Vertragsgestaltung bei der Gaseinspeisung Tagung Biogaseinspeisung der Leuphana Universität Lüneburg am 6. Oktober 2010 in Lüneburg Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, 10117 Berlin Tel.: (030) 25 92 96-30; Fax: (030) 25 92 96-40 bredow@schnutenhaus-kollegen.de 1
Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mir derzeit sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten spezialisiert auf das Energierecht und das Recht der Erneuerbaren Energien umfassende Beratung im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung energierechtliche Beratung der öffentlichen Hand (Bundesbehörden, Kommunen und kommunale Einrichtungen), von Industriekunden und von Stadtwerken unabhängig von jeglichen Konzerninteressen aktive Mitarbeit im Fachverband Biogas e.v. seit 2005 2
Grundlagen der Gaseinspeisung 3
Einspeisung von Biogas Einspeisung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) ins Erdgasnetz Vorteile bei der Wärmenutzung Ziel der Bundesregierung: Ausschöpfung des Biogaspotentials Einspeisung von 6 Mrd. m³/a bis 2020, 10 Mrd. m³/a bis 2030 Biogas soll effizient in KWK und als Kraftstoff genutzt werden 4
Anreize für Biogaseinspeisung im EEG EEG-Vergütung für Strom aus Biomasse oder Biogas Keine Vergütung des eingespeisten Gases! Biogas-Fiktion für Erdgas nach 27 Abs. 2 EEG Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biomasse [Klärgas, Deponiegas], soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent am Ende eines Kalenderjahres der Menge von an anderer Stelle im Geltungsbereich des Gesetzes in das Gasnetz eingespeistem Gas aus Biomasse [Klärgas, Deponiegas] entspricht. 5
Schema Gaseinspeisung BHKW Gasaufbereitung BHKW Biogasanlage Gaseinspeiseanlage BHKW Wärme Bilanzieller Transport über das Erdgasnetz 6
Voraussetzungen für die EEG-Vergütung (I) Zuordnung der eingespeisten Biogasmengen zu dem jeweiligen BHKW Ausschließlichkeitsprinzip In dem BHKW muss ausschließlich Biomethan eingesetzt werden, sonst entfällt der Vergütungsanspruch insgesamt (kein Mischeinsatz zulässig) das Wärmeäquivalent zwischen der eingespeisten, dem BHKW zuzuordnender Menge und der in dem BHKW eingesetzten Gasmenge muss spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres hergestellt sein 7
Voraussetzungen für die EEG-Vergütung (II) BHKW müssen wärmegeführt gefahren werden EEG-Vergütung nur für den sog. KWK-Strom die Wärmenutzung muss dabei die speziellen Anforderungen des EEG 2009 erfüllen zulässig ist insbesondere die Beheizung von Wohngebäuden, die Einspeisung in ein Wärmenetz und die Nutzung als Prozesswärme 8
Verträge im Überblick 9
Verträge und EEG-Vergütung Biogasanlage Biogasaufbereitungsanlage BHKW Gasnetz BHKW Betreiber Betreiber Händler Betreiber Rohbiogas-Liefervertrag Biomethanliefervertrag 10
Wesentliche Verträge mit Gasnetzbetreibern Gasnetzanschluss Netzanschlussvertrag Anschlussnutzungsvertrag Gasnetzzugang (Gastransport) Einspeisevertrag (mit dem aufnehmenden Gasnetzbetreiber) Ausspeisevertrag / Lieferantenrahmenvertrag (mit dem abgebenden Gasnetzbetreiber) Bilanzkreisvertrag mit marktgebietsaufspannendem Netzbetreiber 11
Biomasseliefervertrag 12
Vertragsinhalte (I) Präzise Bestimmung des Vertragsgegenstandes und der vertraglichen Hauptpflichten Konkretisierung der Biomasse Regelungen zur Gärrestrücknahme 13
Vertragsinhalte (II) Bestimmungen zur Qualitätssicherung Vergütung Nebenpflichten (Lieferplan, Liefermodalitäten, Silierung, Verwiegung, Abstimmungspflichten) Haftungsregelungen, Leistungsstörungsrecht 14
Rohbiogaslieferung 15
Vertragsinhalte (I) Zweck der Lieferung im Vertrag nennen Präzise Bestimmung der Liefer- und Abnahmemengen/Lieferplan Übergabepunkt Messung und Abrechnung 16
Vertragsinhalte (II) Qualität/Einsatzstoffe flexible Bestimmungen Nachweispflichten des Lieferanten Haftung Preis- und Preisanpassung 17
Biomethanliefervertrag 18
Vertragsinhalte (I) Übergabepunkt und Gefahrübergang Qualität/Einsatzstoffe Liefermenge muss Verbrauch im BHKW decken Mindest- und Höchstliefermenge Nutzung des Biomethans 19
Vertragsinhalte (II) Aufgabenverteilung: Einspeisevertrag, Bilanzierung Nachweispflichten des Lieferanten Biomethanregister Einsatzstofftagebuch, Nachweis der Voraussetzungen des Technologie- und NawaRo-Bonus Preis und Preisanpassung 20
Vertragsinhalte (II) Haftung Ausgestaltung der Lieferpflicht Fahrpläne und Nominierung Anforderungen an kontinuierliche Lieferung Anteil an jeweils aktueller Einspeisung Anspruch auf vermiedene Netzentgelte 21
Gasnetzanschlussvertrag 22
Vertragsinhalte 31ff GasNZV: Präzise Regelungen zur Netzanschlusspflicht des Netzbetreibers Netzanschluss: Verbindungsleitung, Verknüpfung mit dem Anschlusspunkt, Gasdruck-Regel-Messanlage, Einrichtungen zur Druckerhöhung, eichfähige Mengenmessung Kostentragung: 75 25, aber Kostendeckelung Bestimmungen zur Gasqualität erhöhte Anforderungen der Netzbetreiber 23
Der Realisierungsfahrplan (I) Realisierungsfahrplan soll Umsetzungsschritte zeitlich fixieren, z. B.: Beantragung der erforderlichen Genehmigungen Bestellen der erforderlichen Anschlusstechnik Fertigstellung der Baumaßnahmen Inbetriebnahme des Netzanschlusses Realisierungsfahrplan ist der Regulierungsbehörde vorzulegen 24
Der Realisierungsfahrplan (II) Sanktion bei Nichteinhaltung des Zeitplans: Anspruch auf den Kostenanteil des Anschlussnehmers entfällt; gegebenenfalls weitere Schadensersatzansprüche Erhöhte Planungssicherheit für den Einspeiser 25
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für Fragen und fachlichen Austausch gerne zur Verfügung! Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, 10117 Berlin Tel.: (030) 25 92 96-30; Fax: (030) 25 92 96-40 bredow@schnutenhaus-kollegen.de 26