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Transkript:

Corporate Governance Bericht Der im Oktober 2002 veröffentlichte österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts, die EU- Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der ÖCGK unterstützt österreichische Gesellschaften mit einem Regelwerk für Unternehmensführung und -aufsicht. Ziel des Kodex ist die verantwortungsvolle Leitung und Aufsicht von Unternehmen und Konzernen, die darauf abzielt, nachhaltige und langfristige Werte zu schaffen. Der Kodex ist zur Schaffung erhöhter Transparenz für die Aktionäre des Unternehmens vorgesehen. Er erlangt Gültigkeit durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Die BENE AG bekennt sich zur Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Juli 2012. Dieser Kodex ist auf der Homepage des Arbeitskreises für Corporate Governance in Österreich unter www.corporate-governance.at verfügbar und öffentlich zugänglich. Regelkategorien des Österreichischen Corporate Governance-Kodex: Der Österreichische Corporate Governance-Kodex umfasst folgende drei Regelkategorien: L-Regeln (Legal Requirement): beruhen auf zwingenden Rechtsvorschriften. C-Regeln (Comply or Explain): sollen eingehalten werden, wobei Abweichungen davon begründet werden müssen. R-Regeln (Recommendation): haben Empfehlungscharakter, ihre Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen. Die BENE AG hält zusätzlich zu den verbindlichen L-Regeln (Legal Requirement) sämtliche C-Regeln (Comply or Explain) des ÖCGK mit den folgenden Ausnahmen ein: C-Regel 18 Eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern, ist auf Grund der Größe des Unternehmens, sowie aus wirtschaftlichen Gründen, nicht sinnvoll. Die Agenden der internen Revision werden im Auftrag des Vorstands projektspezifisch durch Mitarbeiter der BENE AG wahrgenommen. GB 2012_13 Seite 1

C-Regel 18a Aufgrund der Begründung in C-Regel 18 bleibt ein jährlicher Bericht aus. C-Regeln 28/29 Die Vorstandsverträge beinhalten keine Regelungen hinsichtlich Aktienoptionen oder vergleichbaren Vergütungsinstrumenten. C-Regeln 30/31 Die BENE AG ist der Meinung, dass ein über L-Regel 29 hinausgehender Einzelausweis von Vorstandsbezügen den Aktionären und sonstigen Stakeholdern keine kapitalmarktrelevante Zusatzinformation und damit auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn unter wirtschaftlichen Aspekten bringt. Zusammensetzung des Vorstands gemäß 243b Abs. 2 UGB: Name Geburtsjahr Erstmalige Bestellung Ende laufende Funktionsperiode Mag. Rudolf Payer Vorstand Operations & Finance 1960 15.12.2012* 31.12.2015 Michael Feldt, MBA Vorstand Sales & Marketing 1968 15.12.2012* 31.12.2015 *) bis 15.12.2012 bestand der Vorstand aus DI Frank Wiegmann und DI Dr. Wolfgang Neubert. GB 2012_13 Seite 2

Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß 243b Abs. 2 UGB: Name Geburtsjahr Erstmalige Bestellung Ing. Manfred Bene Vorsitzender des Aufsichtsrats Stv. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Andreas Bierwirth Mitglied im Aufsichtsrates Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Karl Sevelda bis 02.05.2013 Mitglied im Aufsichtsrat Reinhard Gleiß Vom Betriebsrat entsandt Augustin Hager bis 15.04.2013 Martin Hönickl Vom Betriebsrat entsandt 1941 01.02.2006 1949 09.06.2010 1971 02.05.2013 1963 09.06.2011 1950 08.09.2006 1962 06.06.2007 1969 09.06.2010 1953 22.10.2003 1962 22.10.2003 Der Aufsichtsrat der BENE AG tagt grundsätzlich vier Mal pro Geschäftsjahr und orientiert sich bei den Kriterien für die Unabhängigkeit an den im Corporate Governance-Kodex, Anhang 1, angeführten Leitlinien. Gemäß diesen Leitlinien sind mit Ausnahme von Ing. Manfred Bene alle Mitglieder des Aufsichtsrats der BENE AG als unabhängig einzustufen. GB 2012_13 Seite 3

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 In der 8. ordentlichen Hauptversammlung der BENE AG vom 5.6.2012 wurde die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 wie folgt beschlossen: Name Fix Variabel Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Karl Sevelda Mag. Norbert Zimmermann (bis 9.6.2011) EUR 10.000 EUR 6.000 EUR 10.000 EUR 10.000 EUR 4.000 Ing. Manfred Bene verzichtete als Vorsitzender des Aufsichtsrats auf seine Vergütung in Höhe von EUR 10.000. Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Auf der 9. ordentlichen Hauptversammlung der BENE AG am 24.10.2013 wird der Vorstand als Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 folgende Vergütung vorgeschlagen: Name Fix Variabel Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats GB 2012_13 Seite 4

Dr. Karl Sevelda Ausschüsse des Aufsichtsrats der BENE AG Der Aufsichtsrat richtet einen Prüfungsausschuss ein, dem mindestens ein Finanzexperte angehört. Vorsitzender des Prüfungsausschusses oder Finanzexperte darf nicht sein, wer in den letzten drei Jahren Vorstandsmitglied oder leitender Angestellter oder Abschlussprüfer der Gesellschaft war oder den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der BENE AG besteht aus als Vorsitzenden, als Stellvertreter, Ing. Manfred Bene und. Der Aufsichtsrat richtet einen Personalausschuss ein, der die Aufgaben eines Nominierungsausschusses sowie des Vergütungsausschusses übernimmt und regelmäßig die Vergütungspolitik in Vorstandsangelegenheiten überprüft. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten ist mit einem Mitglied besetzt, das umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Vergütungspolitik hat. Der Personalausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand. Er befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung, mit den Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder, sowie mit dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und unterbreitet der Hauptversammlung Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Der Personalausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Weitere Aufsichtsratsmandate bei in- und ausländischen Gesellschaften Name Weitere Aufsichtsratsmandate Ing. Manfred Bene Buy Out Central Europe II (bis 23.10.2013) KSV 1870 Holding AG Lisec Maschinenbau GmbH Lisec Holding GmbH Richter Pharma AG Umdasch AG Verbund AG Voglauer Möbelwerk Gschwandtner & Zwilling GmbH & Co KG GB 2012_13 Seite 5

Dr. Andreas Bierwirth Reinhard Gleiß Augustin Hager Martin Hönickl Lindner Hotels AG FK Austria Wien AG ASSET ONE Immobilienentwicklungs AG GB 2012_13 Seite 6