Bonn, Rechtsanwalt Jens Vollprecht, Dipl.-Forstw. (Univ.) w w w. b b h o n l i n e. d e

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1 Erneuerbares Gas im Erdgasnetz Mögliche Ausgestaltung eines Gesetzes zur Einspeisung und Speicherung von Gas aus Erneuerbaren Energien (Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz/ EEGasG) Bonn, Rechtsanwalt Jens Vollprecht, Dipl.-Forstw. (Univ.) w w w. b b h o n l i n e. d e

2 Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 200 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 2

3 Jens Vollprecht, Rechtsanwalt Dipl. Forstw. (Univ.) Tel.: 030 / Studium der Forstwissenschaften in Freiburg/Breisgau und Göttingen 1997 Diplom-Forstwirt Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Hamburg mit Schwerpunkt Umwelt- und Planungsrecht Studentischer Mitarbeiter an der Forschungsstelle Umweltrecht bei Prof. Dr. H.-J. Koch, Hamburg 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen Referendariat in Niedersachsen (OLG Celle) 2004 Zweites Juristisches Staatsexamen seit 2005 Rechtsanwalt bei BBH-Berlin, seit 2011 Partner Counsel bei BBH Berlin umfassende Rechtsberatung im Bereich Erneuerbarer Energien, insb. für Anlagenbetreiber und Stadtwerke Publikationen im Bereich der Erneuerbaren-Energien, u. a. Mitautor beim EEG-Kommentar, 3. Auflage 2011, C. H. Beck Verlag

4 Gliederung 1. Ausgangslage Speicherbedarf 2. Bestehender Rechtsrahmen für Power to Gas 3. Vorschlag für eine gesetzliche Förderregelung: EEGasG Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 4

5 1. Ausgangslage (1) Der starke Zubau von dezentralen und fluktuierenden Erzeugungskapazitäten (Windkraft/PV) erfordert umfangreiche Maßnahmen: Netzausabbau und sonstige Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung, um Strom aus Erneuerbaren Energien optimal an die Verbrauchsstellen zu transportieren Neue Regelungen zum Kraftwerkseinsatz: Durchsetzung des Vorrangs für Strom aus Erneuerbaren Energien und KWK im Rahmen einer versorgungssicheren Energieversorgung durch das Einspeisemanagement als begrenzter Übergangslösung bis zum optimalen Netzausbau Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 5

6 1. Ausgangslage (2) Dauerlösung für das Problem des Auseinandergehens von Stromangebot und Stromnachfrage macht Zubau von Speicherkapazitäten in sehr großem Umfang erforderlich Optionen: Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken Vernetzung mit norwegischen Wasserkraftwerken Gasnetz als Speicher Diese Überlegungen wurden auch Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung vom Herbst 2010 Umfangreiche Entschließung des Bundestags vom zur Erforschung der Speichertechnologien: Bundesregierung ersucht um Vorschläge für Marktanreizprogramm Speicher bis Oktober Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 6

7 1. Ausgangslage (3) Speicherkapazitäten und Reichweiten von Speichern Entladungszeit [h] Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 7

8 1. Ausgangslage (4) Stromnetz Gasnetz Biogas- Aufbereitungsanlage Biomethan 1 (CH 4 ) Abregelung Windkraftanlagen Netzengpässe Lastengpässe erneuerbares, hochreines CO 2 Überschüssiger Windstrom wird genutzt EE-H 2 Biomethan 2 (CH 4 ) EE-Wasserstoff (H 2 ) Überschüssige Energie geht verloren Netzaufnahme bis zur Kapazitätsgrenze Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 8

9 Gliederung 1. Ausgangslage Speicherbedarf 2. Bestehender Rechtsrahmen für Power to Gas 3. Vorschlag für eine gesetzliche Förderregelung: EEGasG Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 9

10 2. Rechtlicher Rahmen für Power to Gas (1) Wasserstoff und Methan aus regenerativem Strom werden im EnWG 2011 und EEG 2012 in Ansätzen berücksichtigt: Wasserstoff und Methan, bei deren Gewinnung weit überwiegend Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der EE-RL eingesetzt wird, gelten als Biogas, 3 Nr. 10c EnWG Rechtsfolge: Privilegierende Regelungen der GasNZV/GasNEV für die Einspeisung von Biogas sind im Grundsatz anwendbar Vorrangige Netzanschlusspflicht nach 33 GasNZV Vorrangiger Netzzugang Pauschales Entgelt für vermiedene Netzkosten, 20a GasNEV Im EEG 2012 wird der Begriff des Speichergases eingeführt, 3 Nr. 9a EEG Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 10

11 2. Rechtlicher Rahmen für Power to Gas (2) Wie kann Speichergaserzeugung finanzierbar werden? Zwei Wege denkbar: Kostenentlastung vor dem Speicher (Strom)? Entlastung von Netzentgelt für gespeicherten Strom Entlastung von Stromsteuer Entlastung von EEG-Umlage Kostendeckung hinter dem Speicher (Gas/Strom)? Einspeisevergütung für Speicherstrom (EEG) vermiedenes Netzentgelt für Speichergas Einspeisevergütung für Speichergas (EEGasG) Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 11

12 2. Rechtlicher Rahmen für Power to Gas (3) Was gilt bereits heute für Power to Gas? Kostenentlastung vor dem Speicher (Stromkosten)? Beschränkte Freistellung von den Netzentgelten in 118 Abs. 6 EnWG findet auf Speichergas Anwendung Strom zur Erzeugung von Speichergas soll bei späterem Einsatz zur Stromerzeugung und Wiedereinspeisung in das Netz von EEG-Umlage befreit werden, 37 Abs. 4 EEG (geplant) Stromsteuer befreiung denkbar (u.a. 9a StromStG) Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 12

13 2. Rechtlicher Rahmen für Power to Gas (4) Kostendeckung hinter dem Speicher (Gas/Strom)? Bei der Rückverstromung von Speichergas können zwar EEG-Vergütungen geltend gemacht werden Aber: EEG-Vergütungen sind um Wirkungsgrad des Speichers verringert. Höhe richtet sich danach, was bei Einspeisung ohne Speicherung gezahlt worden wäre kein Speicherbonus Daher bislang kein ausreichender Anreiz für die Nutzung von Speichergas Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 13

14 Gliederung 1. Ausgangslage Speicherbedarf 2. Bestehender Rechtsrahmen für Power to Gas 3. Vorschlag für eine gesetzliche Förderregelung: EEGasG Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 14

15 3. Regulativer Ansatz Windgas Schaffung eines Förderrahmens für Einspeisung von H 2 /CH 4 in das Erdgasnetz: dadurch Nutzung des Gasnetzes als saisonalem Langzeitspeicher Stoffliche Nutzung H2 Grüner Pfad H2-Händler EEWärmeG / Wärmeabnahmepflicht Elektrolyseur Zahlung nach Vertrag Abnahme- und Vergütungspflicht Mobilität Abnahme durch Gaskraftwerke (KWK/GuD) Grauer Pfad MGV Kostenwälzung über Strompreis (NNE-Zuschlag, anstelle der sinkenden KWK-Umlage) Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 15

16 3. Regulativer Ansatz Biogas Ergänzung des bestehenden Förderrahmens um einen subsidiären Vermarktungspfad mit Abnahmepflicht, (relativ niedriger) Mindestvergütung und garantierter Förderdauer EEG Grüner Pfad Biogas Händler EEWärmeG Biogasanlage Zahlung nach Vertrag Abnahme- und Vergütungspflicht Grauer Pfad MGV Biokraftstoffquote Abnahme durch Gaskraftwerke (KWK/GuD) Kostenwälzung über Strompreis (NNE-Zuschlag, anstelle der sinkenden KWK-Umlage) Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 16

17 3. Ausgestaltung der Regelungen (1) Netzanschluss- und Netzausbauverpflichtung Beibehaltung der Regelungen der GasNZV Abnahmeverpflichtung Gasnetzbetreiber nimmt Gas weiter physisch auf Wahlrecht: Eigenverantwortliche Vermarktung ( grüner Pfad ) oder garantierte Abnahme (Kauf) durch Marktgebietsverantwortlichen (MGV) ( grauer Pfad ) Wechselmöglichkeit zwischen grauem und grünem Pfad MGV ist zur Abnahme von EE-Gas verpflichtet, soweit Einspeiser dieses nicht selbst grün vermarktet MGV = Marktgebietsverantwortlicher Gas, verantwortlich u.a. für virtuellen Handelspunkt, Bilanzkreisabwicklung Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 17

18 3. Ausgestaltung der Regelungen (2) Vergütungsregelung Vergütung im grauen Pfad muss unter Berücksichtigung der zeitlichen Fördergarantie Investitionsentscheidung absichern Vergütung für eingespeistes erneuerbares Gas Ziel: Investitionssicherheit ohne Überförderung Förderdauer: ersten fünfzehn Betriebsjahre Zeitliche Begrenzung des EEGasG bis 2018 (Biogas) bzw (Speichergas) H2/Methan-Vergütung in Abhängigkeit von Stromkosten (Windstrom, ggf. auch Graustrom) für Betrieb des Elektrolyseurs Vergütungshöhe Biogas in Abhängigkeit von der Anlagengröße Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 18

19 3. Vergütungssystematik Differenzierung der gesetzlichen Vergütungssätze nach Größe der Aufbereitungsanlage (ohne vnne) Biogas Vergütungshöhe Anlagen (Inbetriebnahmejahr 2012) bis 175 Nm³/h bis 350 Nm³/h bis 700 Nm³/h 8,00 ct/kwh Hs 7,20 ct/kwh Hs 6,80 ct/kwh Hs Windgas Wasserstoff 25 + X ct/kwh Hs? Methan 30 + X ct/kwh Hs? Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 19

20 3. Ausgleichsmechanismus (1) Lieferkette für Biogas/Windgas: über MGV an Anlagenbetreiber (KWK/GuD) Wälzung der Differenzkosten: über MGV und ÜNB (Strom) Belastung der Stromkunden mit Netzentgelt-Zuschlag anteilig anstelle der sinkenden KWK-Umlage ÜNB Zuschlag auf NE anstelle KWK-Umlage (z.b. 0,1 Ct/kWh) Stromkunden Übernahme der Differenzkosten (z.b. 5 Ct/kWh) Biogasanlage oder Elektrolyseur Abnahme- und Vergütungspflicht (kostendeckender Preis z.b. 7,5 Ct/kWh) MGV Abnahme- und Vergütungspflicht (Marktpreis Erdgas z.b. 2,5 Ct/kWh) Anlagenbetreiber KWK/GuD Grauer Pfad Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 20

21 3. Ausgleichsmechanismus (2) Zusätzliche Kosten durch grauen Pfad bei Anschubförderung 2012 bis 2016 (Förderdauer 15 a, Grau-Grün-Wechsel 20%/a) Differenzkosten (Vergütungszahlungen abzüglich Marktpreis für Erdgas) Differenzkosten bei Erzeugung in Biogaseinspeiseanlagen (350 Nm³/h) spez. Erhöhung der Netzentgelte (Basis: KWK-pflichtiger Letztverbrauch) 0,30 ct/kwh 0,25 ct/kwh 0,20 ct/kwh 0,15 ct/kwh 0,10 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,00 ct/kwh spez. Erhöhung der Netzentgelte Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 21

22 3. Ausgleichsmechanismus (3) Vermarktung des erneuerbaren Gases im grauen" Pfad durch die zwei Marktgebietsverantwortlichen (MGV) als Bandlieferungen an Gaskraftwerksbetreiber (HKW ab 20 MW und insb. GuD) zu Marktpreis (Börsenpreis) MGV erstellen Prognosen über die voraussichtlich von den KWK/GuD- Anlagenbetreibern abzunehmenden Gasmengen, danach monatliche Abschlagslieferungen, im Folgejahr dann eine Ausgleichslieferung Wälzung der Differenzkosten über den Strompreis (über Aufschlag auf Strom-Netznutzungsentgelt) Abwicklung analog KWK-Umlage: MGV stellen Differenzkosten zunächst laufend geschätzt, dann über Jahresendabrechnung exakt den ÜNB in Rechnung. Vorab Festlegung eines jährlichen (geschätzten) NNE-Zuschlag, Übertrag von Mehr- oder Minderbeträgen in Umlagebetrag des Folgejahres Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jens Vollprecht, Dipl.-Forstw. (Univ.) BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) 23

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