Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassene(r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

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Körperschaft des öffentlichen Rechts. in der Anlage finden Sie folgende Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:

Transkript:

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassene(r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 72 76133 Karlsruhe Anlagen: 1 amtlich bgl. Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung Lebenslauf mit Lichtbild Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Kanzleibestätigung 1 amtlich bgl. Ablichtung der Promotionsurkunde amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses Antragsteller/in (Name, Vorname, ggf. auch Geburtsname) Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr. Geburtsdatum und ort Die Befähigung zum Richteramt habe ich durch Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung am Abschlussprüfung der einstufigen Juristenausbildung am Eignungsprüfung am vor dem Landesjustizprüfungsamt in erlangt. (Zum Nachweis verweise ich auf die beigefügten, amtlich beglaubigten Zeugnisablichtungen und meine Prüfungsakten.) Meinen Wohnsitz werde ich nach meiner Zulassung beibehalten. nehmen in (Straße, Hausnummer, Ort) Meine Kanzlei werde ich einrichten in (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail) bei Weitere Zweigstellen werde ich einrichten (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail) Hinweis: Gemäß 27 Abs. 3 BRAO sind Sie verpflichtet, die Errichtung der Zweigstelle auch der für diesen Ort zuständigen Rechtsanwaltskammer mitzuteilen. 1

Fragebogen zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. durch zusätzliche Angaben ergänzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, bitte vollständige Angaben auf unterschriebenem Blatt beifügen. Frage Erläuterungen Antworten 1 Haben Sie bereits anderweitig oder früher eine Zulassung zur Anwaltschaft beantragt? 2 a) Sind gegen Sie Strafen verhängt worden? b) Haben Sie nach einer Entscheidung des BVerfG ein Grundrecht verwirkt? 3 Sind gegen Sie beamten- oder richterliche Disziplinarmaßnahmen oder anwaltsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden? 4 Sind oder waren gegen Sie a) Strafverfahren b) Disziplinarverfahren c) anwaltsgerichtliche Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu den o.g. Verfahrensarten anhängig, die nicht zu einer Bestrafung oder Ahndung geführt haben? Ggf. erkennende Stelle (Gericht, Staatsanwaltschaft) und Aktenzeichen angeben. Es sind auch Verurteilungen und Maßnahmen anzugeben, die nicht in ein Führungszeugnis oder ein Behördenführungszeugnis aufgenommen werden, sofern diese Verurteilungen im Bundeszentralregister nicht zu tilgen sind. Die Rechtsanwaltskammer hat gem. 41 Abs. 1 Nr. 11 BZRG ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Register, so dass ihr gegenüber keine Rechte aus 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG hergeleitet werden können ( 53 Abs. 2 BZRG). 7 Nr. 1-5 BRAO 5 Haben Sie seit Erlangen der Befähigung zum Richteramt eine berufliche Tätigkeit ausgeübt? Ggf. nähere Angaben auf besonderem Blatt. 7 Nr. 8 BRAO 6 Ist Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Zulassung bei einem Gericht bereits einmal versagt, widerrufen oder zurückgenommen worden? 7 Versichern Sie, dass Sie die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise bekämpfen? 7 Nr. 3 und 5 BRAO 7 Nr. 6 BRAO 8 Leiden Sie an einer Sucht oder bestehen sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Anwaltsberufes hindern können? 7 Nr. 7 BRAO 2

9 Wollen Sie nach Ihrer Zulassung neben dem Rechtsanwaltsberuf noch eine sonstige Tätigkeit ausüben? 7 Nr. 8 und 10 BRAO Siehe außerdem gesondertes Merkblatt Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit 10 a) Sind Ihre Vermögensverhältnisse geordnet? b) Sind Sie in einem der vom Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnisse ( 26 Abs. 2 InsO, 915 ZPO) eingetragen? Vgl. 7 Nr. 9 BRAO; ggf. nähere Angaben, insbesondere über gegen Sie gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auf besonderem Blatt c) Ist in den letzten drei Jahren ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt worden oder Läuft ein solches Verfahren? 11 a) Wo werden die Referendarpersonalakten über Sie geführt? b) Werden bei einer sonstigen Stelle Personalakten über Sie geführt? Sind Sie mit der Einsichtnahme in die Referendarpersonalakten und ggf. sonstigen Personalakten durch die Rechtsanwaltskammer einverstanden? Angabe, wo diese Personalakten angefordert werden können: Ggf. angeben, wo diese Personalakten angefordert werden können: Auf Ihre gemäß 32 BRAO, 26 Abs. 2 VwVfG bestehende Mitwirkungspflicht weisen wir Sie hin. Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des 36 Abs. 1 und 2 BRAO vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus 32 Satz 1 BRAO i.v.m. 26 LVwVfG. Mir ist bekannt, dass meine Daten bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe gespeichert und teilweise in einem Regionalverzeichnis sowie nach Übermittlung an die Bundesrechtsanwaltskammer in einem bundeseinheitlichen Gesamtverzeichnis im Internet veröffentlicht werden, 31 BRAO. 3

Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 300,00 EURO wird mit Antragstellung fällig. Die Gebühr habe ich auf das Konto der RAK Karlsruhe, Postbank Karlsruhe, IBAN: DE52 6601 0075 0033 0117 59, BIC: PBNKDEFF angewiesen. Ort und Datum Unterschrift Datenschutzrechtliche Hinweise: a) 56 Abs. 3 BRAO i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG berechtigt die Rechtsanwalts-kammer zur Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur Er-füllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. b) Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe speichert Ihre Mitgliedsdaten. c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Ihre kanzleibezogenen Daten im Rahmen des 31 BRAO an das öffentlich einsehbare, elektronische, bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis ( 31 BRAO, 16 LDSG). d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit übermittelt werden ( 16 LDSG). Wenn Sie gegenüber der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe freiwillig Spezialkenntnisse oder Sprachkenntnisse angeben, so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Karlsruhe ( 14 Abs. 1 LDSG). Ort und Datum Unterschrift 4

Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1. 2. 3. Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird. Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Nach 27 Abs. 1 BRAO muss die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er/sie ist eine Kanzlei einrichten und unterhalten. Der lückenlose Lebenslauf soll maschinenschriftlich gefertigt sein und insbesondere enthalten: a) Name der Eltern, b) berufliche Beschäftigungen seit der Erlangung der Befähigung zum Richteramt, deren Dauer und die jeweiligen Arbeitgeber, c) Angaben über besondere Fähigkeiten (z.b. Fachanwalt für Steuerrecht, Lehraufträge und dergleichen), d) Angaben über akademische Grade (auch solche ausländischer Universitäten). Dem Lebenslauf ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen. 5. 6. 7. Nach 51 BRAO besteht die Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,-- EURO abzuschließen. Die Aushändigung der Zulassungsurkunde darf erst erfolgen, wenn der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen ist oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegt ( 12 Abs. 2 BRAO). Es empfiehlt sich daher, bereits diesem Antrag eine vorläufige Deckungszusage beizufügen. Das Zulassungsverfahren kann u.a. wegen der Beiziehung von Personalakten längere Zeit in Anspruch nehmen. Es wird deshalb gebeten, von Rückfragen abzusehen. Von der Zulassung oder etwaigen Hinderungsgründen werden Sie umgehend unterrichtet. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung der Urkunde ( 12 Abs. 1 BRAO). Die Befugnis, die Anwaltstätigkeit auszuüben, beginnt mit der Eintragung in das Rechtsanwaltsverzeichnis. Voraussetzung für die Eintragung in die Liste ist die Vereidigung, die Anzeige des Wohnsitzes und die Einrichtung der Kanzlei ( 31 Abs. 2 BRAO) 4. Es wird gebeten, etwa veranlasste weitere Ausführungen zu den Fragen des Vordrucks so ausführlich zu halten, dass die erforderliche Prüfung im Hinblick auf 7 und 20 BRAO ohne weitere Rückfragen möglich ist. Zum Beispiel wird gebeten, bei eventuellen Verfahren (z.b. Strafverfahren, Ermittlungsverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren) auch die Behörden/das Gericht und das Aktenzeichen anzugeben und für den Fall einer beabsichtigten anderen beruflichen Tätigkeit neben dem Anwaltsberuf Art und Umfang dieser Tätigkeit ausführlich zu beschreiben sowie eine Ablichtung des Anstellungsvertrages und eine Bestätigung des Arbeitgebers beizufügen, dass Sie durch Ihre Dienstpflichten nicht an der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes gehindert sind. 7 5