Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit IHK-Zertifikat Elektrotechnische Arbeiten dürfen ohne eine entsprechende elektrotechnische Ausbildung nicht ausgeübt werden. Nicht einmal kleinere elektrotechnische Arbeiten, die innerhalb des eigenen Gewerkes anfallen, dürfen selbst ausgeführt werden. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten führen - ohne selbst eine elektrotechnische Berufsausbildung durchlaufen zu haben - bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen aus, wenn sie im Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten anfallen. In jeder Branche unterscheiden sich die typischen Tätigkeiten im Umgang mit elektrischen Anlagen. Für die jeweiligen gewerblich-technischen Tätigkeitsbereiche können daher unterschiedliche elektrotechnische Tätigkeiten festgelegt werden. Diese Tätigkeiten sind beschrieben als gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind. Zielgruppe Facharbeiter im Bereich Produktion, Instandhaltung, Service-Außendienst oder Wartung, die gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln vornehmen sollen. Lehrgangsinhalte Welche Inhalte werden vermittelt? Modul 1 und 2, gemäß BGG 944 Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4) Aus dem Inhalt: Grundlagen der Elektrotechnik Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren Prüfung von Schutzmaßnahmen Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln Seite 1 / 5
Erste Hilfe bei Stromunfällen Fach- und Führungsverantwortung Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen Messübungen Versuchsaufbauten, Fehlersuche Problemlösungen, Tipps für die Praxis Detaillierte Inhalte Modul 1 Fachtheorie: 1. Grundbegriffe der Elektrizität 2. Stromkreisgesetz 3. Arbeit und Leistung 4. Spannungserzeuger 5. Chemische Wirkung des Stromes 6. Magnetismus 7. Elektrisches Feld und Kompensation 8. Wechselstrom 9. Dreiphasenwechselstrom Drehstrom 10. Transformatoren 11. Motoren Laborarbeiten: 1. Elektrische Messtechnik 2. Schaltungstechnik 3. Einführung in Schutzmaßnahmen 4. Praktische Übungen 4.1 Installationsschaltungen 4.2 Messungen Fachpraxis: 1. Gebrauch von Werkzeugen bei der Elektromontage 2. Lötübungen für die Verbindungstechnik und als elektrische Verbindung 3. Verlegen von PVC-Aderleitungen, Befestigen von Mantelleitungen 4. Aufbauen und Verdrahten von Schützschaltungen nach Schaltungsunterlagen: Stückliste, Klemmerplan, Aufbauplan und Stromlaufplan Seite 2 / 5
Detaillierte Inhalte Modul 2 Fachtheorie: 1. Schutzmaßnahmen 2. Elektronik (Analogtechnik) 3. Steuerungstechnik 3.1 Kontaktbehaftete Steuerungen 3.2 Kontaktlose Steuerungen (Digitaltechnik) 3.3 Speicherprogrammierbare Steuerungen 3.4 Grundlagen der Sensorik in der Steuerungstechnik 3.5 Störungsanalyse Fachpraxis: 1. Aufbau und Verdrahten von Schutzschaltungen 2. Durchführen von Messungen nach VDE 3. Fachgerechtes Bestücken und Löten von Leiterplatten nach Unterlagen Abschluss der Grundausbildung Die Module 1 und 2 der Grundausbildung werden mit einem Abschlusstest abgeschlossen, in dem der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachweisen muss. Das IHK-Zertifikat kann nur ausgestellt werden, wenn der Abschlusstest erfolgreich abgelegt und der Lehrgang regelmäßig besucht wurde (höchstens 20% Fehlzeit). Bestellung zur Um von Ihrem Arbeitgeber zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bestellt werden zu können, ist eine betriebspraktische Unterweisung durch die verantwortliche Elektrofachkraft Ihres Betriebs im Umfang von mindestens 4 Wochen notwendig. Modul 3: Betriebspraxis Seite 3 / 5
Modul 3: Betriebliche Fachausbildung (durch Ihren Betrieb) Die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst neben den Modulen 1 und 2 auch einen praktischen Teil, der im Betrieb durchgeführt werden muss. In der betrieblichen Fachausbildung müssen Kenntnisse erworben und Fertigkeiten trainiert werden, die, in Ergänzung zur Grundausbildung, für die Ausführung der festgelegten Tätigkeiten notwendig sind. Die Ausbildungszeit ist so zu bemessen, dass die festgelegten Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausgeführt werden können, mindestens allerdings 4 Wochen. Die praktische Ausbildung muss an den in Frage kommenden Betriebsmitteln durchgeführt werden und die Fertigkeiten vermitteln, mit denen die in der Grundausbildung erworbenen Kenntnisse für die festgelegten Tätigkeiten sicher angewendet werden können. Die Ausbildung muss durch fachlich qualifizierte Personen (z.b. Meister in einem elektrotechnischen Beruf) durchgeführt und dokumentiert werden. Einstufung der Seite 4 / 5
Fördermöglichkeiten: Bei diesem Kurs ist die ESF-Fachkursförderung möglich. Sie können einen Zuschuss von 30% bzw. 50% (ab 50 Jahre, Geburtstag muss vor oder während des Kurszeitraums liegen) erhalten, wenn - Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort in Baden-Württemberg liegen muss. Nicht gefördert werden Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig). - Sie Wiedereinsteigerin oder Wiedereinsteiger und in Baden-Württemberg wohnhaft sind - Sie Unternehmerinnen oder Unternehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler sowie Existenzgründerin oder Existenzgründer in Baden-Württemberg sind und Ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben - Sie gründungswillig und in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind Es gibt keine Beschränkung bei der Anzahl der besuchten Fachkurse. Mehrfachteilnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Kann nicht mit anderen Ermäßigungen kumuliert werden. Genaue Termine und weitere Informationen zu den angebotenen Lehrgängen erhalten Sie von den Ansprechpartnern oder im Internet unter www.ulm.ihk24.de. Ihr Ansprechpartner: IHK Ulm Frank Stumm Tel. 0731 / 173-142, Fax -5142 E-Mail: stumm@ulm.ihk.de Stand: Oktober 2017 Seite 5 / 5