Keine Sorge Scherben bringen Glück PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

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Transkript:

Keine Sorge Scherben bringen Glück PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Das war keine Absicht. Sie wollten nur helfen! 2 Ungeschick, Unachtsamkeit oder einfach Pech Es ist jedem schon passiert: im Straßenverkehr, beim Sport, beim Einkaufen oder bei einer Gefälligkeit. Fast überall kann Ihnen ein Missgeschick unterlaufen, das anderen einen Schaden zufügt. Das ist vollkommen normal und gehört zum Leben wie die Luft zum Atmen. Gut zu wissen Zum Glück sind viele Haftpflicht-Schäden eher harmlos. Aber man sollte sich bewusst sein, dass der Schädiger für einen solchen Schaden mit seinem gesamten Vermögen haftet. Denn manchmal gerade, wenn Personen zu Schaden kommen sind die Ansprüche so hoch, dass Ihre finanzielle Existenz bedroht ist. Perfekt abgesichert: bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme Kein Grund zur Sorge Mit der RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) sind Sie bestens abgesichert: Sie übernimmt Schäden bis zu einer Höhe von 50 Mio. Euro. Außerdem wehrt sie unberechtigte Forderungen, die ein anderer an Sie stellt, ab. Und damit Sie sich gar keine Sorgen mehr machen müssen, gibt es die RheinLand Best Leistungsgarantie. Damit sind die Leistungen aller auf dem deutschen Markt angebotenen Privathaftpflicht- Versicherungen auf Wunsch automatisch mitversichert.

Wer in welchem Tarif versichert ist SINGLE für Einzelpersonen Versicherungsnehmer Im Haushalt beschäftigte Personen (auch Au-pair-Haushaltshilfen, Pfleger) FAMILIE für Familien (beliebig viele Personen) Versicherungsnehmer Im Haushalt beschäftigte Personen (auch Au-pair-Haushaltshilfen, Pfleger) Ehe- oder Lebenspartner AKTIV 60 für alle ab 60 (beliebig viele Personen) Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers und die seines Ehe- bzw. Lebenspartners bis zum 29. Lebensjahr bzw. bis zum ersten eigenen Einkommen (inkl. Nachversicherungsschutz bis zu 12 Monaten), auch behinderte volljährige Kinder, die bei Ihnen oder in einem Behindertenheim leben Eltern, Großeltern oder Enkel, die bei Ihnen oder in einem Alten- oder Pflegeheim leben RheinLand Premiumschutz mit vielen Extras: 3 Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden Vermögensschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 200.000 Euro Schäden durch nicht deliktsfähige Personen bis zur Versicherungssumme für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden Schäden durch private Internetnutzung und Datenaustausch bis 5 Mio. Euro Mietsachschäden in Ferienunterkünften Das erlaubte Halten wilder Tiere im Haushalt Rettungs- und Bergungskosten für versicherte Tiere bis 5.000 Euro Verlust privater Schlüssel und Codekarten (Ausnahme Tresorschlüssel) bis zur Versicherungssumme, Dienst-, Amts-, Vereinsoder berufliche Schlüssel bis 100.000 Euro Versicherungsschutz für Haus- und Grundbesitzer Besitzen Sie ein Haus oder ein Grundstück, sind Sie auch dort für die Sicherheit verantwortlich. Dies gilt auch für Bauherren egal, ob es sich um einen Neubau oder Umbauten am Eigen heim handelt. In der RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung sind bereits enthalten: Ein von Ihnen selbst bewohntes Ein-/Zweifamilienoder Mehrfamilienhaus bis zu vier Wohneinheiten Über- oder unterirdische Heizöltanks in einer mitversicherten Immobilie Vermietung einzelner Räume, Wohnungen (max. 3), Ferienzimmer (max. 6) und eines Einfamilien- bzw. Ferienhauses (inkl. Garagen/ Stellplätzen) Ein unbebautes Grundstück bis 10.000 m 2 Bauvorhaben bis 350.000 Euro Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen inkl. Einspeisungsrisiko

Perfekt abgestimmt Diese starken Extras sorgen für optimale Absicherung. Ob Tierhalter-, Bauherren- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Sie erhalten genau den Haftpflichtschutz, den Sie benötigen. Opferhilfe Viel zu oft kommt es zu Überfällen, bei denen Menschen in aller Öffentlichkeit beraubt, bedroht oder sogar lebensgefährlich verletzt werden. Knapp 200.000 Menschen werden im Jahr Opfer von Gewalttaten im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Werden Sie durch einen vor sätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig, unterstützt Sie die RheinLand Opferhilfe. 4 Sie orientiert sich am Opferentschädigungsgesetz und dem Leistungs katalog des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Ist die Entschädigungsleistung Ihres Versorgungsamtes bewilligt, erhalten Sie zusätzlich aus Ihrer RheinLand Opferhilfe eine einmalige Kapitalauszahlung bis zu 50.000 Euro. (Nur bei PHV Plus und Premium wählbar) Rechtsschutz bei Forderungsausfall Der Forderungsausfall, wenn ein Schädiger Ihnen keinen Schadenersatz leisten kann, ist in Ihrer RheinLand Privathaftpflicht (PHV) abgedeckt. Oft benötigen Sie jedoch rechtlichen Beistand, auch weil die Zahlungsunfähigkeit gerichtlich festgestellt werden muss. Ab einem Streitwert von 1.000 Euro übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung bei Forderungsausfall die erforderlichen Kosten (z.b. Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- oder Reisekosten) bis zu 250.000 Euro. (Nur bei PHV Plus und Premium wählbar) Best Leistungsgarantie Immer der beste Schutz: Hat eine andere Versicherung auf dem deutschen Markt innerhalb der gesetzlichen Haftpflicht eine Leistung, die Ihre RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung noch nicht hat, regulieren wir im Schadenfall, als hätten wir diese Leistung auch. (Nur bei PHV Premium wählbar)

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Als Eigentümer tragen Sie Verantwortung: Die Vermietung einzelner Räume, max. 3 Wohnungen, max. 6 Ferienzimmer und eines Einfamilien- bzw. Ferienhauses (inkl. Garagen/Stellplätzen) ist in Ihrer RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung ebenso versichert wie ein unbebautes Grundstück bis 10.000 m². Für die Vermietung größerer Immobilien oder den Besitz unbebauter Grundstücke über 10.000 m² sollten Sie sich mit der RheinLand Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. Gewässerschadenhaftpflicht Öltanks in der versicherten Immobilie sind in Ihrer RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert. Für das Betreiben von Heizöltanks in nicht mitversicherten Immobilien sollten Sie eine gesonderte RheinLand Gewässerschadenhaftpflicht- Versicherung abschließen. Bauherrenhaftpflicht Bauvorhaben unter 350.000 Euro sind mit Ihrer RheinLand Privathaftpflicht- Versicherung gedeckt. Bei Bauvorhaben ab 350.000 Euro benötigen Sie eine gesonderte Bauherrenhaftpflicht- Versicherung. 5 Tierhalterhaftpflicht Schäden, die kleinere Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittiche anrichten, sind in Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung enthalten. Für Hunde, Pferde oder Ponys ist hingegen eine gesonderte Tierhalter haftpflicht-versicherung notwendig. Selbst die ausgeglichensten Tiere reagieren manchmal unberechenbar und können dadurch sogar schwere Schäden verursachen. Als Halter von Hunden oder Reittieren sichern Sie sich mit der RheinLand Tierhalterhaftpflicht-Versicherung optimal ab.

Auszug aus der Pauschaldeklaration Vergleichen Sie die drei Leistungspakete der RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung. Dies ist ein Auszug der Pauschaldeklaration (BBR PHV 2016). Über das komplette Leistungspaket informiert Sie gerne Ihr RheinLand Experte. 6 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung (BBR PHV 2016) Standard Plus Premium 1. Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio., 5 Mio., 10 Mio. oder 20 Mio. Euro (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je Person) wählbar wählbar wählbar 50 Mio. Euro (bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je Person) nicht wählbar nicht wählbar wählbar Eigentum und Miete 11. Haftpflicht als Inhaber a) eines Einfamilienhauses, von Wohnungen, eines Wochenend-/Ferienhauses und/oder eines feststehenden Wohnwagens b) statt eines Einfamilienhauses auch eines mitbewohntes Zweifamilien- oder eines Generationenhauses nicht vereinbart ü ü c) statt eines Einfamilienhauses auch zweier Einfamilienhäuser oder eines Mehrfamilienhauses bis zu vier nicht vereinbart nicht vereinbart ü Wohneinheiten einschl. der zugehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten, Pools oder Teiche sowie als Inhaber eines Schrebergartens einschließlich Streu- und Reinigungspflicht 12. Haftpflicht als Inhaber unbebauter Grundstücke bis 10.000 m 2 nicht vereinbart ü ü 13. Haftpflicht als Inhaber von Immobilien nach Nr. 11 und 12 dieser Pauschaldeklaration im europäischen Ausland (ohne Vermietung) 14. Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht vereinbart ü ü bis 15 kwp ohne Einspeisungsrisiko bis 15 kwp mit Einspeisungsrisiko mit Einspeisungsrisiko 15. Bauherrenhaftpflicht bei privaten Bauarbeiten, einschl. des Gebrauchs von Kränen und Winden, a) bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro 350.000 Euro 350.000 Euro b) nur an den in Nr. 11 dieser Pauschaldeklaration genannten Immobilien bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro ohne Begrenzung ohne Begrenzung mit Bauhelferhaftpflicht (persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer) nicht vereinbart nicht vereinbart ü mit Schäden durch Senkungen und Erdrutschungen abseits des Baugrundstückes nicht vereinbart nicht vereinbart ü 16. Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden 500.000 Euro ü ü 17. Mietsachschäden an Mobiliar in Unterkünften (z. B. Hotels, Ferienwohnungen/-häusern) nicht vereinbart ü ü 18. Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, geleasten oder gefälligkeitshalber überlassenen fremden beweglichen Sachen, die nicht Einrichtungsgegenstände sind Vermietung 20. Vermietung von nachfolgenden Immobilien im Inland: a) einzeln vermieteten Räumen nicht vereinbart max. fünf Räume, nur zur privaten Nutzung 10.000 Euro (150 Euro SB) max. fünf Räume, auch zur gewerblichen Nutzung 15.000 Euro ohne mengenmäßige Begrenzung, auch zur gewerblichen Nutzung b) bis zu drei Wohnungen sowie allen dazugehörigen Stellplätzen und Garagen nicht vereinbart ü ü c) einem Einfamilien- und/oder Ferienhaus sowie allen dazugehörigen Stellplätzen und Garagen nicht vereinbart ü ü d) bis zu sechs Ferienzimmern, ohne Ausschank nach dem Gaststättengesetz nicht vereinbart ü ü Freizeit 21. Ehrenamtliche Tätigkeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements 22. Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, auch nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrädern (Pedelecs), inklusive Teilnahme an Radrennen 23. Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd und Teilnahme an Pferde- und Kraftfahrzeugrennen sowie Training hierzu) 24. Erlaubter Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition zu privaten Zwecken (nicht zur Jagd oder strafbaren Handlungen) Beruf und sonstige Tätigkeiten 25. Tätigkeit als Tagesmutter/-vater (auch entgeltlich) nicht vereinbart ü ü 26. Mitversicherung bestimmter nebenberuflicher Tätigkeiten ohne eigene Betriebsstätte bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 Euro nicht vereinbart ü ü 29. Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern/Dienstherren oder Arbeitskollegen (Sachschäden) auch bei Praktikum oder Ferienjob im Ausland (Work & Travel) nicht vereinbart 5.000 Euro (150 Euro SB) 30. Zusatzrisiko Berufshaftpflicht für Lehrer und Erzieher (auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst) nicht vereinbart ü ü 31. Zusatzrisiko Diensthaftpflicht für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst nicht vereinbart ü ü Besitz und Gebrauch von Fahrzeugen und Geräten 38. Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 42. Kinderfahrzeuge bis 10 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit nicht vereinbart nicht vereinbart ü 43. Be- und Entladeschäden nicht vereinbart 2.500 Euro (100 Euro SB) 44. Betankungsschäden an fremden Kraftfahrzeugen nicht vereinbart 1.000 Euro (100 Euro SB) 45. a) Übernahme der Vollkasko-SB bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen nicht vereinbart 1.000 Euro (100 Euro SB) 10.000 Euro 10.000 Euro 2.500 Euro 1.000 Euro b) Rabattausgleich (Kfz-Haftpflicht) bei Schäden an fremden Kraftfahrzeugen bei einer SFR-Rückstufung nicht vereinbart 3 Jahre 5 Jahre

46. Gemietete Kraftfahrzeuge in Europa (Mallorca-Deckung) nicht vereinbart ü ü 47. Flugmodelle, unbemannte Ballone und Flugdrachen a) ohne Motor oder Treibsätze bis zu einem Fluggewicht von 5 kg 5 kg 5 kg b) mit Motor bis zu einem Fluggewicht von nicht vereinbart nicht vereinbart 5 kg 48. Eigene und fremde Surfbretter, Ruder- und Paddelboote sowie fremde Segelboote (jeweils ohne Motor) 49. Gelegentlicher Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, sofern keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist 51. Eigene Segelboote bis 20 m 2 Segelfläche (mit und ohne Hilfsmotor) nicht vereinbart ü ü 52. Gebrauch von eigenen Motorbooten bis 15 PS nicht vereinbart nicht vereinbart ü Tiere 53. Halten und Hüten zahmer Haustiere (außer Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren) zu privaten Zwecken 54. Hüten fremder Hunde und fremder Pferde (nicht gewerbsmäßig) 56. Reiten fremder Pferde 58. Halten von Assistenz- oder Behindertenbegleithunden für den eigenen Bedarf nicht vereinbart ü ü 59. Erlaubtes Halten wilder Tiere im eigenen Haushalt nicht vereinbart ü ü 60. Rettungs- und Bergungskosten für Tiere nach Nr. 53, 58 und 59 dieser Pauschaldeklaration nicht vereinbart 2.500 Euro (100 Euro SB) 5.000 Euro Vorübergehender Auslandsaufenthalt 61. a) in EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein bis zu 5 Jahren unbegrenzt unbegrenzt b) in sonstigen Ländern bis zu 2 Jahren bis zu 5 Jahren bis zu 5 Jahren 63. Kaution bei Schäden im Ausland a) in EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein nicht vereinbart 100.000 Euro 150.000 Euro b) weltweit nicht vereinbart nicht vereinbart 150.000 Euro Gewässer- und Umweltschäden 64. Gewässerschäden außer Anlagenrisiko (Gewässerschaden-Restrisiko) 65. Privat genutzte Abwassergrube ausschließlich für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewässer bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 3.000.000 Euro 5.000.000 Euro ü 66. Anlagenrisiko für Kleingebinde mit einem Einzelfassungsvermögen bis 100 l/kg bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 67. Anlagenrisiko für Heizöltanks in einer mitversicherten Immobilie bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 68. Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch Ölaustritt (gilt nicht bei Schäden durch höhere Gewalt) bis zu einer Einheitsversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 69. Versicherungsschutz für Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch bis Sonstiges 70. Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) 3.000.000 Euro 5.000.000 Euro ü nicht vereinbart 5.000.000 Euro ü 3.000.000 Euro 5.000.000 Euro ü 3.000.000 Euro 5.000.000 Euro 5.000.000 Euro 50.000 Euro 1.000.000 Euro 5.000.000 Euro 71. Vermögensschäden 50.000 Euro ü ü 72. Verlust fremder Schlüssel auch Codekarten (nicht jedoch aus dem Verlust von Tresorschlüsseln), die sich aus folgenden Gründen im Gewahrsam der Versicherten befinden: a) ausschließlich zu privaten Zwecken 5.000 Euro ü ü b) zu gewerblichen, dienstlichen oder amtlichen Zwecken (auch Vereinsschlüssel) 5.000 Euro 50.000 Euro 100.000 Euro 74. Forderungsausfallversicherung nicht vereinbart ü ü 75. Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Hunde oder Pferde nicht vereinbart ü ü 76. Forderungsausfallversicherung bei Schäden durch Kfz nicht vereinbart ü ü 77. Schäden durch Gefälligkeitshandlungen nicht vereinbart 100.000 Euro 200.000 Euro 78. Schäden durch nicht deliktsfähige Personen a) Personenschäden nicht vereinbart ü ü b) Sach- und Vermögensschäden nicht vereinbart 100.000 Euro (150 Euro SB) 79. Neuwertentschädigung bei Schäden bis 2.500 Euro nicht vereinbart ü ü 80. Haftpflichtansprüche aus Benachteiligungen (AGG) nicht vereinbart ü ü 81. Schäden durch Asbest nicht vereinbart nicht vereinbart ü 82. Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen des Verbandes 83. Leistungsgarantie Mindeststandard Arbeitskreis Beratungsprozesse 84. Updategarantie nicht vereinbart ü ü 85. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers 86. Home-Service 87. Verzicht auf Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht vereinbart ü ü 100.000 Euro 7 ümitversichert

Extraleistung: Schutz bei Forderungsausfall Wird Ihnen oder Ihrem Eigentum ein Schaden zugefügt, steht Ihnen Schadenersatz zu. Mitunter ist der Schädiger aber nicht haftpflichtversichert und kann den Schaden auch eigenständig nicht begleichen. Damit Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, können Sie sich auch in dieser Situation auf die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung verlassen. Ist Ihre Schadenersatzforderung gerichtlich festgestellt und führt eine Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg, erhalten Sie den Schadenersatz von Ihrer RheinLand Privathaftpflicht. Dies gilt auch, wenn der Schaden vom Hund oder Pferd eines Anderen verursacht wurde. Alle in der Broschüre beschriebenen Leistungen beziehen sich auf das Paket Premium. Bei den Leistungspaketen Standard und Plus können sie abweichen. Ihr RheinLand Experte: RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, www.rheinland-versicherungen.de VF 0106 05/2016