Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
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1 Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Weimar, 27. September 2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW UMA in Deutschland und in NRW Deutschland NRW Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 2 1
2 Stand: 04/2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 3 Quotenerfüllung der Bundesländer Stand: Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 4 2
3 Entwicklung von Januar bis September Jan 16 Sep 16 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie Herkunftsländer (NRW) Nov 15 - Sep 16 Nov 15 - Mrz 16 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 6 3
4 Herkunftsländer August 2016 (NRW) Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 7 Herkunftsländer im Vergleich (NRW) Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 8 4
5 Altersstruktur (NRW) 2% 3% 4% 4% 9% 18% Jahrgänge 37% 23% / / Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 9 Ablauf der Verteilung, 42a, 42b SGB VIII 3 Werktage 2 Werktage 7 Werktage 2 Werktage Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 10 5
6 Aufgaben des erstaufnehmenden Jugendamtes (Jugendamt am Ort der Einreise) Registrierung Antje Steinbüchel, Rheinland Aufgaben des Zuweisungsjugendamtes Unterbringung Betreuung Versorgung Unterbringung Betreuung Versorgung Antje Steinbüchel, Rheinland 6
7 Zuweisungen Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 13 Arten der Zuweisung Ausländerrechtliche Zuweisung Jugendhilferechtliche Zuweisung Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 14 7
8 Familienzusammenführung in Deutschland Unterbringung bei den Verwandten Verwandte sind bereit, die Vormundschaft zu übernehmen Ist dies nicht möglich: Absprache mit Jugendamt am Ort der Verwandten Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 15 Organisation der Familienzusammenführung Kontakt mit Jugendamt vor Ort Prüfung der Situation vor Ort Klärung der ausländerrechtl. Voraussetzungen Wohnsitzauflage/Residenzpflicht? Unterbringung des umf vor Ort Übergabe an Verwandte Unterbringung in Einrichtung Ggf. Änderung der jugendhilferechtl. Zuweisung 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII Landesrecht ( 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW) Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 16 8
9 Familienzusammenführung während der Inobhutnahme zuständiges Jugendamt A bringt bei Verwandten in Jugendamt B unter Problem: Eintritt in die Volljährigkeit Freiwillige Zuständigkeitsübernahme nach 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII nur während Inobhutnahme Kostenerstattung beachten Zuständigkeitsübernahme nach 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG nur bei Jugendämtern in NRW Kostenerstattung beachten Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 17 Familienzusammenführung während der Leistung zuständiges Jugendamt A bringt bei Verwandten in Jugendamt B unter Problem: Eintritt in die Volljährigkeit Freiwillige Zuständigkeitsübernahme nach 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII nur während Inobhutnahme Kostenerstattung beachten Zuständigkeitsübernahme nach 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG nur bei Jugendämtern in NRW Kostenerstattung beachten Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 18 9
10 Familienzusammenführung und Ausländerrecht Residenzpflicht Wohnsitzauflage 61 Abs. 1d Aufenthaltsgesetz (Duldung) 50 Abs. 4 Asylgesetz (Aufenthaltsgestattung) Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 19 Einreise mit erwachsenen Begleitpersonen Erziehungsberechtigung? ja nein Minderjähriger nicht unbegleitet Minderjähriger unbegleitet Keine vorläufige Inobhutnahme Vorläufige Inobhutnahme Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 20 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW Folie 21 11
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