FAQ: Ankunftsnachweis für Asylsuchende
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- Rosa Jaeger
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1 FAQ: Ankunftsnachweis für Asylsuchende Der Ankunftsnachweis (AKN) bescheinigt die Registrierung der Asylsuchenden in Deutschland. Er berechtigt die Inhaber gleichzeitig dazu, staatliche Leistungen (Unterbringung, u. a. medizinische Versorgung, Verpflegung) zu beziehen. Der Ankunftsnachweis enthält neben einer Identifikationsnummer die wichtigsten Daten zur Person und Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung. Die Identitätserfassung der Asylsuchenden erfolgt am ersten Kontaktpunkt, durch Polizei an der Grenze oder durch Mitarbeitende der Landesbehörden in Aufnahmeeinrichtungen und Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Ankunfts-/ Registrierzentren. Die Daten werden über ein Kerndatensystem den am Asylverfahren beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt und sofort mit den Daten der zuständigen Sicherheitsbehörden abgeglichen. Mit der Einführung des Ankunftsnachweises für Asylsuchende erhält die bisher formlose und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltete "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) eine neue bundeseinheitliche Ausgestaltung, die zudem Sicherheitsmerkmale enthält. Der Ankunftsnachweis ist weder Ausweis noch Ausweisersatz. Ankunftsnachweis für Asylsuchende - Innenseite: 1 Angaben des Asylsuchenden; 2 Nummer des Ankunftsnachweises; 3 Lichtbild und Unterschrift des Asylsuchenden; 4 Angaben zur Ausstellenden Behörde; 5 Hinweise zu Angaben; 6 Gültigkeitsdatum; 7 Verlängerungsdatum; 8 Zuständige Aufnahmeeinrichtung; 9 Siegel der Behörde Quelle: BAMF 1
2 Ankunftsnachweis für Asylsuchende - Außenseite 10 Angaben zu mitreisenden Kindern; 11 Nummer des Ausländerzentralregisters (AZR); 12 Dokumentenbezeichnung; 13 Über den Barcode sind personenbezogene Daten sowie die AZR-Nummer für beteiligte Behörden maschinell auslesbar. Quelle: BAMF Welche Personen erhalten einen Ankunftsnachweis? Den Ankunftsnachweis erhalten in Deutschland in der Regel alle Asylsuchenden im Anschluss an die Registrierung durch die zuständige BAMF-Außenstelle oder Aufnahmeeinrichtung. Auch minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten einen eigenen Ankunftsnachweis und werden zudem auf dem Ausweis der Eltern eingetragen. Dies verhindert eine Trennung der Familie bei der Unterbringung. Für Unbegleitete Minderjährige sieht das Sozialgesetz eine Inobhutnahme durch das Jugendamt vor. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren erfolgt eine Registrierung durch die Ausländerbehörde ohne Ausstellung eines Ankunftsnachweises. 2
3 Wer registriert Asylsuchende? Asylsuchende werden beim ersten Kontakt registriert durch Bundes- oder Landespolizei Mitarbeitende des BAMF in Außenstellen und Ankunfts-/Registrierzentren Mitarbeitende der Länder in Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunfts-/Registrierzentren Zuständig für die Ausstellung des Ankunftsnachweises ist jedoch die Aufnahmeeinrichtung, auf die die Person verteilt worden ist (dies ist häufig nicht die erstregistrierende Stelle), sofern nicht die dieser Aufnahmeeinrichtung zugeordnete Außenstelle des BAMF eine erkennungsdienstliche Behandlung der Person oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vornimmt. Wozu dient der Ankunftsnachweis den Asylsuchenden? Der Ankunftsnachweis ermöglicht den Asylsuchenden mittels der hinterlegten Identität den Zugang zu staatlichen Leistungen wie Unterbringung, Verpflegung sowie medizinische Versorgung. Auch ist eine einfache regionale Zuordnung (Aufnahmeeinrichtung/Ausländerbehörde/Jugendamt) und örtliche Beschränkung möglich. Der Ankunftsnachweis dient als sichtbarer Nachweis der Registrierung und ermöglicht die einfache Prüfung der Übereinstimmung zwischen Ankunftsnachweis-Inhaber sowie den Daten im Kerndatensystem. Der Ankunftsnachweis ist weder Ausweis noch Ausweisersatz. Wozu dient der Ankunftsnachweis den beteiligten Behörden? Der Ankunftsnachweis bescheinigt die Registrierung des Asylsuchenden in Deutschland. Durch den Ankunftsnachweis und die im Kerndatensystem elektronisch hinterlegten Informationen ist eine eindeutige Identifikation des Asylsuchenden möglich, so werden doppelte Registrierungen vermieden. Beteiligte Behörden wie z.b. Ausländer- und Meldebehörden oder die Bundesagentur für Arbeit erhalten gemäß dem Datenaustauschverbesserungsgesetztes (DAVG) schnellen Zugang zu den für sie relevanten Daten (Personendaten, Sprachkenntnisse etc.). Dies ermöglicht z. B. eine bessere Planung der Unterbringung der Asylsuchenden in den Bundesländern, der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration. 3
4 Welche Daten werden durch den Ankunftsnachweis erfasst? Sichtbar auf den Ankunftsnachweis werden gedruckt: Name und Vornamen Geburtsname Lichtbild Geburtsdatum Geburtsort Abkürzung der Staatsangehörigkeit Geschlecht Größe und Augenfarbe zuständige Aufnahmeeinrichtung Seriennummer der Bescheinigung (Ankunftsnachweisnummer) ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Unterschrift des Inhabers Gültigkeitsdatum Verlängerungsvermerk das Geschäftszeichen der Registerbehörde (Ausländerzentralregisternummer) Vermerk mit den Namen und Vornamen der begleitenden minderjährigen Kinder Vermerk, dass die Angaben auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen Vermerk, dass der Inhaber mit dieser Bescheinigung nicht der Pass- und Ausweispflicht genügt maschinenlesbare Zone Barcode Im Kerndatensystem werden ergänzend zu den Daten, die auch auf dem Ankunftsnachweis aufgebracht sind, weitere Daten gespeichert wie z. B. Fingerabdruckdaten, Gesundheitsdaten und Daten die im Zusammenhang mit der Integration benötigt werden (bspw. zum beruflichen und Ausbildungshintergrund, zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen, Sprachkenntnisse). Wie lange ist der Ankunftsnachweis gültig? Der Ankunftsnachweis kann zunächst mit einer Gültigkeit von längstens sechs Monaten ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf bis zu weiteren drei Monaten von der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde verlängert werden. Die maximal mögliche Geltungsdauer beträgt damit neun Monate. Sobald die Person einen Asylantrag beim Bundesamt stellt und in Folge dessen eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung erhält, ist der Ankunftsnachweis ungültig und wird eingezogen. 4
5 Welche Behörde kann die Gültigkeit des Ankunftsnachweises verlängern? Bei einer Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung ist diese für die Verlängerung des Ankunftsnachweises zuständig. Bei einer anderweitigen Unterbringung kann die zuständige Ausländerbehörde die Gültigkeit des Ankunftsnachweises verlängern. Genügt der Ankunftsnachweis, um ein Bankkonto zu eröffnen? Nein. Der Ankunftsnachweis ist weder Ausweis noch Ausweisersatz und kann daher nicht als Identifikationspapier zur Eröffnung eines Zahlungskontos genutzt werden. Wem und wie können Adressänderungen mitgeteilt werden? Zuständig für die Ausstellung, Änderung der Anschrift und Verlängerung einer Bescheinigung ist die Aufnahmeeinrichtung, auf die der Asylsuchende verteilt worden ist, und die dieser Aufnahmeeinrichtung zugeordnete Außenstelle des Bundesamtes. Was passiert bei Verlust des Ankunftsnachweises? Der Inhaber des Ankunftsnachweises ist verpflichtet, den Verlust des AKN bei der Polizei und der zuständigen Aufnahmeeinrichtung anzuzeigen Der Inhaber wird anhand seiner biometrischen Daten identifiziert und ein Ersatz-Ankunftsnachweis ausgestellt. Das ursprüngliche Gültigkeitsdatum bleibt bestehen. Findet sich der Original-Ankunftsnachweis wieder, muss dieser den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Sind Asylsuchende verpflichtet, einen Ankunftsnachweis zu haben? Ja. Neu ankommende Asylsuchende sind verpflichtet, sich registrieren und einen Ankunftsnachweis ausstellen zu lassen. Können Asylsuchende mit einem Ankunftsnachweis einen Integrationskurs besuchen? Asylsuchende sind verpflichtet, sich registrieren und einen Ankunftsnachweis ausstellen zu lassen. Asylsuchende aus Iran, Irak, Syrien und Eritrea, die einen Ankunftsnachweis haben, können zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Kursplätze verfügbar sind. Welche rechtlichen Grundlagen zum Ankunftsnachweis gibt es? Weitere Informationen können Sie dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Datenaustauschverbesserungsgesetz Datenaustauschgesetz (DAVG) sowie der Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweisverordnung - AKNV) entnehmen. 5
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