Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende

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1 Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende Referent: Rechtsanwalt Finn Streich Tätigkeitsschwerpunkt: Recht der Erneuerbaren Energien

2 Einleitung & Vorstellung Seite 2

3 Über uns Rechtsanwalt Finn Streich Gesellschafter der Projektgesellschaft Hauptsitz in Stuttgart, Niederlassung in Schleswig-Holstein Teilhaber der Rechtsanwaltskanzlei Streich & Kollegen Hauptsitz in Stuttgart, Kooperationsstandort in Strasbourg Seite 3

4 Über uns Umfassende Rechtsberatung unserer Partner und Mandanten Anlagenbetreiber im Bereich Wind, Photovoltaik und Biogas Projektentwickler und Projektierer Stromlogistiker & Direktvermarkter Schwerpunkt Energierecht & Recht Erneuerbarer Energien Vertragsgestaltung (Lieferung, Wartung, AGB, Betriebsfühung) Erstellung von Gutachten und Handlungsempfehlungen für den Anlagenbetrieb Beantwortung von Rechtsfragen Realisierung von Eigenversorgungslösungen Erstellung von Post-EEG-Lösungen Wirtsch. Betrieb der Anlage nach 20 Jahren? Bundesweit tätig innerhalb unseres Erneuerbare-Energien-Netzwerkes Seite 4

5 Speichersysteme als Baustein der Energiewende Seite 5

6 Speichersysteme in der Energiewende Großer Anteil fluktuierender Energiequellen erfordert flexible Systemkomponenten Volatile Stromerzeugungsquellen erfordern hohe Flexibilität des europäischen Stromsystems Steigende Netzausbaukosten können durch Speichersysteme gesenkt werden Stromspeicher eröffnen Geschäftsfelder sowohl bei Privatkunden als auch in der Industrie Speichernutzen liegt darin, den Eigenverbrauchsanteil lokaler Stromerzeugung zu erhöhen Betriebswirtschaftlicher Vorteil Vermeidung von Stromzukauf bei stetig steigenden Preisen Deutlich sinkende Photovoltaikmodul- und Stromspeicherkosten gewährleisten heute schon erhöhte Renditen Vorrangige Handlungsempfehlung: Kombination von Photovoltaik und Stromspeichern Seite 6

7 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Seite 7

8 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Gesetzliche Grundlagen bestimmen die Anwendungsmöglichkeiten von Stromspeichern Das heutige Energiemarktsystem: 3-Säulen-Prinzip Erzeugung von Strom Seite 8

9 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Gesetzliche Grundlagen bestimmen die Anwendungsmöglichkeiten von Stromspeichern Das heutige Energiemarktsystem: 3-Säulen-Prinzip Erzeugung von Strom Transport von Strom Seite 9

10 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Gesetzliche Grundlagen bestimmen die Anwendungsmöglichkeiten von Stromspeichern Das heutige Energiemarktsystem: 3-Säulen-Prinzip Erzeugung von Strom Transport von Strom Verbrauch von Strom Seite 10

11 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Gesetzliche Grundlagen bestimmen die Anwendungsmöglichkeiten von Stromspeichern Das heutige Energiemarktsystem: 3-Säulen-Prinzip Erzeugung von Strom Speicherung von Energie Transport von Strom Speicherung von Energie Verbrauch von Strom Es fehlt die gesetzliche Definition von Speichersystemen! Seite 11

12 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Versuch des Gesetzgebers: Eingliederung von Speichersystemen in vorhandene Regelwerke Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung Erzeugeranlage Stromspeicher Verbrauchseinrichtung Einspeicherung = Letztverbrauch (Umwandlung elektr. Energie) Ausspeicherung = Stromerzeugung, 3 Nr. 43 b EEG 2017 Seite 12

13 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung EEG-Umlage EEG-Umlage Erzeugeranlage Stromspeicher Verbrauchseinrichtung Grundsätzliche Folge wäre: EEG-Umlage-Doppelbelastung Bereits begrifflich nicht nachvollziehbar Würde jedes Speicherprojekt zum Scheitern bringen nicht im Sinne der Energiewende! Seite 13

14 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung EEG-Umlage 0 % EEG-Umlage 100 % Erzeugeranlage Stromspeicher Verbrauchseinrichtung 61 k EEG 2017: Verringerung der EEG-Umlage im Verhältnis Ein-/ Ausspeicherung EEG-Umlage verringert sich bei Einspeicherung um die Höhe bei Ausspeicherung Regelung wirkt sich nur auf die EEG-Umlage für den eingespeicherten Strom aus, für den ausgespeicherten Strom ändert sich nichts. Seite 14

15 Gesetzliche Regelwerke im Überblick Es wird vermutet, dass für den ausgespeicherten Strom die volle EEG-Umlage gezahlt wird, soweit der Strom in ein Netz der allgemeinen Versorgung (öffentliches Netz) eingespeist und in einen Bilanzkreis gestellt wird. Speicherverluste unterliegen nicht der EEG-Umlage-Pflicht Offene Rechtsfragen: EEG-Umlage bei Einsatz von Lüftern? EEG-Umlage bei Elektrotechnik und Steuereinheiten? Kraftwerkseigenverbrauch = Vollbefreiung? Achtung: Verringerung der Umlage nur, wenn geeichte Messeinrichtung eine nachvollziehbare Abrechnung ermöglicht (Saldierungsperiode = Kalenderjahr) und Meldepflichten 74, 74a EEG 2017 erfüllt werden! Seite 15

16 Wirtschaftlichkeit Stromspeicher - Einflussfaktoren Seite 16

17 Einflussfaktoren der Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit beeinflusst die Realisierung von Speicherprojekten maßgeblich! Allgemeine Netzentgelte, Konzessionsabgaben, variable Netzkosten Stromsteuer EEG-Umlage Frage: Wie sieht ein wirtschaftliches Geschäftsmodell aus? Prämisse: Einsparung von Steuern, Abgaben und Umlagen Annahme: Reduzierung PV-Kosten und Speicherkosten sind absehbar Seite 17

18 Allgemeine Netzentgelte Allgemeine Netzentgelte Werden fällig bei Nutzung des öffentlichen Netzes Ziel: Vermeidung des öffentlichen Netzes durch Eigenversorgung Einsatz von Stromspeichern: Erhöhung des Eigenversorgungsanteils Achtung: Neuregelung 27a EEG 2017 Verbot der Eigenversorgung Volle Netzeinspeisung notwendig Förderung ermittelt durch Ausschreibungsverfahren Wenige kleine gesetzliche Ausnahmen Geschäftsmodelle mit EV im Rahmen der Ausschreibung nicht möglich Seite 18

19 EEG-Umlage EEG-Umlage Teilbefreiung oder Vollbefreiung ist stets möglich! Grundsätzliche Voraussetzung: Eigenversorgung, 3 Nr. 19 EEG 2017 Verbrauch von Strom Durch eine natürliche / juristische Person Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage Personenidentität (!) zwischen Stromerzeuger und Stromverbraucher Keine Verwendung des öffentlichen Netzes Wesentliches Kriterium für erfolgreiche Umsetzung: Vertragliche Ausgestaltung Personenidentität muss vertraglich sichergestellt werden! Seite 19

20 Betreibermodelle Lieferverhältnis Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung Öffentliches Netz Erzeugeranlage Person 1 Stromspeicher Person 2 Verbrauchseinrichtung Person 3 Lieferung von Strom Einsparung von öffentlichen Netzentgelten, sofern kein öffentliches Netz verwendet wird EEG-Umlage wird fällig, ggf. Verringerung der Umlage um Höhe der Ausspeicherung Lieferverhältnisse sind zu vermeiden, da erhöhte Umlagen und Abgaben anfallen! Seite 20

21 Betreibermodelle Eigenversorgung 1 Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung Öffentliches Netz Erzeugeranlage Person 1 Person 1 und Person 2 = Personenidentität Stromspeicher Person 2 Verbrauchseinrichtung Person 3 Personenidentität zwischen Betreiber Stromerzeugungsanlage und Betreiber Stromspeicher Personenidentität auf Seite Stromerzeugungsanlage und Speicher Keine Lieferung EEG-Umlage wird auf 40 % reduziert, da Eigenversorgung (Personenidentität) hergestellt wird Seite 21

22 Betreibermodelle Eigenversorgung 2 Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung Öffentliches Netz Erzeugeranlage Person 1 Stromspeicher Person 2 Person 2 und Person 3 = Personenidentität Verbrauchseinrichtung Person 3 Personenidentität zwischen Betreiber Stromspeicher und Stromverbraucher Personenidentität auf Verbraucherseite Keine Lieferung EEG-Umlage wird auf 40 % reduziert, da Eigenversorgung auf Verbraucherseite hergestellt wird Seite 22

23 Betreibermodelle Eigenversorgung 3 Einspeicherung Verbrauch Erzeugung Ausspeicherung Öffentliches Netz Erzeugeranlage Person 1 Stromspeicher Person 2 Verbrauchseinrichtung Person 3 Person 1, Person 2 und Person 3 = Personenidentität Personenidentität bei Einspeicherung und bei Ausspeicherung Keine Lieferverhältnisse vorhanden EEG-Umlage wird reduziert, da eine Eigenversorgung in der Gesamtkonstellation gegeben ist Seite 23

24 Wesentliche Vertragsinhalte für ein funktionierendes Geschäftsmodell Seite 24

25 Vertragsinhalt & Rechtsprüfung Warum spielt die vertragliche Ausgestaltung eine wesentliche Rollte? Bestimmt das Lieferverhältnis Reguliert die Eigenversorgung durch Festlegung von Betreiber und Verbraucher Überwälzung der EEG-Umlage auf Letztverbraucher nur durch Vertrag möglich Festlegung: Wer soll das wirtschaftliche Risiko der Anlage (Speicher) tragen? Rechtsprüfung anhand Gesetzesbegründung des Gesetzgebers notwendig Kaum relevante Rechtsprechung vorhanden Leitfaden BNetzA nur unverbindliche Handlungsempfehlung ohne Rechtscharakter OLG Karlsruhe kippt Meinung der BNetzA zum Thema Personenidentität (AZ: 15 U 20/16) Der Richter hat das Wort Er hat die Entscheidungsbefugnis Seite 25

26 Fazit & Zusammenfassung Was bestimmt die Wirtschaftlichkeit von Speichern? Vermeidung von Netzentgelten und allgemeinen Abgaben Herstellung der Eigenversorgung 118 Abs. 6 EnWG Befreiung von Netzentgelten für netzgebundene Speicher Für die Dauer von 20 Jahren von Netzentgelten befreit Bei Inbetriebnahme innerhalb der nächsten 9 Jahre ab heute Entnahme des Stroms auf einem Verteilnetz und Abgabe in dieses Stromspeicher Kapazität 10 kw: Vollbefreiung EEG-Umlage für 20 Jahre Stromerzeugungsanlage / Speicher werden nicht zusammengerechnet (Stand Rechtsprechung heute) Seite 26

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir sind auf Stand 1Watt15, Halle 1 zu finden! Seite 27

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