Haus- und Therapieordnung 1

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Haus- und Therapieordnung 1 Wir freuen uns, Sie in unserer Klinik begrüßen zu können. Wir hoffen, dass Sie mit unserer Unterstützung einen Weg aus der Sucht finden werden. Die Rehabilitandengemeinschaft der Klinik lebt nach folgendem Grundsatz zusammen: Jeder ist für sich verantwortlich, jeder ist Teil der Gemeinschaft, und jeder trägt Verantwortung für das Klima des Zusammenlebens. Ein gutes Klima entsteht, wenn jeder dazu beiträgt. In der Gemeinschaft mit den anderen Rehabilitanden werden Sie einige Zeit in unserem Hause verbringen. Natürlich erfordert das Zusammenleben einige Regeln, die der Gemeinschaft dienlich sind sowie dem Einzelnen Schutz und Halt geben. 1. Ausgangsregelung Es gilt folgende Ausgangsregelung: Ausgang nach der 1. Woche. Bis zum Ende der 3. Woche nur in Begleitung von zwei weiteren Rehabilitanden (oder Ihrem Besuch). Diese drei Rehabilitanden bleiben während des Ausganges immer zusammen und kommen auch gemeinsam zurück. Die Gruppe darf nicht mehr als drei Personen umfassen. Jeder Rehabilitand einer Gruppe ist für die anderen verantwortlich Einzelausgang ab der 4. Woche und Essensbefreiung in Absprache mit Gruppentherapeut Ausgang ist nur während der Freizeit möglich. Abweichend gilt für Rehabilitanden mit einer gesamt Therapiedauer von 6-8 Wochen (z. B. Auffangbehandlung) folgende Ausgangsregelung: 1. Woche: kein Ausgang 2. Woche: in Begleitung von 2 Mitrehabilitanden entsprechend der obigen Regelung 3. Woche: Einzelausgang in Absprache mit Gruppentherapeut Frühestens ab der 4. Woche: Essensbefreiung sowie Heimfahrt in Absprache mit Gruppentherapeut. Zu Beginn des Ausganges ist es erforderlich, dass Sie sich im Ausgangsbuch austragen. Am Ende des Ausganges tragen Sie sich bitte wieder ein und lassen dies von einem Mitarbeiter quittieren. Abfahrts- und Ankunftszeit sowie Zielort geben Sie bitte genau an. Versicherungsrechtliche Gründe machen eine spätere Änderung des Zielortes während des Ausganges nicht mehr möglich (diese Regel dient Ihrer Sicherheit, da die Rehabilitanden bei einem Versicherungsfall nur unter Einhaltung dieser Regel versichert sind). Diese Regel ist wichtig, da die Klinik für Sie auch dann die Verantwortung trägt, wenn Sie sich außerhalb des Hauses aufhalten. Heimfahrten oder Besuche zu Hause während des Ausganges sind nicht möglich. Mit Zustimmung durch den Bezugstherapeuten können Sie während des Ausganges Ihnen persönlich bekannte Personen treffen bzw. mit diesen Personen Kontakt aufnehmen (Verwandte, Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen etc.). Ein Kontakt mit Personen, die unter Suchtmitteleinfluss stehen (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit vermeiden. 2. Besuchsregelung Nach der 1. Woche können Sie Besuch empfangen. Besuchszeiten sind: Samstags: 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertags: 09.30 Uhr - 18.00 Uhr.

Haus- und Therapieordnung 2 Außerhalb der Besuchszeiten sowie zu Therapiezeiten ist Besuch nur nach Absprache mit Ihrem zuständigen Bezugstherapeuten möglich. Sie können mit Ihrem Besuch das Haus verlassen (im Rahmen der Ausgangsregelung). Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Besuch unmittelbar nach Ankunft beim Pflegedienst vorstellt (auch dann, wenn Ihr Besuch schon ein- oder mehrmals in der Klinik war). Wir behalten uns vor, Besucher mit einer Alkoholfahne" einem Alkoholtest zu unterziehen (sog. Pusten") bzw. alkoholisierte oder unter Drogen stehende Besucher vom Klinikgelände zu verweisen. Besucher dürfen nicht mit auf die Stationen genommen werden. Ihnen stehen die öffentlichen Bereiche, z.b. Cafeteria zur Verfügung (Ausnahmen nur nach Absprache mit Ihrem zuständigen Bezugstherapeuten). 3. Handy/Telefon Sie dürfen mit Ihrem Handy in der Freizeit sowie außerhalb therapeutischer Veranstaltungen telefonieren. Dringend notwendige Telefonate außerhalb der Telefonzeiten sind nach Absprache mit Ihrem zuständigen Bezugstherapeuten möglich. 4. Lebensmittel, Getränke und Obst Verderbliche Lebensmittel (Milchprodukte, Fischkonserven, Fleisch, Pizza etc.) dürfen nicht mit in die Klinik gebracht bzw. zugeschickt oder in der Klinik verzehrt werden (Obst und Getränke in kleinen Mengen zum baldigen Verzehr sind gestattet). 5. Medikamente Bitte geben Sie mitgebrachte Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel am Aufnahmetag bei der Pflegekraft oder dem Arzt ab. Verordnete Medikamente holen Sie sich bitte an der Medikamentenausgabe im Pflegedienstzimmer zu den vorgegebenen Zeiten ab. 6. Heimfahrten Heimfahrten sind ab der 8. Woche nach Absprache möglich (bei einer Behandlungsdauer von weniger als 12 Wochen sind auch schon früher Heimfahrten möglich). Es sind je nach Länge der Behandlung mehrere Heimfahrten ab der 9. Woche möglich, die vom Leistungsträger erstattet werden (2 Wochen vor der Entlassung ist eine erstattungsfähige Heimfahrt nicht möglich). Weitere Heimfahrten sind möglich, wenn Sie die Reisekosten selbst übernehmen. Die Reisekostenrichtlinien der Leistungsträger für Heimfahrten werden Ihnen bei Aufnahme ausgehändigt und sind zu beachten. Heimfahrten am Wochenende sollten nicht länger als 2 Tage dauern. Abfahrt am Freitag nach dem letzten therapeutischen Angebot wenn Samstag kein therapeutisches Angebot anliegt. Rückkehr am Sonntagabend. Heimfahrten, die mit einem Besuch beim Arbeitgeber, einer Suchtberatungsstelle, einer Behörde, einer Selbsthilfegruppe etc. verbunden sind, sollten nicht länger als 3 Tage dauern.

Haus- und Therapieordnung 3 Es ist erforderlich, dass sich der Rehabilitand vor der Abreise bzw. nach der Rückkehr beim Pflegedienst ab- bzw. anmeldet (Notwendige Medikamente für den Zeitraum der Heimfahrt bitte mitnehmen). Der Antrag auf Heimfahrt ist rechtzeitig bei dem zuständigen Bezugstherapeuten zu stellen. Bitte gestalten Sie die Heimfahrt so bzw. halten Sie den Ablauf so ein, wie es vorher mit dem zuständigen Bezugstherapeuten abgesprochen war. Vor Antritt der Heimfahrt müssen Sie sich bei den betroffenen Abteilungen (z.b. Küche) abmelden. Hierfür steht ein Formblatt zur Verfügung. Angehörige, die an einem Angehörigenseminar teilnehmen, können die Fahrtkosten anstelle einer erstattungsfähigen Heimfahrt abrechnen. 7. Bezugstherapeut Der für Sie zuständige Bezugstherapeut, den Sie in allen persönlichen Angelegenheiten ansprechen können, ist Ihr jeweiliger Gruppentherapeut, bei Abwesenheit des Gruppentherapeuten sein Vertreter. Falls der Bezugstherapeut nicht anwesend oder nicht zu sprechen ist, wenden Sie sich bitte an den Pflegedienst. 8. Zimmerordnung Ihr Zimmer ist als Raum gedacht, in dem Sie sich wohlfühlen. Eine persönliche Ausgestaltung des Zimmers ist deshalb möglich und auch erwünscht. Im Interesse späterer Bewohner sind Beschädigungen der Möbel und Wände zu vermeiden. 9. Pakete Zu Ihrer eigenen Sicherheit öffnen Sie Ihre Pakete im Beisein eines Mitarbeiters, weil wir sichergehen wollen, dass Ihnen keine schädlichen Dinge zugeschickt werden. 10. Fernsehen Fernseher stehen in den Gruppenräumen zur Verfügung. Sie dürfen außerhalb der Therapiezeiten, aber nicht während der Nachtruhe genutzt werden. 11. Wertsachen Auf Ihr Eigentum achten Sie bitte selbst. Größere Wertbeträge können gegen Quittung in der Verwaltung deponiert werden. Anderenfalls übernehmen wir keine Haftung. Die Verwaltung hat u.a. für Geldangelegenheiten eine Sprechstunde (siehe Aushang). 12. Rauchen Alle Klinikgebäude, die Innenhöfe und der Eingangsbereich sind rauchfrei. Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen im Bereich der Außenterrasse und den Stationsbalkonen erlaubt. Rauchen auf dem Zimmer löst den Feueralarm aus und hat automatisch ein Anrücken der Feuerwehr zur Folge. Etwaige Kosten werden der auslösenden Person in Rechnung gestellt.

Haus- und Therapieordnung 4 13. Paar-Beziehungen Paar-Beziehungen innerhalb der Rehabilitandengemeinschaft sind für Ihre Therapie nicht förderlich und daher nicht erwünscht. Sollten Sie trotzdem eine Paar-Beziehung eingehen, wünschen wir uns von Ihnen einen offenen Umgang damit. Männliche und weibliche Rehabilitanden dürfen sich nicht gegenseitig auf den Zimmern besuchen. 14. Geldangelegenheiten Glücksspiele, Spiele um Geld oder Sachwerte, Geldverleih sowie Dienstleistungen gegen Bezahlung sind nicht erlaubt. Der Handel untereinander, d.h. der An- und Verkauf von persönlichem Eigentum oder Wertgegenständen anderer Art sowie der Tauschhandel sind nicht gestattet. 15. Unterhaltungselektronik Radio, CD/DVD-Player und Fernseher stehen in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung. Radio, CD-Player und MP3-Player sind auf dem Zimmer in Zimmerlautstärke gestattet. Ebenfalls erlaubt sind Laptop, IPad, Tablet-PC sowie Smartphone unter Einhaltung der Telefonzeiten. Klinikeigene Videos und DVDs dürfen angesehen werden. Andere Videos und DVDs (z.b. aus Videotheken oder privatem Besitz) sind nicht gestattet. 16. Kontrollen Wir kontrollieren regelmäßig, ggf. auch nachts, ob Sie Alkohol, Medikamente oder Drogen zu sich genommen haben. Wir führen in unregelmäßigen Abständen in Ihrer Anwesenheit Zimmerkontrollen durch. Diese Kontrollen werden nicht angekündigt. 17. Apotheken Der Besuch von bzw. der Einkauf in Apotheken ist nur nach Absprache möglich. Medikamente erhalten Sie ausschließlich durch die Klinik. 18. Bekleidung/Körperpflege/Erscheinungsbild Bitte achten Sie auf Ihr Äußeres. Legen Sie bitte besonderen Wert auf tägliches Duschen und saubere Bekleidung. Wir möchten Sie bitten, während der Arbeitstherapie Arbeitsbekleidung zu tragen. 19. Nachtruhe Es besteht Nachtruhe von 23.00 Uhr - 06.00 Uhr (samstags und vor Feiertagen ab 24.00 Uhr). Mit Beginn der Nachtruhe halten Sie sich bitte auf dem Zimmer auf. Ein Verlassen des Gebäudes über die Außentüren wird gemeldet und registriert. Nach der Nachtruhe können Sie von Außen nur über die Klingel beim Haupteingang eingelassen werden. Bei Notfällen oder körperlichen Beschwerden melden Sie sich bei der Nachtwache. 20. Erkrankungen Eine Befreiung von einzelnen therapeutischen Angeboten wegen einer Erkrankung ist nur durch eine Krankschreibung" durch den medizinischen Bereich möglich.

Haus- und Therapieordnung 5 Wenn Sie krankgeschrieben sind, verbleiben Sie auf dem Klinikgelände. Sollten Sie während einer Heimfahrt (oder als Rehabilitand der ganztägigen ambulanten Rehabilitation) zu Hause erkranken, so melden Sie sich bitte unverzüglich telefonisch in der Klinik. Sollten Sie wegen der Erkrankung nicht reisefähig sein, so benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung und Krankmeldung durch den Hausarzt. 21. Brandschutz/Feuermelder Bitte beachten Sie ab dem Aufnahmetag die Brandschutzordnung der Klinik (Aushänge in den Fluren) sowie die installierten Feuermelder. Bei Alarm verlassen Sie bitte sofort das Gebäude und begeben sich zum genannten Sammelplatz auf dem Parkplatz vor dem Gebäude (s. Brandschutzordnung). Schlussbemerkung Mit Ihrer Unterschrift (Erklärung bei Aufnahme) erkennen Sie die Haus- und Therapieordnung an und versichern, sich jederzeit daran halten zu wollen. Die Kenntnis der Haus- und Therapieordnung stellt das Arbeitsbündnis zwischen Klinikmitarbeitern und Rehabilitanden dar. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Haus- und Therapieordnung den Rehabilitanden vorliegt und bekannt ist. Änderungen oder Ergänzungen der Haus- und Therapieordnung bleiben vorbehalten.