Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 3. November 2017 BAnz AT B6 Seite 1 von 12

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Transkript:

Seite 1 von 12 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Nr. 12/17/51 über einen Antrag auf Schutz geografischer Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus gemäß Artikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Würzburger Stein-Berg Vom 16. Oktober 2017 Gemäß 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die nachfolgenden Bescheide mit dem zugehörigen Antrag auf Schutz der Ursprungsbezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus. Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung ( Nr. 16/15/51 über einen Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Würzburger Stein-Berg vom 1. Juli 2015, BAnz AT 23.07.2015 B4) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link: www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein Bonn, den 16. Oktober 2017 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Auftrag Dr. Dittmer

Seite 2 von 12 Antrag auf Eintragung einer Ursprungsbezeichnung oder Geografischen Angabe Anlage Sprache des Antrags Deutsch Antragsteller Name der juristischen oder natürlichen Person Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist, Würzburg Stiftung Juliusspital, Würzburg Staatlicher Hofkeller, Würzburg Vollständige Anschrift Theaterstraße 19, 97070 Würzburg Juliuspromenade 19, 97070 Würzburg Residenzplatz 3, 97070 Würzburg (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Rechtsform, Größe und Zusammensetzung (bei juristischen Personen) Staatsangehörigkeit deutsch Telefon/Telefax/E-Mail: T: +49 9 31/35 03-4 41, F: +49 (0) 9 31/35 03-4 44, haller@buergerspital.de T: +49 (0) 9 31/3 93 14 70, F: +49 (0) 9 31/3 93 14 14, h.kolesch@juliusspital.de Zwischengeschaltete Stelle T: +49 (0) 9 31/3 05 09 20, F: +49 (0) 9 31/3 05 09 66, hofkeller@hofkeller.bayern.de Mitgliedstaat(en)(*) Deutschland Drittlandsbehörde(*) [(*) Nichtzutreffendes streichen] Name(n) der zwischengeschalteten Stelle(n) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Vollständige Anschrift(en) Rochusstraße 1, 53123 Bonn, Deutschland (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Telefon/Telefax/E-Mail: T: +49 (0) 2 28/9 95 29 37 55, F: +49 (0) 2 28/9 95 29 44 32, poststelle@bmel.bund.de Einzutragender Name Würzburger Stein-Berg Ursprungsbezeichnung(*) [(*) Nichtzutreffendes streichen] Nachweis des Schutzes in einem Drittland Kategorien der Weinbauerzeugnisse Wein [auf getrenntem Blatt] Produktspezifikation Seitenanzahl 8 Name(n) des/der Unterzeichneten Unterschrift(en) mailto:agri-contact-ebacchus@ec.europa.eu

Seite 3 von 12 Sprache des Antrags Antragsteller Name der juristischen oder natürlichen Person Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Rechtsform (bei juristischen Personen) Staatsangehörigkeit Zwischengeschaltete Stelle Einziges Dokument Deutsch Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist, Würzburg Stiftung Juliusspital, Würzburg Staatlicher Hofkeller, Würzburg Theaterstraße 19, 97070 Würzburg Juliuspromenade 19, 97070 Würzburg Residenzplatz 3, 97070 Würzburg Stiftung des Öffentlichen Rechts Stiftung des Öffentlichen Rechts Wirtschaftsbetrieb des Freistaats Bayern Deutsch Mitgliedstaat(en)(*) Deutschland Drittlandsbehörde(*) [(*) Nichtzutreffendes streichen] Name(n) der zwischengeschalteten Stelle(n) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Land) Rochusstraße 1, 53123 Bonn, Deutschland Einzutragender Name Ursprungsbezeichnung(*) (*) [(*) Nichtzutreffendes streichen] Beschreibung des Weins/der Weine 1 Weißweine aus den Rebsorten Silvaner, Riesling und Weißer Burgunder Würzburger Stein-Berg Charakteristische Eigenschaften: hohe Dichte und Fülle bei gleichzeitiger Eleganz abgepufferte, eingebundene harmonische Säurestruktur gut eingebundener Alkohol eine von Muschelkalkböden nachhaltig geprägte Mineralität feine rebsortenspezifische Fruchtausprägungen Qualitätsweine vom Würzburger Stein-Berg sind trockene Weißweine Weine mit besonders rauchiger Feuersteinnote und feiner Fruchtausprägung Farbspektrum von gelb bis goldgelb Prädikatsweine von Auslese bis Trockenbeerenauslese und Eiswein zeichnen sich durch einen deutlichen Restzuckergehalt von mindestens 45 g/l aus, Noblesse vielschichtige Weine. Angabe der traditionellen Begriffe gemäß Artikel 118u Absatz 1 2, die mit dieser Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe verbunden sind Besondere önologische Verfahren 3 Natürlicher Mindestalkoholgehalt/Mindestmostgewichte Qualitätsweine trocken Prädikatsweine Alkohol % Vol. Oechsle 12,2 90 Auslese 13,8 100 Beerenauslese 17,7 125 Trockenbeerenauslese 21,5 150 Eiswein 17,7 125

Seite 4 von 12 Prädikatsweine haben einen Mindest-Restzuckergehalt von 45 g/liter. Anreicherung, Süßung, Entalkoholisierung, Verwendung von Eichenholzstücken, Verschnitt, Säuerung und Entsäuerung sind in der Produktspezifikation geregelt. Im Übrigen gelten für die Herstellung von Weinen der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg die önologischen Verfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 sowie die nationalen Regelungen. Weitere Details sind in der Produktspezifikation. Abgegrenztes Gebiet Alle genannten Zahlen sind eingetragene Flurnummern. Von SW-Ecke v. 7469 ostwärts entlang Weg 7468/1, entlang Ostgrenze von 5857 nordwärts bis Weg 5853/3, dort ostwärts bis östliches Ende 5695. Nördlich 5695 westwärts bis Ostgrenze von 5689. Von dort nordwärts entlang östlicher Grenzen 5689, 5687, 5681. An Nordgrenze 5681 Westl. Weg 5679, an 5725/1 nördl., dann entlang des Weges 5727/0, 5775/3 bis Ostgrenze 5775/0, dort südwärts verlaufend bis Weg 5783/0, dort westwärts bis Ostgrenze 5782/0, dort nordwärts bis 5782/2. Entlang 5782/2 42 Meter westwärts bis Ende Weinberg. Von dort wieder in gerader Linie südwärts bis Weg 5783. Entlang der Wege 5783, 5553, 5822 bis 5830. Entlang Weg 5834 Richtung Westen bis zur nördl. Grenze von 7996. An der nördlichen Grenze von 7996, 7996/2 und 5850 bis zum Weg 5852. Auf Weg 5852 südwärts bis Weg 7468/1. Westwärts westl. Ende von 7469. Westl. Grenze 7469 südwärts 7468/1. Hektarhöchstertrag 50 hl/ha Zugelassene Keltertraubensorten: Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet 4 Würzburger Stein-Berg umfasst die besten Parzellen der Einzellage Würzburger Stein. Sonnenreicher, sehr steiler Hang aus Muschelkalkstein. Nach Süden geöffnete, muschelförmige Lage am Main und an der Stadt Würzburg. Boden aus humusreichem Verwitterungsmaterial, stellenweise dünne Lehm- und Tonschichten. Böden mit gutem Wasser- und Wärmespeichervermögen. Höhenlage 190 bis 285 Meter ü. NN. Hangneigung 45 bis 65 Prozent. Starke Sonneneinstrahlung. Der Main wirkt als Wärmespeicher und Lichtenergiereflektor. Die Wärmewirkung der Stadt Würzburg verbessert Kleinklima. Exposition, Inklination, Ausgangsgestein und Bodenart, Main und Stadt sind in ihren Wechselwirkungen einzigartig, prägen die Weine. Sonstige Bedingungen 3 Weine von Reben, die sich mindestens im achten Standjahr befinden Hektarhöchstertrag 5 000 Liter pro Hektar Bezug auf die Produktspezifikation [(1) Einschließlich eines Bezugs auf die unter Artikel 118a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 fallenden Erzeugnisse.] [(2) Artikel 118u Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.] [(3) Fakultativ.] [(4) Beschreiben Sie die besondere Art des Erzeugnisses und des geografischen Gebiets und den kausalen Zusammenhang zwischen beiden.] mailto:agri-contact-ebacchus@ec.europa.eu 1 Geschützter Name Würzburger Stein-Berg 2 Beschreibung des Weines/der Weine 2.1 Analytisch Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 26 der VO (EG) Nr. 607/2009 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Werte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen bzw. dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu können: 2.1.2 Natürlicher Alkoholgehalt Qualitätswein 2.1.3 Gesamtalkoholgehalt Wein Prädikatsweine: Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein keine Höchstgrenze 2.1.4 Zuckergehalt mindestens 12,2 % Vol./90 Oe maximal 15 % Vol.

Seite 5 von 12 Prädikatsweine 2.2 Organoleptisch 2.2.1 Kategorie: Wein mindestens 45 g/l Im Würzburger Stein-Berg werden Weißweine erzeugt. Mit der geschützten Ursprungsbezeichnung können ausschließlich Weißweine der Rebsorten Silvaner, Riesling und Weißer Burgunder erzeugt werden. Charakteristische Eigenschaften für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg sind: hohe Dichte und Fülle, bei gleichzeitiger Eleganz abgepufferte, eingebundene harmonische Säurestruktur gut eingebundener Alkohol eine von Muschelkalkböden nachhaltig geprägte Mineralität feine rebsortenspezifische Fruchtausprägungen Qualitätsweine vom Würzburger Stein-Berg sind immer trockene Weißweine Die Qualitätsweißweine der Sorten Silvaner, Riesling und Weißer Burgunder zeichnen sich besonders durch ihre rauchige, flintige Feuersteinnote und einer feinen Fruchtausprägung aus. Diese sind auf die vorherrschenden geologischen Gegebenheiten und die klimatischen Bedingungen während des Reifeprozesses der Trauben (extreme Sonneneinstrahlung, heiße Tagestemperaturen) zurückzuführen. Das Farbspektrum der Würzburger Stein-Berg Weine reicht von gelb bis goldgelb. Die Prädikatsweine von Auslese bis Trockenbeerenauslese und Eiswein zeichnen sich durch einen deutlichen Zuckergehalt von mindestens 45 g/l aus. Es sind noble, vielschichtige Weine, geprägt durch ihre Edelsüße. 3 Abgrenzung des Gebietes Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Flächen der folgenden Flurstücke in der Weinbergslage Würzburger Stein. Flächen Würzburger Stein-Berg Bürgerspital Flächencode Flurstücknummer Katasterfläche qm Gemarkung Einzellage 515 7477 13 388 Würzburg WÜ. Stein 518 5857 1 960 Würzburg WÜ. Stein 521 5861 10 337 Würzburg WÜ. Stein 524 7996/2 3 507 Würzburg WÜ. Stein 527 7996 163 Würzburg WÜ. Stein 530 7996 1 948 Würzburg WÜ. Stein 533 5845 4 338 Würzburg WÜ. Stein 536 5845 24 Würzburg WÜ. Stein 545 5802/1 1 860 Würzburg WÜ. Stein 551 5700 846 Würzburg WÜ. Stein 554 5700 10 852 Würzburg WÜ. Stein 557 5704 8 437 Würzburg WÜ. Stein 563 5717 3 989 Würzburg WÜ. Stein 566 5718 3 663 Würzburg WÜ. Stein 569 5748 4 182 Würzburg WÜ. Stein 575 5710 856 Würzburg WÜ. Stein 578 5711 15 470 Würzburg WÜ. Stein 581 5724 16 358 Würzburg WÜ. Stein 584 5682 3 726 Würzburg WÜ. Stein 587 5725/0 9 219 Würzburg WÜ. Stein 590 5725/1 454 Würzburg WÜ. Stein Flächen Würzburger Stein-Berg Juliusspital Flächencode Flurstücknummer Katasterfläche qm Gemarkung Einzellage 5681 5 151 Würzburg WÜ. Stein 5687 6 603 Würzburg WÜ. Stein 5689 5 866 Würzburg WÜ. Stein

Seite 6 von 12 Flächen Würzburger Stein-Berg Juliusspital Flächencode Flurstücknummer Katasterfläche qm Gemarkung Einzellage 5698 7 470 Würzburg WÜ. Stein 5699 8 192 Würzburg WÜ. Stein 5706 7 763 Würzburg WÜ. Stein 5709 8 774 Würzburg WÜ. Stein 5716 6 229 Würzburg WÜ. Stein 5719 5 992 Würzburg WÜ. Stein 5790 4 877 Würzburg WÜ. Stein 5729 4 792 Würzburg WÜ. Stein 5792/1 4 339 Würzburg WÜ. Stein 5802 4 297 Würzburg WÜ. Stein 5850 10 198 Würzburg WÜ. Stein 5854 4 739 Würzburg WÜ. Stein 5864 4 748 Würzburg WÜ. Stein 5898/1 389 Würzburg WÜ. Stein 5902/0 3 254 Würzburg WÜ. Stein 5906 3 351 Würzburg WÜ. Stein 7469 8 369 Würzburg WÜ. Stein Flächen Würzburger Stein-Berg Hofkeller Flächencode Flurstücknummer Katasterfläche qm Gemarkung Einzellage 5892 2 713 Würzburg WÜ. Stein 5867 9 675 Würzburg WÜ. Stein 5893 12 887 Würzburg WÜ. Stein 5800 5 282 Würzburg WÜ. Stein 5798 6 441 Würzburg WÜ. Stein 5824 234 Würzburg Wü. Stein 5824 9 929 Würzburg Wü. Stein 5796 3 213 Würzburg WÜ. Stein 5794 6 533 Würzburg WÜ. Stein 5793 1 075 Würzburg WÜ. Stein 5795 2 925 Würzburg Wü. Stein 5898/0 2 039 Würzburg WÜ. Stein 5898/1 617 Würzburg WÜ. Stein 5900 2 511 Würzburg Wü. Stein 5902 301 Würzburg WÜ. Stein 5792 5 646 Würzburg WÜ. Stein 5701 1 249 Würzburg WÜ. Stein 5700/2 689 Würzburg WÜ. Stein 5788 7 952 Würzburg WÜ. Stein 5785 5 730 Würzburg WÜ. Stein 5782 1 188 Würzburg WÜ. Stein 5775/2 2 546 Würzburg WÜ. Stein 5771 1 220 Würzburg WÜ. Stein 5773 1 160 Würzburg WÜ. Stein 5714 5 462 Würzburg WÜ. Stein 5721 6 005 Würzburg WÜ. Stein

Seite 7 von 12 Flächen Würzburger Stein-Berg Hofkeller Flächencode Flurstücknummer Katasterfläche qm Gemarkung Einzellage 5728 4 712 Würzburg Wü. Stein 5695 5 536 Würzburg WÜ. Stein 4 Traditionelle Begriffe und Flaschenformen, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind Weine und Weinerzeugnisse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg sind obligatorisch mit einem der folgenden traditionellen Begriffe zu kennzeichnen: Qualitätswein Prädikatswein ergänzt durch: Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein. Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg sind ausschließlich in Bocksbeutel, Schlegelflaschen oder Burgunderflaschen jeweils in den Größen 0,375, 0,50, 0,75, 1,5 und 3,0 Liter abgefüllt. 5 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung 5.1 Natürlicher Mindestalkoholgehalt/Mindestmostgewichte (Angabe in % Vol. Alkohol/ Öchsle) 5.1.1 Qualitätsweine trocken Alkohol % Vol. Oechsle Für alle zugelassenen Rebsorten 12,2 90 5.1.2 Prädikatsweine Alkohol % Vol. Oechsle a) Auslese alle zugelassenen Rebsorten 13,8 100 b) Beerenauslese alle zugelassenen Rebsorten 17,7 125 c) Trockenbeerenauslese alle zugelassenen Rebsorten 21,5 150 d) Eiswein alle zugelassenen Rebsorten 17,7 125 5.2 Anreicherung Qualitätsweine dürfen auf bis zu 15 % Vol. Gesamtalkohol angereichert werden. Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden. Die Anreicherung darf ausschließlich mit Saccharose erfolgen. 5.3 Süßung Süßung ist ausschließlich mit Traubenmost erlaubt. 5.4 Säuerung und Entsäuerung Sind im Rahmen der gesetzlichen Regelung erlaubt. 5.5 Teilweise Entalkoholisierung und die Entalkoholisierung Weine aus der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg dürfen nicht entalkoholisiert werden. 5.6 Einsatz von Eichenholzstücken Die Verwendung von Eichenholzstücken ist nicht erlaubt. 5.7 Verschnitt Ein Rebsortenverschnitt ist ausschließlich mit den Rebsorten Silvaner, Riesling und Weißer Burgunder möglich. 5.8 Im Übrigen gelten für die Herstellung von Weinen der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein- Berg die önologischen Verfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 sowie die nationalen Regelungen. 6 Höchstertrag je Hektar Der Hektarhöchstertrag pro Jahr ist auf 50 hl Wein je Hektar Ertragsrebfläche der betreffenden Parzellen-Flurstücksnummer festgesetzt.

Seite 8 von 12 7 Rebsorten Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine aus der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein- Berg gewonnen werden: Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder. 8 Alter der Reben Weine aus der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg stammen von Reben, die sich mindestens im achten Standjahr befinden. 9 Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet 9.1 Der Würzburger Stein-Berg umfasst ausschließlich die besten Weinbergparzellen der Einzellage Würzburger Stein. Der Name Stein-Berg wird abgeleitet vom sonnenreichen, sehr steilen Hang aus Muschelkalkstein, einer zirka 220 Millionen Jahre alten Gesteinsformation des Trias-Erdzeitalters, der zum Teil frei zu Tage tritt. Die nach Süden geöffnete Lage Würzburger Stein-Berg zieht sich muschelförmig am Main und an der Stadt Würzburg entlang. Beim Boden handelt es sich um humusreiches Verwitterungsmaterial des Muschelkalks, in den stellenweise dünne Lehm- und Tonschichten eingelagert sind. Die Reben stoßen früh auf erste Kalkschichten, müssen tief wurzeln und erschließen sich so viele Mineralstoffe. Die Böden zeichnen sich als gute Wasser- und Wärmespeicher aus. Der Würzburger Stein-Berg liegt auf einer Höhe von rund 190 bis 285 Metern über dem Meeresspiegel. Die steile Geländeform mit einer Hangneigung von 25 bis 65 % lässt die Sonne intensiv einstrahlen. Der mächtige Bergrücken fällt an seiner Rückseite stark ab oder ist durch einen Waldsaum zum Oberhang hin geschützt. Die konkaven, sichelförmigen Hangformen schirmen den Weinberg vor Wärme austragenden Westwinden ab. Der Main ist ein Wärmespeicher und Lichtenergiereflektor und dämpft extreme Temperaturschwankungen ab. Die Wärmewirkung der Stadt Würzburg selbst, die sich zu Füßen des Stein-Bergs erstreckt, trägt zur Verbesserung des Kleinklimas in der Lage Würzburger Stein-Berg bei. Die Weinbergsparzellen der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg liegen ausschließlich westlich der Einzellage Würzburger Stein Harfe. Es handelt sich hier um den steilsten Abschnitt (45 bis 65 %), mit der größten Nähe zum Main. Exposition, Inklination, Ausgangsgestein und Bodenart, Main und Stadt sind in ihren Wechselwirkungen einzigartig und prägen die Weine. Gleichzeitig sind diese Faktoren ertragsstabilisierend und ermöglichen somit eine gezielte Produktion hochwertiger Qualitäten. Die geschützte Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg ist landschaftsprägend im Weinanbaugebiet Franken. 9.2 Erzeugnis Wein Weine müssen die in Nummer 5 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden. Prädikatsweine dürfen nicht angereichert werden. 10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften Um die vorstehend in Nummer 4 dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung, die sich in einen rechtlichen, einen organoleptischen und einen analytischen Teil gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer). Zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung gilt die Geschäftsordnung für die Qualitätsprüfstelle für Weine bei der Regierung von Unterfranken. 11 Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation 11.1 Zuständige Kontrollbehörden oder -stellen (Landwirtschaftsressort) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Ludwigstraße 2 80539 München Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StUMV) Rosenkavalierplatz 2 81925 München Sowie den Ministerien nachgeordnete Behörden und von den Ministerien beauftragte Behörden, Institutionen und zertifizierte Kontrollstellen. Aufgaben: 11.1.1 Genehmigung von Wiederbepflanzungen und Umwandlung bestehender Pflanzrechte Erteilung der Genehmigung für Wiederbepflanzungen. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zu Qualitätswein der geschützten Ursprungsbezeichnung Würzburger Stein-Berg verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft. 11.1.2 Entgegennahme der Meldung und Kontrolle der Erntemengen und Weinerzeugung Entgegennahme der Ernte- und Weinerzeugungsmeldungen der Weinbaubetriebe nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden systematisch bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

Seite 9 von 12 11.2 Zuständige Kontrollbehörden oder -stellen (Verbraucherschutzressort) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Rosenkavalierplatz 2 81925 München Aufgaben: Federführend für die Einhaltung der Produktspezifikationen (Herstellerkontrolle) ist das StMELF zuständig. Federführend für die Missbrauchskontrolle (Verbraucherschutz) ist das StMUV zuständig. 11.2.1 Qualitätsweinprüfung (Regierung von Unterfranken) Bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung wird jeder Qualitätswein, Prädikatswein, einer obligatorischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte: die Analyse der Qualitätsweine durch ein amtlich anerkanntes Labor. Die Analyse von Prädikatsweinen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die formelle Prüfung des Antrags die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission Durch versiegelte Rückstellproben und eine Losnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht. 11.2.2 Kontrolle der Weinerzeuger und Weinvermarkter Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird ferner durch Prüfungen der Weinerzeuger sowie Weinvermarkter in Form von Stichproben durch die Landratsämter und kreisfreien Städte und die Weinkontrolleure des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger sowie Weinvermarkter im Freistaat Bayern ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

Seite 10 von 12 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist Theaterstraße 19 97070 Würzburg HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Grit Gestier Referat 512 TEL +49 (0) 2 28/68 45-32 22 FAX +49 (0) 2 28/68 45-39 85 guwein@ble.de www.ble.de Schutz geografischer Bezeichnungen gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Ihr Antrag vom 22. Oktober 2014 auf Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (gu) Würzburger Stein-Berg Bonn, den 16. Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Haller, gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden Bescheid Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Eintragung des abgegrenzten Gebiets Würzburger Stein-Berg als geschützte Ursprungsbezeichnung (gu) gemäß Artikel 93 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllt sind. Begrü ndung: Mit Antrag vom 22. Oktober 2014 haben Sie gemäß Artikel 92 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1308/2013 für bestimmte Weinbauerzeugnisse aus dem abgegrenzten Gebiet Würzburger Stein-Berg eine Produktspezifikation und das Einzige Dokument vorgelegt. Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 16/15/51 vom 1. Juli 2015. In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahme der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden. Mit dem beigefügten Antrag, der zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, haben Sie diese Vorgaben erfüllt. Einsprüche Dritter lagen nicht vor. Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides wird Ihr Antrag an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Bacchus weitergeleitet. Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung über den Schutzantrag erfolgt gemäß Artikel 97 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erst nach Prüfung des Antrags durch die Europäische Kommission. Rechtsbeh elfsbeleh rung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Deichmanns Aue 29 53179 Bonn. 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäfer

Seite 11 von 12 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Stiftung Juliusspital Würzburg Juliuspromenade 19 97070 Würzburg HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Grit Gestier Referat 512 TEL +49 (0) 2 28/68 45-32 22 FAX +49 (0) 2 28/68 45-39 85 guwein@ble.de www.ble.de Schutz geografischer Bezeichnungen gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Ihr Antrag vom 22. Oktober 2014 auf Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (gu) Würzburger Stein-Berg Bonn, den 16. Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Kolesch, gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden Bescheid Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Eintragung des abgegrenzten Gebiets Würzburger Stein-Berg als geschützte Ursprungsbezeichnung (gu) gemäß Artikel 93 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllt sind. Begrü ndung: Mit Antrag vom 22. Oktober 2014 haben Sie gemäß Artikel 92 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1308/2013 für bestimmte Weinbauerzeugnisse aus dem abgegrenzten Gebiet Würzburger Stein-Berg eine Produktspezifikation und das Einzige Dokument vorgelegt. Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 16/15/51 vom 1. Juli 2015. In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahme der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden. Mit dem beigefügten Antrag, der zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, haben Sie diese Vorgaben erfüllt. Einsprüche Dritter lagen nicht vor. Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides wird Ihr Antrag an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Bacchus weitergeleitet. Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung über den Schutzantrag erfolgt gemäß Artikel 97 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erst nach Prüfung des Antrags durch die Europäische Kommission. Rechtsbeh elfsbeleh rung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Deichmanns Aue 29 53179 Bonn. 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäfer

Seite 12 von 12 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Staatlicher Hofkeller Würzburg Residenzplatz 3 97070 Würzburg HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Grit Gestier Referat 512 TEL +49 (0) 2 28/68 45-32 22 FAX +49 (0) 2 28/68 45-39 85 guwein@ble.de www.ble.de Schutz geografischer Bezeichnungen gemäß Artikel 94 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Ihr Antrag vom 22. Oktober 2014 auf Eintragung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (gu) Würzburger Stein-Berg Bonn, den 16. Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Knüppel, gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden Bescheid Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Eintragung des abgegrenzten Gebiets Würzburger Stein-Berg als geschützte Ursprungsbezeichnung (gu) gemäß Artikel 93 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllt sind. Begrü ndung: Mit Antrag vom 22. Oktober 2014 haben Sie gemäß Artikel 92 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1308/2013 für bestimmte Weinbauerzeugnisse aus dem abgegrenzten Gebiet Würzburger Stein-Berg eine Produktspezifikation und das Einzige Dokument vorgelegt. Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 16/15/51 vom 1. Juli 2015. In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahme der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden. Mit dem beigefügten Antrag, der zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, haben Sie diese Vorgaben erfüllt. Einsprüche Dritter lagen nicht vor. Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides wird Ihr Antrag an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Bacchus weitergeleitet. Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung über den Schutzantrag erfolgt gemäß Artikel 97 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erst nach Prüfung des Antrags durch die Europäische Kommission. Rechtsbeh elfsbeleh rung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Deichmanns Aue 29 53179 Bonn. 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@ble.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schäfer