an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Angewandte Psychologie

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Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Departement Gestützt auf 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008 und in Ergänzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie vom 1. Oktober 2008 wird der nachfolgende Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang am 07.11.2008 erstmals durch die Hochschulleitung beschlossen 07.06.2017 letztmals durch den Rektor, im Namen der HSL revidiert Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 1 von 7

1 Modulaufbau (Regelstudium Vollzeit) Der Masterstudiengang wird gemäss nachfolgend beschriebenem Aufbau durchgeführt. 1. Semester Modul - Numm er Grundlagen G10 Ringvorlesung I Forschungsmethoden F9 Testkonstruktion 2 F10 Quantitative Methoden III F11 Qualitative Methoden III 2 Diagnostik D7 Vertiefung Diagnostik 5 2 Intervention I4 Intervention IV 5 Vertiefung Arbeits- & VTA Organisations- & Managementwissenschaft 2 Organisationspsychologie 1 VTA4 Individuum, Wirtschaft, Gesellschaft Vertiefung Entwicklungs- & VTE Spezialgebiete der angewandten 2 Persönlichkeitspsychologie 1 Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie I VTE4 Schulpsychologie I 2 VTE5 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie I Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK Methoden in der Klinischen Psychologie I 2 VTK4 VTK5 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie I Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie II 2 2 Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 2 von 7

2. Semester Modul- Grundlagen G11 Ringvorlesung II Forschungsmethoden F12 Vertiefung Methoden 2 2 F1 Quantitative Methoden IV 2 2 F14 Projektbezogenes Arbeiten 8 Vertiefung Arbeits- & VTA5 Professionsrolle & Gesellschaft Organisationspsychologie 1 VTA6 Ringvorlesung Arbeits- & Organisationspsychologie VTA7 Führung & Kultur 6 2 Vertiefung Entwicklungs- & VTE6 Spezialgebiete der angewandten Persönlichkeitspsychologie 1 Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie II VTE7 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie II VTE8 Schulpsychologie II 2 VTE9 Spezialgebiete der angewandten Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie III Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK6 Spezielle Gebiete und Fragestellungen 2 der Klinischen Psychologie III VTK7 Spezielle Gebiete und Fragestellungen 2 der Klinischen Psychologie IV VTK8 Methoden in der Klinischen Psychologie II 2 VTK9 Störungsbilder III 2. Semester Modul- Erfahrung & Reflexion ER Erfahrung & Reflexion III Akademische Fertigkeiten AF4 Masterarbeit I 15 as Vertiefung Arbeits- & VTA8 Organisationsberatung 2 Organisationspsychologie 1 VTA9 Veränderungsprozesse VTA10 VTA11 Soziale Architekturen, Designs und Implementierungen I Soziale Architekturen, Designs und Implementierungen II Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite von 7

Modul- Vertiefung Entwicklungs- & VTE10 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie 1 Persönlichkeitspsychologie III VTE11 Beratungsfelder der Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie IV VTE12 Spezialgebiete der angewandten Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie IV Vertiefung Klinische Psychologie 1 VTK10 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie V VTK11 Spezielle Gebiete und Fragestellungen der Klinischen Psychologie VI VTK12 Störungsbilder IV VTK1 Störungsbilder V 2 4. Semester Modul- Erfahrung & Reflexion ER4 Erfahrung & Reflexion IV 12 as Akademische Fertigkeiten AF5 Masterarbeit II 15,aS AF6 Wissenschaftstheorien Erläuterungen und Ergänzungen zur Modultafel: Mit Ausnahme der n Vertiefung (vgl. 1 ) sind alle Module Pflichtmodule. 1 Wahlpflichtmodule 2 Modulnote wird einfach gewichtet Modulnote wird doppelt gewichtet «as» (ausserhalb Studiensemester) Leistungsnachweise können auch ausserhalb des Studiensemesters innerhalb des Semesters erbracht/verlangt werden. Die Abfolge der Module im Teilzeitstudium wird durch die Studienleitung bestimmt. Änderungen wie z.b. Verschiebung von Modulen in andere Semester bleiben vorbehalten. Stark frequentierte Module können jedes Semester angeboten werden. Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 4 von 7

2 Voraussetzungen für den Abschluss Das Masterstudium kann in drei Vertiefungen absolviert werden. Die Studierenden wählen eine Vertiefungsrichtung. Der Abschluss in einer Vertiefung kann erfolgen, wenn Module im Umfang von 21 ECTS- der gewählten Vertiefung erfolgreich abgeschlossen wurden. Zum Erreichen der erforderlichen ECTS- für den MSc-Abschluss müssen zusätzlich Wahlpflichtmodule in einer oder mehreren anderen Vertiefungen im Umfang von 15 ECTS- belegt werden. Es dürfen max. 126 ECTS- belegt werden. Die Bezeichnungen der Vertiefungen lauten: Arbeits- & Organisationspsychologie bzw. Work and Organisational Psychology. Entwicklungs- & Persönlichkeitspsychologie bzw. Developmental and Personality Psychology. Klinische Psychologie bzw. Clinical Psychology. Eignungsabklärung.1 Zielsetzung Zielsetzung der Eignungsabklärung ist, Personen mit überdurchschnittlichem Entwicklungspotential für die Masterstufe zu identifizieren. Dazu sind die nachfolgenden Zielkompetenzen zugrunde gelegt:.1.1 Übergreifende Fachkompetenz: Es liegt ein elaboriertes Verständnis von Angewandter Psychologie vor. Zur Frage von Theorie und Praxisbezug kann eigenständig und mit mehrdimensionalen Argumenten Stellung genommen werden. Fachliche und persönliche Qualifikationen können aufgezeigt werden. Mit dem Master-Profil kompatible Entwicklungsziele sind vorhanden. Die Motivation ist intrinsisch..1.2 Spezifische Fachkompetenz: Ein deklariertes Bewusstsein für die Notwendigkeit von interdisziplinären Ansätzen im psychosozialen Arbeitsfeld ist gegeben und kann argumentativ sowie mit Praxisbeispielen belegt werden. Die Vertiefung kann in entsprechenden Projektideen aufgezeigt und in ihrer Umsetzung konkretisiert werden..1. Methodenkompetenz: Ein elaborierter Sach- und Urteilsstand in Bezug auf Forschungsmethoden, Diagnostik und Intervention ist gegeben und kann insbesondere auf zukünftige Entwicklungstendenzen der Angewandten Psychologie hin dargelegt werden. Die erwartete Kompetenzerweiterung kann in Bezug auf die Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen eigenständig formuliert werden..1.4 Sozial- und Selbstkompetenz: Der Ausweis über fachliche Reflexionskompetenz anhand eines Beispiels aus der studienintegrierten Praxis aus dem Bachelorstudium wird erbracht unter dem Aspekt einer angestrebten, reflektiert begründeten zukünftigen Lösungskompetenz..2 Ablauf Die Eignungsabklärung umfasst folgende Prüfungsanteile: Motivationsschreiben Einzelinterview Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 5 von 7

.2.1 Motivationsschreiben (Dauer: 2 Stunden) Im Motivationsschreiben müssen Fragestellungen zu folgenden Themenkreisen beantwortet werden. Teil I: Allgemeine fachliche Ausführungen Teil II: Persönliche Motivation Die Auswertung erfolgt durch zwei Fachpersonen (4-Augen-Prinzip)..2.2 Einzelinterview (Dauer: 45 Minuten) Das Einzelinterview wird als strukturiertes Interview zu Aspekten der Entwicklungs-, Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz durchgeführt. Die Durchführung und Auswertung erfolgt durch zwei Fachpersonen. Die Auswertung basiert auf einem standardisierten Beurteilungsraster.. Aufnahme Die Zulassung mit Eignungsabklärung in den konsekutiven Masterstudiengang erfolgt bei einer berechneten Durchschnittsnote von mindestens 5.00. Die Note wird wie folgt ermittelt: Motivationsschreiben: Einzelinterview: 4 Leistungsnachweise Note einfach gewichtet Note doppelt gewichtet Umgang mit zu wiederholenden nicht bestandenen Leistungsnachweisen Da Module oder Kurse weiterentwickelt werden können, sind Art, Form und Umfang der Leistungsnachweise möglicherweise im nachfolgenden Semester nicht mehr die gleichen (massgeblich ist die Modul- und Kursbeschreibung). Es besteht daher kein Anspruch, dass die Leistungsnachweise bezüglich Art, Form und Umfang in gleicher Weise wie die nicht bestandenen erfolgen. Die Studienleitung entscheidet in diesem Fall über die Art und Weise der Wiederholung. Das Modul AF4 (. Semester) beinhaltet zugrundeliegende Vorarbeiten (Masterarbeit: Disposition), die in einer Sukzession mit dem Modul AF5 (Masterarbeit: Verfassen der Arbeit) steht. Bei Nichtbestehen von AF5 ist es möglich, dass auch das (bestandene) Modul AF4 wiederholt werden muss. 5 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen vom 7.6.2017 Dieser Anhang tritt auf den 1. August 2017 in Kraft. Er ersetzt den Anhang vom 12. Mai 2015. Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des Anhangs vom 7.6.2017 aufgenommen haben, unterstehen für das weitere Studium dem Anhang vom 7.6.2017. Sämtliche bereits bestandenen Module des Anhangs vom 12. Mai 2015 werden angerechnet. Bereits nach dem Anhang vom 12. Mai 2015 erworbene Bewertungen bleiben bestehen. Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 6 von 7

Erlassverantwortliche/-r Leiter/-in Zentrum Lehre Ablageort 1.04.01 Führungsgrundlagen Beschlussinstanz HSL Publikationsort Public Version Beschluss Beschlussinstanz Inkrafttreten Beschreibung Änderung 1.0.0 07.11.2008 HSL Originalversion 2.0.0 12.06.2009 HSL 01.08.2009 Anpassungen Abs. 1 Modultafel, Abs. 4 Vertiefungen.0.0 02.02.2011 HSL 08.02.2011 Anpassungen Abs. 1 Modultafel.1.0 10.04.2012 HSL 01.05.2012 Überarbeitung Abs. 1 Modultafel, Abs. Voraussetzung, Neu Abs. 5 Zulassung.2.0 19.0.201 HSL 01.08.201 Anpassungen in Abs. 1 Modultafel, Ergänzung Abs. 2 Englische Bezeichnung und Abs.. Selektionsprozedere 4.0.0 09.04.2014 HSL 15.04.2014 Anpassungen in Abs. 1 Modultafel, Abs. Zulassung, Zusätzlich Abs. 5 Leistungsnachweis 4.1.0 12.05.2015 HSL 01.08.2015 Anpassung Abs.1 Modultafel, Abs. 4 Assessment ersetzt durch Eignungsabklärung 4.2.0 07.06.2017 HSL 01.08.2017 Überarbeitung Abs.1 Modultafel, Anpassung Abs. 2 Umfang von 21 ECTS-, Anpassungen in Abs. Eignungsabklärung Version: 4.2.0 gültig ab: 01.08.2017 Seite 7 von 7