ÖFFENTLICHES RECHT I Univ.-Prof. in Dr. in Barbara Leitl-Staudinger Präsenzphase September 2017
ÖFFENTLICHES RECHT IM ÜBERBLICK Verfassungsrechtliche Grundlagen (Grundprinzipien und Strukturmerkmale der Verfassung, Verhältnis zum Recht der Europäischen Union und zum Völkerrecht, Grundrechte) Gesetzgebung Verwaltungsorganisation: Bundes-, Landes- und Selbstverwaltung (Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungen usw) Verwaltungshandeln (einschließlich Verwaltungsverfahren) Besonderes Verwaltungsrecht (zb Gewerberecht, Bank[aufsichts]recht, Baurecht, Energierecht, Verkehrsinfrastrukturrecht, Umweltrecht, Produktsicherheitsrecht) Kontrolle und Rechtsschutz, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
ÖFFENTLICHES RECHT I EMPFOHLENER STUDIENVERLAUF Aufbau über zwei Semester Semester 1 (LVAs sind Teil der StEOP!): Schwerpunkt Theorie und Fertigkeitentraining Kurs Öffentliches Recht I Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I Semester 2: Schwerpunkt Falllösung (Voraussetzung abgeschlossene StEOP) Übung Öffentliches Recht I (1) Block in der ersten Semesterhälfte; anschließend Übung Öffentliches Recht I (2) Block in der zweiten Semesterhälfte
KURS ÖFFENTLICHES RECHT I Kurs Öffentliches Recht I Theorie Methodik DVD Lehrbuch Öffentliches Recht I Elektronische Testungen Präsenzphase und Stream Skriptum Falllösung und Schriftsätze
KURS ÖFFENTLICHES RECHT I Teil der StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase) Dauer: 1 Semester steht jedes Semester als Stream zur Verfügung Abschluss: Inhalt: Prüfungsmodus: Erwerb eines LVA-Zeugnisses Beurteilung: mit/ohne Erfolg teilgenommen; Bonuspunkte für die AG können erworben werden Vermittlung des gesamten relevanten Stoffes im Fach Öffentliches Recht I automatisierte Computer-Testungen (Details siehe Handout zum KS ÖR I, abrufbar im Moodle)
ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Teil der StEOP Dauer: 1 Semester begleitend zum Kurs Öffentliches Recht I steht jedes Semester als Stream zur Verfügung Inhalt: ausgewählte Themen des Kurses werden anhand kurzer Fallbeispiele diskutiert bzw erläutert Fertigkeitentraining (insb Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift, Umgang mit juristischen Datenbanken)
ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Abschluss und Bewertung: 3 Klausuren zu je 50 Punkten; Ergebnis einer dieser Klausuren kann durch eine Nachklausur am Ende des Semesters substituiert werden zusätzlich bis zu 5 Bonuspunkte aus dem Kurs Öffentliches Recht I mindestens 75,5 Punkte von insgesamt 150 Punkten sind für eine positive Beurteilung erforderlich; Notenschlüssel: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5 Note zählt für Gesamtnote des Faches Öffentliches Recht I
ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I (1) Anmeldevoraussetzung: Dauer: Inhalt: Prüfungsmodus: Beurteilung: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP Block in der ersten Hälfte des 2. Semesters Verfeinerung und Vertiefung der präsentierten Falllösungstechnik anhand von Fällen Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur mit/ohne Erfolg teilgenommen
ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I (2) Anmeldevoraussetzung: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP Dauer: Block in der zweiten Hälfte des 2. Semesters Inhalt: Klausurenkurs (Falllösung und Schriftsatz, Theoriefragen) Prüfungsmodus: 3 Klausuren zu je 180 Minuten und 50 Punkten; zusätzlich eine Nachklausur am Ende der Sommerferien, die das Ergebnis einer Klausur substituieren kann
ÜBUNG ÖFFENTLICHES RECHT I (2) Bewertung: die besten drei Klausurergebnisse werden für die Bewertung herangezogen; mindestens 3 Klausuren erforderlich; Notenschlüssel: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5 Die 3. und 4. Klausur aus der Übung Öffentliches Recht I (2) dürfen nur an den Außenstandorten (Bregenz, Villach, Stadtschlaining, Wien, St. Pölten, Zell am See und Linz) abgelegt werden. Note zählt für Gesamtnote des Faches Öffentliches Recht I
ERFORDERLICHE VORABBEKANNTGABE PRÜFUNGSSTANDORT Verständigung per Mail Anmeldungen im Anmeldezeitraum möglich! Bekanntgabe über KUSSS Link im Mail angeführt Notaranmeldungen per Mail (bis spätestens 90 Minuten vor der Prüfung) an imoer@jku.at ACHTUNG: Die 3. und 4. Klausur aus der Übung Öffentliches Recht I (2) dürfen nur an den Außenstandorten (Bregenz, Villach, Stadtschlaining, Wien, St. Pölten, Zell am See und Linz) abgelegt werden.
FACHPRÜFUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Keine eigenständige, sondern kumulierte Fachprüfung aus Kurs Öffentliches Recht I AG Öffentliches Recht I Übung Öffentliches Recht I (1) und Übung Öffentliches Recht I (2). Note der Fachprüfung errechnet sich aus arithmetischem Mittel aus Arbeitsgemeinschaft und Übung Öffentliches Recht I (2) Formular zur Einreichung der Fachprüfung im KUSSS (Prüfungen Ausfüllhilfe Prüfungsraster [https://www.kusss.jku.at/kusss/graduation.action])
MEDIENKOFFER (INHALT) DVD Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I - 8. Auflage 2015 Lehrbuch Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I - 8. Auflage 2015 Glossar Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I - 8. Auflage 2015 Lernunterlage Leitl-Staudinger, Übungsaufgaben Öffentliches Recht I - 8. Auflage 2015 Lernunterlage Hauer/Leitl-Staudinger, Falllösung und Schriftsätze Öffentliches Recht I - 4. Auflage 2017 Lernunterlage Steiner, Rechtsinformationen im Internet 12. Auflage 2016 Lernunterlage Heiml et al, Musterlösungen Öffentliches Recht I 2017 Gesetzestexte Kronschläger/Raml, Öffentliches Recht I 2017
FRAGEN UND UNTERLAGEN Institut für Multimediales Öffentliches Recht Öffnungszeiten: Mo Do: Fr: Petrinumstraße 12, 4040 Linz Tel: 0732/2468-1930 Fax: 0732/2468-1939 HOMEPAGE: www.imoer.jku.at imoer@jku.at Viel Erfolg für Ihr Studium! 8.00 18.00 Uhr 8.00 17.00 Uhr