Ehrenordnung. Inhalt. der Stadt Wolmirstedt. Std»id Abschnitt. Verleihung der Skulptur der Heiligen Katharina

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Ehrungsordnung. Stand:

Transkript:

Std»id04. 11 2014 Ehrenordnung der Stadt Wolmirstedt Abschnitt Inhalt Verleihung der Skulptur der Heiligen Katharina Verleihung der Goldenen Stadttalers Verleihung des Silbernen Stadttalers Richtlinie für offizielle Ehrungen anlässlich Jubiläen

l Verleihung der Skulptur der Heiligen Katharina 1 Ehrung (1) Die "Heilige Katharina" wird als höchste Auszeichnung für außergewöhnliche und herausragende Verdienste um die Stadt Wolmirstedt vergeben. (2) Die Skulptur wird in Handarbeit angefertigt. Jedes Exemplar ist ein Unikat. Ungeachtet dessen hat haben Form und Gestalt im Wesentlichen der grafischen Abbildung It. Anlage 1 der Ehrenordnung zu entsprechen. Die Größe der Skulptur belauft sich zwischen 35 und 40 cm; zzgl. eines ca. 5 cm großen Sockels. (3) Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die der Bürgermeister unterzeichnet. In der Urkunde sind die Verdienste des Beliehenen, die für die Verleihung ausschlaggebend waren, zu würdigen. / (4) Die Ehrung mit Aushändigung der Urkunde erfolgt anlässlich des Neujahrsempfangs der Stadt oder im Ausnahmefall in einer sonstigen würdigen Form. 2 Verleihungsgrundsätze (1) Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße durch herausragende Leistungen für die Stadt Wolmirstedt Verdienste erworben haben, welche geeignet sind, das Ansehen der Stadt Wolmirstedt zu mehren, das Wohl der Einwohner oder die Entwicklung der Stadt zu fördern, kann die "Heilige Katharina" verliehen werden. (2) Für die Verteihung ist ein strenger Maßstab anzulegen, um eine Entwertung der Auszeichnung zu verhindern. Der Antrag ist schriftlich, versehen mit einer ausführlichen Begründung und sonstigen für eine umfassende Beurteilung des Antrages erforderlichen, nachprüfbaren Unterlagen einzureichen. Jeder Antrag wird entsprechend den in der Anlage 2 benannten Kriterien bepunktet. Bei mehr als zwei Anträgen entscheidet der Antrag mit der höchsten Punktzahl. Abgelehnte Anträge können im Folgejahr erneut eingereicht werden. Mit der Auszeichnung ist eine geldliche Leistung seitens der Stadt Wolmirstedt in Höhe von 250, 00 verbunden. (3) Die "Heilige Katharina" darf Jährlich höchstens ein Mal vergeben werden. Die Verleihung der Auszeichnungen ist in einer Liste fortlaufend zu registrieren. 3 Verfahren (1) Ein Antrag zur Verleihung der "Heiligen Katharina" kann aus der Mitte des Stadtrates, vom Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister oder von Dritten über den Bürgermeister gestellt werden. Hierfür ist der Antrag gemäß Anlage 3 zu verwenden. (2) Die Vorschläge sind bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres für den Neujahrsempfang des darauffolgenden Jahres zu unterbreiten. Niemand kann sich selbst vorschlagen.

(3) Die Anträge werden gemeinsam vom Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden geprüft; ggf. wird die Einholung von Erkundigungen oder Anhörungen veranlasst. Im Ergebnis der Prüfung fertigt der Bürgermeister eine Beschlussvorlage für den Hauptausschuss, welche in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses behandelt wird. (4) Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. 4 Verfügen über die Auszeichnung (1) Die Auszeichnung steht nur dem Ausgezeichneten persönlich zu. Die Auszeichnung darf weder veräußert noch verschenkt, jedoch vererbt werden. (2) Die Ehrung der Stadt Wolmirstecft begründet keine weiteren Verpflichtungen seitens der Stadt gegenüber dem Geehrten. Rechte und Pflichten werden weder begründet noch aufgehoben. 5 Entzug der Ehrung (1) Die Verleihung der "Heiligen Katharina" kann wegen unwürdigen Verhaltens des Geehrten, welches der Stadt Wolmirstedt in erheblichem Maße dauerhaft schadet, aberkannt werden. (2) Die Aberkennung muss schriftlich beantragt werden und nachprüfbare Feststellungen enthalten. Der Antrag bedarf der Schriftform und muss nachprüfbare Feststellungen enthalten. Anonyme Anträge werden nicht bearbeitet. Im Übrigen gelten 3 Absätze 2 und 3. (3) Über die Entziehung der Ehrung entscheidet der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt durch Beschluss mit der Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung. (4) Der Antragsteller wird über das Ergebnis informiert. (5) Die Aberkennung der Ehrung wird dem Betroffenen mitgeteilt. Es erfolgt die Streichung im Register. Verleihung des Goldenen Stadttalers 6 Ehrung (1) Die Stadt Wolmirstedt ehrt besondere Verdienste zur Förderung des Gemeinwesens (u. a. Verantwortungsträger für Ordnung und Sicherheit wie Freiwillige Feuerwehr usw. ), der Politik, der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und im sozialen Bereich mit dem "Goldenen Stadttaler". (2) Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die der Bürgermeister unterzeichnet. In der Urkunde sind die Verdienste, die für die Ehrung ausschlaggebend waren, zu würdigen.

(3) Die Ehrung erfolgt in einem würdigen Rahmen. 7 Verleihungsgrundsätze (1) Personen, die sich durch langjährige hervorragende Leistungen auf sozialem, kommunalpolitischem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet hohe Verdienste um das Allgemeinwohl und das Ansehen der Stadt erworben haben, kann der "Goldene Stadttaler" verliehen werden. (2) Bei den Verdiensten muss es sich um außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder eine ganz außergewöhnliche Einzelleistung für die Stadt Wolmirstedt und die Allgemeinheit handeln. Der Antrag ist schriftlich, versehen mit einer ausführlichen Begründung und sonstigen für eine umfassende Beurteilung des Antrages erforderlichen, nachprüfbaren Unterlagen einzureichen. (3) Auch Personen, die sich über die Grenzen Wolmirstedts hinaus besondere Verdienste erworben haben sowie Personen, die nicht Bürger der Stadt Wolmirstedt sind, können mit dem "Goldenen Stadttaler" geehrt werden. 8 Verfahren (1) Ein Antrag auf Ehrung mit dem "Goldenen Stadttaler" kann aus der Mitte des Stadtrates, vom Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister oder von Dritten über den Bürgermeister gestellt werden. Hierfür ist der Antrag gemäß Anlage 3 zu verwenden. (2) Der Antrag ist schriftlich mit einer ausführlichen Begründung einzureichen. Niemand kann sich selbst vorschlagen. (3) Im Übrigen wird 3 angewandt. III Verleihung des Silbernen Stadttalers 9 Ehrung (1) Die Stadt Wolmirstedt ehrt Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, mit dem "Silbernen Stadttaler". (2) Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die der Bürgermeister unterzeichnet. In der Urkunde sind die Verdienste, die für die Ehrung ausschlaggebend waren, zu würdigen. (3) Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister in einem würdigen Rahmen. 10 Verleihungsgrundsätze (1) Personen, die sich durch langjährige besondere Leistungen auf sozialem, kommunalpolitischem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet Verdienste um das il 3

Allgemeinwohl und das Ansehen der Stadt erworben haben, kann der "Silberne Stadttaler" verliehen werden. (2) Auch Personen, die sich über die Grenzen Wolmirstedts hinaus Verdienste erworben haben sowie Personen, die nicht Bürger der Stadt Wolmirstedt sind, können mit dem "Silbernen Stadttaler" geehrt werden. 11 Verfahren (1) Ein Antrag auf Ehrung mit dem "Silbernen Stadttaler" kann aus der Mitte des Stadtrates, vom Bürgermeister oder von Dritten über den Bürgermeister gestellt werden. Hierfür ist der Antrag gemäß Anlage 3 zu verwenden. (2) Der Antrag ist an den Bürgermeister zu stellen und schriftlich zu begründen. (3) Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister. Der Hauptausschuss ist durch den Bürgermeister zu informieren. (4) Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. 12 Sprachliche Gleichstetlung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 13 Inkrafttreten Die Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 01. 01. 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 06. 12. 2007 außer Kraft. M. Stichnoth Bürgermeister

Anlage 1 zur Ehrenordnung der Stadt Wolmirstedt

Anlage 2 zur Ehrenordnung der Stadt Wolmirstedt Punkteverteilung zur Verleihung der Skulptur der Heiligen Katharina a. Alter des Auszuzeichnenden b. Mitgliedschaften in polit. Gremien (Ortschafts-, Stadtrat, Kreistag, etc.) c. Mitgliedschaften in VerbändenA/ereinen d. Vorstandstätigkeit als 1. oder 2. Vorsitzender alle übrigen Aufgaben im Vorstand e. Erfolge/Auszeichnungen pro Jahr-1- Punkt pro Jahr -2- Punkte pro Jahr-1-Punkt pro Jahr -2- Punkte pro Jahr-1-Punkt pro Auszeichnung -2- Punkte

',7 {». ^e EHRUNGSANTRAG Anschrift: Stadt Wolmirstedt, Der Bürgermeister, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt Antragsteller: Auf Grundlage der Ehrenordnung der Stadt Wolmirstedt wird folgende Ehrung beantragt: 1. Verleihung der Heiligen Katharina 2. Verleihung des Stadttalers in Gold 3. Verleihung des Stadttalers in Silber twwifwlltisksw^w 1. Angaben zum Auszuzeichnenden: Name: Geb.-Datum: Straße: Vorname: Geb. -Ort: Ort: 2. Nachweis Mitaliedschaften: (ggf. auf einem gesonderten Blatt ergänzen) 3. Persönlicher Werdeaana und Erfolge/ Verdienste: (ggf. auf einem gesonderten Blatt ergänzen) 4. Angaben zu Tätigkeiten in der Organisation: (ggf. auf einem gesonderten Blatt ergänzen)

von Jahr Organisation Funktion Bemerkungen bis 5. Bisherige Ehrunnen: (ggf. auf einem gesonderten Blatt ergänzen) Jahr Benennung der Ehrung 6. Raum für weitere Ergänzungen / Bemerkungen / Hinweise: Durch die nachstehende Unterschrift wird gleichzeitig bestätigt, dass alle vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Bearbeitungsvermerk der Stadt Eingang des Antrages am: Antraasbehandlung Ausschuss: am: Beschlussvorlage-Nr.: Bearbeitungsvermerk: Ehrung erfolgt mit Wirkung vom; Unterschrift Bürgermeister

Richtlinie für offizielle Ehrungen bei besonderen Anlässen 1. Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder 1. 1 Geburtstage 1. 2 Silberne Hochzeit 1. 3 Alters- und Ehejubiläen 1. 4 Todesfall 2. Einwohner der Stadt 2. 1 Altersjubiläen 2. 2 Ehejubiläen 2. 2. 1 Goldene Hochzeit 2. 2. 2 Diamantene Hochzeit 2. 2. 3 Eiserne Hochzeit Kupferne Hochzeit Gnadenhochzeit 3. In der Wirtschaft Tätige (Selbstständige) 4. Sonstige ehrenamtlich Tätige 4. 1 Begriffsbestimmung 4. 2 Aufnahme der / Berufung zur Tätigkeit 4. 3 Beendigung der Tätigkeit 4. 4 Altersjubiläum 4. 5. Todesfall 5. Inkrafttreten

1. Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder 1.1 1.2 Geburtstage: Silberne Hochzeit: Schriftliche Gratulation durch Bürgermeister und Vorsitzenden des Stadtrates Schriftliche Gratulation durch Bürgermeister und Vorsitzenden des Stadtrates sowie Blumen oder Geschenk bis zu 20, 00 1.3 Alters- und Ehejubiläen: Würdigung gemäß Ziff. 2. 1 und 2. 2 der Richtlinie 1.4 2. 2.1 Todesfall: Einwohner der Stadt Altersiubiläen ab 70. Geburtstag schriftliche Kondolenz, Nachruf in der Tageszeitung, Grabstrauß bis zu 40, 00 Öffentliche Gratulation in der örtlichen Presse Ortsteile Elbeu, Farsleben, Glindenberg, Mose Geburtstag Persönliche Gratulation Geschenk 70. /75. /80. / 85. Ortsbürgermeister Präsent im Wert bis 10,00 (aus Verfügungsfonds OBM) ab 90. jährlich Ortsbürgermeister Präsent im Wert bis 10,00 (aus Verfügungsfonds OBM) 90., 95., 100. Bürgermeister + Ortsbürgermeister Blumen aus Verf.fonds OBM im Wert bis 10,00 Präsent BM im Wert bis 15, 00 (Gutschein) ab 100. jährlich Bürgermeister + Ortsbürgermeister Blumen aus Verf. fonds OBM im Wert bis 10. 00 Präsent BM im Wert bis 25, 00 (Gutschein) Die Geburtstagskarten werden von der Verwaltung erstellt und vom Bürgermeister und Ortsbürgermeister unterschrieben. Stadt Wolmirstedt Geburtstag Persönliche Gratulation Geschenk 90., 95., 100. Bürgermeister ab 100. jährlich Bürgermeister Blumen im Wert bis 10, 00 Präsent im Wert bis 15,00 Blumen im Wert bis 10.00 Präsent im Wert bis 25.00 2. 2 Eheiubiläen 2. 2. 1 Goldene Hochzeit Persönliche Gratulation durch den Bürgermeister und Ortsbürgermeister mit einem Geschenk im Wert bis zu 50, 00 2. 2. 2 Diamantene Hochzeit Persönliche Gratulation durch den Bürgermeister und Ortsbürgermeister mit einem Geschenk im Wert bis zu 50, 00

2. 2. 3 Eiserne Hochzeit (65) Persönliche Gratulation durch den Bürgermeister und Orts- Kupferne Hochzeit (70) bürgermeister mit einem Geschenk im Wert bis zu 50,00 Gnadenhochzeit (75) 3. In der Wirtschaft Tätige (Selbstständige) Persönliche Gratulation des Bürgermeisters und Ortsbürgermeisters bei 10, - 25-, 50-, 75- und 100-Jährigem Geschäfts- oder Meisterjubiläum. Die Auswahl des Geschenks erfolgt dem Anlass entsprechend durch den Bürgermeister. 4. Sonstige ehrenamtlich Tätige 4.1 4.2 Begriffsbestimmung: Aufnahme der / Berufung zur Tätigkeit: Personen, die im politischen, öffentlichen, kulturellen und Vereinsleben der Stadt sowie in Ausschüssen. Beiräten und öffentlich-rechtlichen Verbänden tätig sind Begrüßungsschreiben bzw. Berufungsurkunde des Bürgermeisters gemeinsam mit Vorsitzenden des Stadtrates 4. 3 Beendigung der Tätigkeit: Dankschreiben des Bürgermeisters gemeinsam mit Vorsitzenden des Stadtrates 4. 4 Altersjubiläen; 4. 5 Todesfall: Würdigung gemäß Ziff. 2. 1 der Richtlinie schriftliche Kondolenz, bei mehr als 20-jährigem ununterbrochenen Wirken Nachruf in der Tageszeitung, Grabstrauß bis zu 40, 00 5. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 01.03. 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 01. 01. 2002 außer Kraft Wolmirstedt, den 28. Februar 2014 M. Stichnoth Bürgermeister