ÖH JUS Startpaket. Stand: Sept. 15.

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1 ÖH JUS Startpaket Stand: Sept. 15

2 2 ÖH JUS Startpaket Inhaltsverzeichnis Vorwort... Seite 3 Mein ÖH JUS Team.... Seite 4 Meine ÖH JUS. Mein Service.... Seite 5 Allgemeines zum Studium... Seite 6 Allgemeines zum 1. Abschnitt... Seite 8 Privatrecht I (Curriculum 2015)...Seite 10 Öffentliches Recht I Variante 1 (Curriculum 2015)...Seite 12 Öffentliches Recht I Variante 2...Seite 18 Rechtsgeschichte... Seite 21 Römisches Recht... Seite 22 Latein... Seite 24 Strafrecht 1... Seite 25 Multimedia... Seite 26 Institutsverzeichnis... Seite 30

3 3 Liebe Studentin! Lieber Student! Helena Ziegler ÖH JUS Vorsitzende Rechtzeitig vor dem KUSSS-Anmeldezeitraum erhältst du von uns den neuen Kommentar für das Wintersemester 2015/16. Er soll dir mit seinen Kommentierungen und Informationen wieder deine Semesterplanung erleichtern. In der Studienvertretung setzen wir uns auch fleißig für DICH ein. Die Studienvertreter und auch die Fakultätsvertreter stehen in ständigem Kontakt mit den Professoren um Verbesserungen im Studium zu ermöglichen. Durch die ÖH Wahlen im Mai 2015 wurden die Mandate in den Studien- und Fakultätsvertretungen neu besetzt. So auch in der ÖH JUS und der Fakultätsvertretung ReWi. Deine Studienvertreter in der ÖH JUS sind Helena Ziegler, Pia Kühtreiber, Katrin Bergmair, Josef Lehner und Nicole Traußner. Neue (alte) Vorsitzende ist Helena Ziegler. In den letzten zwei Jahren hielten wir zahlreiche Beratungsstunden ab und organisierten viele Veranstaltungen. Neben Practice4Jus, Startvorlesung und Schwerpunktvorstellung und vielem mehr gab es auch wieder die Möglichkeit mit deiner ÖH Jus Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Für das kommende Semester versuchen wir unser Serviceangebot noch mehr auszuweiten, um dir dein Studium noch mehr zu erleichtern. Darum meine Bitte an dich: Schau vorbei und bring uns deine schon absolvierten Klausuren oder sende sie per Mail, damit auch andere diesen Service nutzen können. Im Namen des gesamten Teams wünsche wir Dir für das kommende Semester alles Gute und viel Erfolg! Helena, Pia, Katrin, Josef, Nicole und dein Team der ÖH JUS

4 4 Mein ÖH JUS Team. Meine Vertretung. Helena Ziegler Katrin Bergmair Josef Lehner Pia Kühtreiber Nicole Traußner Claudia Witzeneder Thomas Koller Christina Geissler Claudia Hintersteininger Maximilian Leimhofer Lukas Beyerl Christoph Reichl Karin Neußl Samantha Stangl Bianca Höll Necmi Aydin Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: ÖH JKU Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der Johannes Kepler Universität Linz, oeh.jku.at, Altenbergerstr. 69, 4040 Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Helena Ziegler

5 5 Meine ÖH JUS. Mein Service. Was ist die Studienvertretung JUS? Wir sind deine gesetzlich gewählte Interessensvertretung auf der Johannes Kepler Universität Linz. Neben unzähligen Serviceangeboten und unserer Überzeugungsarbeit in allen Unigremien bis hin zum Senat bist uns vor allem Du ein Anliegen. Wir helfen dir weiter! Du hast Fragen zum Studium? Dann schau einfach im ÖH JUS Büro vorbei (im Keplergebäude, gleich neben Stiegenaufgang zu HS 2) Wir sind von Mo-Do von Uhr für Dich da! ÖH Broschüren Um dir bestmöglichen Service zu bieten, gibt es zahlreiche Broschüren die wir dir anbieten können (wie etwa eine Diplomarbeits-, Schwerpunkt-, Hausarbeitsbroschüre etc.). Diese Broschüren bekommst du im ÖH JUS Büro, genauso wie diesen ÖH JUS Kommentar, welchen du jedes Semester nach Hause geschickt bekommst. ÖH Wenn auch Du Lust hast, neuen Studenten zu helfen (z.b. bei der Erstsemestrigenberatung) oder Deinen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, dann melde Dich bei uns! Unter katrin.bergmair@oeh.jku.at oder bei einem Besuch während unserer Sprechzeiten kannst du allfällige Fragen klären. Wobei es sicherlich eine gute Zusatzqualifikation für deinen Lebenslauf, bei Problemen im Studium eine tolle Hilfe darstellt, sowie bei Studienzeitüberschreitung durch engagierte ÖH Arbeit, du ein ÖH Semester bekommst. Doch Katrin Bergmair katrin.bergmair@oeh.jku.at vor allem macht es Spaß in einem tollen jungen Team zu arbeiten und Menschen zu helfen, daher melde dich bei uns! Wir würden uns über dein Engagement sehr freuen. ÖH JUS Sprechstunden Wann? Montag bis Donnerstag: Uhr Wo? Im ÖH JUS Büro (Keplergebäude, neben Stiegenaufgang HS 2) Zusätzlich gibt es noch aktuelle Infos unter: facebook.com/jkujus

6 6 Allgemeines zum Studium Ablegen von Prüfungen Der Studienplan des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften sieht Diplomprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen vor. Wir bemühen uns, Dir die Termine für diese Prüfungen bereits am Beginn des Semesters für das ganze Semester bekannt zu geben. Fachprüfungen einer Diplomprüfung können mündlich oder schriftlich oder mündlich und schriftlich sein. Die Lehrveranstaltungsprüfungen finden im Rahmen einer elektronischen Lehrveranstaltung (Arbeitsgemeinschaft, Übung, Klausurenkurs) statt und sind immer schriftlich (Test, Klausur, Hausarbeit). Die schriftlichen Prüfungen finden an den von uns betreuten Orten (Bregenz, Stadtschlaining, Villach, Wien, Zell am See, St. Pölten und Linz) statt. Du findest dich zur angegebenen Zeit an einem Ort Deiner Wahl ein, weist Deine Identität nach und schreibst unter Aufsicht die Prüfungsarbeit (auf Papier). Zu Fachprüfungen ist eine vorhergehende Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsteilnahme an einem von uns beaufsichtigten Ort ist unentgeltlich. Solltest du den Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir dich eingehend, dich entweder übers KUSSS oder direkt beim jeweiligen Institut per Mail abzumelden. Dies erleichtert den Verantwortlichen die Planung und sichert dir wohlgesonnene Professoren. Du hast die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungen (ausgenommen Fachprüfungen) auch in einem Notariat abzulegen. Wende Dich an ein Notariat und klär ab, ob der Notar bereit ist, Deine Beaufsichtigung zu organisieren. Beachte, dass kein Notar verpflichtet ist, Deinem Wunsch nachzugehen. Es ist auch Sache der freien Vereinbarung, welchen Betrag Du dem Notar für die Beaufsichtigung bezahlen musst. Jedes Notariat in Österreich und in der Europäischen Union (auch im Europäischen Wirtschaftsraum) wenn der Notar deutsch spricht, kommt für die Beaufsichtigung in Frage. Im Ausland kannst Du Dich auch an eine österreichische Botschaft oder an ein Generalkonsulat mit der Bitte um Beaufsichtigung wenden. Auch eine solche Beaufsichtigung erfolgt freiwillig, ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Notariat oder die Botschaft teilt uns spätestens 90 Minuten vor Beginn der Prüfung mit, dass ein oder mehrere Kandidaten beaufsichtigt werden sollen. Nach Überprüfung der Authentizität der Mitteilung übermitteln wir per oder per Fax die Prüfungsaufgabe an das Notariat oder die Botschaft.

7 7 Bitte habe Verständnis, dass alle Prüfungen zur selben Zeit stattfinden müssen. Alle Studierenden - auch im Präsenzstudium - bearbeiten dieselbe Prüfungsaufgabe. In fernen Zeitzonen ergeben sich daraus manchmal Schwierigkeiten. Wende Dich in solchen Fällen rechtzeitig an das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien. Die mündlichen Prüfungen finden an der Universität Linz, gegebenenfalls über Videokonferenz auch an anderen Orten, statt. Die Einzelheiten richten sich insbesondere nach der Anzahl der Prüfungskandidaten. Berufsaussichten Das Feld der beruflichen Betätigungen für JuristInnen ist sehr umfassend. JuristInnen sind tätig in freien Berufen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder), in der Justiz als RichterInnen und StaatsanwältInnen, in der Politik, in der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung, in den europäischen Institutionen, in internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Wirtschaftsunternehmen, in gemeinnützigen Organisationen, als UnternehmerInnen. War lange Zeit eine Akademiker-Arbeitslosigkeit unbekannt, so sind in den letzten Jahren auch arbeitslose AkademikerInnen anzutreffen. Für die Rechtswissenschaften fällt dabei die Zurückhaltung des öffentlichen Dienstes im Personalbereich deutlich ins Gewicht. Gut ausgebildete, motivierte und einsatzwillige AbsolventInnen haben in aller Regel aber keine Schwierigkeiten, sind am Arbeitsmarkt sehr gefragt, machen glänzende Karrieren und erzielen hohe Einkommen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz hatte immer einen relativ hohen Anteil berufstätiger Studierender. Es fällt auf, dass ein guter Teil von ihnen nach Abschluss ihres Studiums im Umfeld des bisherigen Berufes Karriere machte, was insbesondere für den öffentlichen Dienst gilt. Es ist auch zu beobachten, dass berufstätige Studierende, die wegen allgemeiner Umstrukturierungen in der Wirtschaft in ihrem bisherigen Beruf nur mehr wenig Chancen sahen, sich mit dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften eine wirksame Grundlage zum Start einer neuen Karriere erarbeiteten. Du solltest schon während des Studiums Deine Karrierewünsche im Auge haben, wähle die Studienschwerpunkte und die freien Wahlfächer auch nach der Verwertbarkeit im Beruf. Die gewählten Fächer sind eine Art Visitenkarte in Deinem Abschlusszeugnis. Wer Vollzeitstudent oder Vollzeitstudentin ist, sollte die Möglichkeit eines Parallelstudiums, etwa eine Kombination mit Wirtschaftswissenschaften, ernsthaft überlegen. Das Zweitstudium kannst Du auch an ausländischen Universitäten absolvieren, weil Dir das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit den Medienkoffern und via Internet überall hin folgt.

8 8 Allgemeines zum 1. Abschnitt Die Studieneingangsphase - muss ich Angst davor haben? Grundsätzlich ist die Studieneingangsphase in Linz kein allzu großes Hindernis. In der Regel ist diese für einen angehenden Juristen problemlos machbar. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase besteht aus folgenden Fächern: KS und AG aus Öffentlichem Recht I KS und AG aus Privatrecht I Mit den 4 positiv absolvierten Lehrveranstaltungen ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase erfolgreich abgeschlossen. Danach kannst Du die restl. LVAs sooft wiederholen wie nötig. Die Pflichtscheine Latein Diese Zusatzprüfung benötigen jene Studierende, welche die Matura ohne Latein absolviert haben. Das Fach Latein dient in erster Linie zum besseren Verständnis vieler juristischer Phrasen und ist jedenfalls vor der Anmeldung zur Fachprüfung Römisches Recht abzulegen. Die Prüfung ist mündlich und kann bereits vor Ende der Lehrveranstaltung abgelegt werden, jedoch wird empfohlen, die Ergänzungsprüfung erst nach Ende des Kurses zu absolvieren. Römisches Recht Auch die Vorlesungen aus Römischem Josef Lehner josef.lehner@oeh.jku.at Recht werden über zwei Semester gelesen, im Wintersemester Römisches Sachen-, Erb- und Familienrecht und im Sommer Obligationenrecht. Im Römischen Recht ist es besonders anzuraten eine der Arbeitsgemeinschaften zu besuchen, da dort das nötige Wissen über die Digestenexegese (Lösung römischrecht-

9 9 licher Fälle) erworben werden kann. Ein Prüfungsantritt wird jedoch erst zum Ende der Lehrveranstaltungen empfohlen. Zum Prüfungsantritt ist der Nachweis von Latein erforderlich. Öffentliches Recht I und Privatrecht I Nach Absolvierung der Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften im Wintersemester ist es im Sommersemester hilfreich beide Übungen (Öffentliches Recht I und Privatrecht I) zu besuchen, um zumindest einen der beiden Scheine positiv zu absolvieren. Da für beide Fachprüfungen die eingangs genannten Scheine obligatorisch sind, ist ein Antritt frühestens zum Prüfungstermin Ende Juni möglich. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Fächern um die bei weitem Umfangsreichsten des ersten Abschnitts handelt und daher ein Antritt in beiden Fächern gleichzeitig nur dann sinnvoll erscheint, wenn beide Übungen erfolgreich abgelegt wurden, da die Prüfungstermine immer mit nur wenigen Tagen Abstand stattfinden. Hat man nicht beide Scheine positiv abgelegt, ist es zu empfehlen, ein Fach auf den ersten Termin nach den Sommerferien zu verlegen, da dieser ohnehin noch zum Sommersemester gezählt wird. ACHTUNG: Im Bereich des Öffentlichen Rechtes werden zwei verschiedene Systeme angeboten. Einerseits gibt es die Schiene der Präsenzlehrveranstaltungen, andererseits die Cyber- Lehrveranstaltungen. Wenn du dich für eine der Schienen entschieden hast, kannst du im ersten Abschnitt nicht mehr wechseln, da in gewissen Bereichen verschiedene Ansätze vorgetragen werden. Bei den Cyber-Lehrveranstaltungen schaust du dir die Vorlesungen zu Hause via Webstream an und kommst lediglich zu den Klausuren an die Uni, während du hingegen bei den Präsenzlehrveranstaltungen immer an die Uni kommst. Hier hast du natürlich den Vorteil, dass du während der Vorlesung jederzeit Fragen stellen kannst, während die Cyber-Vorlesung vorteilhafter für Berufstätige ist. Strafrecht Neu im ersten Abschnitt ist die VU Strafrecht. Diese ist ebenfalls ein Pflichtschein des ersten Abschnittes. Auch hier musst du eine Klausur bzw. Klausuren absolvieren, um diese LVA zu bestehen. Es wird empfohlen, diesen Kurs bereits im ersten Semester zu absolvieren. Quereinsteiger Für genauere Informationen zum Einstieg im Sommersemester stehen wir Dir in unseren Sprechstunden gerne zur Verfügung.

10 10 Privatrecht I (Curriculum 2015) Studienkonzept Privatrecht I Der Fachbereich Privatrecht (Institut für Zivilrecht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Privatrecht I an. Dieses ermöglicht Interesse, Einsatzund Lernbereitschaft vorausgesetzt von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Privatrechts. Die einzelnen Teile des Konzepts Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig. 1. Lehrveranstaltungen Das Studium des Privatrechts beginnt im Wintersemester mit dem fünfstündigen Kurs Privatrecht I. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei automatisierten Computer-Tests Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise den zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen Kursschein zu erwerben. Die genaue Anzahl der Tests sowie der jeweils maßgebliche Stoffumfang werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer- Tests kann das Zeugnis im Sommersemester nachgeholt werden. Der Kurs wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen in kleinen Gruppen die Anwendung des theoretischen Stoffes auf praktische Fälle sowie die zivilrechtliche Falllösungsmethode gelehrt und geübt werden. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings, dem ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft gewidmet ist, wird außerdem besonderer Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die über die Grenzen des Privatrechts hinaus nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit juristischen Datenbanken wird zudem eine entsprechende Schulung angeboten. Um das zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderliche AG-Zeugnis zu erwerben, werden zwei Klausuren und eine Nachklausur angeboten. Die besten zwei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Inwieweit die Ergebnisse des KS Privatrecht I und/oder mündliche Mitarbeit als Bonus in die Gesamtbeurteilung einfließen, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

11 11 Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Privatrecht I wird die Falllösungstechnik verfeinert und anhand von praktischen Fällen weiter vertieft. Im Rahmen der Übung werden eine Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten, eine Hausarbeit und zwei Klausuren mit einer Dauer von 180 Minuten (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien) angeboten, wobei zu den 180-minütigen Klausuren nur Studierende zugelassen werden, die mindestens eine der beiden vorangegangenen Arbeiten positiv absolviert haben. Die Gesamtnote ergibt sich aus der besseren Arbeit von 90-minütiger Klausur und Hausarbeit sowie der (besseren) 180-minütigen Klausur, wobei Letzterer stärkeres Gewicht zukommt. Prüfungsaufgabe sowohl bei der Hausarbeit als auch bei den Klausuren ist die Lösung praktischer Fälle. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Privatrecht I werden Sie auf die Anforderungen dieser Prüfungsarbeiten vorbereitet. 3. Fachprüfung Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Privatrecht I nicht mehr wie bisher in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung) erfolgreich absolvieren und sodann die erworbenen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehrund Studienservices einreichen müssen. Von dieser wird aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I und der Übung Privatrecht I Ihre Fachnote errechnet (der Kurs Privatrecht I wird bei positivem Abschluss nur mit dem Kalkül mit Erfolg teilgenommen beurteilt und spielt daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle). 4. Ziel Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Privatrecht I, noch viel mehr aber mit einem von Anfang an intensiven Studium des Privatrechts besitzen Sie eine gute Kenntnis der einschlägigen Teilbereiche des Privatrechts, ein Grundverständnis für zentrale privatrecht-liche Strukturen und Instrumente sowie die Fähigkeit zur Lösung entsprechender privatrechtlicher Fälle. Sie verfügen damit über ein wesentliches Fundament für das weitere Studium des Privatrechts im 2. Studienabschnitt.

12 12 Öffentliches Recht I Variante 1 (Curriculum 2015) Studienkonzept Öffentliches Recht I Der Fachbereich Öffentliches Recht (Institut für Staats-recht und Politische Wissenschaften, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre so-wie Institut für Multimediales Öffentliches Recht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Öffentliches Recht I an. Dieses ermöglicht Interesse, Einsatz- und Lernbereit-schaft vorausgesetzt von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausge-richtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig. 1. Lehrveranstaltungen Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt im Wintersemester mit dem fünfstündigen Kurs Öffentliches Recht I, der aus dem Kursteil Theorie sowie dem Kursteil Methodik und Verwaltungsverfahren besteht. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei fünf automatisierten Computer-Testungen Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise den zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen Kursschein sowie (bis zu fünf) Bonuspunkte für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I zu erwerben; bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer-Testungen kann der Kursschein im Sommersemester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten Kursstoff nachgeholt werden. Der Kurs wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen in kleineren Gruppen ausge-wählte Themen des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinanderset-zung erfordert, anhand von Beispielen besprochen und näher erläutert werden. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings, dem ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft gewidmet ist, wird außerdem besonderer Wert auf die Schär-fung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die über die Grenzen des Öffentlichen Rechts hinaus nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit juristischen Datenbanken wird zudem eine verpflichtende RIS-Schulung angeboten. Um den zum Abschluss der Studieneingangsund Orientierungsphase erforderlichen AG-Schein zu erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, bei drei Klausuren jeweils 50 Punkte zu erwerben; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an

13 13 einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren. Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen recht-lichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Öffentli-ches Recht I (1) wird zunächst in der ersten Semesterhälfte die im Wintersemester präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Zur Selbstkontrolle wird im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Möglichkeit angeboten, an zwei Probeklausuren teilzunehmen und diese anhand von zur Verfügung gestellten Punkteschemata zu korrigieren. In der zweiten Semesterhälfte schließt an diese Lehrveranstaltung nahtlos die Übung Öffent-liches Recht I (2) an. Sie besteht aus drei dreistündigen Klausuren vor den Sommerferien und einer dreistündigen Klausur am Ende der Sommerferien, durch die Sie das Ergebnis einer der vorangehenden drei Klausuren substituieren können. Im Gegensatz zu den Probeklausuren im Rahmen der Übung Öffentliches Recht I (1) sind bei den Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2) nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff des fünf-stündigen Kurses zu beantworten. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Öffentliches Recht I (1) werden Sie punktgenau auf die Anforderungen dieser Abschlussklausuren vorbereitet. 2. Lehrmaterialien Der Stoff des fünfstündigen Kurses wird durch das Studienbuch Einführung ins öffentliche Recht (verfasst von Prof.in Barbara Leitl-Staudinger) und das Skriptum Einführung in die Falllösung (von Prof. Andreas Hauer und Prof.in Leitl- Staudinger) ab-gedeckt. Die für das Studium wesentlichen Gesetzestexte finden sich gesammelt im Lehrbehelf Gesetzestexte Öffentliches Recht I (herausgegeben von Mag. Michael Raml). 3. Fachprüfung Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Öffentliches Recht I nicht mehr wie bisher in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Ar-beitsgemeinschaft und die beiden Übungen) erfolgreich absolvieren und sodann die erwor-benen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehr- und Studienservices einreichen müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (2) errechnet, aus der sich Ihre Fachnote ergibt [der Kurs Öffentliches Recht I sowie die Übung Öffentliches Recht I (1) werden bei positivem Abschluss nur

14 14 mit dem Kalkül mit Erfolg teilgenommen beurteilt und spielen daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle]. 4. Ziel Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Öffentliches Recht I, noch viel mehr aber mit ei-nem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-recht-lichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt. Katharina Pabel, Michael Mayrhofer Kurs Öffentliches Recht I ( ) : Montag, 08:30 11:00 Uhr : Mittwoch, 08:30 10:00 Uhr Marlene Keplinger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Donnerstag 12:45 15:15 Uhr Barbara Leitl-Staudinger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Dienstag, 09:00 11:30 Uhr Bis zu 15 Studierende des Präsenzstudiums können auch an der Arbeitsgemeinschaft im Studio (Petrinumstraße 12, 4040 Linz) teilnehmen; dafür ist eine Anmeldung an der Lehrveranstaltung über KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ) erforderlich. Patricia Lichtenegger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 10:15 12:45 Uhr Kristina Madlsperger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 16:15 18:45 Uhr Barbara Pflüglmayer Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 10:15 12:45 Uhr

15 15 Michael Raml, Florian Kronschläger Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 15:30 18:00 Uhr Elke Schatzl-Huemer, Theresa Wondraschek Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 16:15 18:45 Uhr Christian Steinbauer Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Donnerstag 14:30 17:00 Uhr Victoria-Sophie Strasser Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I ( ) : Mittwoch 10:15 12:45 Uhr Univ.-Prof.in Dr.in Katharina Pabel Assoz. Prof. Dr. Michael Mayrhofer Kurs Öffentliches Recht I ( ) Termine: : Montag, 08:30 11:00 Uhr, : Mittwoch, 08:30 10:00 Uhr Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). Inhalt: Der Kurs besteht aus den Kursteilen Theorie (gehalten von Prof.in Pabel) sowie Methodik und Verwaltungsverfahren (gehalten von Prof. Mayrhofer). Die beiden Kursteile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander und sollten beide im Wintersemester besucht werden. Prof. in Pabel erläutert im Kursteil Theorie die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht des 2. Studienabschnitts vertieft werden; behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfas-sung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs sowie des Rechtsschutzsystems. Der von Prof. Mayrhofer gehaltene Kursteil Methodik und Verwaltungsverfahren hat den Theoriestoff aus Verwal-tungsverfahren sowie die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid einer Verwaltungsbehörde) zum Gegenstand. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungs-literatur. Sie zeigt darüber hinaus Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verste-hende Problemfelder.

16 16 Ziel: Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; sie besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen und Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu formulieren. Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer- Testungen. Während des laufenden Semesters werden fünf derartige Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten vier Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Studierende, die auf dieser Grundlage mit ohne Erfolg teilgenommen beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer- Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 20 Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Bewertungsschema: mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen, 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen Klausurtermine: siehe Ankündigungen im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staats-recht und Politische Wissenschaften ( sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre ( jku.at) ACHTUNG: Die positive Absolvierung des KS Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend. Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung ins öffentliche Recht5 (2015); Hauer/Leitl- Staudinger, Einführung in die Falllösung4 (2015); Raml, Gesetzestexte Öffentliches Recht I (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV (2015). Univ.-Ass.in Mag.a Marlene Keplinger Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Leitl-Staudinger Univ.-Ass.in Mag.a Patricia Lichtenegger, LL.M. Univ.-Ass.in Mag.a Kristina Madlsperger Univ.-Ass.in Mag.a Barbara Pflüglmayer Univ.-Ass. Mag. Michael Raml/Univ.-Ass. Mag. Florian Kronschläger Univ.-Ass.in Mag.a Elke Schatzl-Huemer/ Univ.-Ass.in Mag.a Theresa Wondraschek Univ.-Ass. Mag. Christian Steinbauer Univ.-Ass.in Mag.a Victoria-Sophie Strasser Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I (LVA-Nr. siehe Übersicht) Termin: siehe Übersicht etwaige Änderungen finden Sie auf den Homepages des Instituts für Staats-recht und Politische Wissenschaften ( stapol) sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (www. vwrecht.jku.at) Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). Sie können sich für eine der neun alternativ angebotenen Lehrveranstaltungen anmelden. Bei der verbindlichen Zuteilung nach Ablauf der Anmeldefrist wird Ihre Präferenzentscheidung nach Möglichkeit berücksichtigt. Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaften der oben genannten Lehrveranstaltungslei-

17 17 ter/innen sind Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmen sich in kleine-ren Gruppen anhand von Beispielen ausgewählten Themen des (von Prof.in Pabel und Assoz. Prof. Mayrhofer gehaltenen) Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen im kleinen Kreis. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvor-schriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an (am Fortgang der Vorlesung orientierten) Klausuren können die Studierenden ihre eigene Studieneffizienz überprüfen. Ziel: Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß auswendig gelerntes Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern. Inhaltliche Voraussetzungen: Stoff des Kurses Öffentliches Recht I (aufbauend zum Fortgang des Kurses). Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können abhängig von der Zahl der dabei erreich-ten Punkte maximal fünf Zusatzpunkte erworben werden. Bewertungsschema: 131,5 bis 150 Punkte = SGT1 112,5 bis 131 Punkte = GUT2 93,5 bis 112 Punkte = BEF3 75,5 bis 93 Punkte = GEN4 75 und weniger Punkte = NGD5 Klausurtermine: siehe Ankündigungen im KUSSS und auf den Homepages des Instituts für Staats-recht und Politische Wissenschaften ( sowie des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre ( jku.at) ACHTUNG: Die positive Absolvierung der AG Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend. Literatur: Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht5 (2015); Raml, Gesetzestexte Öffentli-ches Recht I (2015); Musterlösungen Öffentliches Recht I, Band XIV (2015).

18 18 Öffentliches Recht I Variante 2 Bruno Binder Kurs Öffentliches Recht I ( ) Gudrun Trauner Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht : Donnerstag, Uhr Bruno Binder / Simone Grochar AG Öffentliches Recht I ( ) Univ.-Prof. Dr. Bruno Binder Kurs Öffentliches Recht I ( ) Präsenz-Lehrveranstaltung und Cyber- Lehrveranstaltung (im Internet abrufbare Lehrveranstaltung, nähere Informationen unter Zeit: Präsenz-LVA: voraussichtlich Mo, Di und Do jeweils Uhr, Beginn: Mo, Cyber-LVA: Kursinhalte im Laufe des Semesters sukzessive als Cyber-Stream verfügbar und dann permanent online; Einführungsveranstaltung auch im Hörsaal, nähere Informationen entnehmen Sie bitte zu Semesterbeginn der Instituts-Website. Anmeldezeitraum: Inhalt: Der Kurs führt in die Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts ein. (Teil A: Grundbegriffe; Teil B: Die Staatsorganisation und das Handeln der Staatsorgane; Teil C: Rechtsschutz im Öffentlichen Recht.) Ziel: Vermittlung der Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts und Erarbeiten von rechtlichen Zusammenhängen. Vorkenntnisse: keine Vorkenntnisse erforderlich Leistungsnachweis ( Schein ): Die Beurteilung des Kurses erfolgt aufgrund automatisierter Computer-Testungen. Im Laufe des Semesters werden fünf automatisierte Computer-Testungen angeboten. Jeder Test besteht aus fünf Fragen. Für die Beurteilung werden die besten 4 Ergebnisse herangezogen. Wer zumindest elf Fragen richtig beantwortet, hat am Kurs erfolgreich teilgenommen. Literatur: Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/Trauner, Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen 4. Auflage (2014); Binder/Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014).

19 19 a.univ.-prof.in Dr.in Gudrun Trauner Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht ( ) Termine: : Donnerstag, Uhr Anmeldung: KUSSS (Anmeldezeitraum: bis ). Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I unterstützt die Studierenden bei der Bewältigung des Stoffs der Vorlesung Öffentliches Recht I, sie ist um Klarstellungen und Vertiefungen bemüht und ergänzt die Kenntnis des Stoffs durch die Technik der Falllösung und die Formulierung von Schriftsätzen (Antrag und Bescheid). Die Studierenden lernen außerdem das Auffinden einschlägiger Literatur und Judikatur in den Rechtsdatenbanken (RIS, RDB, Lexis- Nexis Online, rida online, Linde online usw). Inhaltliche Voraussetzungen: Besuch des Kurses Öffentliches Recht I. Prüfungsmodus: Der Leistungsnachweis erfolgt auf der Grundlage von drei Klausuren (à 90 Minuten), wobei jede Klausur mit maximal 50 Punkten bewertet wird. Bei Versäumung einer Klausur oder Verpassen der 75-Punkte-Marke haben die Studierenden die Gelegenheit, eine Nachklausur zu absolvieren. Außerdem können die Studierenden durch die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Ein positives Lehrveranstaltungszeugnis ( Schein ) setzt insgesamt wenigstens 75,5 Punkte (von maximal 150 erreichbaren Punkten) aus drei Klausuren voraus. (Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der besten drei Klausurergebnisse, die Klausur mit der geringsten Punktezahl wird gestrichen.) 131,5 bis 150 Punkte SGT1 112,5 bis 131 Punkte GUT2 93,5 bis 112 Punkte BEF3 75,5 bis 93 Punkte GEN4 75 und weniger Punkte NGD5 Literatur: Binder/Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen4 (2014); Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht Grundlagen3 (2014). Binder/Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht Grundlagen3 (2014). Binder/Trauner, Falllösung Öffentliches Recht Grundlagen2 (2015). Univ.-Prof. Dr. Bruno Binder Univ.-Ass. Mag.a Simone Grochar AG Öffentliches Recht I ( ) Cyber-Lehrveranstaltung (im Internet abrufbare Lehrveranstaltung; nähere Informationen finden Sie unter www. wirtschaftsrecht.jku.at) Zeit: Cyber-Streams werden zu Beginn des Semesters auf der Instituts-Website eingestellt bzw während des Semesters neu aufgezeichnet und sind dann permanent online verfügbar. Einführungsveranstaltung auch im Hörsaal, nähere Informationen entnehmen Sie bitte zu Semesterbeginn der Instituts-Website. Semesterstunden: 3 Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaft Öffent-

20 20 liches Recht I vertieft den Stoff des Kurses Öffentliches Recht I und ergänzt die Kenntnis des Stoffs durch die Technik der Falllösung und die Formulierung von Schriftsätzen (Antrag und Bescheid). Darüber hinaus werden die Studierenden mit der Benutzung von Rechtsdatenbanken (insbesondere RIS, LexisNexis Online, RDB, rida online, Linde online usw) vertraut gemacht. Inhaltliche Voraussetzungen: Paralleler Besuch des Kurses Öffentliches Recht I wird empfohlen. Leistungsnachweis ( Schein ): Der Leistungsnachweis erfolgt auf der Grundlage von drei Klausuren (à 90 Minuten), wobei jede Klausur mit maximal 50 Punkten bewertet wird. Für einen positiven Leistungsnachweis sind insgesamt wenigstens 75,5 Punkte (von max 150 erreichbaren Punkten) aus drei Klausuren erforderlich. (Durch die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters können die Studierenden zudem maximal 5 Zusatzpunkte erwerben.) Bei Versäumung einer Klausur oder Verpassen der 75,5-Punkte-Marke haben die Studierenden die Gelegenheit, eine Nachklausur zu absolvieren. Literatur: Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/Trauner [Hrsg.], Gesetzestexte Öffentliches Recht Grundlagen 4. Auflage (2014); Binder/ Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht Grundlagen, 3. Auflage (2014); Binder/ Trauner, Falllösung Öffentliches Recht- Grundlagen, 2. Auflage (2015). Anmeldezeitraum:

21 21 Rechtsgeschichte Herbert Kalb VL Geschichte des Öffentlichen Rechts / Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte ( / ) Freitags 08:30 11:45 Uhr Karin Neuwirth, Andreas Hölzl, Herbert Kalb, Christopher Frank, Elisabeth Greif Doris Wakolbinger AG Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (Block) Freitags 12:00 13:30 Uhr Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb VL Geschichte des Öffentlichen Rechts / Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte ( / ) Termine: Freitags 08:30 11:45 Uhr Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich(!) aber über KUSSS möglich Inhalt: Zentrale Elemente der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte unter Einbeziehung der Sozial-, Wirtschafts-, Mentalitäts- und Frauenrechtsgeschichte. Schwerpunkt Neuzeit. Ziel: Vermittlung der wichtigsten Grundstrukturen der allgemeinen Rechtsgeschichte Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: keine Arbeitsaufwand: 0 4 Stunden Literatur: Floßmann/Kalb, Medienkoffer Rechtsgeschichte³ (2004) Mag.a Dr.in Karin Neuwirth , Mag. Dr. Andreas Hölzl , Univ.- Prof. DDr. Herbert Kalb , Mag. Christopher Frank , Ass.-Prof. in Mag.a Dr.in Elisabeth Greif , Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Doris Wakolbinger AG Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte (Block) Termine: siehe Übersicht Anmeldung: über KUSSS Ziel: Vertiefende Erarbeitung von Inhalten der Vorlesungen Geschichte des Öffentlichen Rechts und Ausgewählte Kapitel der Österr. und Europ. Rechtsgeschichte. Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Arbeitsaufwand: 0 4 Stunden Prüfungsmodus: Referat und Präsentation Literatur: Basis- und Spezialliteratur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

22 22 Römisches Recht Peter Apathy VL Römisches Sachenrecht und Grundzüge des Personen- und Erbrechts : Donnerstag, 10:15 11:45, HS 10 Markus Wimmer AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block September Petrinum (im Rahmen des MM-Studiums), Termine laut Aushang Norbert Pozsonyi AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Oktober; Termine laut Aushang Veronika Klenova AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Oktober; Termine laut Aushang Albert Haunschmidt AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Dezember; Termine laut Aushang Norbert Pozsonyi AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Dezember; Termine laut Aushang Albert Haunschmidt AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Jänner; Termine laut Aushang Norbert Pozsonyi AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Block Jänner; Termine laut Aushang Norbert Pozsonyi AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle : Mittwoch, 12:00 12:45, HS 2 Veronika Klenova AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle : Donnerstag, 12:00 12:45, HS 2

23 23 o.univ.-prof. Dr. Peter Apathy VL Römisches Sachenrecht und Grundzüge des Personen- und Erbrechts Termine: : Donnerstag 10:15 11:45 Uhr Anmeldung: KUSSS Inhalt: Zentrale Teile des römischen Sachenrechts, Grundzüge des römischen Personen- und Erbrechts sowie die dazugehörigen Teile des Prozessrechts. Ziel: Vermittlung der Kenntnis des Personen-, Erb- und Sachenrechts in systematischer Darstellung sowie in Hinblick auf das Verständnis des österreichischen Zivilrechts. Arbeitsaufwand: 2 4 Stunden Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012); Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Hausmaninger- Selb, Römisches Privatrecht; Mayer- Maly, Römisches Privatrecht. a.univ.-prof. Dr. Markus Wimmer, Mag.a DDr.in Veronika Klenova, Dr. Norbert Pozsonyi, MMag. Dr. theol. Albert Haunschmidt AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle (AG Repetitorium) Termine: siehe Übersicht Anmeldung: KUSSS Inhalt: Fälle und Exegesen aus Römischem Privatrecht Ziel: fallorientierte Wissensvermittlung, Prüfungsvorbereitung Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse des römischen Privatrechts Arbeitsaufwand: 1-2 Stunden Prüfungsmodus: Mitarbeit, vorbehaltlich Prüfung Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Wimmer, Digestenexegese, 2. Aufl. Dr. Norbert Pozsonyi AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Termine: Anmeldung: KUSSS Inhalt: Fälle und Exegesen aus Römischem Privatrecht Ziel: fallorientierte Wissensvermittlung Inhaltliche Voraussetzungen: Vorlesungsbesuch wird empfohlen Prüfungsmodus: schriftliche Klausur Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Wimmer, Digestenexegese, 2. Aufl. Mag.a DDr.in Veronika Klenova AG Falllösung aus Römischem Recht - Exegesen und Fälle Termine: Anmeldung: KUSSS Inhalt: Fälle und Exegesen aus Römischem Privatrecht Ziel: fallorientierte Wissensvermittlung Inhaltliche Voraussetzungen: Vorlesungsbesuch wird empfohlen Prüfungsmodus: schriftliche Klausur Literatur: Apathy/Klingenberg/Pennitz, Einführung in das Römische Recht, 5. Aufl. (2012), Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Aufl.; Wimmer, Digestenexegese, 2. Aufl.

24 24 Latein Andreas Hölzl VO Latein I ( ) 2 x wöchentlich Mag. Dr. Andreas Hölzl Latein I (VO) Termin: 2 x wöchentlich Inhalt: Elementargrammatik, Wortschatz, Übersetzung auf der Basis des Lehrplanes für Lehranstalten mit verkürztem Lateinunterricht Anmeldung: über KUSSS Ziel: Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung Latein an der JKU Formelle Voraussetzungen: keine Inhaltliche Voraussetzungen: Kenntnisse der deutschen Grammatik Literatur: empfohlenes Grammatikbuch: Kautzky, Durchstarten in Latein - Grammatiktraining für alle Lernjahre; empfohlenes Wörterbuch: Stowasser. Für die Präsenz-LVA: Liber Latinus B I. Ein kursbegleitendes Grammatikskriptum ist im ÖH-Shop erhältlich. Darüber hinaus wird für Multimediastierende ein Online- Lateinkurs unter angeboten. Der Zugangsschlüssel zum Onlinekurs wird in der ersten LVA und in der Präsenzphase bekannt gegeben. Tipp: Die LVA endet ca. Ende November; es wird sowohl vor als auch nach den Weihnachtsferien ein Prüfungstermin angeboten. Genauere Informationen zum Prüfungsablauf sowie zu den während der Prüfung erlaubten Unterlagen sind am ausführlichen Informationsblatt auf der Homepage des Instituts für Kanonistik ( zu finden.

25 25 Strafrecht 1 Petra Velten VU Strafrecht I ( ) Univ.-Prof.in Dr.in Petra Velten VU Strafrecht I ( ) : Dienstag 13:45 15:15, : Mittwoch 13:45 15:15 Anmeldung: KUSSS. Inhalt: Einführung in das Strafrecht; Strafrecht Allgemeiner Teil (ausgenommen Beteiligungslehre, Konkurrenzen); Subsumtionstechnik; mündliches Argumentieren Ziel: Die Veranstaltung vermittelt strafrechtliches Basiswissen und juristische Falllösungskompetenz. Mit der erfolgreichen Absolvierung der VU wird der Pflichtschein Strafrecht I erworben. Inhaltliche Voraussetzungen: Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt! Arbeitsaufwand: insgesamt 4 ECTS Prüfungsmodus: 3 Klausuren zu je 90 Minuten. Kriterien für den Pflichtschein sind zwei positive Arbeiten oder eine positive Arbeit mit mindestens 10 Punkten. Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen. Literatur: Kienapfel/Höpfel/Kert, Grundriss des Strafrechts Allgemeiner Teil, 14. Auflage, Wien 2012; Kienapfel/Höpfel/ Kert, Lernprogramm Strafrecht Allgemeiner Teil. Mit Fällen und Lösungen, 14. Auflage, Wien 2013 Tipp: Neben Erwerb des Pflichtscheins wertvolle Einführung in die Rechtswissenschaften

26 26 Multimedia Studienkonzept Öffentliches Recht I Der Fachbereich Öffentliches Recht (Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie Institut für Multimediales Öffentliches Recht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Öffentliches Recht I an. Dieses ermöglicht Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig. 1. Lehrveranstaltungen Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt im Wintersemester mit dem fünfstündigen Kurs Öffentliches Recht I, der aus dem Kursteil Theorie sowie dem Kursteil Methodik besteht. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei fünf automatisierten Computer-Testungen Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise den zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen Kursschein sowie (bis zu fünf) Bonuspunkte für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I zu erwerben; bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer-Testungen kann der Kursschein im Sommersemester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten Kursstoff nachgeholt werden. Der Kurs wird von der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I begleitet, in der ausgewählte Themen des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinandersetzung erfordert, anhand von Beispielen besprochen und näher erläutert werden. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings, dem ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft gewidmet ist, wird außerdem besonderer Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die über die Grenzen des Öffentlichen Rechts hinaus nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit juristischen Datenbanken wird zudem eine RIS-Schulung angeboten. Um den zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen AG- Schein zu erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, bei drei Klausuren jeweils 50 Punkte zu erwerben; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren. Das Sommersemester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr be-

27 27 deutsamen rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Öffentliches Recht I (1) wird zunächst in der ersten Semesterhälfte die im Wintersemester präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Zur Selbstkontrolle wird im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Möglichkeit angeboten, an zwei Probeklausuren teilzunehmen und diese anhand von zur Verfügung gestellten Punkteschemata zu korrigieren. In der zweiten Semesterhälfte schließt an diese Lehrveranstaltung nahtlos die Übung Öffentliches Recht I (2) an. Sie besteht aus drei dreistündigen Klausuren vor den Sommerferien und einer dreistündigen Klausur am Ende der Sommerferien, durch die Sie das Ergebnis einer der vorangehenden drei Klausuren substituieren können. Im Gegensatz zu den Probeklausuren im Rahmen der Übung Öffentliches Recht I (1) sind bei den Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2) nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff des fünfstündigen Kurses zu beantworten. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Öffentliches Recht I (1) werden Sie punktgenau auf die Anforderungen dieser Abschlussklausuren vorbereitet. 2. Lehrmaterialien Der Stoff des fünfstündigen Kurses wird durch das Studienbuch Einführung ins öffentliche Recht (verfasst von Prof.in Barbara Leitl-Staudinger) und das Skriptum Einführung in die Falllösung (von Prof. Andreas Hauer und Prof.in Leitl- Staudinger) abgedeckt. Diese Lehrmaterialien sowie die für das Studium wesentlichen Gesetzestexte finden Sie im Medienkoffer Öffentliches Recht I. 3. Fachprüfung: Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Öffentliches Recht I nicht mehr wie bisher in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die beiden Übungen) erfolgreich absolvieren und sodann die erworbenen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehr- und Studienservices einreichen müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (2) errechnet, aus der sich Ihre Fachnote ergibt [der Kurs Öffentliches Recht I sowie die Übung Öffentliches Recht I (1) werden bei positivem Abschluss nur mit dem Kalkül mit Erfolg teilgenommen beurteilt und spielen daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle]. 4. Ziel Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Öffentliches Recht I, noch viel mehr aber mit einem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-recht lichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt.

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