Definition : Unbegleitete Minderjährige
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- Agnes Neumann
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1 Definition : Unbegleitete Minderjährige Internationale Definition nach den EU Richtlinien Art. 2 Begriffsbestimmungen ( QualfRL, ARL, VRL) Drittstaatenangehörige unter 18 Jahren ohne Begleitung eines gesetzlich verantwortlichen Erwachsenen eingereist oder zurückgelassen 1
2 Aktuelle Entwicklungen Asylanträge in Deutschland nach Hauptherkunftsländer Syrien, Arab.Republik Albanien Kosovo Afghanistan Irak Serbien Ungeklärt Eritrea Mazedonien Pakistan Sonstige Gesamtzahl: Quelle: BAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe Dezember (Nürnberg)
3 Aktuelle Entwicklungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Hauptherkunftsländer Afghanistan 6,2% 9,6% 16,9% 32,2% Syrien Eritrea Irak Somalia 10,3% 24,6% Sonstige Gesamtzahl: (2014: 4.398) Quelle: BAMF: Referat 124 statistische Daten zu unbegl. minderj. Kinder (< 18 Jahre) Anträge und Entscheidungen (Nürnberg)
4 Aktuelle Entwicklungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Antragsteller nach Geschlecht % Anteil männlicher Antragsteller Anteil weiblicher Antragsteller 86% Äthiopien, Nigeria, Serbien Bei diesen Ländern ist der Anteil weiblicher Antragsteller höher. 4
5 Aktuelle Entwicklungen Unbegleitete Minderjährige in Deutschland Asylanträge Alle Erstantragsteller 2015 ( ) UM < 16 Jahre UM > 16 Jahre gesamt Inobhutnahmen Daten liegen bei Destatis noch nicht vor Im Jahr 2015 handelte es sich bei 3,2% aller Erstantragstellenden um unbegleitete Minderjährige. 1 Insgesamt haben im Jahr 2014 die Jugendämter in Deutschland knapp Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Quelle: 2 Die Unterscheidung zwischen UM unter und über 16 Jahren wird nicht mehr statistisch festgehalten, da die bisherige Verfahrensfähigkeit ab dem 16. Lebensjahr durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom auf das 18. Lebensjahr hochgelegt wurde. Quelle: BAMF: Unbegleitete Minderjährige: Entwicklung des Zugangs (Nürnberg) Dezember
6 Fluchtgründe Bürgerkrieg Religiöse Verfolgung Mitbetroffenheit der Kinder bei einer Verfolgungsgefahr der Eltern 6
7 Kinderspezifische Fluchtgründe Zwangsrekrutierung Geschlechtsspezifische Verfolgung Menschenhandel Politische und wirtschaftliche Umbrüche im Heimatland Fehlende Perspektiven Geringe Bildungschancen Ausbeutung und fehlende Rechtsstaatlichkeit Familiäre Probleme 7
8 Von der Einreise bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung 8
9 Relevante Gesetze für die Aufnahme und den Aufenthalt von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland Europarechtliche Grundlagen: Dublin III Verordnung Aufnahmerichtlinie (ARL 2003/ 2013) Verfahrensrichtlinie (VRL 2005/ 2013) Qualifikationsrichtlinie (QualfRL 2011) Nationale rechtliche Grundlagen: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Asylgesetz (AsylG) Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder und Jugendhilfe Beschäftigungsverordnung 9
10 Einreise Regelfall : die unerlaubte Einreise Ausnahme : Einreise mit Visum, Vergabe erfolgt eher restriktiv Erlaubte Einreise: Resettlement Familiennachzug Studium Zur qualifizierten Erwerbstätigkeit 10
11 Fingerabdruckdatei Eurodac Eintrag für alle Personen ab 14 Jahren die einen Asylantrag stellen bei illegalem Aufenthalt kontrolliert werden bei der illegalen Einreise auffallen Daten können auch für polizeiliche Ermittlung genutzt werden 11
12 DUBLIN III Verordnung (EU) Nr. 604/ 2013 des EU Parlament und des Rates regelt das Verfahren zur Bestimmung eines zuständigen MS zur Durchführung des Schutzverfahrens, aber nur ein zuständiger MS one chance only Regelt auch die ( Rück) Überstellung an den zuständigen MS Eröffnet Verfahrenszugang aber keine inhaltliche Prüfung Gilt nicht für Flüchtlinge, die in einem anderen MS internationalen Schutz erhalten haben Wahrung der Familieneinheit ( erweitere Definition) 12
13 DUBLIN III Bedeutung für UMF Zuständigkeit des MS in dem Familienangehörige oder Geschwister rechtmäßig leben ( Art. 8) Asylantrag in einem MS gestellt dann keine Überstellung in einen anderen MS, in dem bereits ein Asylantrag gestellt wurde ( EuGH, Urt. vom C-648/11) 13
14 Asylantrag : JA? NEIN? Zuständigkeiten : BAMF? ABH? ZAB? Bezirksregierung? 14
15 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF) Fachaufsicht: Bundesministerium des Innern Hauptsitz : Nürnberg Rund : 30 Außenstellen bundesweit NRW : Bad Berleburg, Bielefeld, Burbach, Dortmund Düsseldorf, Köln Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens: Ann Annahme, Prüfung und Entscheidung 15
16 Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Fachaufsicht: Landesinnenministerium Standorte aktuell : Bielefeld, Dortmund, Köln Aufgaben: Registrierung als Asylsuchende ( ED- Behandlung) Ausstellung der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Beschaffung von Passersatzpapieren für Ausreisepflichtige Organisation und Durchführung von landeszentralen Abschiebungen 16
17 Die Bezirksregierung Arnsberg Fachaufsicht: Landesinnenministerium Aufgaben: Organisation der Unterbringung von Flüchtlingen in den Landesunterkünften EASY Verteilung NRW : Verteilung und Zuweisung auf die zuständige Kommune 17
18 Ablauf des Asylverfahrens Was wird geprüft? Bei jedem Asylantrag prüft das BAMF, ob Deutschland zuständig ist Asylberechtigung gemäß Art. 16 a GG Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Subsidiärer Schutz oder Nationale Abschiebungsverbot 18
19 Prüfungsreihenfolge 1. Flüchtlingsschutz ( 3 Abs. 1 AsylVfG) 2. Asylberechtigung (Art. 16a Abs. 1 GG) 3. Subsidiärer Schutz ( 4 Abs. 1 AsylVfG) 4. Abschiebungsverbote ( 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) olie 19
20 Die Asylantragstellung Voraussetzung für Asylantragstellung: Genaue Prüfung der kinderspezifischen Fluchtgründe 14 Abs. 2 AsylG Schriftliche Asylantragstellung, da UMF sich in einer Jugendhilfeeinrichtung befindet Asylantragstellung durch das Jugendamt möglich (Art. 7 Abs. 4 VRL), auch ohne Vormund 20
21 Albanien Bosnien-Herzegowina Ghana Kosovo Mazedonien Montenegro Senegal Serbien Sichere Herkunftsländer Anlage II zu 29 AsylG 21
22 Aufenthaltsgestattung 63 AsylG Dokumentiert den erlaubten Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens Kein Aufenthaltstitel Erstausstellung und Verlängerung : Kommunale Ausländerbehörde Erlischt nach der unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag Versehen mit Auflagen: Residenzpflicht in den ersten 3 Monaten Wohnsitzbeschränkung in der zugewiesenen Stadt 22
23 Die Anhörung kind- und altersgerechte Anhörung (Art. 15 Abs. 3e VRL) Persönliche Anhörung durch Sonderbeauftragten für UMF (Art. 25 Abs. 3a VRL) Ausnahme : BAMF Asylanerkennung und Flüchtlingseigenschaften zuerkennen will ( 24 Abs.1 S.4 und 5 AsylG ) Aktuell bei Syrien, z. T. Irak und Eritrea Hinweis : ab werden UMF aus Syrien wieder persönlich angehört verpflichtende Anwesenheit des Vormundes bzw. Rechtsanwalts / Rechtsberaters des UM (Art. 25 Abs. 1b VRL) Vormund hat Gelegenheit für Fragen / Anmerkungen (Art. 25 Abs. 1b VRL) 23
24 Die Anhörung Klärung des Sachverhalts, Glaubhaftmachung und Glaubwürdigkeitsprüfung Sprachmittler wird vom BAMF bereit gestellt Bei Bedarf kann auch geeigneter Sprachmittler zur Anhörung mitgebracht werden 17 AsylG (Kosten müssen selber getragen werden) Gelegenheit und Pflicht, alle individuellen Fluchtgründe darzulegen und was bei einer Rückkehr droht ( 25 Abs. 1 und 2 AsylG) 24
25 Die Anhörung Nachträgliches Vorbringen können als gesteigertes Vorbringen gewertet werden Es wird eine Niederschrift ( Anhörungsprotokoll ) angefertigt, die i.d.r. per Post zugestellt wird ( 25 Abs.7 AsylG) 25
26 Die Anhörung Mögliche Schwierigkeiten Fehlende Beweise Dokumente, Fotos, Zeitungsberichte und sonstige Beweise, die das Vorbringen stützen sollten dem BAMF vorgelegt werden Sollten Beweise noch beschafft werden können, dies auch benennen Chronologisch, detailliertes und möglichst widerspruchsfreies Vorbringen 26
27 Die Anhörung Mögliche Schwierigkeiten Verständigungsprobleme benennen Recht auf Rückübersetzung wahrnehmen Recht auf Pausen Traumatisierung, soweit im Vorfeld bekannt BAMF vor Anhörung informieren Recht auf Entscheiderin und Dolmetscherin bei geschlechtsspezifischer Verfolgung 27
28 Entscheidung Entscheidung durch Sonderbeauftragten für UM (Art. 25 Abs. 3b VRL) Offensichtlich unbegründet Entscheidungen für UM eingeschränkt, sicheres Herkunftsland ( 29a AsylVfG) Ausschlussgründe ( 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG) 28
29 Entscheidung Flüchtlingsschutz 3 Abs. 1 AsylVfG Asylberechtigung Art. 16a Abs. 1 GG Subsidiärer Schutz 4 Abs. 1 AsylVfG Abschiebungsverbote 60 V + VII AufenthG Ablehnung Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre nach 3 Jahren Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr (bei Verlängerung für 2 weitere Jahre) nach 7 Jahren möglich freiwillige Ausreise ansonsten Abschiebung durch die Ausländerbehörde Aufenthaltserlaubnis für mindestens 1 Jahr nach 7 Jahren möglich unbefristete Niederlassungserlaubnis Folie 29
30 Entscheidung : Ablehnung als unbegründet Ablehnung des Asylantrages: Klagefrist 2 Wochen beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage hat aufschiebende Wirkung, d.h. eine Abschiebung während des Klageverfahrens nicht möglich, die Personen behalten die Aufenthaltsgestattung Ist die Klage erfolgreich, erhalten die Jugendlichen einen Flüchtlingsstatus Wird die Klage abgewiesen und die Entscheidung rechtskräftig, erlischt die Aufenthaltsgestattung Jugendliche erhalten eine Duldung gemäß 60 a AufenthG olie 30
31 Aufenthalt außerhalb des Asylverfahrens 58 Abs. 1a i.v.m. 60a Abs. 2 AufenthG Duldung 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG Aufenthalt wegen rechtlichen oder tatsächlichen Ausreisehindernissen 25a Abs. 1 AufenthG Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche 25 Abs. 4 AufenthG vorübergehender Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen 23a AufenthG Aufenthaltsgewährung in Härtefällen olie 31
32 Quelle BAMF: Aktuelle Zahlen Asyl Ausgabe November (Nürnberg) 2015 BAMF: Unbegleitete Minderjährige: Entwicklung des Zugangs (Nürnberg) Dezember 2015 BAMF: Referat 124 statistische Daten zu unbegl. minderj. Kinder (< 18 Jahre) Anträge und Entscheidungen (Nürnberg) Eva Stauf: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe (Mainz) 2012 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Projekt Q Arbeitshilfen und Präsentationen
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