Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken durch den Landesbetrieb ForstBW

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Transkript:

Verpachtung von staatseigenen Jagdbezirken durch den Landesbetrieb ForstBW Der Landesbetrieb ForstBW verpachtet im Bereich der nachfolgend genannten Landkreise zum 1. April 2018 insgesamt 25 Jagdbezirke (Zahl je Landkreis in Klammern): Calw (3) Ostalbkreis (2) Emmendingen (2) Pforzheim Stadtkreis (3) Enzkreis (2) Reutlingen (2) Esslingen (2) Rhein-Neckar-Kreis (2) Freudenstadt (1) Schwarzwald-Baar-Kreis (2) Karlsruhe-Land (2) Ulm Stadtkreis (1) Neckar-Odenwald (1) Pachtinteressenten, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und die zum 01.04.2018 nicht schon Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter bzw. Unterpächter sind, können sich um einen der ausgeschriebenen Jagdbezirke bewerben (Mehrfachbewerbungen sind ungültig!). Der Bewerber muß die Voraussetzungen des 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz erfüllen, d. h. er muß zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2018) einen gültigen Jagdschein besitzen und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben. Aktive Bedienstete des Landesbetriebs ForstBW sind von der Verpachtung ausgeschlossen. Nähere Informationen zu den einzelnen Jagdbezirken können bei der zuständigen unteren Forstbehörde (bei den Landratsämtern und Stadtkreisen) erfragt werden. Die Vergabe der Jagdpacht erfolgt am 25. Januar 2018 beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion, unter Aufsicht des Justitiars der Forstdirektion durch das Los. Je ein Vertreter des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. und des Ökologischen Jagdvereins in Baden-Württemberg e. V. werden zu diesem Termin ebenfalls eingeladen. Eine persönliche Teilnahme des einzelnen Bewerbers an der Verlosung ist wegen der zu erwartenden Vielzahl von Bewerbungen nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerbung (und ggf. die Anforderung der Bewerbungsunterlagen) ist an folgende Adresse zu senden: Regierungspräsidium Tübingen Abt. 8, Forstdirektion z. Hd. Herrn Keinath "Jagdverlosung" Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Bewerbungsfrist ist der 11. Januar 2018 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei Rücktritt eines in der Verlosung erfolgreichen Bewerbers wird ein Bearbeitungsentgelt im Sinne eines Stornoentgelts in Höhe von 75 erhoben. Landesbetrieb ForstBW Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion

Besondere Pachtbedingungen: Die nachfolgend aufgeführten besonderen Pachtbedingungen sind im Folgenden in verkürzter Form dargestellt und beschränken sich auf die wesentlichen Punkte. 1. Vertragspartner Der ausgeloste Bewerber wird alleiniger Vertragspartner. Eine Übertragung auf eine andere Person oder die Hereinnahme weiterer Pächter ist grundsätzlich nicht möglich. 2. Vertragsdauer Die Jagden werden auf 6 Jahre verpachtet. 3. Umsatzsteuer Die in anhängendem Jagdlosverzeichnis aufgeführten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 4. Munition Der Pächter verpflichtet sich, keine bleihaltige Munition zu verwenden. 5. Abschusserfüllung Die mit der unteren Forstbehörde abgeschlossene RobA-Vereinbarung muss erfüllt werden. Nichterfüllung der RobA-Vereinbarung sowie Nichtbefolgen von Anordnungen über Verminderung des Wildbestandes gelten als Grund zur vorzeitigen Kündigung des Jagdpachtvertrages. 6. Kosten für Wildschadensverhütung Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschäden werden nach Anhörung des Pächters vom Verpächter nach entsprechenden waldbaulichen Erfordernissen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Pächter vollumfänglich zu tragen (zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe). Zur Vermeidung bzw. Verringerung der Kosten erhält der Pächter Gelegenheit, die notwendigen Maßnahmen nach fachlicher Anleitung durch Forstbedienstete in Eigenleistung zu erbringen, falls es sich nicht um unaufschiebbare Maßnahmen handelt. 7. Ablenkungsfütterungen Fütterungen zur Ablenkung von Schwarzwild sind im Jagdbezirk unzulässig. 8. Wild- und Jagdschaden Für alle Schäden, die durch das Wild selbst oder durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen verursacht wird, hat der Pächter Ersatz zu leisten oder den vom Verpächter etwa geleisteten Schadenersatz rückzuvergüten. 9. Beschränkung der Jagdausübung im Erholungswald Wird die Jagdausübung im verpachteten Jagdbezirk durch Rechtsverordnung oder Satzung gemäß 33 Abs. (3) Landeswaldgesetz i.d.f.v. 31.08.1995 (Gbl. S. 685) auf ganzer oder einem Teil der Fläche beschränkt, so sind sowohl der Verpächter als auch der Pächter berechtigt, den Jagdpachtvertrag unverzüglich auf das Ende des Pachtjahres zu kündigen, in welchem die Verordnung oder Satzung in Kraft tritt. 10.Auswärtiger Jagdpächter Trifft das Los einen Jagdpächter, der nicht ortsansässig ist bzw. nicht in näherer

2 Umgebung des Jagdbezirks wohnt, ist ein örtlicher Beauftragter des Jagdpächters zu bestellen. Der örtlich Beauftragte muss Jagdscheininhaber sein. Die Auswahl hat im Einvernehmen mit dem Verpächter zu erfolgen. 11.Verpflichtung zur Teilnahme an revierübergreifenden Drückjagden Der Pächter verpflichtet sich, mit seiner Jagdfläche an jagdbezirkübergreifenden Drückjagden auf Schalenwild teilzunehmen. Überjagende Hunde aus der Regiejagd werden vom Pächter geduldet. Allgemeiner Hinweis: In einzelnen Bereichen kann es zu Störungen durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen kommen. November 2018, Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 8, Forstdirektion

Eingangsstempel Regierungspräsidium Tübingen laufende Nummer wird vom Regierungspräsidium ausgefüllt! An das Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8, Forstdirektion "Jagdverlosung" Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Bewerbung 2018 (bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen!) Name:.......................... Vorname:..................... Geburtsdatum:................... Beruf:........................ Straße, Hausnummer:................................................. PLZ, Ort:........................................................... Tel.-Nr.:......................... Ich bewerbe mich um die Jagd Nr. Name des Jagdbezirks:.................... Ich bestätige hiermit, dass ich 1. die besonderen Pachtbedingungen zur Kenntnis genommen habe und anerkenne; 2. ab 1. April 2018 keine Eigenjagd besitze und kein Jagdpächter oder Unterpächter bin; 3. die Voraussetzungen des 11 Abs. 5 Satz 1 Bundesjagdgesetz erfülle, d. h. zum Beginn der Pachtperiode (01.04.2018) einen gültigen Jagdschein besitze und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen habe; 4. unter der oben angegebenen Anschrift bei der zuständigen Einwohnermeldestelle in............................. gemeldet bin und meinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg habe......................., den....................................... Unterschrift **** Einsendeschluß: 11.01.2018 (Posteingangsstempel des Regierungspräsidiums) ****

Jagdlosverzeichnis gesamt 2018 Nr. Landkreis Jagdbezirk Gemeindegemarkung Größe in ha davon Angliederung Wildarten Pachtpreise Wald Feld Wasser insg. Wald Feld Wasser insg. (Wechselwild in Klammern) EUR (o. MwSt.) 1 Esslingen Riedwiesenhau Baltmannsweiler 108,4 108,4 Rehwild, Schwarzwild 1.800 2 Esslingen Eglisweiler Aichwald 153,5 14,4 167,9 7,1 14,1 21,2 Rehwild, Schwarzwild 3.200 3 Stadtkreis Ulm Salach Ulm-Eggingen 83,4 83,4 Rehwild, Schwarzwild 2.250 4 Ostalbkreis Barrein Neresheim bis 31.03.2020 81,0 73,0 154 3,5 73 76,5 Rehwild, Schwarzwild 1.550 ab 01.04.2020 1 77,4 77,43 Rehwild, Schwarzwild 1.100 5 Ostalbkreis Gräbleshau Aalen-Unterkochen 113,1 113,1 Rehwild, (Schwarzwild) 1.700 6 Reutlingen Dobeltal Zwiefalten 91,6 70,3 161,9 Rehwild, (Schwarzwild) 1.350 7 Reutlingen Schanzberg Zwiefalten 91 1,9 92,9 Rehwild, (Schwarzwild) 1.150 8 Calw Bruderberg Calw 215,7 0,5 0,7 216,9 36,1 0,5 36,6 Rehwild. Schwarzwild 2.941,18 9 Calw Haugstetter Hang Bad Liebenzell 128,5 2,2 1,6 132,3 5,6 2,2 7,8 Rehwild, Schwarzwild 1.680,67 10 Calw Talwiese Bad Herrenalb 129,9 44,3 174,2 2,3 29,8 32,1 Rehwild, Rotwild, Schwarzwild 1.932,77 11 Neckar-Odenwald Leiningerwald 1+2 Obrigheim 82,53 82,53 3,77 3,8 Rehwild, Schwarzwild 1.175 12 Enzkreis Kirnbach Öschelbronn 122 2 124 Rehwild, Schwarzwild 2.232 13 Enzkreis Herrmannsgrund Remchingen 93,5 93,5 Rehwild, Schwarzwild 1.860 14 Schwarzwald-Baar Galgen Triberg 182 52,2 234,2 12,8 12,7 25,5 Rehwild, Schwarzwild 1.680 15 Schwarzwald-Baar Trickwald Furtwangen 146 37 183 19 13 32,0 Rehwild, Schwarzwild 1.365 16 Karlsruhe Landkreis Forst Karlsdorf-Neuthard 91,9 63,4 155,3 0,3 6,8 7,1 Schwarzwild, Rehwild 1.085,76 17 Karlsruhe Landkreis Untere Lußhardt VI Waghäusel 196,7 196,7 Schwarzwild, Rehwild 2.208,94 18 Pforzheim Stadtkreis Kanzler Pforzheim 180,2 75,8 256 24,5 55,3 79,8 Rehwild, Schwarzwild 2.600 19 Pforzheim Stadtkreis Büchenbronner Nagoldhalde Pforzheim 219,7 97,4 4,2 321,3 9,6 97,4 4,2 111,2 Rehwild, Schwarzwild 3.920 20 Pforzheim Stadtkreis Huchenfelder Nagoldhalde Süd Pforzheim 168,1 47,2 3,1 218,4 47,2 3,1 50,3 Rehwild, Schwarzwild 3.200 21 Rhein-Neckar-Kreis Brandbuckel Oftersheim 87,2 100 1 188,2 37,9 37,9 Rehwild, Schwarzwild 1.680 22 Rhein-Neckar-Kreis Pohberg Lobbach 82,41 82,41 Rehwild, Schwarzwild 1.012 23 Freudenstadt Sankenbachhalde Baiersbronn 200,5 2,8 2 205,3 Rotwild, Rehwild, Schwarzwild 2.672,84 24 Emmendingen Seewiesen Teningen-Nimburg 1,3 106,7 7,6 115,6 Rehwild, Schwarzwild 809,20 25 Emmendingen Hornwald Emmendingen Kollmarsreute Windenreute 1 Ab 01.04.2020 fallen die angegliederten Flächen weg. Eine geräumige Jagdhütte ohne Strom-/Wasseranschluss kann separat dazu gepachtet werden. 84,1 89,6 173,7 0,25 0,3 Rehwild, Schwarzwild 1.389,60