Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in der Landwirtschaft Ausbildungsberatung Landwirtschaft Herr Roux Telefon: 0721/936-88690 Fax: 0721/936-88691 rene.roux@landratsamt-karlsruhe.de landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de Fax: 0721/936-89099 Besucheranschrift: Landratsamt Karlsruhe, Landwirtschaftsamt Am Viehmarkt 1 76646 Bruchsal Postanschrift: Landratsamt Karlsruhe, Amt 52 Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Gliederung Berichtsheftführung... 2 Anmeldung zur Abschlussprüfung... 3 Gliederung der Abschlussprüfung... 4 Schriftliche Abschlussprüfung... 4 Praktische Abschlussprüfung... 4 Notenermittlung... 6 Bestehensregeln... 7 Mündliche Nachprüfung... 7 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses... 7 Englisch und Französischsprachige Zeugnisse... 8 Wiederholungsprüfung... 8 Anerkennung von Bildungsabschlüssen... 8 Berichtsheftführung Ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung und wird bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorgelegt. Dies sollten Sie unbedingt beachten, denn in der Vergangenheit sind jedes Jahr einige Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen worden, weil sie ihr Berichtsheft nicht ordentlich geführt haben! 1. Informationsteil: Der Informationsteil ist unmittelbar nach Beginn der Ausbildungszeit auszufüllen Die Kurze Betriebsübersicht ist für jeden Ausbildungsbetrieb zu erstellen. 2. Tages- und Wochenberichte: In den ersten 6 Monaten der Ausbildung sind bis Ende März Tagesberichte (mit Wetter, Temperatur und Niederschlag) zu führen. Anschließend sind bis zum Ende der Ausbildungszeit Wochenberichte anzufertigen. Anstelle der Wochenberichte des gleichen Zeitraumes können Wochenarbeitspläne oder Monatsarbeitspläne erstellt werden. 3. Erfahrungsberichte und Leittexte: Es wird empfohlen, in jedem gewählten Schwerpunkt je einen Erfahrungsbericht anzufertigen. Ebenso ist es ratsam je einen Leittext in Tierhaltung und Pflanzenbau zu bearbeiten. Es hat sich gezeigt, dass Azubis, die diese Arbeiten gemacht haben, in der Prüfung wesentlich problemloser durchkommen und besser abschneiden. Allerdings ist das Schreiben von Erfahrungsberichten und Leittexten nicht mehr Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung, d.h. selbst ohne Leittexte und Erfahrungsberichte ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass Tages- und Wochenberichte gut und lückenlos geführt wurden. 2
4. Ausbildungsbetrieb: Dieser Teil des Berichtshefts ist mindestens wie folgt zu führen: a) Erfassung und Beurteilung wichtiger Betriebsdaten (vollständig!) b) Unfallverhütung (vollständig!) c) Pflanzenproduktion: für die 2 wichtigsten Hauptfrüchte des Betriebes: für mindestens 2 Schläge: d) Tierproduktion: Düngerbilanzen Schlagkartei nur für einen gewählten Betriebszweig (Rindvieh oder Schweine) e) Preise Kosten (mind. 10) Anmeldung zur Abschlussprüfung: Die Anmeldung zur Abschlussprüfung im Sommer erfolgt spätestens Ende Februar! Ihr Ausbildungsbetrieb erhält hierzu ein Schreiben vom Landratsamt mit einem Anmeldeformular (oder Sie bekommen das Formular direkt vom zuständigen Ausbildungsberater). Der Anmeldung sind beizufügen: 1. das vorgeschriebene ordnungsgemäß geführte Berichtsheft 2. individueller Ausbildungsplan 3. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung 4. Bescheinigung über die Teilnahme der überbetrieblichen Ausbildung 5. (unterschriebener) Lebenslauf 6. Abschlusszeugnis 7. Bescheinigung der Korrektur der Leittexte 8. Kopie der Berufsausbildungsverträge Während das Berichtsheft zur Überprüfung einige Wochen im Landwirtschaftsamt ist, muss selbstverständlich das Berichtsheft weiter geführt werden. Deshalb sollten Sie am besten vorab lose Blätter aus dem Berichtsheft nehmen. Die Anmeldeunterlagen werden dann in den folgenden Wochen kontrolliert und das Ergebnis an das Regierungspräsidium übermittelt. Das Berichtsheft wird Im Anschluss wieder an die Schulen zurück gebracht oder Ihnen per Post zugesendet. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung: Bei den Wiederholern genügt eine Anmeldung zu dem entsprechenden Termin (s.o.). Anmeldung zur Externen- Prüfung (für Nicht-Azubis): Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Ausbildungsberater im Landwirtschaftsamt. 3
Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlich / mündlichen Teil. Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde Bei einer en Abschlussprüfung in einem anderen Beruf kann unter Umständen eine Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde beantragt werden. Gliederung der Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung Pflanzenproduktion 90 min Tierproduktion 90 min Wirtschafts- und Sozialkunde 60 min Praktische Prüfung Pflanzenproduktion 165 min, in einem der 2 gewählten Betriebszweige Tierproduktion 165 min, in einem der 2 gewählten Betriebszweige Schriftliche Abschlussprüfung Es gibt zwei Prüfungen, die gleichzeitig geschrieben werden: (Berufs-) Schulabschlussprüfung und (Berufs-) Abschlussprüfung! Die schriftliche Abschlussprüfung findet in der Regel im Juni statt. Genaueres können Sie in der Regel Ihrem Schulplan entnehmen. Im Rahmen der Schulabschlussprüfung werden die drei o.g. Fächer (Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde) mit abgeprüft. Für die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in zählt hier nur die Prüfungsnote (keine Einreichungsnote). Die Noten der Berufsschule sind nicht identisch mit den schriftlichen Noten des Berufsabschlusses!!!!!! Für die Vorbereitung für die Abschlussprüfung gibt es im Fachhandel einschlägige Literatur. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise das Fach Gemeinschaftskunde für den Berufsabschluss keine Rolle spielt (wohl aber für den Berufsschulabschluss). Praktische Abschlussprüfung: Für die praktische Abschlussprüfung werden Sie auf einen landwirtschaftlichen Betrieb eingeladen. Die Prüfungen finden meist im Juli oder September statt (je nachdem, in welchen Prüfungsbezirk man eingeteilt wird und welche Schwerpunkte man gewählt hat). Wünsche zu äußern ist grundsätzlich möglich und mit entsprechend stichhaltigen Argumenten auch nicht völlig erfolglos. Allerdings können diese Wünsche aber nicht immer berücksichtigt werden, da das Regierungspräsidium bei der Einteilung der Prüflinge viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen hat. 4
Inhalte der praktischen Abschlussprüfung Beispiel für eine praktische Prüfung Pflanzenbau: Getreidebau (2 ¾ Stunden) Prüfungsbeispiel: Auf einer Ackerfläche wird im Herbst Getreide angebaut. Dazu soll jetzt der Bestand abgespritzt werden. Führen Sie diese Maßnahme einschließlich Auslitern der Spritze durch und erläutern Sie alle mit der Bewirtschaftung zusammenhängenden Maßnahmen, die innerhalb der nächsten drei Monate zu bewältigen sind. Erläutern Sie im Prüfungsgespräch die bei Getreide notwendigen Anbaumaßnahmen zwischen Saat und Ernte (evtl. Begehung der noch vorhandenen Getreidebestände). Vorbereitung auf die praktische Aufgabe (ca. 15 min), es können Hilfsmittel wie Taschenrechner, Tabellen hinzugezogen werden = Arbeitsplanung, d.h. in diesem Teil wird die Umsetzung der Aufgabe geplant. Betriebliche Prüfung: Praktische Durchführung mit Gespräch (ca. 2,5 Stunden) Hauptbeurteilungskriterien sind: Vorbereitung/Planung, Ausführung der Aufgabe, Kontrollieren der Arbeit, Prüfungsgespräch Beispiel für eine praktische Prüfung Tierproduktion: Milchviehhaltung (2 ¾ Stunde) Aufgabe: Prüfungsbeispiel: Führen Sie die Melkvorbereitung, das Melken von sechs Milchkühen und die Nacharbeiten zum Melken durch. Überprüfen Sie die Melkanlage (u.a. Pulsatoren, Filter, Milchschläuche, Regelventil) und wechseln Sie an einem Melkzeug die Zitzengummis und Milchschläuche aus. Beurteilen Sie eine Ihnen vorgegebene Kuh und bewerten Sie den Marktwert. Vorbereitung auf die praktische Aufgabe (ca. 15 min) Betriebliche Prüfung: Praktische Durchführung mit Gespräch (ca. 2,5 Stunden) Hauptbeurteilungskriterien sind: Vorbereitung/Planung, Ausführung der Aufgabe, Kontrollieren der Arbeit, Prüfungsgespräch 5
Notenermittlung Pflanzenproduktion - Schriftlich (1/3) - Betrieblich (2/3) Gesamt Pflanzenproduktion Tierproduktion - Schriftlich (1/3) - Betrieblich (2/3) Gesamt Tierproduktion Wirtschafts- und Sozialkunde Ermittlung des Gesamtergebnisses Pflanzenproduktion (45%) Tierproduktion (45%) Wirtschafts- und Sozialkunde (10%) Gesamtergebnis: 6
Bestehensregeln Die Prüfung ist, wenn im Gesamtergebnis und in den beiden Teilen Tierproduktion und Pflanzenproduktion mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Die Prüfung ist nicht, wenn eine der Prüfungsaufgaben in der betrieblichen Prüfung oder eines der Prüfungsfächer in der schriftlichen Prüfung mit ungenügend bewertet worden ist. Moni Bernd Jan Julia Pflanze schriftlich 4,4 2 5 4 Pflanze betrieblich 4,4 5,6 3,8 4 Pflanze gesamt 4,4 4,4 4,2 4 Tier schriftlich 4,4 4 3 6 Tier betrieblich 4,4 4 3 4 Tier Gesamt 4,4 4 3 4,7 WiSo 4,4 4 3 4 Gesamtergebnis Nicht Nicht Dennis Simon Neele Kerstin Pflanze schriftlich 4,4 4 4,5 5 Pflanze betrieblich 4,4 4 4,5 4,4 Pflanze gesamt 4,4 4 4,5 4,7 Tier schriftlich 4,4 3 3 3 Tier betrieblich 4,4 3 3 3 Tier Gesamt 4,4 3 3 3 WiSo 5,4 6 3 3 Gesamtergebnis? Nicht Nicht Nicht Mündliche Nachprüfung Was bedeuten die? in der Zeile Bestanden? Hier besteht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Wenn ein Prüfling mangelhafte Leistungen im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde hat, so kann der Prüfling oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses die schriftliche Prüfung durch eine mündliche ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben würde. (2/3 schriftliche, 1/3 mündlich der Note) Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Ausbildungsverhältnis ist beendet: mit Ablauf der Ausbildungszeit * oder mit Bestehen der Abschlussprüfung 7
Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungs-prüfung um maximal ein Jahr. Der Wunsch muss zeitnah ausgesprochen werden. * Nichtzulassungen, krankheitsbedingte Ausfälle, Durchfaller, Ausbildungszeit endet vor der Prüfung z.b. Septemberprüfungen Englisch- und französischsprachige Zeugnisse: Auf Antrag beim Regierungspräsidium erhalten Sie zusätzlich ein englisch- oder französischsprachiges Zeugnis. Wiederholungsprüfung Eine Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Der Auszubildende muss nur die Teile wiederholen, die er nicht hat. Anerkennung von Bildungsabschlüssen: Der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen kann erkannt werden. Zu diesen Themen empfehlen wir Ihnen die Internetseiten: www.hws-albstadt.de/suchen/dateien/abschluss-hs-rs.pdf 8