dena-checkliste Informationen für den Eigentümer Datenaufnahme in Wohngebäuden

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Transkript:

dena-checkliste Informationen für den Eigentümer Datenaufnahme in Wohngebäuden

Ablauf der Energieberatung und der Ausstellung eines Energieausweises Gebäudeeigentümer Anschrift des Gebäudes (Straße, Hausnummer/ PLZ, Ort) Gebäudekategorie (Einfamilien-, Mehrfamilien-, Doppel-, Reihenmittel-, Reihenendhaus etc.) Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudeteil Bauliche Besonderheiten (Anbauten, Wintergärten etc.) Wie läuft die Durchführung einer Energieberatung oder die Ausstellung eines Energieausweises ab? Für die Erstellung eines Energieberatungsberichts sowie eines Energieausweises müssen eine Reihe von Daten über das Wohngebäude erhoben werden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht für Energieausweise verschiedene Möglichkeiten für die Datenerhebung vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energiesparberatungen und schreibt dazu Anforderungen in der Richtlinie zur Vor-Ort- Beratung fest. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt grundsätzlich folgendes Vorgehen: Um den richtigen Energieausweis-Aussteller oder Energieberater zu finden, sollten Sie mehrere Angebote einholen und das Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen. Bei der Suche nach einem Aussteller hilft zum Beispiel die Energieeffizienz-Experten-Liste unter www.energie-effizienzexperten.de. In einem Beratungsgespräch mit dem Energieberater oder Energieausweis-Aussteller sollten Sie klären, welche Art der Energieberatung oder welcher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) sich am besten für Ihren Zweck eignet. Dabei ist es auch wichtig, die Detailtiefe und die Vorgehensweise bei der Erstellung des Beratungsberichts oder des Energieausweises festzulegen. Vor der Besichtigung des Gebäudes sollten Sie Ihrem Energieberater oder Energieausweis-Aussteller möglichst vollständige Informationsunterlagen zum Wohngebäude (Pläne, Schnitte, Fotos) zuschicken. Eine Checkliste der Unterlagen, die der Energieberatung oder der Ausstellung des Energieausweises zugrunde gelegt werden können, finden Sie auf Seite 3. Eine Vor-Ort-Begehung durch den Energieberater ist für die Durchführung einer qualitativ hochwertigen Energieberatung und für eine durch das BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung unabdingbar. Für die Erfassung der Gebäudedaten zum Energieausweis schreibt die Energieeinsparverordnung keine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor. Allerdings kann nur in einer Vor-Ort-Begehung der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst werden. Je ausführlicher und präziser die Datenerfassung, desto höher die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises und des Energieberatungsberichts. Der Experte besucht das Gebäude und begutachtet den tatsächlichen Zustand der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage. Er untersucht die Qualität der Bauteile und nimmt die fehlenden Gebäudemaße auf. Vor Ort überprüft der Experte auch, welche Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sinnvoll sind. Idealerweise sollte Ihnen der Energieberatungsbericht vom Experten persönlich übergeben werden. So können die Details erörtert und das mögliche weitere Vorgehen kann besprochen werden. dena-checkliste: Informationen für den Eigentümer 2

Hinweise zur Vertragsgestaltung Gebäudeeigentümer/Objekt Datum Was muss ich bei der Vertragsgestaltung beachten? Sie sollten mit Ihrem Energieberater oder Energieausweis-Aussteller einen schriftlichen Vertrag schließen, in dem die zu erbringenden Leistungen und natürlich die entstehenden Kosten klar definiert sind. Geregelt werden sollte zunächst die Art der Energieberatung oder des Energieausweises: Soll beispielsweise eine geförderte Energieberatung durchgeführt werden? Handelt es sich beim zu erstellenden Energieausweis um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis? Die Daten, die der Berechnung des Energieausweises und der Energieberatung zugrunde gelegt werden, können entweder detailliert aufgenommen (aus Plänen und Aufmaß vor Ort) oder wenn keine genaueren Angaben vorliegen über Pauschalwerte vereinfacht angenommen werden. Je detaillierter die Datenaufnahme durch den Experten ist, desto genauer wird das Gebäude im Istzustand im Energieberatungsbericht oder Energieausweis abgebildet. Der Aufwand und die Kosten des Energieausweises hängen jedoch besonders vom Detaillierungsgrad der Datenaufnahme und der Qualität der vorhandenen Pläne und Bauunterlagen ab. Zusätzlich dazu hängen die Kosten einer Energieberatung vom Umfang und von der Detailtiefe der zu erstellenden Sanierungsvarianten ab sowie davon, ob eine geförderte Energieberatung und damit die Einhaltung besonderer Berichtsanforderungen oder ein Energie gutachten ohne Förderung vereinbart wird. Falls Sie planen, Ihr Gebäude zu sanieren, sollte der Experte eine Energieberatung mit einer möglichst genauen und detaillierten Datenaufnahme vornehmen. Vertraglich sollte schon im Vorhinein der Detaillierungsgrad der Datenaufnahme festgehalten werden. Vereinbaren Sie auch schon im Vertrag, in welcher Form Ihnen der Energieberatungsbericht oder der Energieausweis übergeben werden soll. Wollen Sie die Unterlagen in digitaler Form als Datei erhalten oder einen Ausdruck in Papierform bekommen? Beim Ausdruck sollten Sie einen Farbdruck in gewünschter Stückzahl vereinbaren. Auch sollten Sie bei der Vertragsgestaltung schon festlegen, welche weiteren Unterlagen Ihnen übergeben werden sollen (z. B. eine Zusammenstellung der Daten, die dem Energieausweis oder der Energieberatung zugrunde gelegt worden sind). dena-tipp Die dena stellt wesentliche Inhalte für eine Vertragsgestaltung zwischen Gebäudeeigen tümer und Experte zur Verfügung. Eine Checkliste dafür ist kostenlos verfügbar unter www.dena-expertenservice.de. dena-checkliste: Informationen für den Eigentümer 3

Unterlagen für den Experten Gebäudeeigentümer/Objekt Datum Welche Unterlagen benötigt mein Experte für die Datenaufnahme? Ihr Energieberater oder Energieausweis-Aussteller kann die Datenaufnahme aufgrund von Planunterlagen und Baubeschreibungen vornehmen das spart viel Zeit. Voraussetzung ist, dass aktuelle Unterlagen vorliegen, die das Gebäude in seinem tatsächlichen Zustand abbilden. Der Experte sollte die Unterlagen in jedem Fall vor Ort auf Richtigkeit prüfen, denn häufig stimmen Bauantragsunterlagen selbst dann nicht mit dem Gebäude überein, wenn im Laufe der Zeit keine Änderungen vorgenommen worden sind. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen (sofern vorhanden) finden Sie unten. Allgemeine Angaben zum Gebäude Planunterlagen Baujahr des Gebäudes Jahr eventueller Sanierungen Baujahr der Anlagentechnik Anzahl der Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten Bauunterlagen Angaben zur Wohnfläche aus Mietvertrag, Kaufvertrag Angaben zum umbauten Raum (Bruttovolumen) aus Bauantrag 1) Pläne aus Bauantragstellung oder Baufertigstellungspläne im Maßstab M 1:100 oder größer. Der Maßstab ist häufig auf den Plänen angegeben. M 1:100 bedeutet: 1 cm der Zeichnung entspricht 100 cm in der Realität (also 1 m). Grundriss von allen Geschossen Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss Ansichten von allen Seiten in der Regel von den vier Himmelsrichtungen Schnitte in der Regel mindestens ein Querschnitt und ein Längsschnitt Letztes Schornsteinfegerprotokoll Datenblätter für Anlagenkomponenten (Heizungsanlage, ggf. Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage) 2) Details oder Konstruktionszeichnungen im Maßstab M 1:50 oder größer von Außenwandaufbauten auch Kellerwände, wenn der Keller beheizt ist Vorhandene Wärmeschutznachweise Angaben zu durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (auch Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik) Dachkonstruktion (bei ausgebautem Dach) auch die Konstruktion von Dachgauben Aufbau der obersten Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dach) Bedarfsausweis Kellergeschossdecke (bei unbeheiztem Keller) Verbrauchsausweis Bodenplatte zum Erdreich (bei beheiztem Keller) Energiegutachten Energieberatung nach BAFA-Vor-Ort-Richtlinie Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizung und Strom, z. B. aus Heizkostenabrechnung) Fenster insbesondere die Einbausituation der Fenster (Anschluss an die Wand) 3) Lageplan Im Maßstab M 1:1000 oder größer dena-checkliste: Informationen für den Eigentümer 4

Impressum Herausgeber: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Chausseestraße 128 a 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 66 777-0 Fax: +49 (0)30 66 777-699 E-Mail: info@dena.de www.dena.de Konzeption & Gestaltung: Heimrich & Hannot GmbH Bildnachweis: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Druck: Druckerei Arnold Group Stand: 12/2017 Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die dena übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die dena nicht, sofern ihr nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Nutzung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der dena. www.dena.de Art.-Nr.: 2286