Schießordnung Bogensportclub Rheinberg 2001 e.v.

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Transkript:

Schießordnung Bogensportclub Rheinberg 2001 e.v. Fassung 11.2015

Vorbemerkung: Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Text durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche Funktions- und Amtsträger angesprochen. Schießordnung 2 BSC Rheinberg 2001 e.v.

Inhalt A. Finanz- und Beitragsordnung 1 Grundsätze 2 Aufsicht 3 Sicherheit 4 Benutzung der Schießanlagen 5 Bogenparcours 6 Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Schießordnung 3 BSC Rheinberg 2001 e.v.

1 Grundsätze 1. Die nachstehende Schießordnung ist auf dem Gelände der Messe Niederrhein für alle Bogenschützen (Vereinsmitglieder und Gäste) verbindlich. 2. Jeder Schütze ist den Bestimmungen der Schießordnung des Deutschen Schützenbundes und der jeweils gültigen Sportordnung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 3. Der Vorstand überwacht die Einhaltung dieser Ordnung. Bei Verstößen gegen diese Ordnung können die in der Vereinssatzung aufgeführten Vereinsstrafen verhängt werden. Gäste können nach dem Hausrecht Platzverweis und künftiges Platzverbot erhalten. 4. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist das weitere Schießen sofort zu verbieten; sie sind gegebenenfalls der Anlage zu verweisen. 2 Aufsicht 1. Die jeweilige Aufsicht hat den organisatorischen Ablauf des Schießens zu regeln. 2. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist unbedingt Folge zu leisten. 3. Die Aufsichtsperson ist der jeweilige Lizenztrainer oder jeder volljährige und erfahrene Bogenschütze, der vom Vereinsvorstand eine Sicherheitsbelehrung bekommen hat und eine Einverständniserklärung unterschrieben hat. 4. Mehrere Bogenschützen können sich in der Aufsicht abwechseln. 5. Während der Ausübung der Aufsichtsfunktion darf der betreffende Bogenschütze nicht selbst schießen; er muss solange warten, bis ein anderer die Aufsichtsfunktion übernommen hat. 6. Die Aufsicht hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen; hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen: Der Bogen (mit aufgelegtem Pfeil) darf nur an der Schießlinie/ Abschusspflock in Schussrichtung der Zielscheibe ausgezogen werden. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhält. Es darf nicht unkontrolliert weit geschossen werden. Bei nach oben gerichteten Schüssen darf nur geschossen werden, wenn der erforderliche Pfeilfang intakt vorhanden ist. Ist eine Pfeilsuche hinter der Scheibe/den Scheiben erforderlich, so ist durch ein Mitglied der Übungsgruppe die Schießbahn deutlich für andere zu sperren, bis die Suche beendet ist. Schießordnung 4 BSC Rheinberg 2001 e.v.

3 Sicherheit 1. Vor Beginn von Schießübungen ist sicher zu stellen, dass keine Personen sich im Übungsgelände befinden. Entsprechende Hinweisschilder sind auf den Zufahrtswegen aufzustellen. 2. Bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit hat die Aufsicht das Schießen sofort zu unterbinden. 4 Benutzung der Schießanlagen 1. Die Benutzung der Bogenanlage ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Ohne jegliche Aufsichts- und Begleitperson ist aus Gründen der Unfallverhütung (Erste-Hilfe-Leistung) das Betreten des Geländes (3-D- Parcours) und des Übungsgeländes verboten. Der Vorstand hat sich regelmäßig und in geeigneter Weise von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überzeugen. 2. Gastschützen dürfen nur nach Voranmeldung beim Vorstand (z.b. Sportleiter oder Trainer) auf das Gelände. Beim ersten Mal sowie zukünftig ein Mal pro Jahr wird eine Sicherheitsbelehrung gegeben, die mit einer Einverständniserklärung gegenzuzeichnen ist. Eine Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung ist selbst abzuschließen und nicht über den Verein abgedeckt. 3. Den Zugang auf das Gelände der Messe Niederrhein regelt der Vorstand über eine Liste mit der Schlüsselberechtigung. 4. Das Gelände der Messe Niederrhein darf ohne Berechtigten nicht betreten werden. 5. Den vom Vorstand benannten Aufsichtspersonen ist es gestattet, sich auch ohne Begleitung auf dem Gelände aufzuhalten. 6. Das Schießen unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss ist verboten. 7. An der Schießlinie und auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen: Absolutes Rauchverbot Das Tragen von festem Schuhwerk, geeignet für unwegsames Gelände Wer auf dem Platz unterwegs ist, muss sich vergewissern, dass er von allen Schützen jederzeit gesehen wird. 8. Den Zugang auf das Gelände der Messe Niederrhein regelt der Vorstand über eine Liste mit der Schlüsselberechtigung. 9. Das Gelände der Messe Niederrhein darf ohne Berechtigten nicht betreten werden. Schießordnung 5 BSC Rheinberg 2001 e.v.

6 Bogenparcours 1. Alle Schützen, die im Gelände (Feldbogenparcours) schießen wollen, haben sich in einem Trainingsbuch einzutragen. In der Schießkladde ist jeweils die Uhrzeit zu vermerken, wann die Beteiligten den Parcours betreten und wieder verlassen haben. 2. Bei Benutzung des Feldparcours ist für jede Übungsgruppe die Aufsicht zu regeln. Die Aufsicht wird (wie bei Wettkämpfen) vom Scheibenkapitän übernommen; Vertreter ist der erste Schreiber. 3. Das Schießen auf die 3-D-Scheiben ist auf dem vorderen und mittleren Parcours (Wiesenparcours) erst nach 16 Uhr gestattet. Es ist dringend darauf zu achten, dass entweder parallel oder vom Zaun weg geschossen werden darf. Auf dem hinteren 3-D-Parcours muss das Schießen für die Zeit unterbrochen werden, in der ein Zug das Gelände passiert. 4. Jugend und Schülergruppen dürfen nur in Begleitung vom Vereinsvorstand autorisierter erwachsener Personen den/die Feldparcours benutzen. 7 Schlussbestimmungen / Inkrafttreten 1. Insoweit die satzungsgemäße Zuständigkeit nicht bei der Mitgliederversammlung liegt, kann der Vorstand Änderungen zu dieser Schießordnung beschließen. Diese Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. 2. Diese Beitrags- und Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den geschäftsführenden Vorstand am xx.xx.2016 in Kraft. Schießordnung 6 BSC Rheinberg 2001 e.v.