Neuordnung der Straßenbeleuchtung

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1 Neuordnung der Straßenbeleuchtung Kostensenkung durch Schaffung von Wettbewerb und Rekommunalisierung Rechtsanwalt Claudius Franke, LL.M. w w w. b b h o n l i n e. d e

2 Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 150 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen Neuordnung der Straßenbeleuchtung /

3 Geboren 1979 in Darmstadt Claudius Franke, Rechtsanwalt Studium der Rechtswissenschaften in München Rechtsreferendariat in München und Brüssel Masterstudiengang (LL.M.) Europäisches Kartell- und Beihilferecht an der Durham University (UK) Wissenschaftlicher Mitarbeiter u.a. in der US-Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP in München Seit 2007 Rechtsanwalt Seit 2009 Rechtsanwalt bei BBH München Tätigkeitsschwerpunkte: Tel.: Energiewirtschaftsrecht und Kartellrecht Öffentliche Beleuchtung (Vergabeverfahren, Konzessionsvertragsrecht, Contracting-Modelle) Allgemeines Zivilrecht (Vertragsgestaltung) und Prozessführung Neuordnung der Straßenbeleuchtung /

4 Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung Neuordnung der Straßenbeleuchtung 4

5 I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung - Vertragsvarianten ( Neuordnung der Straßenbeleuchtung 5

6 Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung Neuordnung der Straßenbeleuchtung 6

7 II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Kosten pro Lichtpunkt Neuordnung der Straßenbeleuchtung 7

8 II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Zusammensetzung der Kosten nach DStGB - Personal 4% Wartung und Instandhaltung 23% Energie 73% Neuordnung der Straßenbeleuchtung 8

9 II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Zusammensetzung der Kosten - Kostenpositionen Betriebs-, Personal- und Kapitalkosten Abschreibungen und Investitionskosten Zusammensetzung der Betriebskosten Errichtungs-, Erneuerungs- und Rückbaukosten Betriebs- und Instandhaltungskosten: Steuerung, Instandsetzung, Wartung, Inspektion Kosten für den Energieverbrauch: Strombezugskosten, Netznutzungsentgelte, Zuschläge und Abgaben (KWKG, EEG, KA) und Stromsteuer Betriebsmanagement, Störungsannahme, Vorratshaltung, Bauleitung, Bestandsdokumentation etc Neuordnung der Straßenbeleuchtung 9

10 II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung - Einsparpotential durch Verwendung effizienter Lampen Neuordnung der Straßenbeleuchtung 10

11 Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung Neuordnung der Straßenbeleuchtung 11

12 III. Ursachen für die hohen Kosten - Monopol in der öffentlichen Beleuchtung? - Historische Entwicklung der Straßenbeleuchtung Verknüpfung von Konzessions- und Beleuchtungsvertrag Kopplung von Betreiber-, Wartungs- und Energieliefervertrag Lange Vertragslaufzeiten (20 Jahre) Kommunalfeindliche Endschaftsbestimmungen Vertikale Integration des Anbieters Neuordnung der Straßenbeleuchtung 12

13 III. Ursachen für die hohen Kosten - Beispiel: Bayerische Endschaftsbestimmung - 1. Wird das Vertragsverhältnis nicht fortgesetzt, hat die Gemeinde die Anlage zum Sachzeitwert zu übernehmen. Als Sachzeitwert gilt der Herstellungswert der Anlagen zum Übernahmezeitpunkt [ ]. 2. Anlagen, bei denen die vollen Herstellungs- und Instandhaltungskosten von der Gemeinde bezahlt worden sind, gehen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über Neuordnung der Straßenbeleuchtung 13

14 Inhaltsübersicht I. Möglichkeiten zur Gestaltung der Beleuchtung II. Kosten der öffentlichen Beleuchtung III. Ursachen für die hohen Kosten IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung Neuordnung der Straßenbeleuchtung 14

15 IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Konstellationen - Änderungen im laufenden Vertragsverhältnis Leuchtmittelwechsel Übernahme von Wartungsleistungen Auslaufen des Beleuchtungsvertrages Vertragsverlängerung oder Übernahme der Anlagen Beendigung laufender Straßenbeleuchtungsverträge? Rechtliche Prüfung der Kündigungsmöglichkeit Neuordnung der Straßenbeleuchtung 15

16 IV. Wege zur Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Änderungen im laufenden Vertragsverhältnis - Beispiel - Gemeinde Deining Einwohner, 36 km Ortsstraßen, 800 Lichtpunkte Maßnahmen Leuchtmittelwechsel von Watt Quecksilberdampfzu 30 Watt DiML-Lampen (Aurora) Übernahme von Wartungsleistungen durch den Bauhof Kostenvergleich 2009 / 2010 Halbierung der Strom- und Wartungskosten Kurze Amortisationszeit der Investitionskosten Neuordnung der Straßenbeleuchtung 16

17 IV. Neuordnung der öffentlichen Beleuchtung - Verlängerung des Beleuchtungsvertrages - Kommunalfreundliche Gestaltung des neuen Beleuchtungsvertrages: Dokumentation des Anlagenbestandes Kommunalfreundliche Endschaftsbestimmung Einspar-Contracting Ausschreibung des Strombedarfs Reduzierung der Ausschreibungskosten durch Bildung von kommunalen Beschaffungsgemeinschaften Durchführung von Ökostromausschreibungen Neuordnung der Straßenbeleuchtung 17

18 Kommunalfreundliche Gestaltung des SBV Anreize zu Energieeffizienzmaßnahmen durch Pauschalvergütung Kosten des Betreibers Pauschalvergütung erhöhte Kosten aufgrund von Erzeugungsinvestitionen reduzierte Kosten durch verringerte Energiebezugskosten Vertragslaufzeit Neuordnung der Straßenbeleuchtung 18

19 Energiewende jetzt was können die Kommunen tun? Peitschenleute: 60er Jahre Pilzleuchte: 60er Jahre Neuordnung der Straßenbeleuchtung 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Claudius Franke, LL.M. BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e Neuordnung der Straßenbeleuchtung 20

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