Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch
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- Käthe Knopp
- vor 8 Jahren
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1 Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber sowohl eine Vergütung für den selbstgenutzten als auch für den ins Verteilnetz eingespeisten Strom. In Folge der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wurde die vorgenannte Förderung auf Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 500 kwp (Inbetriebnahme ab ) ausgeweitet. Die Fördervoraussetzungen für Eigenverbrauch liegen nach gesetzlicher Vorschrift dann vor, wenn der Verbrauch des selbsterzeugten Stroms auf demselben Grundstück erfolgt. Der Nachweis des Eigenverbrauchs erfolgt durch den technischen Einbau einer so genannten Vor-Rückmessung und die Einspeisung des vom PV-Generators erzeugten Stroms in die kundeneigene Elektroanlage. Umsatzsteuerrechtlich wird die gesamte vom Anlagenbetreiber erzeugte Strommenge an den örtlichen Netzbetreiber geliefert. Soweit der Anlagenbetreiber den Strom dezentral verbraucht, findet im Gegenzug eine virtuelle Rücklieferung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber statt. Weitere ergänzende Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von Einspeisevergütungen können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden. Dies wird in der Abrechnung folgendermaßen abgebildet: Im ersten Schritt wird die gesamte PV-Erzeugung mit dem gültigen Einspeisesatz bewertet. Im zweiten Schritt wird ein Korrekturpreis ermittelt. Der Korrekturpreis stellt die Differenz zwischen dem im ersten Schritt zugewandten Vergütungssatz für die Einspeisung und dem für den PV-Selbstverbrauch laut EEG zu erstattenden Vergütungssatz dar. Um diesen Korrekturpreis wurde also die Energiemenge PV-Selbstverbrauch im ersten Schritt der Berechnung zu hoch bewertet. Im dritten Schritt wird der Erstattungsbetrag für die gesamte PV-Erzeugung inkl. MwSt. mit dem Korrekturwert für den PV-Selbstverbrauch inkl. MwSt. saldiert. Das Ergebnis stellt die zur Auszahlung kommende Einspeisevergütung inkl. MwSt. dar. ACHTUNG Nur noch gültig für PV-Anlagen mit Selbstverbrauch, die bis einschließlich in Betrieb gesetzt wurden. Technische Kundencenter Seite 1 von 6
2 Wie funktioniert die Eigennutzung? Um den selbstproduzierten Solarstrom nutzen zu können, wird der bereits vorhandene Stromzähler vom Energieversorgungsunternehmen durch einen Zweirichtungsmessung (siehe Grafik Zweirichtungszähler) ersetzt. Diese Messung ermittelt neben dem Stromverbrauch auch die ins Verteilnetz eingespeiste Energie. Ein zweiter Zähler (siehe Grafik Erzeugungszähler) misst die Gesamtsumme des produzierten Solarstromes. Die Differenz zwischen dem Zweirichtungszähler in Einspeiserichtung und dem Solarstromzähler entspricht dem PV-Selbstverbrauch. Die Vergütung für den selbst genutzten Strom ist nach Anlagengröße und prozentualem Anteil zu der Gesamterzeugung gestaffelt. Der gemessene Verbrauch wird nach dem gültigen Liefervertrag als Energielieferung abgerechnet. PV Anlage (PV-Generator) = ~ Wechselrichter Verbrauchseinrichtungen des Anlagenbetreibers Erzeugungszähler: PV-Erzeugung Verbrauch Einspeisung Zweirichtungszähler: misst Stromeinspeisung in das öffentliche Netz und Strombezug aus dem öffentlichen Netz Netz PV-Selbstverbrauch = Erzeugungszähler Einspeisung Zweirichtungszähler Technische Kundencenter Seite 2 von 6
3 Preisblatt EEG (Auszug) Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden (Anlagen im Sinne von 33 des EEG) Jahr der Inbetriebnahme bis einschl. 30 kw ab 30 kw ab 100 kw ,53 51,87 51, ,80 49,28 48, ,21 46,82 46, ,75 44,48 43, ,01 40,91 39, bis ,14 37,23 35, bis ,05 32,39 30, bis ,03 31,41 29, ,74 27,33 25, (bis ) 24,43 23,23 21,98 Vergütungszeitraum 20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme. Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt. Ab unterliegen die Vergütungssätze einer neuen Aufteilung und monatlichen Degression. Grundlage zur entsprechenden Einstufung ist der Monat der Inbetriebnahme. Die jeweils gültigen Vergütungssätze können bei der Bundesnetzagentur unter abgerufen werden. Anlagen mit Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe (Anlagen im Sinne von 33, Abs. 2 des EEG) Jahr der Inbetriebnahme , bis ,76 bis 30 kw bis 100 kw ab 100 kw ab 500 kw bis 30% ab 30% bis 30% ab 30% bis 30% ab 30% 2010 bis ,67 22,05 16,01 20,39 14,27 18,65 0, bis ,65 21,03 15,04 19,42 13,35 17,73 0, ,36 16,74 10,95 15,33 9,48 13,86 0, (bis ) 8,05 12,43 6,85 11,23 5,60 9,98 0,00 Die Vergütung des Eigenverbrauchsanteils entfällt ab dem Technische Kundencenter Seite 3 von 6
4 Korrekturpreisermittlung für virtuelle Rücklieferung ab PV Selbstverbrauch für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 30 kwp können sich für die Variante des PV-Selbstverbrauchs entscheiden. Dies gilt nicht für Anlagen mit einer Modulleistung größer 30 kwp, auch nicht bei Inbetriebnahme nach dem Der selbst verbrauchte Photovoltaikstrom wird mit einem Preis von 22,76 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis für den PV-Selbstverbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zur PV-Erzeugung von 16,38 ct/kwh (39,14 ct/kwh 22,76 ct/kwh (Korrekturpreis PV-Selbstverbrauch = PV- Einspeisevergütung-PV-Einspeisevergütung für Selbstverbrauch)). PV Selbstverbrauch für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Durch die EEG-Novelle zum können Photovoltaikanlagen bis zu einer Modulleistung von 500 kwp mit dem PV-Selbstverbrauch gefördert werden. Ab 100 kwp Modulleistung ist hierbei für den Zweirichtungszähler eine registrierende Leistungsmessung vorgeschrieben. Dies gilt entsprechend auch für die PV-Generatormessung. Die Vergütungsvorschriften im EEG 2009 sehen eine Leistungszonung bis 30 kwp / bis 100 kwp / bis 1000 kwp vor. Demnach erfolgt die Aufteilung der erzeugten elektrischen Energie leistungsanteilig. Neben der Leistungszonung gibt es auch noch eine Zonung des PV-Selbstverbrauchs, um zusätzliche Anreize zu schaffen. Hierbei wird der PV-Selbstverbrauch oberhalb von 30 % mit einer höheren Vergütung belohnt. Die Vergütung erfolgt auch hier anteilig jeweils für die Zone bis 30 % Selbstverbrauch und über 30 % Selbstverbrauch. einem Preis von 17,67 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 16,38 ct/kwh (34,05 ct/kwh 17,67 ct/kwh). Ab 30 % Selbstverbrauch in der Zone bis 30 kwp wird mit einem Preis von 22,05 ct/kwh vergütet, was einem Korrekturpreis von 12,00 ct/kwh entspricht (34,05 ct/kwh 22,05 ct/kwh). PV Selbstverbrauch für Anlagen mit Inbetriebnahme ab einem Preis von 16,65 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 16,38 ct/kwh (33,03 ct/kwh 16,65 ct/kwh). Der selbst verbrauchte Photovoltaikstrom ab 30 % Selbstverbrauch in der Zone bis 30 kwp wird mit einem Preis von 21,03 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 12,00 ct/kwh (33,03 ct/kwh 21,03 ct/kwh). PV Selbstverbrauch für Anlagen mit Inbetriebnahme ab einem Preis von 12,36 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 16,38 ct/kwh. (28,74 ct/kwh 12,36 ct/kwh). Der selbst verbrauchte Photovoltaikstrom ab 30 % Selbstverbrauch in der Zone bis 30 kwp wird mit einem Preis von 16,74 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 12,00 ct/kwh. (28,74 ct/kwh 16,74 ct/kwh). PV Selbstverbrauch für Anlagen mit Inbetriebnahme ab einem Preis von 8,05 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 16,38 ct/kwh. (24,43 ct/kwh 8,05 ct/kwh). Der selbst verbrauchte Photovoltaikstrom ab 30 % Selbstverbrauch in der Zone bis 30 kwp wird mit einem Preis von 12,43 ct/kwh vergütet. Dies entspricht einem Korrekturpreis in Höhe von 12,00 ct/kwh. (24,43 ct/kwh 12,43 ct/kwh). (Alle Preisangaben sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer). Technische Kundencenter Seite 4 von 6
5 Abrechnung einer Anlage mit einer Modulleistung bis 30 kwp und bis 30 % Eigennutzung Im folgenden Schaubild sind die Abrechnungsschritte im Einzelnen dargestellt: PV Anlage (PV-Generator) = ~ Wechselrichter Eigenverbrauch: kwh/a x 0,1638 (0,2874 0,1236 ) + 19 % USt = 389,84 Erzeugungszähler: kwh/a x - 0, % USt = ,06 Verbrauch Einspeisung Zweirichtungszähler: ,06 (Einspeisevergütung) + 389,84 (virtuelle Rücklieferung) = ,22 (Auszahlungsbetrag) PV-Selbstverbrauch = Erzeugungszähler Einspeisung Zweirichtungszähler Netz (Preise im Schaubild sind gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme in 2011) (Negative Beträge sind Guthaben des Betreibers der Einspeiseanlage) (Positive Beträge sind Forderungsbeträge des Netzbetreibers) Technische Kundencenter Seite 5 von 6
6 Abrechnung einer Anlage mit einer Modulleistung bis 30 kwp und mehr wie 30 % Eigennutzung Die Vergütung des Eigenverbrauches unterliegt bei Überschreitung der 30 %-Grenze (Relation Eigenverbrauch zur Erzeugungsmenge) einer Preisstaffel. Demnach wird die Energiemenge bis zum einem Anteil von 30 % abweichend zum übersteigenden Anteil mit unterschiedlichen Vergütungssätzen abgerechnet. = ~ PV Anlage (PV-Generator) Wechselrichter Eigenverbrauch: kwh x 0,1638 (0,2874 0,1236 ) + 19 % USt = 491, kwh x 0,12 (0,2874-0,1674 ) + 19 % USt = 120,00 Erzeugungszähler: kwh x - 0, % USt = ,06 Verbrauch Zweirichtungszähler: ,06 (Einspeisevergütung) + 611,40 (virtuelle Rücklieferung) = ,86 (Auszahlungsbetrag) Einspeisung Netz PV-Selbstverbrauch = Erzeugungszähler Einspeisung Zweirichtungszähler (Preise im Schaubild sind gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme in 2011) (Negative Beträge sind Guthaben des Betreibers der Einspeiseanlage) (Positive Beträge sind Forderungsbeträge des Netzbetreibers) Technische Kundencenter Seite 6 von 6
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