Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
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- Babette Boer
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1 Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
2 EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen, 6,5% p.a. bei Freiflächenanlagen Neu: Anlagen <100 kw: 8% in 2009, 8% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Anlagen >100 kw: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Freiflächenanlagen: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Gleitfaktor für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors Wächst der PV-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder schwächer als in einem definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. abgesenkt. Wachstumskorridor 2009: MW Wachstumskorridor 2010: MW Wachstumskorridor 2011: MW Ausgehend vom Jahr 2007 (1.100 MW neu installierte Leistung) entsprechen die Obergrenzen des Korridors einem Marktwachstum von 15% p.a. Erst wenn das Wachstum diese Werte übersteigt, korrigiert der Gleitfaktor die Degression (frühestens 2010).
3 EEG 2009 Vergütung/Degression 3 Neue Vergütungsklasse bei PV-Dachanlagen >1.000 kw Degression wie Anlagen >100 kw: 10% in 2010, 9% ab 2011 Vergütung in 2009: 33,00 ct/kwh (= 25% Degression!) Fassadenbonus gestrichen Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kwh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.
4 EEG 2009 Vergütung/Degression 4 * * geschätzt
5 EEG Vergütungssätze 5 Diese Vergütungssätze gelten, wenn sich der Zubau innerhalb des Wachstumskorridors entwickelt.
6 EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 6 Vergütung für selbst genutzten Photovoltaikstrom (Anlagen <30 kw) Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in 2009: 43,01 ct/kwh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2009: 25,01 ct/kwh). Zusätzlich zur Vergütung werden Bezugskosten für teuren Haushaltsstrom eingespart. Ab einem Strompreis von 21,42 Ct/kWh brutto ist diese Option für Haushaltskunden rentabel! (Haushaltsstrompreis in 2008 durchschnittlich 21,69 Ct/kWh brutto) Somit leistet PV einen aktiven Beitrag zur Stromkostensenkung!
7 EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 7 Eckpunkte ( 33 Abs. 2) Keine kaufmännische Bilanzierung möglich, tatsächlicher Verbrauch muss nachgewiesen werden. Geeigneter Zähler zur Erfassung des Eigenverbrauchs wird notwenig. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Eigenverbrauchs (BMF-Schreiben vom an die obersten Finanzbehörden) Die Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung bleiben in vollem Umfang erhalten. Umsatzsteuerrechtlich wird der gesamte Solarstrom an den Netzbetreiber geliefert. Soweit der Anlagenbetreiber den Strom direkt verbraucht und die Eigenverbrauchsvergütung in Anspruch nimmt, liegt umsatzsteuerrechtlich eine Rücklieferung des Netzbetreibers an ihn vor. Der Wert des rückgelieferten Stroms wird mit der Differenz aus Einspeisevergütung (43,01 Ct) und Eigenverbrauchsvergütung (25,01 Ct) bemessen, beträgt also netto 18 Ct/kWh. Der Anlagenbetreiber kann die auf die Rücklieferung entfallende Umsatzsteuer (19 Prozent von 18 Ct) als Vorsteuer abziehen, wenn dieser Strom für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Die private Nutzung des direkt verbrauchten Stroms ist hingegen nicht vorsteuerabzugsfähig. Weitere Infos dazu im BSW-Solar-Merkblatt Eigenverbrauch von Solarstrom
8 EEG 2009 PV-Melderegister 8 PV-Meldepflicht ab ( 16 Abs. 2) Ab dem müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur melden. Die Bundesregierung kann darüber hinaus ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einrichten (Verordnungsermächtigung in 64, Realisierung noch offen). Bundesnetzagentur erarbeitet derzeit ein onlinebasiertes Anmeldeprozedere und entsprechende Formulare für PV-Registrierung. BSW-Solar ist im Dialog mit Bundesnetzagentur an Umsetzung beteiligt. Ziel: Einfaches Verfahren, Vermeidung von Missbrauch, Transparenz der Daten, Erhebung zusätzlicher freiwilliger Daten als wichtige Marktund Marketinginfos.
9 EEG 2009 PV-Melderegister 9 PV-Meldepflicht: Eckpunkte Anmeldung nur von Neuanlagen und Anlagenerweiterungen ab (Klarstellung BMU/BNetzA) Anmeldeformular ab verfügbar Zunächst Anmeldung per Brief, Fax oder , automatisiertes Online-Verfahren in Vorbereitung Anmeldung soll möglichst vor oder zum Inbetriebnahmetag erfolgen (Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreiber), jedoch nicht früher als 14 Tage vorher Installateur kann und soll Anmeldung für Anlagenbetreiber als Dienstleistung übernehmen Anlagenbetreiber erhält Anmeldebestätigung (Kontrollfunktion und Beleg gegenüber Netzbetreiber) Noch offen: Transparenz der Daten
10 EEG Einspeisemanagement 10 EEG 2009 Einspeisemanagement ab 100 kw ( ) Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kw sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum ). Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen bis 100 kw sind ausgenommen. Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt (Entschädigung der entgangenen Vergütung). BSW-Solar entwickelt standardisiertes Entschädigungsverfahren (AK PV-Netzfragen) und versucht BDEW für Pauschalregelung zu gewinnen.
11 EEG 2009 Neuer Anlagenbegriff 11 Neuer Anlagenbegriff 19 Abs. 1 Hintergrund: Missbrauchsfall Penkun (Biogas) Ab 2009 installierte EE-Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe werden zukünftig für die Vergütungsermittlung zusammengefasst, wenn es sich um die gleiche erneuerbare Energie handelt. die Vergütung leistungsabhängig gezahlt wird. die Anlagen innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendarmonaten errichtet wurden. Direkt benachbarte PV-Anlagen auf unterschiedlichen Grundstücken werden jedoch generell als unterschiedliche Anlagen betrachtet (vgl. Gesetzesbegründung). BSW-Solar erwirkte Klarstellung durch EEG-Clearingstelle: Es gilt voller Bestandsschutz für PV-Altanlagen (wird auch vom BDEW getragen)
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