AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016

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1 AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBERINNEN, ASYLBEWERBER UND FLÜCHTLINGE VORTRAG STADT XY STAND MÄRZ 2016

2 Das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein setzt im Handlungsschwerpunkt Integration von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen (IvAF) die "ESF Integrationsrichtlinie Bund um und wird finanziert vom ESF und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein sowie von den Projektträgern. Zielgruppe sind AsylbewerberInnen und Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthalt und nachrangigem Arbeitsmarktzugang. Es gibt seit dem bundesweit 41 Landes-Netzwerke, die ebenfalls die durch die ESF-Integrationsrichtlinie Bund vorgegebenen Ziele umsetzen.

3 Koordination des Netzwerks Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein durch Özlem Erdem-Wulff, Krystyna Michalski, Martin Link Die Koordination erfolgt durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband SH und den Flüchtlingsrat SH. Sie erreichen uns unter folgenden Adressen: Der PARITÄTISCHE SH Zum Brook Kiel Telefon: michalski@paritaet-sh.org Flüchtlingsrat SH Sophienblatt Kiel Telefon: mehrlis@frsh.de Homepage: (im Aufbau)

4 NETZWERK MEHR LAND IN SICHT! ARBEIT FÜR FLÜCHTLINGE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN operative Partner: Ankommen Perspektive Job Arbeitsmarktservice Be In Handwerk ist interkulturell Interkulturelle Öffnung vor Ort in: Kreis Nordfriesland UTS e.v. Rendsburg ZBBS e.v. Kiel Handwerkskammer Lübeck Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein Beratung und Unterstützung von Asylbewerber/-innen, Personen mit Duldung und Flüchtlingen Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder schulische Bildung Verbesserung des Zugangs zu Förderinstrumenten des SGB II und SGB III Schulungen für Agenturen für Arbeit und Jobcenter Beratung von Arbeitgebern Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit zur strukturellen Verbesserung der Arbeitsmarktintegration

5 MÖGLICHE FRAGEN Haben alle Flüchtlinge eine gültige Arbeitserlaubnis? Wie und von wem bekommen die Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis? Sind die Flüchtlinge automatisch krankenversichert? Können die Flüchtlinge Krankenversicherungsschutz bei einer deutschen Krankenkasse bekommen? Voraussetzungen? Haben die Flüchtlinge eine Lohnsteuernummer? Welches Finanzamt erteilt die Lohnsteuernummer für Flüchtlinge? Haben die Flüchtlinge eine Bankverbindung? Gilt für die Flüchtlinge der Mindestlohn, z.b. in der Baubranche von zur Zeit 11,25 /Stunde oder gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und wo müssen die beantragt werden? Wo können Flüchtlinge Deutschkurse besuchen und wer bezahlt die Kurse?

6 VOM ASYLANTRAG ZUR NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS ZEITSTRAHL

7 AUFENTHALTSPAPIERE UNGESICHERTER AUFENTHALT Ankunftsnachweis (früher: BÜMA) - Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender immer befristet Aufenthaltsgestattung -zur Durchführung des Asylverfahrens zuerst 1 Jahr, dann 3-12 Monate Duldung - nach Ablehnung des Asylantrags bei Ausreise- und Abschiebehindernissen 1 Monat 3 Monate 6 Monate Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen immer befristet 1 - Jahr-3 Jahre

8 AUF EINEN BLICK

9 ASYLBEWERBER/-INNEN ASYLSUCHENDE Personen mit Aufenthaltsgestattung ( 55 AsylG) Zur Durchführung des Asylverfahrens wird die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Asylbewerber/-innen im laufenden Asylverfahren erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig (für eine Vermittlung oder die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung gilt jedoch eine Wartefrist von drei Monaten ab Asylantragstellung). Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

10 ASYLBEWERBER/-INNEN ASYLSUCHENDE Personen mit Ankunftsnachweis

11 ÜBERGANGSREGELUNGEN BüMA Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Die BüMA bescheinigt, dass sich die schutzsuchende Person nicht illegal, sondern zwecks Asylantragstellung in Deutschland aufhält. Der Tag der Ausstellung der BüMA wird als Zeitpunkt des Beginns der Drei-Monats- Frist für den Zugang zum Arbeitsmarkt angesehen. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

12 PERSONEN MIT EINER DULDUNG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG) v.a. abgelehnte Asylsuchende, deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, da: Bürgerkrieg im Herkunftsland Transport unmöglich, z.b. mangelnde Flugverbindung gesundheitliche Gründe fehlende Einreisepapiere Personen mit Duldung erhalten AsylbLG- Leistungen. Für die Arbeitsförderung sind daher die Agenturen für Arbeit zuständig. Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.

13 ARBEITSMARKTZUGANG FÜR ASYLBEWERBER/-INNEN Personen mit Aufenthaltsgestattung / BüMA/Ankunftsnachweis Monat Monat Monat ab 49. Monat Wartefrist ( 61 AsylG) Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA ( 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV) Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. ohne Zustimmung der BA Erwerbstätigkeit gestattet.

14 ARBEITSMARKTZUGANG FÜR GEDULDETE Personen mit Duldung Monat Monat Monat ab 49. Monat Wartefrist (gilt nicht für Beschäftigungen, die keiner BA-Zustimmung bedürfen) Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch BA ( 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV) Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet. ohne Zustimmung der BA Erwerbstätigkeit gestattet.

15 DIE ZUSTIMMUNG DER BA FÜR EINE PERSON MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG UND DULDUNG WIRD OHNE VORRANGPRÜFUNG, ABER MIT PRÜFUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN ERTEILT, WENN SIE: sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält oder einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung findet und diese Beschäftigung ein Mangelberuf ist oder einen deutschen qualifizierten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung oder einen ausländischen, als gleichwertig anerkannten Ausbildungsabschluss besitzt, für eine diesem Abschluss entsprechende Beschäftigung und es sich um einen Engpassberuf aus der Positivliste der BA handelt oder für eine befristete praktische Tätigkeit, die für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist.

16 KEINER ZUSTIMMUNG DER BA BEDARF DIE BESCHÄFTIGUNGSERLAUBNIS FÜR PERSONEN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG UND DULDUNG für ein Praktikums nach 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf für eine Beschäftigung nach ( BeschV) 2 Abs. 1 (Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolvent/innen) 3 Nr. 1-3 (Führungskräfte) 5 (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung) 14 Abs. 1 (Freiwilligendienst, karitativ/religiöse Gründe) 15 Nr. 2 (Praktika im Rahmen eines EU-Programmes, in SH=Mehr Land in Sicht) 22 Nr. 3-5 (Tagesdarbietungen, Berufssportler/innen, Fotomodelle) 23 (Internationale Sportveranstaltungen für eine Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher Gemeinschaft lebt

17 NEUE GESETZESLAGE Aufenthaltspflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen für alle Asylsuchenden bis zu 6 Monate. Solange gilt ein Arbeitsverbot! In Schleswig-Holstein bleiben die Flüchtlinge nicht so lange in der EAE. ABER: Aufenthaltspflicht in Aufnahmeeinrichtungen dauerhaft für neue Asylsuchende aus Sicheren Herkunftsstaaten. Das bedeutet: Arbeitsverbot! (Weitere Verschärfungen folgen im Asylpaket II)

18 ZUGANG ZU AUSBILDUNG Schulische Ausbildung (also Schulbesuch) ist keine Beschäftigung. Eine Erlaubnis der ABH ist nicht erforderlich Für betriebliche Ausbildungen und schulische Ausbildungen mit betrieblichen Praktika ist eine Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Diese trägt die Ausländerbehörde in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein. Es bedarf keiner Zustimmung der BA! Personen mit Aufenthaltsgestattung Monat schulische Ausbildungen möglich ab 4. Monat alle Ausbildungen möglich (ohne Zustimmung der BA) Personen mit Duldung ab 1. Tag alle Ausbildungen möglich (ohne Zustimmung der BA) Aufenthaltserlaubnis (AE AufenthG) ab AE-Erteilung alle Ausbildungen möglich

19 NACH DER AUSBILDUNG - BLEIBERECHT 18a AufenthG Einem geduldeten Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach 39 zugestimmt hat und der Ausländer im Bundesgebiet a)eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat oder

20 ZUGANG ZU PRAKTIKA Beachte: Für Praktika ist auch eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich! Wegfallen kann lediglich die Zustimmungserfordernis der BA! Nach 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschVO Praktika nach 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes. Keiner Zustimmung der BA bedürfen Praktika zum Beispiel zu Weiterbildungszwecken, z.b. im schulischen Kontext, während des Studiums, zur Orientierung für eine Ausbildung, zur Anerkennung des ausländischen Abschlusses usw. Nach 32 Abs. 2 Nr. 3 Praktika nach 15 Nr. 2 BeschVO im Rahmen von EU-geförderten Programmen.

21 ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT FÜR FLÜCHTLINGE MIT AUFENTHALTSERLAUBNIS ab AE-Erteilung Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) 31 BeschV Die Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) erteilt worden ist, bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

22 SPRACHFÖRDERUNG FÜR FLÜCHTLINGE, 44 FF AUFENTHG Aufenthaltsgestattung Kein Integrationskurs, siehe aber neues Gesetz, ESF-BAMF-Sprachkurs (über MehrLiS!) Duldung Keine Integrationskurs, ESF-BAMF-Sprachkurs (über MehrLiS!) Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 25 Abs. 1+2 Integrationskursberechtigung 25 Abs. 3 1 Jahr Voraufenthalt + freier Platz 25 Abs. 4 S.1 ESF-BAMF-Sprachkurs (über MehrLiS!) 25 Abs. 4 S.2 1 Jahr Voraufenthalt + freier Platz 25 Abs. 4a u. 4b ESF-BAMF-Sprachkurs (über MehrLiS!) 25 Abs. 5 ESF-BAMF-Sprachkurs (über MehrLiS!) 23 Abs. 1 1 Jahr Voraufenthalt + freier Platz 23 Abs. 1 wegen Krieges im Heimatland 1 Jahr Voraufenthalt + freier Platz 23a 1 Jahr Voraufenthalt + freier Platz 23 Abs. 2 Integrationskursberechtigung 18a Integrationskursberechtigung 25a 1 Jahr Voraufenthalt

23 SPRACHFÖRDERUNG FÜR FLÜCHTLINGE IN SCHLESWIG- HOLSTEIN WiSH (Land) Kurse auf ehrenamtlicher Basis STAFF (Land) Kurse auf ehrenamtlicher Basis Einstiegskurse (BA) Integrationskurse (BAMF) ESF-BAMF Kurse (BAMF)

24 SPRACHFÖRDERUNG FÜR FLÜCHTLINGE - NEU Seit 24. Oktober 2015 besteht ein nachrangiger Zugang zu den Integrationskursen für Personen, die: 1. eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Intepretation:Syrien, Iran, Irak, Eritrea), 2. eine Duldung nach 60a Absatz 2 Satz 3 besitzen oder 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 5 besitzen.

25 HILFREICHE LINKS

26 IQ NETZWERK IN SH ANERKENNUNG VON ABSCHLÜSSEN Informationen und Kontaktdaten über die Homepage Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes

27 KONTAKT: ÖZLEM ERDEM-WULFF Das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

28 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Das Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

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