PUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT. Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung
|
|
- Theodor Brandt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung 2. Pumpspeichertagung des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen Dr. Jacob von Andreae, Goslar, 20. November 2014
2 Inhalt I. Einführung 3 II. Ausgabenseite 4 III. Einnahmenseite 9 IV. Fazit 12 2
3 I. Einführung Pumpspeicherwerke (PSW) als optimale Partner der Energiewende Kein kohärenter regulatorischer Rahmen für PSW keine Speicheranlagen nach 3 Nr. 31 EnWG sondern Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (keine Legaldefinition) Gilt auch für Regulierung der Ausgaben- und Einnahmenseite beim Betrieb von PSW Insbesondere Gefahr der doppelten Kostenbelastung 3
4 II. Ausgabenseite 1. Netzentgelte für Strombezug Allgemeine Pflicht zur Zahlung von Netzentgelten: PSW als Letztverbraucher (BGH 2009) Individuelles Netzentgelt wegen atypischer Netznutzung nach 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV keine Genehmigungspflicht mehr, sondern Anzeige bei BNetzA Netzentgelt entsprechend netzdienlichem Nutzungsverhalten, mind. aber 20 % des regulären Netzentgelts 4
5 II. Ausgabenseite Netzentgeltbefreiung nach 118 Abs. 6 EnWG Neue Stromspeicher ( 118 Abs. 6 S. 1 EnWG): Netzentgeltbefreiung für 20 Jahre, wenn Neuerrichtung nach 31. Dezember 2008 Inbetriebnahme innerhalb von 15 Jahren ab 4. August 2011 Modernisierte PSW ( 118 Abs. 6 S. 2 EnWG): Netzentgeltbefreiung für 10 Jahre, wenn nach 4. August 2011 Erhöhung der Pump- oder Turbinenleistung um mind. 7,5 % oder Steigerung der speicherbaren Energiemenge um mind. 5 % netzdienliches Nutzungsverhalten Genehmigung der BNetzA 5
6 II. Ausgabenseite 2. Weitere netzbezogene Nebenkosten KWK-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, AbLaV- Umlage, Konzessionsabgaben Rechtslage nicht eindeutig BNetzA: allgemeine Pflicht zur Zahlung netzbezogener Nebenkosten (Reduzierung zugunsten Vielverbraucher möglich) netzbezogene Nebenkosten nicht von Netzentgeltreduzierung erfasst 6
7 II. Ausgabenseite 3. Stromsteuer Steuer entsteht bei Stromentnahme aus dem Versorgungsnetz durch Letztverbraucher ( 5 Abs. 1 StromStG) PSW als Letztverbraucher? Befreiung für Entnahme zur Stromerzeugung ( 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG) insbesondere Strom für Pumpspeicherung ( 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV) nicht auf andere Stromspeicher übertragbar 7
8 II. Ausgabenseite 4. Dezentrale PSW Keine Netzentgelte Keine weiteren netzbezogenen Nebenkosten Stromsteuerpflicht unklar, aber Befreiung nach 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG 8
9 III. Einnahmenseite 1. Börslicher und außerbörslicher Stromvertrieb 2. Regelenergiemarkt Bereitstellung von positiver und negativer Regelenergie Minutenreserve, Sekundärregelleistung und (zum Teil) Primärregelleistung Teilnahme an Ausschreibungen der ÜNB Aber: Erlöse auf Regelleistungsmärkten nicht planbar; Konkurrenz durch fossile Kraftwerke Grünbuch des BMWi zum Strommarktdesign: Weiterentwicklung des Regelenergiemarktes 9
10 III. Einnahmenseite 3. Vermietung von Speicherkapazitäten Keine übliche Praxis wie auf Gasmarkt Grundsätzlich denkbare Einnahmequelle Regulatorische Unwägbarkeiten bei Kapazitätsvermietung an Netzbetreiber Entflechtungsvorgaben gemäß 6 ff. EnWG Kapazitätsanmietung denkbar für den Netzbetrieb aber ausgeschlossen bei Leistungen, für die von Gesetzes wegen ein Markt besteht, z.b. Regelenergie 10
11 III. Einnahmenseite 4. Kapazitätsmärkte: Grünbuch des BMWi zum Strommarktdesign Weiterentwicklung der Regelleistungsmärkte: Sowieso-Maßnahme Kapazitätsmärkte / Kapazitätsmechanismen Kapazitätsreserve (zumindest für Übergangszeit) 11
12 IV. Fazit Kein einheitlicher, schlüssiger regulatorischer Rahmen für PSW Beträchtliche rechtliche Unwägbarkeiten Sorgfältige Analyse des Speicherbedarfs erforderlich Schlüssiges und verlässliches System der Kostenkontrolle und der Einnahmesicherung für PSW gefordert 12
13 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
14 Dr. Jacob von Andreae, B.A., M.A. Assoziierter Partner, Öffentliches Recht, Immobilienrecht Jacob von Andreae berät Mandanten im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Dabei ist er vor allem auf das Energieregulierungsrecht, das Beihilfe- und Subventionsrecht sowie das Bau-, Planungs- und Umweltrecht spezialisiert. Er begleitet M&A-Transaktionen mit öffentlich-rechtlichem Einschlag sowie Projektentwicklungen, insbesondere im Einzelhandel und im Energiesektor. Profil Dreischeibenhaus Düsseldorf T M E jacob.andreae@gleisslutz.com Sein Studium absolvierte Jacob von Andreae an den Universitäten Oxford und Mannheim. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2010 bei Gleiss Lutz. Bis 2010 war er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig. Seit 2010 ist er zudem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht. Jacob von Andreae spricht Deutsch und Englisch. Veröffentlichungen Münchener Prozessformularbuch Verwaltungsrecht, 4. Aufl (Mitautor) Beiträge zum neuen EEG 2014, 2014 (Mitautor) Devolution und Bundesstaat Ein britisch-deutscher Verfassungsvergleich,
15 Berlin Friedrichstraße Berlin Deutschland T F Hamburg Hohe Bleichen Hamburg Deutschland T F Brüssel Rue de Loxum Brüssel Belgien T F Prag Kooperationspartner: Kubánek & Nedelka v.o.s. nám. Republiky 1a Prag 1 Tschechische Republik T F Düsseldorf Dreischeibenhaus Düsseldorf Deutschland T F München Karl-Scharnagl-Ring München Deutschland T F Budapest Kooperationspartner: Bán, S. Szabó & Partners József nádor tér Budapest Ungarn T F Warschau Kooperationspartner: Cvak Sp. k. ul. Próżna 9, II piętro Warschau Polen T F Frankfurt Taunusanlage Frankfurt am Main Deutschland T F Stuttgart Lautenschlagerstraße Stuttgart Deutschland T F Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater (Sitz Stuttgart, AG Stuttgart PR 136)
Aktuelle Netzregulierung
Aktuelle Netzregulierung Dr. Konrad Hummel Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de Inhaltsübersicht I. 19 StromNEV:
MehrKosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern
Forschungsstelle Umweltenergierecht Workshop Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Einsatz von Speichern Kosten- und Abgabensituation von Batteriespeichern Frank Sailer Aachen, 21.05.2014
MehrStaatliche Strompreisbestandteile
Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage
MehrNeue Geschäftsmodelle für PV?
Neue Geschäftsmodelle für PV? Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft 30. Juni 2008 Seite 1 Übersicht Warum neue Geschäftsmodelle? Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Welche neuen
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2016 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
MehrANFORDERUNGEN AN DEN NACHWEIS DER ASV-BERECHTIGUNG FÜR KRANKENHÄUSER UND MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN
ANFORDERUNGEN AN DEN NACHWEIS DER ASV-BERECHTIGUNG FÜR KRANKENHÄUSER UND MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN Rechtssymposium des G-BA am 29.04.2015 Dr. Reimar Buchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt
MehrEnergiekonzepte der Wohnungswirtschaft
RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze
MehrEnergie für Mühlheim 2015
Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2
MehrEigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption
Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien als unternehmerische Handlungsoption Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) I Stadt Erfurt Erfurt 9. Juli 2013 Rechtliche Rahmenbedingungen der Eigenversorgung
MehrBerliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom
Berliner Energietage Neue Entwicklungen bei der Vermarktung von Solarstrom Rechtliche Hindernisse und mögliche Anreize Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer Rechtliche Hindernisse
MehrVERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN. Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht
VERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht Dr. Gerhard Röder, 3. Juli 2013 Inhalt I. Freiwilligenprogramm/Turboprämien 3 II. Ausschlussfristen
MehrUnsere Bankverbindung ist künftig gemäß den Regelungen für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) angegeben.
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 Die Rechnungsadresse (Ihre Anschrift). Der Ort der Abnahme. Kundendaten Hier steht Ihre Rechnungs-, Kunden- und Verbrauchsstellennummer. Bitte bei Rückfragen immer angeben.
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
MehrFlexibilität für die Energiewende
Flexibilität für die Energiewende Dr. Sönke Häseler Research Fellow Institut für Recht und Ökonomik / Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität Hamburg Kommunales Infrastruktur-Management, Berlin, 21. Juni
MehrPreisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)
Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die
MehrBEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU?
BEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU? Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmensanwälte!? Was ist nach den Syndikus-Urteilen des BSG
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
MehrVerpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?
Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung
MehrVorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
MehrZusammensetzung des Strompreises
Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,
MehrGRUNDVERSORGUNGSTARIFE:
EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten
MehrRechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Stromspeicher
Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Stromspeicher Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht (IBER) der TU Clausthal Koordinator des Forschungsbereichs Energierecht
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrSystemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber. RWE Deutschland AG, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1
Systemsicherheit Aufgaben der Verteilnetzbetreiber, DJ-E, Dr. Gabriele Haas SEITE 1 Systemsicherheitsmaßnahmen des VNB > Nach 11 EnWG Verpflichtung eines jeden Netzbetreibers zum Betrieb eines sicheren,
Mehr1. Netznutzungsentgelte
Das Privileg Stromspeicher? Aktueller Rechtsrahmen und Überlegungen zur Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben J E N S V O L L P R E C H T Der Autor formuliert juristische Antworten auf die Fragen,
MehrArealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich
Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Regelung in der EU und in Deutschland wo führt der Weg
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrTarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,09 Grundpreis pro Monat 11,17 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT 29,70 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT 21,69 Verbrauchsunabhängiger
MehrMittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05
RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem
MehrPreisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
MehrDie Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene
Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de
MehrGenehmigungspraxis Baurecht in Thüringen. Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Peter Rauschenbach Diplomjurist MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrBundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen
Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 05. November 2014 www.bdew-norddeutschland.de 1.1
MehrSteuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)
Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING. Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang Dr. Katrin Haußmann, 1. Juli 2014 Inhalt Zuordnung der Mitarbeiter 1 Interessenausgleich/Sozialplan
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung. Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach Vortrag im Rahmen der IVF Veranstaltung Energieeffizienz bei KMU am 09.07.2014 Eigner
MehrPreisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrDezentrale Stromvermarktung
M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh www.maslaton.de Bad Staffelstein, 14.03.2014 1 Dr. Christoph
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird
MehrAusnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht
Ausnahmeregelungen und Befreiung von Netzentgelten aus Verbrauchersicht Niels Schnoor Referent Erneuerbare Energien Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Einleitung Systematik der Netzentgelte: Netzkosten
Mehrder EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrAUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Jahrestagung Arbeitsrecht 2014
AUSWEG ODER FALLE? ALTERNATIVER PERSONALEINSATZ DURCH WERKVERTRAG, DIENSTVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Jahrestagung Arbeitsrecht 2014 Dr. Thomas Winzer, 31. Januar 2014 Inhalt 1. Ausgangspunkt 1 2.
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem
MehrWettbewerb der Speichertechnologien - Rechtsvergleichung der regulatorischen Rahmenbedingungen der Flexibilitätsoptionen PSW, PtH und PtG -
Forschungsstelle Umweltenergierecht Wettbewerb der Speichertechnologien - Rechtsvergleichung der regulatorischen Rahmenbedingungen der Flexibilitätsoptionen PSW, PtH und PtG - 3. Pumpspeicher-Tagung des
MehrPreisblätter Netznutzung Strom
1. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch- /Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h / a >= 2.500 h / a Leistungspreis [
MehrRAHMENBEDINGUNGEN DER SPEICHERUNG VON STROM IN GAS- UND WÄRMENETZEN STATUS QUO UND HANDLUNGSBEDARF
RAHMENBEDINGUNGEN DER SPEICHERUNG VON STROM IN GAS- UND WÄRMENETZEN STATUS QUO UND HANDLUNGSBEDARF Konferenz für Nachhaltige Energieversorgung und Integration von Speichern (NEIS 2014) 18. & 19. September
MehrNetzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung
Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb
MehrFachtagung Energie- und Umweltmanagement. EE im Strommarkt 2.0 - Regulatorischer Rahmen. Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin
Fachtagung Energie- und Umweltmanagement EE im Strommarkt 2.0 - Regulatorischer Rahmen Benjamin Grosse Energie- und Ressourcenmanagement TU Berlin Ziele des Strommarktes 2.0 Problem des energiepolitischen
MehrEnergieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen
Energieaudit, Energieberatung und Energiemanagement wirtschaftliche Energieeffizienzpotentiale in Unternehmen erkennen und erschließen Berlin, Rechtliche Relevanz der gesetzlichen Anforderungen des Spitzenausgleichs
MehrPreisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015
Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrPumpspeicherwerk? BI Kein Pumpspeicherkraftwerk im Blautal. Fragen zu Energiepolitik und -wirtschaft. Gemeindehalle Beiningen, 28.
Pumpspeicherwerk? BI Kein Pumpspeicherkraftwerk im Blautal Fragen zu Energiepolitik und -wirtschaft Gemeindehalle Beiningen, 28. November 2011 Fragen warum wird das PSW so dringend benötigt? was bedeutet
MehrExpertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012
12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung
MehrEntgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:
MehrEntgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [
MehrStadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
MehrPower-to-Gas im Speicherrecht: Strombezugskosten beim Power-to-Gas-Verfahren
Forschungsstelle Umweltenergierecht RESYSTRA Workshop Power-to-Gas an der Universität Bremen Power-to-Gas im Speicherrecht: Strombezugskosten beim Power-to-Gas-Verfahren Frank Sailer Delmenhorst, 20. April
MehrNetzentgelte Strom - Preisblatt
Entgelt für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG 01.01.2015 Netzentgelte Strom - Preisblatt Das Preisblatt, gültig ab 01.01.2015, beruht auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch das Hessische Ministerium
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrNachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit
N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz
MehrRechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen
Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
Mehr23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB
Technische Einrichtungen nach 9, 36 EEG Pflichten, Rechte & Sanktionen: Was ist erforderlich? Welche Pflichten haben die Beteiligten und welche Rechtsfolgen gibt es? 23. Fachgespräch der Clearingstelle
MehrGrünbuch Strommarktdesign. Sandra Rostek Referatsleiterin Politik Fachverband Biogas e.v.
Grünbuch Strommarktdesign Sandra Rostek Referatsleiterin Politik Fachverband Biogas e.v. Mit der Flexibilisierung hat die Branche eine zentrale Möglichkeit der Weiterentwicklung. 2 Die Branche nimmt die
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrBetriebswirtin des Handwerks
Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise
MehrPreisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
MehrNetznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile gültig ab 01.01.2014 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis
MehrEEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015
EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter
MehrVortrag im Rahmen der AG Flexibilität des BMWi BERLIN, 19.08.2014
Der Spotmarktpreis als Index für eine dynamische EEG-Umlage Vortrag im Rahmen der AG Flexibilität des BMWi BERLIN, 19.08.2014 In den meisten Kundengruppen dominieren fixe Preisbestandteile die Beschaffungskosten
MehrStadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
MehrKartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations
Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations Dienstag, 30. Juni 2015, Luther Office Stuttgart, Augustenstraße 7 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung:
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Unterrichtungsschreiben Neues zum notwendigen Inhalt und zur Verwirkung des Widerspruchsrechtes Dr. Jens Günther, 1. Juli 2014 Inhalt
MehrDie Direktvermarktung von
Sonja Hemke Die Direktvermarktung von Strom aus Windenergie 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 23. November 2012 Inhalt 1. Marktprämienmodell im Jahre 2012 Rückblick 2. Managementprämien Verordnung
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrNetzentgelte Strom - Preisblatt
Entgelt für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG 01.01.2016 Netzentgelte Strom - Preisblatt Das Preisblatt, gültig ab 01.01.2016, beruht auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch das Hessische Ministerium
MehrPreiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrGENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND
GENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND Energie-Workshop der WWU Münster/Forschungsstelle Regulierungsrecht (ITM) Prof. Dr. Tobias
Mehrbiogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.
biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrArbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.
Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratung im individuellen Arbeitsrecht, insbesondere: > Gestaltung von Arbeits-, Vorstandsund Geschäftsführerverträgen > Abmahnung und Kündigung >
MehrDirektverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn
Direktverkauf selbst erzeugten Stroms/selbst erzeugter Wärme an Mieter und Nachbarn Fachgespräch Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? am 3. April 2014 in Düsseldorf Rechtsanwältin Dr.
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet
MehrNetzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme
MehrIT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
IT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz Seminar am 3. Dezember 2014 von 15:00 bis 18:30 Uhr im Kölner Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (Rheinauhafen) Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
MehrNetznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrNetzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Hinweis: Bei
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrDie Ausgleichsmechanismusverordnung
Die Ausgleichsmechanismusverordnung Christian Glenz Referent im Referat für Übergreifendes Energierecht und EEG Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 29. Juni 2015 Gliederung Entwicklung
MehrTechnische Hilfeleistung
Technische Hilfeleistung Potentialausgleich Erstellt: Jörg Klein Folie 1 Allgemeines Entladefunken entstehen durch elektrostatische Aufladungen. Es müssen mehrere Voraussetzungen zusammentreffen bis ein
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
Mehr