der Person zu dokumentieren. ZA20150325 Seite 9 von 23

Anerkannt werden z. B.: Formlose Bestätigungen des jeweiligen Coachs/Therapeuten Rechnungen Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 10 von 23

6. Schriftliche Darstellung eines Coachingfalles/-prozesses (max. 5 Seiten) im Umfang von mind. 3 Sitzungen Klient Belegnummer Der dargesstellte Coachingfall wird auch im Zertifizierungsgespräch als eine der Gesprächgrundlagen dienen. ZA20150325 Seite 11 von 23

7. Coachingkonzept (von allen Bewerbern für jede Zertifizierungsstufe einzureichen außer Ausbildungsinstitute) Das schriftliche Coachingkonzept dient dazu, Ihre Arbeit als Coach sowie Ihre Kompetenz, Professionalität und ihre ethische Grundhaltung besser einschätzen zu können. In Ihrem Konzept sollen Sie daher darlegen: Mit welcher Grundhaltung Sie arbeiten Mit welchen Methoden Sie arbeiten Wie Sie zielorientiert vorgehen Wie Sie die Evaluation Ihrer Arbeit sicherstellen Wie Sie Qualität sicherstellen Darüber hinaus muss das Konzept eine Selbsteinschätzung Ihrer eigenen Person als Coach sowie eine selbstkritische Reflexion Ihrer eigenen Grenzen beinhalten. Der Gesamtumfang des Konzepts soll bei 5-10 Seiten liegen (DIN A4, normale Schriftgröße und Zeilenabstand). Eine allzu werbliche Darstellung Ihrer eigenen Person und Ihrer Arbeit wird eher kritisch bewertet das Konzept soll ein realistisches Bild vermitteln. Aus diesem Grund raten wir auch davon ab, Texte aus Werbebroschüren oder Ihrem Internetauftritt einfach zu übernehmen. In der Geschäftsstelle können Sie auf Wunsch einige anonymisierte Musterkonzepte anfordern, die Ihnen zeigen, was in etwa erwartet wird. Bitte fügen Sie Ihr Konzept hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 12 von 23

8. Berufserfahrung als Coach (nur auszufüllen bei einer Zertifizierung zum Seniorcoach und/oder Lehrcoach) Kriterien 8 Jahre regelmäßige Berufserfahrung und Coachingtätigkeit als Coach Bitte tabellarisch aufführen und dahinter die entsprechenden Nachweise einfügen. Berufserfahrung kann nachgewiesen werden u.a. durch: Arbeitszeugnisse Arbeitsbescheinigungen des Arbeitgebers Bei Selbständigen auch durch: Werbeauftritt über mehrere Jahre, z. B. durch Prospekte, eigene Homepage Aussagefähige Rechnungen an Kunden Verträge über mehrere Jahre Einkommenssteuerbescheide, aus denen ersichtlich ist, dass regelmäßig aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit als Coach Einkommen generiert wurde (alles andere kann geschwärzt werden). Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 13 von 23

9. Ergänzende Coachingaus- und -weiterbildung (nur auszufüllen bei einer Zertifizierung zum Seniorcoach und/oder Lehrcoach) Kriterien Zusätzliche Methodenausbildungen im Umfang von insgesamt mindestens 200 Zeitstunden (inkl. nachgewiesener Supervision und Übungsgruppen, ohne Selbststudium) Ausbildung / Fortbildung 1 Name und Stundenanzahl (auf 60 Minuten-Basis) bitte hier angeben Ausbildung / Fortbildung 2 Name und Stundenanzahl (auf 60 Minuten-Basis) bitte hier angeben Ausbildung / Fortbildung 3 Name und Stundenanzahl (auf 60 Minuten-Basis) bitte hier angeben Ausbildung / Fortbildung 4 Name und Stundenanzahl (auf 60 Minuten-Basis) bitte hier angeben Bitte führen Sie die Aufzählung bei entsprechendem Bedarf einfach weiter. Anerkannt werden z. B.: Ausbildungszertifikate ZA20150325 Seite 14 von 23

Teilnahmebescheinigungen bei einzelnen Seminaren Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 15 von 23

10. Eigene Supervision (nur auszufüllen bei einer Zertifizierung zum Seniorcoach und/oder Lehrcoach) Wann und wo genommen Anzahl Stunden Mit Supervision ist hier die professionell begleitete Reflexion des eigenen beruflichen Handelns als Coach gemeint. Es sind mindestens 100 Zeitstunden nachzuweisen. Als Belege werden z. B. anerkannt: Formlose Bestätigungen des jeweiligen Supervisors Rechnungen Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 16 von 23

11. Pädagogische Lehrkompetenz (Lehrcoach) (nur auszufüllen bei einer Zertifizierung zum Lehrcoach) Kriterien Studium der Pädagogik (Haupt- oder Nebenfach) oder Sozialpädagogik O- DER Fundierte Trainerausbildung Mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung als Trainer/Trainerin im psychologisch-pädagogischen Bereich Bitte tabellarisch aufführen und dahinter die entsprechenden Nachweise einfügen. Anerkannt werden z. B.: Hochschulabschlusszeugnisse Hochschuldiplome Ausbildungszertifikate Arbeitszeugnisse Bei Selbständigen auch: Werbeauftritt, nachvollziehbar über mehrere Jahre, z. B. durch Prospekte Aussagefähige Rechnungen an Kunden Verträge über mehrere Jahre Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite ein. ZA20150325 Seite 17 von 23

12. Zertifizierung als Coachingausbildungsinstitut (DCV) (nur auszufüllen bei einer Zertifizierung zum Ausbildungsinstitut) Kriterien Es besteht eine Mitgliedschaft im Deutschen Coachingverband. Nachweis liegt der Geschäftsstelle vor. Mindestens eine DCV-zertifizierte Ausbildung wird angeboten. Bitte ankreuzen: - Konzept ist beigefügt - Konzept wird nachgereicht - Konzept ist beim DCV vorhanden Der Ausbildungsvertrag ist transparent und fair gestaltet. Bitte Ausbildungsvertrag einreichen. Der Anbieter orientiert sich auch was das sonstige Angebot betrifft - im allgemeinen Geschäftsgebahren an der Ethikrichtlinie des DCV und am Prinzip des ehrbaren Kaufmanns. Nachweisbar z.b. über AGBs, Ähnliches Die Qualität der Ausbildung wird kontinuierlich evaluiert. Bitte Evaluierungsbogen o.ä. einreichen. Werbung und Marketing sind aufrichtig und bieten Transparenz über Inhalte, Qualifikationen der Lehrcoachs und Konditionen. Bitte die Ausschreibung der Coachingausbildung einreichen. Ebenso, wenn vorhanden, aktuelles Institutsprogramm oder broschüre Es werden klare Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer angewendet. Bitte beschreiben Sie Ihre Zugangsvoraussetzungen, den Auswahlprozess der Teilnehmer und Ihre Entscheidungsgrundlagen, wann Sie einen Interessenten in Ihre Ausbildung aufnehmen. Für die Ausbildung sind geeignete Räumlichkeiten vorhanden. Nachweis durch geeignete Unterlagen wie Broschüre, Fotos, Angabe der Raumgrößen und Beschreibung der Räume, Freihandzeichnungen, Grundriss etc., Verweis auf Homepagebeschreibung etc. ZA20150325 Seite 18 von 23

Der Antragsteller fügt dem Antrag auf Zertifizierung als Ausbildungsinstitut aussagekräftige Unterlagen bei, die nachvollziehbar erkennen lassen, dass die o.g. Anforderungen erfüllt sind. Ferner verpflichtet sich der Antragsteller mit der Zertifizierung, bei Bedarf gegenüber der Zertifizierungskommission Strukturen und Prozesse im Zusammenhang mit der Ausbildung transparent zu machen. ZA20150325 Seite 19 von 23

13. Coachingausbildung (nur ausfüllen, wenn Sie eine Ausbildung zertifizieren lassen wollen) Für die Zertifizierung einer Coachingausbildung sind aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die unten benannten Kriterien erfüllt sind. Kriterien Erklärung, wer der formale Rechtsträger der Ausbildung ist. Bitte schriftliche Erklärung hierzu abgeben. Ausbildungskonzept Bitte eine übersichtliche Darstellung des Konzeptes einreichen. Ablaufplan/Trainereinsatzplan Bitte eine tabellarische Übersicht einreichen inklusive Uhrzeiten, Pausen, Start und Endzeiten. Offizielle Ausschreibung der Ausbildung (Informationsmaterial) Bitte Ausscheibung beilegen als separates PDF-Dokument. Offizielles Abschlusszertifikat Bitte ein Muster des Abschlusszertifikates oder Teilnahmebescheinigung einreichen. Erklärung, wer der verantwortliche Lehrcoach (DCV) ist, der die Ausbildung leitet. Bitte schriftliche Erklärung hierzu abgeben. Erklärung, dass das Ausbildungskonzept geistiges Eigentum des Antragstellers ist. Bitte schriftliche Erklärung hierzu einreichen. ZA20150325 Seite 20 von 23

Kriterien Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt mindestens 200 Zeitstunden, davon: Mindestens 120 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von einem Lehrcoach (DCV) geleitet werden. Bitte benennen, wer das ist. Höchstens 40 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von anderen, qualifizierten Ausbildern geleitet werden Bitte benennen, welche Personen das sind. Höchstens 40 Zeitstunden selbstorganisierte Übungsgruppen unter der Supervision eines Lehrcoachs (DCV) Bitte Nachweis erbringen, wie das dokumentiert wird. Es sind mindestens zwei Lehrcoachs in der Ausbildung eingesetzt. Bitte die Namen der Lehrcoachs und aller anderen Trainer in der Ausbildung angeben und wenn Nicht-DCV-zertifizierte Lehrcoachs eingesetzt werden, bitte deren Qualifikation für die Tätigkeit angeben (z.b. über Kurzprofil bzw. Zertifikate anderer Verbände). Der Praxisanteil muss insgesamt bei mindestens 100 Zeitstunden liegen. Die Teilnehmer erleben selbst Coaching in der Praxis. Sowohl als Coach, als Klient und auch als Beobachter. Bitte nachvollziehbare Darstellung beilegen oder integrieren, was diese Teile sind und wo sie in der Ausbildung verankert sind. Die Präsenzveranstaltungen erstrecken sich über mindestens 6 Monate. Sie sind auf mindestens 20 Tage verteilt. Es werden nicht mehr als acht Zeitstunden Präsenzveranstaltungen pro Tag anerkannt. Bitte tabellarische Übersicht hierzu einreichen. ZA20150325 Seite 21 von 23

Kriterien Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Punkte - Grundlagen von Coaching - Ethik im Coaching - Rollen und Beziehungen im Coaching - Ablauf und Phasen des Coaching-Prozesses - Auftragsklärung und Kontraktgestaltung - Diagnostik - Intervention - Umgang mit Übertragungsphänomenen - Evaluation und Qualitätssicherung - Mindestens drei vom DCV anerkannte Methoden werden vermittelt 1. Methode: 2. Methode: 3. Methode: Diese Inhalte bitte deutlich kennzeichnen, wo sie in der Ausbildung auftauchen. Die Ausbildung endet mit einem Video-, Audio-, oder Live-Testing und abschließendem Feedback durch den verantwortlichen Lehrcoach (DCV). Nachweisbar z.b. über Teilnehmerinformation zum Prüfungsablauf. HINWEIS: Die Zertifizierung einer Ausbildung gilt immer nur für das eingereichte Ausbildungskonzept. Alle zwei Jahre sowie bei nachträglichen Änderungen am Konzept oder dem Lehrcoacheinsatz müssen der Zertifizierungskommission die relevanten Unterlagen unaufgefordert erneut vorgelegt werden, um die Zertifizierung zu erhalten. Dabei sind alle Änderungen deutlich erkennbar hervorzuheben. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich dies unaufgefordert alle zwei Jahre durchführen muss. Dabei gilt die Regelung, dass diese Frist von heute an bis Ende dieses Kalenderjahres plus 24 Monate beträgt. Beispiel: Wenn heute der 23. März 2014 ist, gilt meine Frist bis Ende 2014 plus 24 Monate. D.h. spätestens am 31.12.2016 muss ich die Nachweise erbringen. Datum: Name Unterschrift Die Zertifizierung erstreckt sich ausschließlich auf die Ausbildung selbst. Die Absolventen der Ausbildung sind nicht automatisch als Coach (DCV) zertifiziert. ZA20150325 Seite 22 von 23

Vom DCV anerkannte Coachingmethoden sind: Eine Reihe von psychologischen Methoden wird vom DCV pauschal als Coachingmethode im Sinne der Zertifizierungsordnung anerkannt, z. B. im Rahmen einer Coachingausbildung. Kognitive Verhaltenstherapie Rational-Emotive Therapie (nach A. Ellis) Transaktionsanalyse (nach E. Berne) Gestalttherapie/-beratung (nach F. Perls) Gesprächstherapie/-beratung (nach C. Rogers) Neurolinguistisches Programmieren (NLP) Systemische Aufstellungen (nach B. Hellinger/G. Weber und nach M. Varga von Kibéd/Insa Sparrer) Lösungsorientierte Therapie/Beratung (nach S. DeShazer) Systemische Therapie/Beratung Hypnotherapie (nach M. Erickson) Psychodrama (nach J. Moreno) Provokative Therapie/Beratung (nach F. Farelly) Logotherapie (nach V. Frankl) EMDR / Wingwave Ausbildungen in diesen Methoden werden unter Beachtung der Zulassungsvoraussetzungen außerdem als Äquivalent einer Coachingausbildung anerkannt. Darüber hinaus können andere als die genannten Methoden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens auf dem Wege der Einzelfallprüfung anerkannt werden. Bitte nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die jeweiligen Nummern in die Tabelle ein. Bitte fügen Sie diese Belege hinter dieser Seite an. ZA20150325 Seite 23 von 23