Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Schulgasse Innsbruck

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geladener I anonymer I einstufiger Realisierungswettbewerb zur Erlangung eines baukünstlerischen Vorentwurfskonzeptes für die Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Schulgasse 2 6020 Innsbruck Innsbruck, am 29.10.2013/DF/GP

INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL 4 A.1 Auslober 4 A.1.1 Kontakt Anlaufstelle Abgabe Unterlagen 4 A.1.2 Rechnungsadresse 4 A.2 Gegenstand des Wettbewerbes 4 A.3 Art des Wettbewerbes 4 A.3.1 Teilnahmeberechtigt 4 A.3.2 Ausschreibungsunterlagen 5 A.3.3 Ausschließungsgründe 5 A.4 Rechtsgrundlage 5 A.5 Termine 6 A.5.1 Fragebeantwortung 6 A.5.2 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 6 A.5.3 Kooperation der Kammer für Architekten und Ingenierukonsolenten 6 A.5.4 Sitzung Preisgericht 7 A.5.5 Wettbewerbsergebnis 7 A.6 Formale Bedingungen 7 A.6.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen 7 A.6.2 Verfasserbrief (Beilage D04) 7 A.7 Zusammensetzung Preisgericht 8 A.7.1 Berater ohne Stimmrecht 8 A.7.2 Arbeitsweise des Preisgerichts 8 A.8 Organisation, Abwicklung und Vorprüfung 9 A.9 Preise Aufwandsentschädigung 9 A.10 Zeitrahmen 9 A.11 Kostenschätzung (Beilage D06) 9 A.12 Absichtserklärung des Auslobers 9 A.12.1 Eigentums- Urheber- und Verwertungsrecht 10 B. BESONDERER TEIL 10 B.1 Zielsetzung 10 B.2 Einzuhaltende Entwurfsparameter 10 B.3 Verweise auf baurechtliche Bestimmungen 11 Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 2/17

B.4 Planungsgebiet 11 B.5 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbuck 12 B.5.1 Stellungnahme Friedhöfe 12 B.5.2 Stellungnahme Stadtplanung sowie des Sachverständigenbeirates (SOG) 12 B.5.3 Stellungnahme Tiefbau 13 B.5.4 Stellungnahme Grünanlagen 13 B.6 Art und Umfang der Einzureichenden Unterlagen 13 B.6.1 Darstellungsmittel 13 B.6.2 Format der einzureichenden Unterlagen 14 B.6.3 Einzureichende Unterlagen 14 B.7 Beurteilungskriterien 15 C. Ausgangssituation 15 C.1 Funktionsprogramm 16 D. BEILAGEN 17 Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 3/17

A. ALLGEMEINER TEIL A.1 Auslober Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 6020 Innsbruck A.1.1 Kontakt Anlaufstelle Abgabe Unterlagen Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) Roßaugasse 4, 2. Stock ZI.2030 6020 Innsbruck Ing. Daniela Fischer T 0512/4004-126 F 0512/4004-126 M d.fischer@iig.at A.1.2 Rechnungsadresse Stadt Innsbruck z.h.: Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) Roßaugasse 4 6020 Innsbruck A.2 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwürfen für die Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting. A.3 Art des Wettbewerbes Geladener, anonymer, einstufiger baukünstlerischer Wettbewerb A.3.1 Teilnahmeberechtigt 1. Fuchsundpeer, DI Renate Benedikter-Fuchs, Innsbruck 2. Architekt DI Arno Fessler, Innsbruck 3. klaszkleeberger Arch. DI Walter Klasz, Arch. DI Georg Kleeberger, Innsbruck 4. Arch. DI Benedikt Gratl, Hall in Tirol 5. Arch. DI Reinhard Drexel, Hohenems Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 4/17

Bei Arbeitsgemeinschaften muss mindestens ein/e Teilnehmer/In über eine aufrechte Befugnis verfügen. Sie sind spätestens beim Hearing bekannt zu gegeben. Die Unterlagen werden nur an einen Teilnehmer, welcher von der ARGE bekannt zu geben ist, übermittelt. Jeder Teilnehmer ist gleichgültig ob allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. A.3.2 Ausschreibungsunterlagen Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern seitens der Innsbrucker Immobilien Service GmbH ausgegeben. A.3.3 Ausschließungsgründe Eine Wettbewerbsarbeit muss - bei Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß 2 der WOA 2010 (Wettbewerbsordnung Architektur), i.d.g.f. - bei verspäteter Einreichung der Wettbewerbsarbeit - bei Verletzung der Anonymität und kann - bei Fehlen zur Beurteilung erforderlicher Unterlagen - bei Nichteinhaltung von Vorgaben in den Wettbewerbsunterlagen soweit diese als einzuhalten bezeichnet sind, über Beschluss des Preisgerichtes von der Beurteilung ausgeschlossen werden. Weiters können einzelne Unterlagen zur Wettbewerbsarbeit, die nicht gefordert sind und nicht den Vorgaben zur Art der Darstellung entsprechen, über Beschluss des Preisgerichtes und begründet ausgeschieden werden. Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten bzw. Teile von Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung nicht geöffnet und der Jury nicht zur Beurteilung vorgelegt. A.4 Rechtsgrundlage Rechts- und Verfahrensgrundlage sind folgende Verfahrensbedingungen im Sinn der Ausschreibung: - das Protokoll des Hearings - der Inhalt der Ausschreibung samt Beilagen Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 5/17

A.5 Termine Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen Donnerstag 24. Oktober 2013 Schriftliche Rückfragen an den Auslober Mittwoch 30. Oktober 2013 Konstituierende Sitzung 08:45 Uhr Donnerstag 31. Oktober 2013 Örtliche Begehung und Hearing 09:30 Uhr Donnerstag 31. Oktober. 2013 Aussendung Protokoll Hearing Mittwoch 06. November 2013 Abgabetermin der Wettbewerbsarbeiten Montag 02. Dezember 2013 Jurysitzung (voraussichtlich) Donnerstag 12. Dezember 2013 Abgabeort und Ort der Jurysitzung Innsbrucker Immobilien Service GmbH, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck. Bürozeiten: MO - DO 07:30 12:30 und 13:30 16:30, FR 07:30-12:00 Ausstellung im Anschluss A.5.1 Fragebeantwortung Für die Teilnehmer und das Preisgericht finden ein Hearing sowie eine örtliche Begehung statt. Im Zuge des Informationsgesprächs können mündliche Fragen gestellt werden. Sämtliche Fragen werden in Form eines Protokolls schriftlich beantwortet und dem Preisgericht sowie den Teilnehmern per E-Mail zugesendet. A.5.2 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum genannten Termin beim Verfahrensbetreuer, gegen Erhalt einer Empfangsbestätigung abzugeben. Die Arbeiten sind anonym verpackt abzugeben. Achtung! Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein, der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzugeben. A.5.3 Kooperation der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung, der Berufsinteressen, der Teilnehmer überprüft. Mit dem Schreiben vom Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 6/17

24.10.2013 hat die Kammer Ihre Kooperation mit dem Auslober durch Bekanntgabe der Registriernummer 25/13 bekundet und Ihren Preisrichter nominiert. A.5.4 Sitzung Preisgericht Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Projekte zum genannten Termin zusammentreten. Die konstituierende Sitzung der Jury findet vor der örtlichen Begehung statt. Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgt die Beurteilung durch das Preisgericht. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichtes die Aufhebung der Anonymität durch Öffnen der Verfasserkuverts. A.5.5 Wettbewerbsergebnis Das endgültige Wettbewerbsergebnis wird allen Wettbewerbsteilnehmern unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekanntgegeben. Das Protokoll des Preisgerichtes wird allen Wettbewerbsteilnehmern und den Preisrichtern zugesandt. Erst nach Ende des Auslobungsverfahrens sind die Preisrichter berechtigt über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltungspflicht nicht verletzt wird. A.6 Formale Bedingungen A.6.1 Pläne, Schriftstücke, sonstige Unterlagen Jeder eingereichte Wettbewerbsbeitrag ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl besteht aus sechs Ziffern (Schrifthöhe 10 mm). Diese Kennzahl ist auf jedem Plan und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen. Bei Konvoluten ist die Kennzahl auf dem Deckblatt nur einmal, und nicht auf jeder Seite anzugeben. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben folgende Aufschrift zu enthalten: Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting A.6.2 Verfasserbrief (Beilage D04) Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift Verfasserbrief trägt und folgenden Inhalt aufweist: Verfasserbrief (Beilage D04). Bei Teilnahme- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 7/17

A.7 Zusammensetzung Preisgericht Lt. Stellungnahme Kammer Mag. Arch. DI Jörg Streli (F) - Kammer Ersatz: Arch. DI Karl Heinz DI Arch. Philipp Stoll (F, Sachverständigenbeirat) Ersatz: Arch. Mag. Dieter Tuscher Ing. Mag. Thomas Unterkircher (F, Stadtplanung) Ersatz: DI Daniel Peglow Stadtrat Mag. Gerhard Fritz (S) Ersatz: DI Irene Zelger Mag. Alexander Legniti (S) Ersatz: Ing. Thomas Klingler Ing. Dr. Franz Danler (S), Innsbrucker Immobilien Service GmbH Ersatz: DI Robert Kircher Bmst. Markus Schöpf, (S) Innsbrucker Immobilien Service GmbH Ersatz: Ing. Mag (FH) Michael Ausserhofer Vorprüfung DI Georg Preyer Ing. Daniela Fischer A.7.1 Berater ohne Stimmrecht Dr. Reinhard Rampold, Bundesdenkmalamt DI (FH) Markus Pinter, Grünanlagen Ralf Ausserladscheider, Heimleitung ISD Pfarrer Wernher Seifert A.7.2 Arbeitsweise des Preisgerichts Das Preisgericht wird die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten nach den angegebenen Auswahlkriterien vornehmen. Das Preisgericht hat das Recht Änderungen oder Ergänzungen zu den Beurteilungskriterien aufzunehmen. Die Ersatzpreisrichter können an allen Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 8/17

Der Berater des Preisgerichtes wird bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen, aber nicht stimmberechtigt, anwesend sein. A.8 Organisation, Abwicklung und Vorprüfung Die Organisation und Abwicklung des gesamten Verfahrens wird durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) durchgeführt. Die Vorprüfung erfolgt durch die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG). Die Arbeiten werden ausschließlich hinsichtlich ihrer, in der Ausschreibung festgehaltenen Kriterien geprüft. A.9 Preise Aufwandsentschädigung Die Aufwandsentschädigung pro Teilnehmer beträgt EURO 2.500.- (exkl. MwSt.) In begründeten Ausnahmefällen behält sich die Jury eine andere Aufteilung der Preisgelder vor. A.10 Zeitrahmen Beginn Planungsarbeiten: nach Wettbewerbsentscheidung Fertigstellung Einreichplanung: Jänner 2014 Fertigstellung Ausführungsplanung: März 2014 Baubeginn: Mai 2014 Baufertigstellung: Sommer 2014 A.11 Kostenschätzung (Beilage D06) Einzuhaltenden Herstellungskosten werden vom Auslober mit 400.000,00- (netto, Kostengruppe 2,3,4,6 lt. ÖN B1801) bekannt gegeben. Nachvollziehbare Kostenberechnung (Beilage D06) ist dem Projekt beizulegen. Die Überprüfung der Wettbewerbsarbeiten auf Einhaltung des Kostenrahmens wird vom Preisgericht für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit herangezogen. A.12 Absichtserklärung des Auslobers Der Auslober beabsichtigt nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, Verhandlungen gemäß Bundesvergabegesetz 30 (2) Z6 über den Planungsauftrag Architektur zu führen. Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 9/17

(insbesondere Fachplaner), die geplante Projektabwicklung und das Honorar (Basis HOA 2002, Abschnitt A 3) sein. Die Übertragung der folgenden Leistungen ist vorgesehen, wobei auch einzelne dieser Leistungen gesondert bzw. nur zum Teil vergeben werden können. Architektur: Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailzeichnungen, künstlerische Oberbauleitung, technische Oberbauleitung, Gestaltung der Außenanlagen und Landschaftsplanung. Ein Rechtsanspruch aus einem Auftrag / Gesamtauftrag besteht nicht. Die Vergütung wird vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich der Vorentwurf nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderung gilt jedenfalls die Überarbeitung auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts. Der Auslober behält sich vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. A.12.1 Eigentums- Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Vergütung auf den Auslober über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben beim Verfasser. Der Auslober besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für ihre Arbeiten zu, wobei der Auslober stets zu nennen ist. B. BESONDERER TEIL B.1 Zielsetzung Zielsetzung ist die Erlangung von Vorentwürfen für die Erweiterung der Urnengräber am Friedhof KG Hötting, Schulgasse 2, 6020 Innsbruck. B.2 Einzuhaltende Entwurfsparameter Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 10/17

Grundsätzlich sind die vorgegebenen Rahmenbedingungen, die Planungsrichtlinien, die technischen Normen und Fachnormen einzuhalten. B.3 Verweise auf baurechtliche Bestimmungen Das Grundstück ist als Sonderfläche Kirche und Friedhof gewidmet. (Beilage D07) Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB- Richtlinien), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN insbesondere die ÖNORMEN B1600 sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung. Die aktuellen Gesetzestexte können im Internet unter: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/ Bauen und Wohnen eingesehen werden. Rauminformationen zum Planungsgebiet, wie Flächenwidmung, Sonnenstunden, Luftbildatlas oder Adressen sind unter http://tiris.tirol.gv.at einsehbar. B.4 Planungsgebiet Übersicht Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 11/17

Quelle: Tiris B.5 Städtebauliche Randbedingungen der Stadt Innsbuck B.5.1 Stellungnahme Friedhöfe Die Rahmenbedingungen aus Sicht der Friedhofsverwaltung für das nämliche Projekt sind folgende: Es muss eine ausreichende Anzahl an Urnennischen errichtet werden. Die Mindestanzahl beträgt 150 Nischen, wünschenswert wären 180 Nischen. Diese sind in zwei Nischenebenen auszuführen, damit die obere Ebene noch von den Benützungsberechtigten bedient werden kann. Überdies muss jede Nische ausreichend Abstellfläche für Kerzen, Blumen und anderen Schmuck aufweisen. Die Wegbreite des südlich vor der Mauer verlaufenden Weges muss mindestens der Breite des derzeit existierenden Weges entsprechen, damit die Wegerhaltung und Benützung (Winterdienst etc.) sowie ausreichend Platz für Besucher der Anlage sichergestellt sind. Der Brunnen im nordwestlichen Eck wird neu gestaltet (Abstellmöglichkeit für Gießkannen). Eine Abstellmöglichkeit (Mauernische) jeweils am westlichen und östlichen Ende muss für die getrennt gesammelten Abfälle ausgeführt werden (4 plus 4 Container 240 Liter, derzeit vor der Mauer aufgestellt). Das Wegkreuz wird in Richtung Hauptweg verlegt, wo ein Fundament bzw. eine Halterung angebracht werden muss. Der rechts davon befindliche Gedenkstein wird neben das Kreuz versetzt. B.5.2 Stellungnahme Stadtplanung sowie des Sachverständigenbeirates (SOG) Die bisherige Stützwand bzw. die künftige Urnenwand befindet sich an einer stadträumlich wichtigen Schnittstelle zwischen der Friedhofsanlage und der in erhöhter Position befindlichen großen und mehrteiligen Baumasse des Wohnheims Hötting (Schulgasse 8a). Der auf Höhe der derzeitigen Mauerkrone befindliche Weg wird als Fußverbindungs- und Spazierweg genutzt. Die bestehende Stützmauer mit darüber befindlicher Baumreihe und durchgehendem Grünstreifen stellt in seinem Charakter eine landschaftliche Rahmung des Friedhofsbereichs dar. Dieser Übergang lässt die große und auch wegen der erhöhten Position sehr massiv wirkende Baumasse des Wohnheims verträglicher erscheinen. Bei der ausgelobten Neugestaltung wird neben einer hohen gestalterischen Qualität der Urnenwand selbst auch eine qualitätsvolle landschaftsplanerische Lösung für diesen stadträumlichen Übergang erwartet. Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 12/17

Der Bereich des derzeit nicht befahrbaren Gehweges auf Höhe der Mauerkrone ist ein wesentlicher Qualitätsfaktor für das Wohnheim. Die mit der Errichtung der Urnenwand notwendigen Arbeiten im Bereich dieses Wegs werden als eine Gelegenheit gesehen, diesen Gehweg umzugestalten und in seiner Aufenthaltsqualität auch für die BewohnerInnen des Wohnheims zu attraktiveren. Darüber hinaus wird erwartet, dass dem Gestaltungsvorschlag eine Auseinandersetzung mit den atmosphärischen Aspekten der Pietät, des Gedenkens und den zeremoniellen Anforderungen zu Grunde liegt. Insgesamt erfordert die Aufgabenstellung eine landschaftsplanerische, künstlerische und architektonischen Auseinandersetzung. B.5.3 Stellungnahme Tiefbau Die gegenständliche Wegverbindung befindet sich auf die gesamte Länge zwischen Feuerwehr Hötting und Höhenstraße bereits im öffentlichen Gut. Die bestehende Breite von ca. 2,50 bis 3,00 m eignet sich in erster Linie für einen Fußweg, aber auch langfristig wäre die Führung eines Radweges möglich. In eingeschränkter Form wäre eine Befahrung mit Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr, Rettung) im Hinblick auf das do. Wohnheim im Falle einer Sperre der Schulgasse oder anderer Behinderungen ebenfalls möglich! Demgemäß ist aus Sicht der Verkehrsplanung eine Verschmälerung der Wegverbindung und damit die Einschränkung der Multifunktionalität nicht sinnvoll und wird daher nicht befürwortet. B.5.4 Stellungnahme Grünanlagen Zurzeit besteht auf der Mauerkrone der Friedhofsmauer eine aus Birken bestehende Baumreihe. Die Bäume haben einen Abstand zwischen 3 und 5 Metern zueinander. Durch den Mauerneubau mit integrierten Urnennischen kann diese Baumreihe nicht erhalten werden, sie sollte aber in ähnlicher Qualität wieder entstehen. Allerdings sollte der Abstand der Bäume fünf Meter nicht unterschreiten, jedoch nicht größer als zehn Meter sein. Bei Realisierung der Baumreihe in einem durchgehenden Grünstreifen, darf dieser nicht schmäler als 2,5 m sein. Bei einer Lösung mit Baumscheiben sollten diese je 9 m² haben. In beiden Fällen muss ein durchwurzelbarer Raum in die Tiefe von 1 m bestehen. Vorschläge bzgl. der Baumart sind gerne willkommen, die letztendliche Entscheidung über die Baumart wird allerdings vom Amt für Grünanalgen getroffen. Im Bereich zwischen Mauerkrone und Stützmauer des angrenzenden Seniorenwohnheims sind wieder ausreichend viele Sitzmöglichkeiten sinnvoll zu integrieren. B.6 Art und Umfang der Einzureichenden Unterlagen B.6.1 Darstellungsmittel Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 13/17

Es wird erwartet, dass in einfacher, verständlicher Darstellung die Aufgabe präsentiert wird, so dass die konzeptionellen, funktionellen, konstruktiven und gestalterischen Aspekte des Projekts nachvollziehbar sind. B.6.2 Format der einzureichenden Unterlagen Sämtliche Pläne sind auf Papier ungefaltet und nicht aufkaschiert abzugeben (Rolle). Das Planformat wird mit max. 2 Blatt 800 x 1200 mm Hochformat festgelegt. B.6.3 Einzureichende Unterlagen Lageplan M1:500 mit den geplanten Bauten, Objekte, Außenanlagen / Grünflächen und allen Erschließungen (Darstellung genordet) Grundriss M1:100 Ansichten M1:100 Detailauszug Ansicht und Schnitt Schnitte M1:10 - die Schnittführung muss so gewählt sein, dass alle Höhen nachvollziehbar sind - mit Angabe der Höhenkoten - mit Materialangaben 1 Schaubild (verpflichtend, max. 2 Schaubilder, Bilder darüber hinaus werden abgeklebt) Schnittmodell M 1:20 - Einfaches Querschnittsmodell zum Beispiel in weißem Karton zur unterstützenden Entwurfserläuterung, Länge frei wählbar, Systemskizze: Es soll jedenfalls der angrenzende Friedhof, die Mauer samt Urnennischen der Verbindungsweg und die Böschung dargestellt werden Projektbericht max. eine A4 Seite Inhalt: 1. Entwurfsidee 2. Konstruktion 3. Materialität, Textur Handmappe (drei Exemplare) Verkleinerung der eingereichten Planunterlagen auf das Format DIN A3, samt Projektbericht Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 14/17

1 CD mit den eingereichten Unterlagen in digitaler Form (*.PDF). Der Inhalt auf der CD darf keine Informationen auf die Identität des Verfassers erhalten! B.7 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte durch das Preisgericht wird anhand der nachfolgend gleich gewichteten Beurteilungskriterien vorgenommen A. Städtebauliche Kriterien und architektonische Kriterien - Städtebauliche Qualität im Kontext mit den benachbarten Bauten insbesondere dem Sakralen Umfeld - Architektonische Qualität im Außenraum B. Funktionale Kriterien - Funktionalität und Gesamtlösung - Anzahl der möglichen Urnengräber C. Ökologische, ökonomische Kriterien - Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung - Kosten in Bezug auf den angegebenen Kostenrahmen C. Ausgangssituation Bestand - Umfeld Die nördliche Stützmauer am Höttinger Friedhof zum Wohnheim hin weist aufgrund von statischen Mängeln einen Sanierungsbedarf auf. Auf Grund des stetig steigenden Bedarfes an Urnen wurde angedacht, die Stützmauer mit in die Mauer integrierten Urnengräbern auszugstatten. Auf dem angrenzenden Grünstreifen ist eine Baumreihe situiert. Diese grenzt den Friedhof räumlich zum benachbarten Altersheim ab. Schon diese besonderen Faktoren erfordern eine eingehende und qualitativ hochwertige gestalterische Bearbeitung. Zudem hat eine Urnenanlage auch zeremonielle Anforderungen zu erfüllen, die gestalterisch atmosphärische Qualitäten erfordert. Vom Auslober wurde im Rahmen einer Erstplanung die Sanierung der Wand der Wand auf der GP 314/2 mit integrierten Urnen vorgeschlagen. Für die Neuerrichtung der Anlage auf diesem Grundstück wurde ein Kostenrahmen in der Höhe von 490.000.- (netto, Kostengruppe 2,3,4,6 lt. ÖN B1801) festgelegt. In diesem Rahmen ist jedoch die Neugestaltung und Miteinbeziehung der Grünflächen bzw. Gestaltung des Fußweges nicht enthalten. Sollte das Wettbewerbsprojekt eine über das Bearbeitungsgebiet hinausgehende Gestaltung vorsehen, so sind diese Kosten getrennt zu erfassen. Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 15/17

Über die Abdeckung eventuell entstehender Mehrkosten dieser Gestaltungsmaßnahmen und deren Umsetzung ist vorab das Einvernehmen herzustellen. Die Beilage D06 ist vom Verfasser auszufüllen und beizulegen. Der Beilage D08 kann das Bearbeitungsgebiet entnommen werden. C.1 Funktionsprogramm Urnennischen Es sind mindestens 150 Urnennischen vorzusehen, die Anordnung der Urnen hat in maximal zwei Ebenen zu erfolgen (siehe Beilage D05), Ablageflächen vor den Urnengräbern für Pflanzen und Kerzen sind erforderlich. Größe Urnennische Länge x Breite x Tiefe mind. 50 x 50 x 50 cm Erschließung Die Wegbreite zwischen der Urnenwand und dem angrenzenden Gräberfeld muss mindestens der jetzigen Breite entsprechen. Die derzeitige Wegbreite ist mindestens erforderlich, um ein Räumen des Friedhofes mittels Schneeräumfahrzeug zu ermöglichen. Brunnen / Wasserstelle Der bestehenden Brunnen im Nord - Westen wird entfernt und soll im Zuge der Neuerrichtung der Mauer neu integriert werden. Abfälle Es muss eine Stellfläche für je 4 Stk. Mülltonnen jeweils an der Ost- und Westseite (siehe Beilage D02) bzw. lt. Bestand vorhanden sein. Geländer Das westseitige Geländer ist im Zuge der Neugestaltung der Mauer mit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Absturzsicherung auszustatten. (siehe Beilage D02) Absturzsicherung Die derzeit aus einer Stabmatte bestehe Absturzsicherung zwischen dem Verbindungsweg und dem Friedhof ist wieder als translozierte Absturzsicherung vorzusehen. Eine möglichst freie Blickverbindung ist erwünscht. Zugang Der ostseitige Zugang vom Verbindungsweg auf den Friedhof soll wieder als Verbindungstreppe mit einer lichten Breite von 1,40m ausgestattet werden. Eine barrierefreie Anbindung ist nicht erforderlich. Jesuskreuz und Wandtafel Das Kreuz sowie die Wandtafel sind in der Achse des Verbindungsweges (Sichtachse) zu positionieren. Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 16/17

D. BEILAGEN Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbes verwendet werden und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. D01_Vermessungsplan D02_Fotodokumentation D03_Leitungserhebung D04_Verfasserbrief D05_Plan Erstplanung D06_Kostenschätzung D07_Flächenwirdmungs- und Bebauungsplan D08_Bearbeitungsgebiet Wettbewerb Erweiterung Urnengräber Friedhof Hötting Seite 17/17