Verhaltensvereinbarungen und Hausordnung des BG/BRG/BORG Franz Liszt

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Transkript:

Verhaltensvereinbarungen und Hausordnung des BG/BRG/BORG Franz Liszt I. Präambel Gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes hat der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) in der Sitzung vom 21. April 2016 folgende Verhaltensvereinbarungen und die Hausordnung beschlossen. Diese wurden vom Landesschulrat genehmigt. Hausordnung und Verhaltensvereinbarungen sind auch auf der Homepage www.brgop.at veröffentlicht. Die Verhaltensvereinbarungen beschreiben die Grundzüge für eine konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit aller Schulpartner. Das BG/BRG/BORG Franz Liszt Oberpullendorf ist ein Ort des Lehrens und Lernens, ein Ort der Begegnung und des täglichen Lebens. Die vorliegenden Verhaltensvereinbarungen sind in einem konstruktiven Diskussionsprozess aller Schulpartner erarbeitet worden. Unser Ziel ist es, den verschiedenen Vorstellungen, Interessen und Bedürfnissen aller am Schulleben des BG/BRG/BORG Franz Liszt Oberpullendorf Beteiligten gerecht zu werden. Die Verhaltenspyramide am Ende der Hausordnung zeigt, welche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarung bzw. Hausordnung zu tragen kommen. In besonders schwerwiegenden Fällen können dabei einzelne oder mehrere Stufen übersprungen werden. II. Hausordnung 1. Ordnung und Sicherheit, Pflege und Erhaltung von Einrichtungen Gepflegte Schulanlagen und funktionstüchtige Einrichtungen sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wichtig, daher ist die sachgemäße und schonende Benützung aller Einrichtungen notwendig und selbstverständlich. Unsachgemäßer Gebrauch sowie Beschädigung und Zerstörung führen zur Gefährdung von Personen und sind daher zu unterlassen. Die durch mutwilliges Zerstören, Beschädigung oder Beschmutzung entstandenen Schäden sind grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip zu beheben und zu ersetzen. A) Außenbereiche 1. Das gesamte Schulgelände ist stets sauber und in Ordnung.zu halten Seite 1 von 7

2. Das Einstellen von Fahrrädern ist nur auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen erlaubt. Das Befahren des Schulgeländes mit Skateboards, Rollschuhen etc. ist verboten. Diese müssen im Bereich des Schulgeländes getragen werden. 3. Die Zufahrt und das Parken von Fahrzeugen auf dem schuleigenen Parkplatz sind nur den Bediensteten (mit Berechtigungsschein) erlaubt. 4. Die Sportanlagen und die Turnhallen dürfen nur nach den geltenden Vorschriften betreten und benützt werden (die Sporthalle, die Turnsäle und der Gymnastikraum nur mit Turnschuhen mit weißer, transparenter oder nicht abfärbender Schuhsohle). 5. Unfälle auf dem Schulweg, während des Unterrichtes oder während der Pausen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. B) Innenbereiche 6. Die Garderoben dienen zum Umkleiden und sind kein Aufenthaltsraum. In den Garderoben müssen die Straßenschuhe abgelegt und Hausschuhe angezogen werden. Die Sohlen der Hausschuhe dürfen nicht abfärben. Für jede Schülerin, jeden Schüler steht ein Garderobeschrank zur Verfügung. SchülerInnen müssen den Schlüssel täglich bei sich haben. Es werden KEINE Reserveschlüssel vergeben. Bei Beschädigung der Drehverriegelung sind Reparaturkosten zu bezahlen. SchülerInnen der ersten Klassen müssen ein Schloss kaufen. Dieses behalten sie, solange sie bei uns an der Schule sind. 7. Der Aufenthalt in den Klassenräumen ist erst 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts vorgesehen. Sollten SchülerInnen vorher eintreffen, übernimmt die Schule keine Verantwortung. Die Aufsicht der LehrerInnen in den Gangbereichen beginnt um 7.35 Uhr. 8. Unterrichtsstunden: 1. Stunde 07:50 08:40 6. Stunde 12:35 13:25 2. Stunde 08:45 09:35 7. Stunde 13:30 14:20 3. Stunde 09:40 10:30 8. Stunde 14:20 15:10 4. Stunde 10:45 11:35 9. Stunde 15:10 16:00 5. Stunde 11:40 12:30 10. Stunde 16:00 16:50 9. Der Verkauf von Speisen und Getränken erfolgt im Mehrzweckraum. Die Flaschen des Getränkeautomaten sind flachzudrücken, um das Müllvolumen zu minimieren. 10. Ballspielen ist im gesamten Schulhaus verboten und nur auf den dafür vorgesehenen Außenanlagen erlaubt. 11. Das Werfen von Gegenständen aus den Fenstern ist strengstens untersagt. 12. Plakate und Informationen dürfen nur mit Rundsiegel und mit Unterschrift der Direktion an den dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden. 13. Die Pausen sollen zur Erholung und Vorbereitung auf den Unterricht genutzt werden. Bei trockenem Wetter dürfen auch die Innenhöfe benützt werden. 14. Sanitäre Anlagen sollen so verlassen werden, wie man sie selbst vorzufinden wünscht: sauber und ordentlich! Seite 2 von 7

C) Klassenordnung Die Klassenräume werden am Anfang jedes Schuljahres in einwandfreiem Zustand an die Klassen übergeben: Mängel sind sofort dem Klassenvorstand zu melden. Die Schülerinnen und Schüler behandeln das Schuleigentum sorgfältig. 15. Die eingesetzten Klassenordnerinnen und Klassenordner sind gemeinsam mit der Klassengemeinschaft für den Zustand des Klassenraums verantwortlich. Bei einer Beeinträchtigung (z.b. starker Verschmutzung) müssen sie gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern den einwandfreien Zustand wieder herstellen. 16. Alle Schulpartner achten sorgsam auf das Eigentum anderer und respektieren ihre Privatsphäre. 17. Wanderklassen betreten die zugewiesene Klasse nur gemeinsam mit der zuständigen Lehrerin oder dem zuständigen Lehrer. Sie haben die benützte Klasse sauber zu halten und das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler nicht anzutasten. 18. Vor dem Verlassen des Klassenraums am Ende eines Schultages sind die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, das Licht und alle elektronischen Geräte auszuschalten. 19. Die Mülltrennung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die von jedem zu beachten ist. Der Sammelbehälter für Kunststoff ist von den dafür zuständigen Schülerinnen und Schülern zu entleeren. 20. Am Ende des Unterrichtsjahres ist der Klassenraum von Privatgegenständen und Unterrichtsmaterialien zu räumen. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände. D) Mitnahme und Benutzung von erlaubten bzw. unerlaubten Gegenständen Elektronische Medien Der Umgang mit den elektronischen Medien muss gelernt sein. Es ist Aufgabe aller Schulpartner, einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Medien zu pflegen. 21. Die Mitnahme von Mobiltelefonen und Smartphones ist erlaubt. Diese müssen jedoch während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet und sicher verwahrt sein (Ausnahmen Mittagspause und Freistunden). Die Verwendung im Unterricht ist nur nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer erlaubt. 22. Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind im Schulbereich strengstens verboten, ebenso die Mitnahme gefährlicher Gegenstände. 23. Für abhandengekommene Wertgegenstände und Geldbeträge wird von der Schule keine Haftung übernommen. 24. Das Beschimpfen und das Denunzieren eines anderen oder das Versenden von herabwürdigendem Bild- oder Filmmaterial über soziale Netzwerke und Ähnliches ist verboten. Seite 3 von 7

2. Unerlaubte Sucht und Genussmittel Suchtprävention ist ein wesentlicher Beitrag zur Erziehung von Jugendlichen und eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsförderung. Zentrale Elemente der Prävention sind die Stärkung der Persönlichkeit der Jugendlichen, die altersgerechte Information über psychoaktive Substanzen, Sucht und Suchtvorbeugung sowie die Förderung eines positiven Schulklimas. Wichtig dabei ist die enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Fachleuten. 25. Der Konsum von Alkohol und Nikotin ist im gesamten Schulgebäude, am Schulgelände sowie bei allen Schulveranstaltungen verboten. 26. Besteht ein auf Tatsachen begründeter Verdacht, dass eine Schülerin oder ein Schüler Suchtgift missbraucht, wird gemäß 13 Suchtmittelgesetz von der Direktion eine Untersuchung durch die Schulärztin angeordnet. 27. Das Mitbringen von Energydrinks in die Schule und der Konsum von Energydrinks sind in der Schule und bei Schulveranstaltungen verboten. 3. Pünktlichkeit, Respekt und Vertrauen Von guten Umgangsformen in der Schule profitieren alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. Sie entspannen das Verhältnis zwischen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften und sind für eine angenehme Arbeits- und Lernatmosphäre wichtig. Auch die Erziehungsberechtigten und die Lehrkräfte pflegen gute Umgangsformen und eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Personen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Schulklima. 28. Pünktlichkeit ist für alle Schulpartner ein Zeichen des Respekts, gegenseitiger Wertschätzung und einer entsprechenden Arbeitshaltung. Wer zu spät in die Klasse kommt, versäumt einen Teil des Lehrstoffes und stört den Unterricht und die Konzentration der anderen. 29. Damit der Unterricht unmittelbar nach dem Läuten beginnen kann, sind die für die jeweilige Stunde benötigten Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten. Auch Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte achten auf Pünktlichkeit. 30. Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn die unterrichtende oder supplierende Lehrkraft nicht in der vorgesehenen Klasse erscheint, meldet sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher in der Administration. 31. Alle sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte jedes bzw. jeder Einzelnen zu achten und zu respektieren und sich so zu verhalten, dass niemand psychischen und physischen Schaden erleidet. Gewalt bedeutet nicht nur jemandem körperlich weh zu tun, sondern auch jemanden auszulachen, zu verspotten oder lächerlich zu machen. Wir sprechen höflich miteinander, verwenden keine beleidigenden oder verletzenden Wörter und Gesten und keine Schimpfwörter. Wir begegnen einander mit Respekt, auch wenn wir miteinander streiten: Unterschiedliche Meinungen sind nicht ungewöhnlich, Streit und Konflikte sind Bestandteile des Zusammenlebens. Wir streiten um der Sache willen. Wir suchen Kompromisse und lösen Konflikte verbal und kollegial. Seite 4 von 7

32. Die Schülerinnen und Schüler haben Freude an der eigenen Leistung. Eine vorgetäuschte Leistung sollte ein/e AHS-SchülerIn nicht nötig haben. Wird diese erkannt, muss die Leistungsfeststellung wiederholt werden. 33. In Gesprächen und Auseinandersetzungen bezüglich der Leistung und ihrer Beurteilung gehen wir vom guten Willen aller Beteiligten aus und unterstellen einander nicht Unfähigkeit und unlautere Absichten. 34. Erziehungsberechtigte suchen zuerst das Gespräch mit der jeweils zuständigen Lehrkraft, ist dies nicht möglich, wenden sie sich zuerst -) an die Klassenvorständin/an den Klassenvorstand dann -) an die Direktion 35. Erziehungsberechtige melden Adressen- und Namensänderungen sowie Änderungen des Familienstandes umgehend dem Sekretariat (mail: 108016@lsr.bgld.gv.at) und der Klassenvorständin bzw. dem Klassenvorstand. 36. Lehrerinnen und Lehrer können in ihren Sprechstunden kontaktiert werden (Information über die Sprechstunden auf der Schulhomepage). Um Terminvereinbarung wird gebeten. 37. Lehrkräfte honorieren positives Verhalten eines Schülers, einer Schülerin durch Ermutigung, Lob, Anerkennung und Dank. 38. Der Verlust von Wertgegenständen soll sofort in der Direktion gemeldet werden, ebenso sind Fundsachen in der Direktion abzugeben. 39. Im Krankheitsfall bzw. bei sonstigen gerechtfertigten Verhinderungen ist die Schule unverzüglich zu verständigen: 02612 42 407. Bei Unterlassen dieser Information werden die angefallenen unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht vermerkt. Fehlstunden als Dieses an sich in der Arbeitswelt übliche Vorgehen soll auch Teil des schulischen Lebens sein. Nach Abwesenheit ist eine Entschuldigung innerhalb von 3 Tagen zu bringen. Diese ist von einer Erziehungsberechtigten/einem Erziehungsberechtigten bzw. von eigenberechtigten SchülerInnen zu unterschreiben. 40. Freistellung vom Unterricht: Bis zu einem Tag: Klassenvorständin/Klassenvorstand (ev. Rücksprache mit Klassenlehrerin/Klassenlehrer) Mehr als ein Tag: Direktion Gewünschte Freistellungen von mehr als einem Tag sind den SchülerInnen sicherlich schon mehrere Tage bzw. Wochen vorher bekannt. Das entsprechende Ansuchen ist daher zeitgerecht und in entsprechender Form und mit Begründung einzubringen. Seite 5 von 7

4. Verlassen des Schulgeländes Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts dürfen die Schüler/innen das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung der aufsichtführenden Lehrkraft oder der Direktorin verlassen (Aufsichtserlass). In den Pausen zwischen den Unterrichtsstunden ist das Verlassen des Schulgebäudes NICHT gestattet. 41. In den Freistunden ist der Aufenthalt in der Klasse oder im Aufenthaltsbereich (Pausenhallen, Pausenhof) gestattet. Nach Beendigung des Unterrichts bzw. in der Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist keine Aufsicht durch Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen (Ausnahme: Ganztagsschule). Angemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit wird vorausgesetzt. 42. SchülerInnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, dürfen das Schulgebäude ebenfalls nicht verlassen. Findet in der Religionsstunde - aufgrund einer Vertretung - sonstiger Unterricht statt, sind alle SchülerInnen zur Anwesenheit verpflichtet (Supplierplan!). Falls die Religionsstunde in Randstunden (erste/letzte Unterrichtsstunde) stattfindet, dürfen nur die SchülerInnen ab der 5. Klasse mit einer Einverständniserklärung der Eltern später kommen oder früher weggehen. Es ist aber nicht zulässig, dass seitens der Erziehungsberechtigten eine Generalermächtigung erteilt wird, wonach die SchülerInnen bei Randstunden ohne vorhergehende Verständigung der Erziehungsberechtigten vorzeitig aus der Schule entlassen werden dürfen. Vielmehr hat eine solche Verständigung im konkreten Einzelfall bzw. für konkrete Fälle zu erfolgen (Aufsichtserlass). 43. Turnbefreite SchülerInnen halten sich im Aufsichtsbereich der Lehrkräfte aus Bewegung und Sport auf. In Randstunden besteht UnterstufenschülerInnen gegenüber Aufsichtspflicht. Nur die SchülerInnen ab der 5. Klasse dürfen mit einer Einverständniserklärung der Eltern später kommen oder früher weggehen. Diese Einverständniserklärung muss für jeden konkreten Einzelfall erfolgen (siehe Religionsunterricht). Seite 6 von 7

III. Schlussbestimmungen Ein wesentlicher Bestandteil der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarung ist die Verhaltenspyramide. Sie orientiert sich an 8 der Verordnung betreffend die Schulordnung. Die Verhaltenspyramide regelt in Abstufung nach Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Hausordnung. Die Maßnahmen werden in einem möglichst engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten gesetzt. Ein Überspringen einzelner oder mehreren Stufen ist bei besonders schwerwiegenden Fällen möglich. IV. Maßnahmen und Konsequenzenkatalog Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 Abbildung 1: Verhaltenspyramide" Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Ermahnung und Belehrung, Erteilen von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten Eintragung ins Klassenbuch - im Bedarfsfall Information der/des Erziehungsberechtigten Antrag auf Verhaltensnote Wenig zufriedenstellend Ausschluss von Schulveranstaltungen durch die Klassenkonferenz (gemäß 13 Abs. 3 SchUG, 13a Abs.2 SchUG, 10 Schulveranstaltungsverordnung) Verwarnung durch die Klassenvorständin/den Klassenvorstand Antrag auf Verhaltensnote Wenig zufriedenstellend bzw. Nicht zufriedenstellend nach erfolgter Information des/der Erziehungsberechtigten Belehrendes Gespräch durch Schulleitung, die zuvor mit KV weitere Maßnahmen beschlossen hat, und anschließende Information des/der Erziehungsberechtigten Verwarnung durch die Schulleitung (nach Beschluss der Klassenkonferenz) Beschlussmöglichkeiten der Klassenkonferenz: Antrag auf Androhung des Ausschlusses oder Antrag auf Ausschluss Antrag auf Verhaltensnote Nicht zufriedenstellend nach erfolgter Frühinformation des/der Erziehungsberechtigten Seite 7 von 7