Zeit für Perspektiven

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Transkript:

Zeit für Perspektiven Unterstützung im Haushalt durch professionelle Dienstleistungen

Familie und Beruf Frauen und Männer, die nach einer Erziehungs- und Familienzeit wieder in den Beruf einsteigen, möchten sich neue berufliche und private Perspektiven schaffen. Ebenso sind Erwerbstätige, die Pflege und Beruf vereinbaren müssen und möchten, gefordert, ihr Leben neu zu organisieren. Dabei ermöglicht vollzeitnahe Beschäftigung finanzielle Unabhängigkeit und die Erfüllung persönlicher Wünsche. Vereinbarkeit schaffen Zeit für Perspektiven gewinnen Wie kann es gelingen, Beruf und Familienarbeit so unter einen Hut zu bekommen, dass weder das eine noch das andere leidet? Und bleibt dann noch ein bisschen Zeit für das, was einem am Herzen liegt oder einfach mal Zeit für sich selbst? Eine Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu schaffen, ist die Unterstützung im Haushalt durch professionelle Haushaltsnahe Dienstleistungen. Neue Perspektiven durch Unterstützung im Haushalt Wiedereinstieg Beruf/Karriere Altersabsicherung Freunde/Familie Ehrenamt Zeit für mich Pflege/Unterstützung nahestehender Menschen

Welche Dienstleistungen passen am besten zu meinem Bedarf? Um das zu ermitteln, sollten Sie sich fragen: Welche Arbeiten im Haushalt machen die Familienmitglieder? Welche Arbeiten mache ich gerne selbst und welche möchte ich abgeben? Passend zum jeweiligen Bedarf gibt es ein vielfältiges Angebot Haushaltsnaher Dienstleistungen, zum Beispiel: Reinigungs- und Aufräumarbeiten Einkäufe und Zubereitung von Mahlzeiten Gartenarbeit Kleinere Reparaturen Checklisten können helfen, den eigenen Bedarf besser einzuschätzen und sich auf ein Kennenlerngespräch mit Dienstleisterinnen und Dienstleistern vorzubereiten. Vorlagen zur Vorbereitung gibt es zum Beispiel unter www.hilfe-im-haushalt.de und www.verbraucherzentrale.nrw. Kann ich mir das leisten? Qualität und Verlässlichkeit haben ihren Preis. Ab 20 Euro kostet eine Arbeitsstunde bei privaten Unternehmen, wenn die Servicekraft sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Schwarzarbeit ist keine Alternative. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist wichtig, auch weil Minijobs keine Existenzsicherung oder Altersvorsorge für die Dienstleistenden ermöglichen. Die Preise variieren je nach Region und auch zwischen Stadt und Land. Wichtig ist, die Konditionen im Voraus zu klären, z. B. ob die Anfahrtskosten im Preis enthalten sind. Die Gesamtkosten können sich durch steuerliche Förderung um 20 Prozent reduzieren. Ausführliche Informationen zu Haushaltsnahen Dienstleistungen und einen Rechner zur Berechnung der möglichen steuerlichen Ermäßigung unter: www.hilfe-im-haushalt.de

Rechenbeispiele: Was kann ich ausgeben und wie viel Unterstützung im Haushalt bekomme ich dafür? Nettolohn (Monat) Budget für Haushaltshilfe (Prozent vom Netto) Preis pro Dienstleistungsstunde Mit Steuerentlastung minus 20 Prozent Mögliche Stundenzahl 122 Euro: 1.225 Euro 10 Prozent =122 Euro 20 Euro 16 Euro rd. 7,5 Std./Monat Wie viel Unterstützung brauche ich und was kostet mich das? Gewünschte Stundenzahl pro Woche Preis pro Dienstleistungsstunde Kosten pro Monat: 2 Stunden x 20 Euro x 4 Wochen Mit Steuerentlastung: minus 20 Prozent 2 Stunden 20 Euro 160 Euro 128 Euro Viele Wege führen zur Haushaltshilfe Es gibt viele Angebote Haushaltsnaher Dienstleistungen. Einige können in überregionalen Portalen gefunden werden: www.bhdu.de www.haushaltsjob-boerse.de www.jobboerse.arbeitsagentur.de Häufig haben regionale Anlaufstellen einen guten Überblick zu Angeboten vor Ort. Dies können gemeinnützige Träger wie Caritas, Diakonie und AWO sein oder Mehrgenerationenhäuser und Pflegedienste/Pflegestützpunkte. Auch die bundesweit 22 Standorte im ESF-Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen informieren zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier: www.esf-regiestelle.de > Perspektive Wiedereinstieg > Standortkarte

Hilfe im Haushalt für Pflegebedürftige Durch die Pflegestärkungsgesetze können Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden dazu gehören auch Haushaltsnahe Dienstleistungen. Informationen und Beratung erhalten Sie unter www.pflegestaerkungsgesetz.de und www.wege-zur-pflege.de. Das ESF-Bundesprogramm Das Programm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen verfolgt das Ziel, Personen, die wegen der Übernahme von Familienaufgaben aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, Frauen in Minijobs und Erwerbstätige mit gleichzeitiger Pflegeverantwortung auf dem Weg zu einer gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe am Erwerbsleben zu unterstützen. Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen fördert auch die Qualifizierung in Personen- und Haushaltsnahen Dienstleistungen und bietet Wiedereinsteigenden Weiterbildung im virtuellen Raum. Das ESF-Bundesprogramm und das Internetportal www.perspektive-wiedereinstieg.de sind Teil des Aktionsprogramms Perspektive Wiedereinstieg. Das Internetportal bietet Informationen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und ihre Familien sowie für Unternehmen und Netzwerkpartner. Neben einer Suchfunktion für Beratungsstellen steht mit dem Wiedereinstiegsrechner die Möglichkeit zur Verfügung, den beruflichen Wiedereinstieg auch finanziell besser einzuschätzen. Informationen im Internet: www.perspektive-wiedereinstieg.de www.bmfsfj.de/gleichstellung www.hilfe-im-haushalt.de www.arbeitsagentur.de www.esf.de www.hauswirtschaftsrat.de www.ahdw.de www.bhdu.de

Impressum: Dieser Flyer ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; er wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat Öffentlichkeitsarbeit 11018 Berlin www.bmfsfj.de Bezugsstelle: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock Tel.: 030 182722721 Fax: 030 18102722721 Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmfsfj.de Für weitere Fragen nutzen Sie unser Servicetelefon: 030 20179130 Montag Donnerstag 9 18 Uhr Fax: 030 18555-4400 E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de Einheitliche Behördennummer: 115* Zugang zum 115-Gebärdentelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de Artikelnummer: 4FL194 Stand: Juni 2017, 1. Auflage Gestaltung: www.wiminno.com Bildnachweis: Titelbild: Kubko/Shutterstock.com S. 2: Almagami/Shutterstock.com, S. 4: ShendArt/Shutterstock.com Druck: flyerwire GmbH * Für allgemeine Fragen an alle Ämter und Behörden steht Ihnen auch die einheitliche Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Diese erreichen Sie zurzeit in ausgesuchten Modellregionen wie Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen u. a. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.115.de. Das ESF-Bundesprogramm Perspektive Wiedereinstieg Potenziale erschließen wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Dieses ESF-Programm wird in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Aktionsprogramms Perspektive Wiedereinstieg umgesetzt.