Kreisfeuerwehrverband Bautzen e. V. Herbstseminar 2017

Ähnliche Dokumente
Atemschutzgeräteträgerlehrgang I Landkreis Waldeck-Frankenberg. Rechtsgrundlagen. Aktualisiert: Thorsten Vesper

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines

Kapitel 1 Grundlagen für Atemschutzgeräteträger

Stundenplan Atemschutzlehrgang

Ausbildungseinheit Atemschutztauglichkeit

Ausbildung Atemschutzgerätetr

Feuerwehr. Name. Atemschutznachweis

Stundenplan Atemschutzlehrgang

1.1 Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) 1.2 vfdb Richtlinie Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom

Rundschreiben /2011 vom

Teilnehmer für Lehrgänge

Theoretische Atemschutzunterweisung

Seit Januar 2016 sind folgende Tage und Uhrzeiten für den Durchlauf in der Atemschutzübungsanlage reserviert:

Ausbilderleitfaden für die Feuerwehren Bayerns Atemschutzgeräteträger

Atemschutzüberwachung der Feuerwehr

FwDV 7. Freiwillige Feuerwehr Oestrich

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

Kapitel 1 Grundlagen für Atemschutzgeräteträger

Lernzielkatalog Atemschutzgeräteträger

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Kopie

Eignungsuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr Rechtliche Grundlagen

1. Technische Hilfeleistung TH

Fachgruppe Atemschutz/ Funk Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Abstimmung mit der BF Neubrandenburg. Konzept. zum Atemschutznotfalltraining

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr

FwDV 7. Feuerwehr-Dienstvorschrift 7. Stand: 2002 mit Änderungen Atemschutz

Stand 2002 mit Änderungen Atemschutz

Unterlage für den Ausbilder Lehrgang Atemschutzgeräteträger

Hinweise für Atemschutzgeräteträger

Sollten dennoch Änderungen an den Inhalten dieser Unterlage vorgenommen werden, übernimmt die TPG IV für die Richtigkeit keine Haftung.

Atemschutz. Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz.

Wie werde ich. Atemschutzgeräteträger

1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4

FwDV 7 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Stand: Atemschutz W. Kohlhammer, Stuttgart. Verlag W. Kohlhammer

Vorbereitung auf den Lehrgang Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr. Unterlagen zur selbstständigen Wiederholung relevanter Grundlagen

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene

Atemschutz in der Feuerwehr Gengenbach

13 Brandsimulationsanlage Inhaltsverzeichnis

Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud

Lernunterlage. Titel: FwDV 7. Ausgabe: Gliederungsziffer: Feuerwehrschule

FwDV 7. Feuerwehr-Dienstvorschrift 7. Stand: August Atemschutz

Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen

Eignung für den Feuerwehrdienst: Erforschung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehrleuten unter verschiedene Belastungsbedingungen

Warum das Ganze? Warum das Ganze? Einleitung. Gefährdungsbeurteilung. Fragen. Grundlagen

Tödlicher Unfall "Köln" Konsequenzen für Ausbildung und Einsatz

DIE WEITERGABE SOWIE VERÄNDERUNG DER UNTERLAGEN IST VERBOTEN!!! WEITERGABE VERBOTEN!!!!!!!!!!

Atemschutzeinsatzgrundsätze

7 Ausbilden in der Feuerwehr

----UVV-Schulung---- Sicherheit im Feuerwehrdienst

Feuerwehrinspektion Landkreis Miesbach Bereich Atemschutz Kreisbrandmeister Thomas Gegenfurtner. Atemschutzüberwachung im Landkreis Miesbach.

Atemschutz (Mit Anpassungen für das Technische Hilfswerk)

Theoretische Atemschutzunterweisung

Grundlagen / Voraussetzungen

Atemschutzüberwachung

Sollten dennoch Änderungen an den Inhalten dieser Unterlage vorgenommen werden, übernimmt die TPG IV für die Richtigkeit keine Haftung.

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014

private Homepage über...

Stadt Suhl / Thür. Amt für Brand- u. Katastrophenschutz. Lehrgangs- und Fortbildungsangebot der Feuerwehr Suhl

Atemschutzüberwachung Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

16. Fachtagung Atemschutz Leitfaden zur Benutzung von Atemschutzübungsstrecken

Feuerwehrdienstvorschrift 2. FwDV 2. Umsetzung. im Land Niedersachsen / LK Osnabrück

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr

Ausbildung Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben

Gefährdungsbeurteilungen im Feuerwehrdienst

Stadtfeuerwehrverband Kiel. Lehrgangskatalog. Version Lehrgänge Inhalte Voraussetzungen Lehrgangstermine

Dienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt

Einsatzplanung für den

Atemschutzüberwachung

Herausforderung für Sicherheit und Gesundheitsschutz die Freiwillige Feuerwehr aus staatlicher Sicht.

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1. Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen

Freiwillige Feuerwehr S t a d t S c h m a l l e n b e r g. A u s - u n d F o r t b i l d u n g

Am Abgrund BG/GUV Präventionsfilm. Halten, Auffangen und die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen.

Beratungsvorlage zu TOP 3

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern

Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF

Kreisausbildung im Donnersbergkreis

Atemschutzübungsanlage

2/6.2 Kommentar zur Feuerwehrdienstvorschrift Atemschutz FwDV 7 - Ausgabe 2002

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene

Ausbilderleitfaden für die Feuerwehren Bayerns Atemschutzgeräteträger

Lehrgangstermine. Brandmeister - Abschlusslehrgang. 101a / a / a / 54. Brandmeister - Einführungslehrgang

FEUERWEHREN-ONLINE.DE -Ausbildungsunterlagen- Thema: Atemschutz

Kostenübernahme der Lehrgänge die im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland durch die Gemeinden

Atemschutzunfaelle.eu

~FEUERWEHRENSACHE. Ausbildungsnachweisheft. Name, Vorname: Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW. Feuerwehr: Standort:

Feststellung der körperlichen Eignung von Atemschutzgeräteträgern

Inhalt. 1. Grundsätze. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften. 1.

Lehrgangsplan. für die Kreisausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Saalekreis. Jahr 2016

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Referat Düsseldorf

5 ABC-Einsatz/ Gefährliche Stoffe und Güter

Vorschriften- und Regelwerk der DGUV: Ist-Stand, gute Praxis und Ausblick. Detlef Garz / Tim Pelzl

Jahresbericht der Einsatzabteilung. Zeitraum

Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg

Transkript:

Kreisfeuerwehrverband Bautzen e. V. Herbstseminar 2017

Grundlagen des Atemschutzeinsatzes 1 Verfasser: BOI Stefan Hentschke Stand: 04.11.2017

1. Aus- und Fortbildung (nach FwDV 2 / FwDV 7) 1.1 Technische Ausbildung: 2.1.2 Truppmann Teil 2 80 h 3.2 Atemschutzgeräteträger 25 h 3.1 Sprechfunker 2.1.1 Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) 16 h 70 h

1. Aus- und Fortbildung (nach FwDV 2 / FwDV 7) 1.2 Fortbildung: funktionsgerecht und regelmäßig! Gewöhnung Handhabung der Atemschutzgeräte Einsatztaktik Eigensicherung Psychische Belastung Körperliche Belastung Üben von Einsatztätigkeiten Notfalltraining Orientierung Atemschutzüberwachung

1. Aus- und Fortbildung (nach FwDV 2 / FwDV 7) 1.3 Warum? Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden. Kenntnisse über Verwendungsmöglichkeit und Schutzwirkungen der Geräte, über Auswahl, Pflege, Wartung und Prüfung der Geräte sowie über Ausbildung und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger sind Voraussetzungen für die erfolgreiche Verwendung von Atemschutzgeräten.

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung G 26 2.1 Erfordernis

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung G 26 2.1 Erfordernis

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung G 26 2.2 Untersuchungsfristen (Anhang 1 GUV-V A 4)

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung G 26 2.2 Untersuchungsfristen

2. Arbeitsmedizinische Untersuchung G 26 2.3 Untersuchungsumfang nach dem Grundsatz G26.3 Befragung durch den Arzt (Anamnese) körperliche Untersuchung Sehtest Hörtest Laborwerte (Blut, Urin) Lungenfunktionstest (Spirometrie) Belastungs-EKG (Ergometrie) bei Bedarf Röntgenaufnahme (Thorax)

3. Funktionen im Atemschutz Funktion Leiter des Atemschutzes Ausbilder Einsatzleiter Gerätewart Atemschutzgeräteträger Atemschutzgerätewart Verantwortungsbereich Beraten des Leiters der Feuerwehr im Aufgabengebiet Atemschutz Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise Überwachen des Aufgabengebietes Atemschutz einschließlich Durchführen der Aus- und Fortbildung im Atemschutz Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz Sicherstellen der Atemschutzüberwachung Gerätesichtprüfung, Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz Regelmäßige Prüfung des Luftvorrates bei Isoliergeräten während des Einsatzes Beginn und Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft melden Veranlassen der Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) nach Gebrauch in Abstimmung mit dem Fahrzeugführer Melden festgestellter Mängel Überwachen, Lagern und Verwalten von Atemschutzgeräten: Terminüberwachung Veranlassen von Geräteprüfungen Führen des Gerätenachweises wie Gerätewart; zusätzlich: Prüfen, Warten und Instandsetzen von Atemschutzgeräten Mitwirken bei der Aus- und Fortbildung im Atemschutz

4. Zusammenfassung 4.1 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger: gesund und einsatzfähig Barterlass jährliche Einsatzübung jährliche Belastungsübung G26-Untersuchung regelmäßige Fortbildung Atemschutzgeräteträger-Lehrgang

4. Zusammenfassung 4.2 Problemfelder im Atemschutzeinsatz: (Auszug) Fehlerhafte Auswahl der PSA Fehlerhafte Verwendung der PSA Vernachlässigung der Einsatzgrundsätze

Quellen Unfallverhütungsvorschrift der DGUV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49) Unfallverhütungsvorschrift der DGUV Arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Vorschrift 7) Regel des DGUV Grundsätze der Prävention (GUV-R A 1) Regel des DGUV Benutzung von Atemschutzgeräten (DGUV Regel 112-190) Information der DGUV Sicherheit im Feuerwehrdienst (BGI/GUV-I 8651) Information der DGUV Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte (BGI/GUV-I 504-26) Information des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst (GUV-X 99950) Feuerwehrdienstvorschrift Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2) Feuerwehrdienstvorschrift Atemschutz (FwDV 7)

VIELEN DANK! 1 Verfasser: BOI Stefan Hentschke Stand: 04.11.2017