Ablauf des Asylverfahrens

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1 Ablauf des Asylverfahrens Stand Ende November 2015 Dies ist eine Zusammenfassung der Informationen zum geänderten Asylverfahren, die Ende November beim Unterstützerkreistreffen weitergegeben wurden. Einreise nach Deutschland Asylbewerber (AB) wird z.b. im Zug von Innsbruck nach München von der Bundepolizei aufgegriffen In Begleitung der Bundespolizei werden Asylbewerber in Zelte auf dem Bahnhofsplatz gebracht, danach Turnhalle Identitätsfeststellung, wenn möglich (Passbild, Fingerabdruck), ansteckende Krankheiten Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung Erstaufnahmeeinrichtung AB kommt aus einem sicheren Herkunftsland = Mitgliedsländer der EU, Norwegen, Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Senegal, Ghana (seit 1993) ---> Kommen z.b. in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Manching ---> Müssen bis zur BAMF-Entscheidung dort bleiben ---> Bekommen überwiegend Sachleistungen AB kommt nicht aus einem sicheren Herkunftsland ---> Kommen z.b. nach Fürstenfeldbruck ---> Können dort bis zu 6 Monate bleiben (bisher 3 Monate) ---> Dort z.b.: Gesundheitscheck ---> Mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) werden sie nach einem bestimmten Schlüssel auf die Landkreise verteilt. Büma Bei dieser Bescheinigung (siehe nächste Seite) handelt es sich um keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Visum. Die BÜMA ist vielmehr ein vorläufiges Aufenthaltspapier mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer und bescheinigt lediglich, dass sich die schutzsuchende Person nicht illegal, sondern zwecks Asylantragstellung in Deutschland aufhält.

2 Ankunft im Landkreis

3 Der Asylsuchende muss sich innerhalb der in der BÜMA festgehaltenen Frist bei der in der BÜMA genannten Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende melden (vgl. 20 AsylVfG). Das Landratsamt weist ihm eine Wohnung zu Die BÜMA gilt nur einen Monat; der AB muss sich dann zum festgesetzten Termin ( Gültig bis, im Beispiel links oben rot unterstrichen) im Ausländeramt melden und BÜMA verlängern lassen Wenn der Termin schuldhaft verpasst wird, ist das Verfahren beendet Asylantragsstellung Termin mit der Möglichkeit der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft erst nach Monaten, wenn überhaupt Terminvergabe beim BAMF derzeit offensichtlich nur für Senegal, Eritrea und Syrien Bei Antragstellung Aktenanlage bzw. Registrierung Nach Antragstellung bekommt Asylbewerber eine Gestattung vom Ausländeramt.

4 Nach Gestattung Länder mit Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) Oft Zulassung zu Deutschkursen von Bildungsträgern Leichterer Arbeitsmarktzugang Integrationskurse möglich Voraussetzung: kein Dublin Verfahren. Sichere Herkunftsländer Keine Erteilung von Arbeitserlaubnissen (1 möglich) Gilt für Antragstellung nach Sonstige Länder (z.b. Afghanistan, Pakistan ) Drei Monate nach Ausstellung der BÜMA: nachrangige Arbeit möglich nach 15 Monaten: offener Arbeitsmarktzugang (mit Genehmigung) Residenzpflicht Strenge Residenzpflicht in den ersten drei Monaten nach Ausstellung der BÜMA(!) Aufenthalt ist in dieser Zeit auf den Landkreis beschränkt Antrag auf Urlaub bzw. Verlassen d. Landkreises ist möglich Nach drei Monaten muss der AB weiterhin in der zugewiesenen Wohnung wohnen (darf jedoch auch mal woanders übernachten.) Verschärfte Residenzpflicht Im November 2015 wurden von der Bundesregierung zahlreiche Restriktionen der Asylpolitik diskutiert. Unter anderem soll die bestehende Residenzpflicht so verschärft werden, dass bei einem Verstoß der Anspruch auf soziale Leistungen erlischt; zudem ruht der Asylantrag. Bei einem zweifachen Verstoß gegen die Residenzpflicht soll eine sofortige Ausweisung erfolgen. Dublin Verfahren Überstellung in EU-Mitgliedsstaat innerhalb von 6 Monaten Überstellungstermin muss nicht mehr angekündigt werden

5 Ablehnung / Abschiebung Abschiebeandrohung: 30 Tage Ausreisepflicht nach Vollziehbarkeit (Klageverfahren) Neu: Freiwillige Ausreise, sonst unverzügliche Einleitung der Abschiebung Ablehnung bei sicheren Herkunftsstaaten: 1 Woche Termin darf nicht mehr bekannt gegeben werden. Frau Schminke versicherte jedoch: Es wird nicht nachts geholt! Leistungsgewährung bei Ablehnung und Nichtmitwirkung der Bemühungen um Identifikation (Duldung) Kein Bargeld (z.b. Taschengeld) Essen als Sachleistung

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