IMMOBILIEN EXPOSÉ Insel Reichenau Weltkulturerbe! 5 bis 6-Zimmer-Wohnung auf 4 Ebenen (Splitlevel) auf der Insel-Reichenau
1. Lage Lang erstreckt sich die Insel Reichenau im Bodensee (seit 2000 Weltkulturerbe der UNESCO) von Weitem erkennbar an der langen Allee, die Insel und Festland verbindet und deren Pappeln für den Besucher Spalier zu stehen scheinen. Rechts und links des Damms endlose, unter Naturschutz stehende Schilflandschaften, und kaum, dass man den Damm überquert hat, kann man ihn schon riechen, den einzigartigen Kräuterduft dieser an vielem so reichen Insel der Gärtner, Fischer und Winzer. Gewächshäuser, Weinreben und Salatfelder wechseln sich hier ab mit kostbaren alten Kirchen. Traumhaft in Seenähe gelegen bietet die auf der Insel Reichenau gelegene Landhauswohnung dem Bewohner einen wunderbaren Blick ins Grüne bzw. auch ein bisschen auf den See. Die Insulaner werden täglich in Urlaubsstimmung versetzt. Mit vielen Dienstleistern und guter Infrastruktur befriedigt die Insel jegliche Bedürfnisse. 2. Objektbeschreibung Die offene Galeriewohnung mit ca. 165 m² Grundfläche über 4 Splitlevel mit ihrem Landhauscharme ist was ganz besonderes. Da es in diesem Haus II eben nur zwei große Wohnungen gibt, kann man auch vom Haus im Haus sprechen. Diese reizvolle Wohnanlage wurde in bester Massivbauweise 1980/1981 erbaut und liegt eingebunden an einer Anwohnerstraße in schöner Natur und sehr nah am See. 3. Ausstattung Über die Diele gelangt man sowohl in das separate Zimmer, wie auch in den offenen Wohnbereich mit großem Kachelofen. Vom Wohnbereich geht es auf den sehr großen, gefliesten Balkon hinaus. Ebenfalls liegt das Gäste-WC mit Waschbecken auf dieser Ebene. Über eine Holztreppe mit nur wenigen Stufen kommt man in den sehr großen, offenen Ess- und Aufenthaltsbereich. Von dort aus gelangt man in die offene Küche mit Theke (Einbauküche von Alno), in das Kinderzimmer und in das kleinere Tageslichtbad (Dusche und Waschbecken) mit Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner. Darüber gelangt man in die 3. Ebene, die mit einem großzügigen Arbeitsbereich und das Tageslichtbad (Badewanne, Dusche, 2 Waschbecken und WC) ausgestattet ist. Über dem Arbeitsbereich und dem Bad ist noch ein Hohlraum, der z.b. als Gästeschlafplatz oder Lagerfläche benutzt werden kann. Ganz oben im Spitz befindet sich das Schlafzimmer. Der Wohn- u. Essbereich, Küche und sep. Zimmer auf der 1. Ebene sind mit großen hellbraunen Fliesen ausgestattet. In den Schlafräumen und im Arbeitsbereich ist ein heller Velourteppich verlegt. Die Bäder sind beide raumhoch hell gefliest. Die Verbindung zu den einzelnen Leveln erfolgt über eine helle Holztreppe mit weißem Geländer. Die Räume werden über eine thermostatgesteuerte, elektrische Fußbodenheizung beheizt. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Elektro-Nachtspeicher. Zur guten Ausstattung gehört noch eine großzügige Einzelgarage (mit separatem Grundbuch) und ein Keller (ca. 17 m² Grundfläche). 4. Sonstiges Die Wohnung ist bezugsfrei. Die Miteigentumsanteile für die Wohnung betragen 286/1000 stel und für die Garage 20/1000 stel. Die Grundsteuer für 2012 betrug 229,74 Euro pro Jahr. 5. Kaufpreis 495.000,00 + 15.000,00 Einzelgarage zzgl. 3,57% Maklerprovision und den üblichen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats- und Grundbuchkosten.
Hausansicht Umgebung
Aussicht vom Balkon Großer Balkon
Diele / Entrée Wohnen
Küche Essen
Arbeiten Bad
Schlafen
Grundrissplan 4 Ebenen
Ihre Ansprechpartner: Thomas Raizner Verkauf/Gewerbe Tel.:07531/942189-0 Mail: t.raizner@horta.de Sebastian Dreyer Verkauf/Gewerbe Tel.: 07531/942189-0 Mail: s.dreyer@horta.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Maklervertrag Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/ Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/ der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu, einen Schadensersatz aus. 3. Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 4. Provision Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Diese beträgt bei Immobilien 3% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 4 Monatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. 5. Vorkenntnis Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen. 6. Gleichwertigkeit Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. 7. Beurkundung Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab einschließlich der Finanzierung / Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei. 8. Haftung Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung. 9. Schlussbestimmungen Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand istsoweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat- der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Stand: 05/2012