Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

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1 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Jürgen Stach, PRÄSENTATIONSTITEL Sozialdezernent, Schwarzwald-Baar-Kreis 1

2 Wesentliche Eckpunkte bei der jugendhilferechtlichen Versorgung von UMAs Um einschätzen zu können, welche Herausforderungen bei der Versorgung von UMAs bestehen, müssen die Abläufe und Rahmenbedingungen zumindest in groben Zügen klar sein, weil davon u.a. auch das Verwaltungshandeln eines Jugendamtes geprägt ist. 2

3 1. Verpflichtung zur vorläufigen Inobhutnahme ( 42a SGB VIII) nur Jugendhilfeträger mit Betriebserlaubnis Personal und Leistungsumfang vorgeschrieben Leistungsumfang: Grundsätzlich gleiche Rahmenbedingungen wie für originäre Jugendhilfeleistungen Ausnahmen für männliche UMAs ab 14 Jahren möglich 24 Std.-Betreuung Erhöhung Gruppengrößen möglich, wenn auch Personal entsprechend erhöht wird Personal: Grundsätzlich nur pädagogische und therapeutische Fachkräfte zugelassen mind. eine Betreuungskraft muss immer anwesend sein 3,6-4,1 Fachkräfte/Gruppe (+ Leitung, Hauswirtschaft, Rufbereitschaft) Ausnahmen: bis zu 50% zugelassene Nichtfachkräfte möglich Betriebserlaubnis: wird erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind ( 45 SGB VIII) 3

4 2. Vorläufige Inobhutnahme ( 42a SGB VIII): ASD hat Vormundschaft. Aufgaben sind u.a.: Altersfeststellung Klärung Verwandtschaft/Angehörige im In- und Ausland Klärung Gesundheitszustand Bedarfsfeststellung (orientiert am Wohl des Kindes) 4

5 3. Hilfeleistungen nach der vorläufigen Inobhutnahme Inobhutnahme (stationär) = Regelversorgung Betreutes Wohnen in Einrichtungen Betreutes Einzelwohnen (ab 16 Jahren) Pflegefamilien. 5

6 4. Kostenerstattung durch das Land ( 89d SGB VIII) wenn innerhalb eines Monats nach Grenzübertritt des UMA eine Hilfe geleistet wird, bei denen die vorgenannten Vorgaben erfüllt sind und der Erstattungsanspruch rechtzeitig angezeigt wird. Personal- und Sachkosten der Jugendämter werden nicht erstattet 6

7 Situation Kreisjugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis 2 Jugendämter (Landkreis und Stadt Villingen-Schwenningen) Aufnahmequote Kreis: 1,17% (Aufnahmequote Stadt: 0,76%) Anfang 2015: 2 UMAs starker Anstieg gegen Ende 2015 aktuell 97 UMAs (Aufnahmequote erfüllt) Nationalitäten: v.a. aus Afghanistan, Eritrea und Gambia im Landkreis gibt es zwei Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hilfegewährung für die 97 UMAs : Stationäre Hilfen: 5 Träger Betreutes Wohnen: 4 Träger Vollzeitpflege: 2 Gastfamilien (Erstellung von Konzeption brauchte Zeit) Patenschaft/Ehrenamt: Ausbau ab Januar 2017 derzeit alle Plätze belegt 7

8 Positive Erfahrungen: gute Zusammenarbeit mit den freien Jugendhilfeträgern im Landkreis kontinuierliche Zuweisung (teils aus EA, kaum aus ungeregeltem Verfahren, da keine Grenznähe) Herausforderungen: hoher Zeitdruck Abstimmung mit zweitem Jugendamt zu Beginn: kein Personal / keine Einrichtungen Gewinnung von Fachpersonal bei den Einrichtungen/Trägern Risiken der rechtzeitigen Bereitstellung von Hilfeangeboten und der damit verbunden Kosten liegen einseitig bei den Kommunen derzeit ca. 0,5 Mio. abgerechnet und 2,7 Mio. noch offen Flexibilität: o Anforderungen ändern sich stetig. Zunächst stand das rechtzeitige Bereitstellen von Hilfen mit einer Grundversorgung im Vordergrund. Jetzt geht es um qualifizierte Integration über Schule, Sprache, Ehrenamt, Vereine, etc. o Nach gewisser Anwesenheitszeit treten so nach und nach komplexe Fragestellungen in den Vordergrund wie Traumatisierungen, Familiennachzug, enttäuschte Erwartungen, Aufenthaltsrecht, etc. 8

9 Jugendhilferechtlicher Standard grundsätzlich kann Standard nachvollzogen werden Standardabsenkung kann mit vorhandenem Instrumentarium erfolgen durch Vermittlung in niederschwellige Hilfen (Problem: Verlust der Kostenerstattung, wenn später doch wieder entsprechende Hilfen notwendig werden). Einhaltung von Standards kann zumindest nicht in der Anfangszeit Maßstab der Kostenerstattung des Landes sein. Für den Aufbau notwendiger neuer Hilfestrukturen bedarf es Zeit, Können und Glück. Je nach örtlicher Gegebenheit und Zugangszahlen ist nicht alles rechtzeitig leistbar. Kommunen waren völlig auf sich allein gestellt. Hier wird noch ein Zugeständnis der Politik erwartet. Über ein geregeltes Verfahren des Landes könnte die Einhaltung von Standards sichergestellt werden. Wenn das Land (evtl. in frei werdenden EAs) die vorläufige Inobhutnahme vornimmt und von dort aus eine Verteilung auf die entsprechenden Stadt- und Landkreise. Das schafft einen Puffer für Fachlichkeit und Qualität! 9

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