Der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck

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Transkript:

Der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. In Zukunft werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert. Häufig gestellte Fragen Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument? Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck? Wann und warum kommt der Sicherheitspass mit Fingerabdruck? Wo werde ich den Sicherheitspass mit Fingerabdruck erhalten? Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst? Werden auch Kinder Fingerabdrücke abgeben müssen? Was wird der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kosten? Was kosten andere Reisepässe? Wie lange sind Reisepässe gültig? Bleiben die bisherigen Pässe gültig? Können alte Pässe mit Fingerabdrücken nachgerüstet werden? Wird sich die Wartezeit für den Sicherheitspass mit Fingerabdruck verlängern? Welche Vorteile bringt der Sicherheitspass für Bürgerinnen und Bürger? Was macht den Pass mit Fingerabdruck so sicher? Was wird auf dem Chip gespeichert? Welche Passbilder können verwendet werden? Warum wird das Passfoto in den Pass gedruckt? Was ist Biometrie? Benötigen Kinder in Zukunft einen eigenen Reisepass? Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt? Können im neuen Sicherheitspass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden? Wo erhalten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher einen neuen Sicherheitspass? Werden die Kontrollbeamtinnen und beamten an den Grenzen langfristig durch Pass-Automaten ersetzt? Was geschieht zukünftig mit dem Personalausweis? Was muss bei Reisen in andere Länder beachtet werden? Links "Flyer - Der neue Sicherheitspass" Passbildkriterien (externer link) Amtshelfer online Länderspezifische Reiseinformationen des Außenministeriums Euractiv ICAO - Machine Readable Travel Documents (MRTD) Austrian Country Signing CA (CSCA)

Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument? Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit. Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck? Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die zukünftig bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich. Wann und warum kommt der Sicherheitspass mit Fingerabdruck? Auf Grund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck bis spätestens 28. Juni 2009 einzuführen. Österreich wird diese europäische Vorgabe voraussichtlich zu Beginn des 2. Quartals 2009 umsetzen. Wo werde ich den Sicherheitspass mit Fingerabdruck erhalten? Sobald der Sicherheitspass mit Fingerabdruck verfügbar ist, kann er (wie schon der Reisepass bisher) unabhängig vom Wohnsitz bei den Bezirkshauptmannschaften, den Magistraten sowie den dazu ermächtigten Gemeinden beantragt werden. Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst? Die Fingerabdrücke werden im Zuge der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabdruck-Scannern erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern in der Regel von den Zeigefingern die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Erforderlichenfalls können die Fingerabdrücke anderer Finger (ausgenommen der kleinen Finger) herangezogen werden. Werden auch Kinder einen Fingerabdruck abgeben müssen? Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst. Was wird der Sicherheitspass mit Fingerabdruck kosten? Die Kosten für die Pässe bleiben bis auf weiteres unverändert. Gewöhnlicher Reisepass: 69,90 Expresspass: 100.- Weiterer Reisepass: 69,90 Was kosten andere Reisepässe? Die Kosten für die Pässe bleiben bis auf weiteres unverändert. Reisepässe für Kinder unter 12 Jahre: Kinderpass (ohne Chip): 26,30 Kinderpass (mit Chip): 69,90 (Dieser enthält einen Chip auf dem das Lichtbild gespeichert wird, jedoch keine Fingerabdrücke Expresspass für Kinder (ohne Chip): 38.- Expresspass für Kinder (mit Chip): 100.- Notpässe: Notpass (ohne Chip): 69,90 Notpass für Kinder (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne Chip): 26,30 Seit 1.1.2008 sind Schriften (ua. auch Reisepässe und Kindermiteintragungen), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, bis zum 2. Geburtstag von den Gebühren befreit. Wie lange sind Reisepässe gültig?

Sicherheitspass mit Fingerabdruck Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der bisherige Reisepass - 10 Jahre; ausgenommen davon sind Weitere Reisepässe. Diese werden abhängig von Reisezweck für maximal 3 Jahre (private Gründe) bzw. 5 Jahre (berufliche Gründe) ausgestellt. Pässe für Kinder (abhängig vom Alter, diese enthalten jedoch keine Fingerabdrücke): 0-2 Jahre: 2 Jahre gültig 2-12 Jahre: 5 Jahre gültig Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre gültig Notpässe: Diese werden für die Dauer einer Reise ausgestellt; maximal jedoch für 1 Jahr. Bleiben die bisherigen Pässe gültig? Ja. Bereits ausgegebene Pässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit, sie müssen nicht umgetauscht werden. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben. Können alte Pässe mit Fingerabdrücken "nachgerüstet" werden? Nein. In bestehende Reisepässe mit Chip können nachträglich keine Fingerabdrücke gespeichert werden. Wird sich die Wartezeit für den Sicherheitspass mit Fingerabdruck verlängern? Nein. Der Sicherheitspass wird, wie bisher, innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen auf dem Postweg zugestellt. Die Zustellung erfolgt nachweislich (per RSb-Brief) an eine Wunschadresse der Passwerberin bzw. des Passwerbers (z.b.: Wohnung, Arbeitsstätte). Die Passwerberin oder der Passwerber muss daher - wie gewohnt - nur ein einziges Mal zur Passbehörde gehen. Welche Vorteile bringt der neue Sicherheitspass für den Bürger? Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann Dies wird einerseits durch die Fingerabdrücke ermöglicht, die eine enge Verbindung zwischen dem Passbesitzer und dem Sicherheitspass herstellen. Andererseits schützen die Sicherheitsfunktionen des Passchips die Daten vor unerkannter Veränderung und unerkanntem Kopieren. Österreich wird somit moderne und sichere Pässe ausgeben, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und wie gewohnt für weltweite Reisen genutzt werden können. Was macht den Pass mit Fingerabdruck so sicher? Der neue Sicherheitspass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verbindung von Sicherheitsdruck (Mikroschrift, UV-Farben, etc.) mit einem besonders abgesicherten Chip (Schutz der Daten durch digitale Signaturen, digitalen Kopier- und elektronischen Schreibschutz, etc.) wird die Fälschungssicherheit zusätzlich erhöht. Der Zugriff auf die Fingerabdruckdaten wird durch ein digitales Zertifikat geschützt, das nur durch die Republik Österreich ausgestellt werden kann. Ohne dieses Zertifikat ist kein Zugriff auf die Fingerabdruckdaten möglich. Damit erfüllt der Sicherheitspass alle österreichischen und internationalen Vorgaben zur Datensicherheit. Was wird auf dem Chip gespeichert? Auf dem Chip werden (bis auf die Unterschrift und die Größe des Passbesitzers) jene Daten gespeichert, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind. Mit dem Sicherheitspass mit Fingerabdruck werden in Zukunft zusätzlich auch die Fingerabdruckbilder von zwei Fingern der Passbesitzerin bzw. des Passbesitzers auf dem Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden jedoch nicht in den Pass gedruckt. Welche Passbilder können verwendet werden? Bei der Antragstellung muss nur ein Passfoto abgegeben werden. Dieses muss den Vorgaben der EU für Passbilder entsprechen (Ausnahme: Fotos von Kleinkindern müssen diesen Kriterien nicht vollständig entsprechen). Die Passbildkriterien sind unter www.passbildkriterien.at abrufbar. Warum wird das Passfoto in den Pass gedruckt? Der Druck des Passfotos ist eine wichtige Maßnahme, um Passfälschungen durch den Austausch des Lichtbildes zu verhindern. Die Farbe des Bildes dringt in das Sicherheitspapier ein, so dass eine untrennbare Verbindung zwischen dem Pass und dem Foto entsteht. Dies entspricht den aktuellen, internationalen Vorgaben für Sicherheitsdokumente, unter anderem jenen der USA.

Was ist Biometrie? Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher körperlicher Merkmale, z. B. Gesicht, Größe oder Fingerabdruck. Biometrische Erkennung bietet sich in Ergänzung oder als Ersatz zu herkömmlichen Methoden wie etwa einem PIN, einem Passwort oder einer Karte an. Der große Vorteil biometrischer Daten ist, dass solche körperlichen Eigenschaften personengebunden sind und nur einmal vorkommen. Der Betreffende selbst hat zudem den Vorteil, dass er sich das körperliche Merkmal im Gegensatz zu Pin oder Passwort nicht merken muss, denn er trägt es untrennbar bei sich Benötigen Kinder in Zukunft einen eigenen Reisepass? Grundsätzlich müssen dazu noch die derzeitigen Entwicklungen auf europäischer Ebene abgewartet werden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Kindermiteintragung noch weitere drei Jahre möglich sein wird. Danach werden aller Voraussicht nach auch Kinder einen eigenen Reisepass benötigen. Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten: 1.) Kindermiteintragung: Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Die Kosten für die Kindermiteintragung betragen 26,30 (auch bei mehreren Kindern, wenn die Eintragung zeitgleich erfolgt; bei der Erstausstellung des Passes ist die Eintragung gebührenfrei). Die Eintragung ist bis zum 18. Lebensjahr gültig. Der Nachteil der Miteintragung im Pass eines Elternteils ist jedoch, dass das Kind nur mit jener Person reisen kann, in deren Pass es eingetragen ist und dass die Miteintragung nicht von jedem Land akzeptiert wird (nach derzeitigem Wissensstand z.b. Ägypten, Belgien bei der Ausreise, Bulgarien, Estland, Griechenland ab dem 12. Geburtstag, USA). Das Bundesministerium für Inneres empfiehlt deshalb die Ausstellung eines eigenen Reisepasses für Kinder. (siehe Was muss ich bei Reisen in andere Länder beachten? ) 2.) Eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr: Ein Kinderreisepass ohne Chip kostet nur 26,30. Der Vorteil bei einem eigenen Pass für Kinder ist, dass sie damit - im Gegensatz zu einer Miteintragung - auch mit anderen Personen reisen können (Bsp.: mit Verwandten, im Rahmen von Schulreisen oder Schüleraustauschprogrammen). Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses für ein Kind ist - abhängig vom Alter - zeitlich eingeschränkt (siehe Wie lange ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck gültig? ). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Kinderpass mit Chip zu beantragen. Der Grund: Die USA verlangen, für eine visumfreie Einreise im Rahmen des "Visa Waiver Program", für alle am bzw. ab dem 26.10.2006 neu ausgestellte Reisepässe einen integrierten Chip auch für Kinder. Dieser kostet, wie der Sicherheitspass mit Chip für Erwachsene 69,90, hat aber die gleiche Gültigkeitsdauer wie ein Kinderpass ohne Chip (siehe Wie lange ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck gültig? ). Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt? Für besonders dringende Fälle werden weiterhin zeitlich befristete Notpässe (z.b. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt. Einen Notpass wird man in Zukunft auch erhalten, wenn Fingerabdrücke vorübergehend nicht erfasst werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines Expresspasses. Dieser Expresspass wird, wie der gewöhnliche Reisepass, zugestellt und kann nicht sofort ausgehändigt werden - er wird aber sowohl in der Produktion, als auch bei der Zustellung, bevorzugt behandelt. Der Vorteil dieses Expresspasses ist (im Gegensatz zum Notpass), dass es sich um einen regulären Reisepass handelt und damit keine eingeschränkte Gültigkeit besitzt. Können im neuen Sicherheitspass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden? Ja. Nachträgliche Eintragungen können bei der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden. Das ist übrigens auch bei den aktuellen Pässen möglich, etwa für besondere Kennzeichen (z. B. sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen u. a. m.) oder hinzugekommene akademische Grade. Wo erhalten Auslandsösterreicher einen neuen Sicherheitspass mit Fingerabdruck? Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, sollen und können nach wie vor ihren Reisepass bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen. Eine Zustellung des Reisepasses ins Ausland erfolgt über die Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulate), Werden die Kontrollbeamten an den Grenzen langfristig durch Pass-Automaten ersetzt? Nein. Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit

bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie. Was passiert mit dem Personalausweis? Der Personalausweis bleibt weiterhin als Reisedokument für die Einreise in nach derzeitigem Wissensstand - 35 Staaten gültig. Neben den Staaten der EU sind dies auch Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Was muss ich bei Reisen in andere Länder beachten? Bei der Planung einer Reise muss man die jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes beachten. Dies betrifft vor allem die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokuments bei der Ein- und der Ausreise. Darüber hinaus sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens (Flug- /Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen) zu berücksichtigen. Informationen erhält man etwa beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unter der Telefonnummer 050 11 50-3775 oder aus dem Ausland (+43-1) 90 115-3775. Das BMeiA bietet zudem auf seiner Website (www.bmeia.gv.at) detaillierte Reiseinformationen. Nähere Auskünfte erhält man auch bei der in Österreich ansässige Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes. Wenn man für eine USA-Reise eine Fotovignette erhalten hat, muss man beachten, dass die Gültigkeit der Vignette bis zum 25.10.2006 beschränkt war. Es besteht nun Visumpflicht für die Inhaber von Reisepässen, die zwischen 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt wurden. Zurück Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-0