Luegsch Infomappe zum Jugendschutz

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,3 70,4-88, ,7 68,4-85, ,3 68,2-86,4. Geschlecht. Männer 86,9 81,2-92,7 Frauen 68,3 60,2-76,5.

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Transkript:

Luegsch Infomappe zum Jugendschutz

Einleitung Sie als Veranstaltende wollen gelingende Anlässe anbieten, welche noch lange in positiver Erinnerung bleiben. Das wollen wir von Akzent Prävention und Suchttherapie auch! Als Veranstalter sorgen Sie für eine gute Stimmung während Ihres Events! Sie sind dabei aber auch verantwortlich für die Einhaltung des Jugendschutzes Alkohol. Mit unserem Projekt Luegsch ist der Jugendschutz einfach und unkompliziert umsetzbar. Alle Hintergrundinformationen zum Jugendschutz bei Veranstaltungen erhalten Sie in dieser Infomappe mit Checklisten und Vorlagen sowie die Zusatzbewilligung Ihrer Gemeinde. Und nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg für Ihren Anlass!

Inhaltsverzeichnis 1 Projekt Luegsch in Kürze... 6 1.1 Projektbeschrieb... 6 1.2 Veranstaltende... 6 1.3 Gastro und Verkauf... 6 2 Tipps zum Jugendschutz... 7 2.1 Vor dem Anlass... 7 2.2 Alterseinteilung mit Kontrollbändern... 7 2.3 Schilder Ausschankbestimmungen... 7 2.4 Helferinnen und Helfer... 7 2.5 Getränkeangebot... 8 2.6 Saftbar anbieten... 8 2.7 Sicherer Heimweg... 8 2.8 Umgang mit Betrunkenen... 8 2.9 Facts zu Alkohol... 8 3 Tipps zu alkoholfreien Alternativen... 9 3.1 Einige Vorteile... 9 3.2 Produkte... 9 4 Shots... 10 4.1 Shots ein Trend... 10 4.2 Schnelle Wirkung?... 10 4.3 Eine Runde spendieren?... 10 4.4 Verantwortung... 10 4.5 Angebot und Preis... 10 4.6 Alkoholfreie Shots... 10 5 Gesetzliche Bestimmungen... 11 5.1 Abgabeverbote... 11 5.2 Preisgestaltung... 11 5.3 Kennzeichnung und Platzierung beim Verkauf... 11 5.4 Einschränkung der Werbung... 11 6 Rauchfreizone und Raucherzone... 12 6.1 Gesetz und Vorgaben... 12 6.2 Umsetzungsvorschläge... 12

6.3 Prävention... 12 7 Anhang... 13 7.1 Bewilligungen... 13 7.2 Informationen und Hinweisschilder... 13

Bei Fragen und Ideen sind wir gerne für Sie da! Wenden Sie sich direkt an: Gemeindeverwaltung Menznau Wolhuserstrasse 3 6122 Menznau Tel. 041 493 11 47 E-Mail: gemeindeverwaltung@menznau.lu.ch

1 Projekt Luegsch in Kürze 1.1 Projektbeschrieb Jugendschutz greift, wenn Erziehungsverantwortliche, Behörden, Vereine, Jugendarbeit, Verkaufsstellen und Veranstaltende am gleichen Strick ziehen. Luegsch unterstützt Gemeinden mit Hilfsmitteln, Beratung, und Veranstaltungen bei diesem Prozess. Die Leitung des Projekts übernimmt eine lokale Fachperson. Akzent berät diese Fachperson. 1.2 Veranstaltende Die Gemeinde fordert die Umsetzung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen mit einer obligatorischen Zusatzbewilligung ergänzend zur kantonalen Bewilligung. Die Zusatzbewilligung finden Sie im Anhang dieser Mappe. Die Gemeinde bietet Unterstützung, beispielsweise mit farbigen Eintrittsbändern zur Kennzeichnung der Alterslimiten, Checklisten, Unterlagen und Beratung. An der Informationsveranstaltung für Veranstaltende wird die konkrete Umsetzung des Jugendschutzes vermittelt. 1.3 Gastro und Verkauf Das Projekt "Luegsch" unterstützt Gastro Luzern, Regionalvereine, Einzelhandel und Gastrobetriebe. Akzent übernimmt die Projektleitung für einen "Runden Tisch" und organisiert regelmässig eine Sitzung mit den verantwortlichen Personen von Gastro Luzern, Regionalvereinen, Grossverteilern aus Verkauf (z.b. Coop, Denner und Tankstellenshops aus dem Kanton Luzern) und der Gewerbepolizei. Junge Erwachsene, die sich zu diesem Thema engagieren, wie z.b. das Jugendparlament, sind in diesem Netzwerk vertreten. Diskutiert werden Themen wie Testkäufe, Weitergabe von alkoholischen Getränken, Hilfsmittel für das Personal usw. Auch sogenannte Modeerscheinungen die plötzlich zum Problem werden, können besprochen werden. Eine Empfehlung an die Betriebe kann erarbeitet werden. Akzent unterstützt mit verschiedenen Materialien, Beratungen und Kursen.

2 Tipps zum Jugendschutz 2.1 Vor dem Anlass Sie kennen Ihre Gäste am besten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Planung der Jugendschutzmassnahmen individuelle Lösungen für Ihren Anlass suchen. Mindestens 3 Wochen vor dem Anlass: Einreichen der kantonalen Bewilligung an die Gastgewerbe- und Gewerbepolizei und die Zusatzbewilligung Jugendschutz an die Gemeinde Die erteilte Bewilligung erhalten Sie zusammengefasst von der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei 2 Wochen vor dem Anlass: Bestellung/Abholen der Materialien bei der lokalen Fachperson Planung der Instruktion des Personals, festlegen Getränkepreise Nach dem Anlass retournieren Sie die restlichen Kontrollbänder. Trotz guter Planung fühlen sich nicht immer alle Gäste vom Unterhaltungsprogramm angesprochen. Vermeiden Sie das Rauschtrinken aus Langeweile. Lassen Sie sich beraten von Ihrer Fachperson in der Gemeinde oder durch Akzent Prävention und Suchttherapie Luzern. 2.2 Alterseinteilung mit Kontrollbändern Kommunizieren Sie Alterslimiten bereits im Vorfeld (z.b. auf Werbeplakaten und Flyers). Für die Alterskontrolle werden nur amtliche Ausweise akzeptiert. Die Besucherinnen und Besucher erhalten ihrem Alter entsprechende, farbige Armbänder. Sofort angeklebt dienen Sie zur Identifikation des Alters sowie als Eintrittsticket. Wir empfehlen für die Farben der Altersstufen das Ampelprinzip. Rot: unter 16 Jahren, kein Alkohol Orange: 16 bis 18 Jahre, nur Bier, Wein, Most Grün: über 18 Jahre, keine Einschränkung Kontrollarmbänder können Sie unter www.akzent-luzern.ch/praevention bestellen und bei der lokalen Stelle beziehen. 600 Exemplare sind kostenlos, weitere gibt es zum Selbstkostenpreis. Bei grösseren Events lohnt es sich, die Armbänder direkt beim Hersteller zu bestellen. Beispielsweise bei www.comaband.ch oder www.lamit.ch. 2.3 Schilder Ausschankbestimmungen Befestigen Sie am Eingang sowie an den Ausschankstellen gut sichtbar die Hinweisschilder über die Ausschankbestimmungen. 2.4 Helferinnen und Helfer Das Personal am Eingang muss für seine Funktion gut instruiert werden. Geben Sie Anweisungen zur Notwendigkeit des Jugendschutzes mit Ausweiskontrolle und zum Umgang mit aggressivem Verhalten Trinkt ein Gast eindeutig zu viel, erhält dieser keinen Alkohol mehr. Während der Arbeit sollte kein Alkohol konsumiert werden. Stellen Sie dem Personal hingegen alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Ein "Spickzettel" mit den wichtigsten Angaben für das Personal, inklusive Bändelfarbe und Alterszuordnung gibt Sicherheit und nützt bei Schichtwechseln.

2.5 Getränkeangebot Neben den alkoholischen Getränken müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke günstiger angeboten werden als das günstigste, alkoholhaltige Getränk in gleicher Menge. Es lohnt sich, ein attraktives alkoholfreies Getränkeangebot zu kreieren, da viele Gäste gerne Neues ausprobieren. 2.6 Saftbar anbieten Falls Sie Ihren Anlass mit einem Mixgetränke-Angebot ergänzen möchten, vermieten Akzent und andere Anbieter Saftbars. 2.7 Sicherer Heimweg Schlagen Sie im Eingangsbereich die bestehenden Angebote (Nachtbus, Taxi, Fahrgemeinschaft) an. So können sich die Gäste bereits beim Ankommen für die Heimfahrt organisieren. Möglich ist auch das Angebot eines Shuttle/Heimfahrservices. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit lokalen Transportunternehmen auf. Diese offerieren Ihnen gerne ein Angebot (PostAuto, Rottal Auto AG, Auto AG Rothenburg, VBL). 2.8 Umgang mit Betrunkenen Sollten Sie an Ihrer Veranstaltung mit einer betrunkenen Person konfrontiert sein, schauen Sie nicht weg! Veranlassen Sie, dass diese Person keinen Alkohol mehr erhält. Versuchen Sie anschliessend den Gast mit ruhiger Stimme aufzufordern sich hinzusetzen. Rufen Sie ein Taxi das die Person nach Hause fährt. Falls die betrunkene Person unansprechbar ist, zögern Sie nicht und benachrichtigen Sie die Sanität (Tel. 144). Decken Sie die betrunkene Person zu, um einer Unterkühlung vorzubeugen. 2.9 Facts zu Alkohol Alkoholsucht ist nicht primär ein Problem von Jugendlichen die meisten alkoholkranken Menschen sind erwachsen. Lediglich 1% der Jugendlichen ist alkoholabhängig. Eine Mehrheit der Jugendlichen hat den Konsum im Griff und trinkt aus sozialen Begründungen. Um eine Party besser geniessen zu können oder weil es lustiger wird, wenn sie mit anderen zusammen sind. Ein problematischer Alkoholkonsum bei Jugendlichen zeigt sich vor allem am Wochenende im episodisch risikoreichen Trinken, auch "Bingetrinken" genannt. Alle Zahlen und Facts zu Alkohol und Jugend finden Sie im Internet unter www.suchtschweiz.ch.

3 Tipps zu alkoholfreien Alternativen 3.1 Einige Vorteile Alkoholfreie Alternativen: schmecken gut, sind originell und neu erfreuen jene, die auf der Heimfahrt ein Auto lenken müssen machen weniger Probleme beim Beenden der Veranstaltung 3.2 Produkte Alkoholfreie Getränke gibt es unzählige. Witzige, noble und einfache Varianten können Sie bei allen Getränkehändlern beziehen. Vereinbaren Sie, dass nicht verkaufte Getränke zurückgenommen werden. Damit bieten Sie neue Produkte ohne Risiko anbieten. Vereinbaren Sie spezielle Angebote mit Ihrem Getränkelieferanten. Meier Getränke, Anton und Adelheid Zemp-Meier, Burgacher. 6122 Menznau, Tel. 041 493 11 64, info@meiermenznau.ch Eine Saftbar mit alkoholfreien Drinks macht doppelt Sinn: Autofahrer wie auch junge Gäste haben eine Auswahl für einen hübsch aussehenden Drink und müssen sich nicht nur mit Mineralwasser und Cola begnügen. Rezepte erhalten Sie bei den Luegsch Downloads.

4 Shots 4.1 Shots ein Trend Hochprozentiges im kleinen Glas für den schnellen Genuss: Dieses Angebot nennt sich "Shot". Die Shots werden meist auf "ex" gekippt, also auf einmal ausgetrunken. 4.2 Schnelle Wirkung? Shots sind üblicherweise süss und hochprozentig. Bis der Alkohol im Blut seine Wirkung entfaltet, dauert es einige Zeit. Es gilt also, nicht gleich mit einem weiteren alkoholischen Getränk nachzudoppeln. Der Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit, deshalb braucht es genügend alkoholfreie Getränke als Ausgleich. 4.3 Eine Runde spendieren? Oft werden Shots für sich und Freunde bestellt und gemeinsam getrunken. Will jemand aus der Runde einen Shot ablehnen entsteht Gruppendruck. Weisen Sie deshalb auf alkoholfreie Shots hin und servieren Sie auch Wasser. 4.4 Verantwortung Sie als Veranstalterin oder Veranstalter tragen die Verantwortung für Ihre Gäste. Ermöglichen Sie einen tollen, unvergesslichen Anlass ohne Spätfolgen. Es lohnt sich, die Gäste mit einfachen Mitteln zu einem vernünftigen Umgang mit Alkohol anzuhalten. 4.5 Angebot und Preis Setzen Sie die Preise für Shots grundsätzlich hoch an, damit sich Festbesucher nicht betrinken, keine Hilfe benötigen und den Anlass somit nicht stören. Alkoholfreie Getränke zu einem günstigen Preis helfen mit, dass die Gäste diese auch trinken, länger am Fest verweilen und eine gute Stimmung herrscht. 4.6 Alkoholfreie Shots Vanilla Heaven Zutaten: 2 cl Vanillesirup, 2 cl halbgeschlagener Rahm. Sirup ins Shotglas geben, Rahm auflegen. Shot "Ex-" trinken. Geschmack: cremig-süss. Almond Hot Shot Zutaten: 2 cl Amarettosirup, 2 cl heisser Kaffee, 2 cl Halbgeschlagener Rahm. Sirup ins Shotglas geben, heisser Kaffee sorgfältig auf den Sirup giessen, Rahm auflegen. Shot "Ex-" trinken. Geschmack: cremig-süss. Banana Hot Shot Zutaten: 2 cl halbgeschlagener Rahm, 2 cl heisser Kaffee, 2 cl Bananensirup. Sirup ins Shotglas geben, heisser Kaffee sorgfältig auf den Sirup giessen, Rahm auflegen. Shot "Ex-" trinken. Geschmack: süss-exotisch-cremig.

5 Gesetzliche Bestimmungen 5.1 Abgabeverbote Kein Verkauf von Spirituosen und Alcopops an Jugendliche unter 18 Jahren. Alkoholgesetz Art. 41 Abs. 1 lit. i Gastgewerbegesetz Kanton Luzern 17 Abs. 2 Keine fermentierten Alkoholgetränke wie Wein und Bier an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausschenken. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Art. 11 Abs. 1 und 2 Gastgewerbegesetz Kanton Luzern 17 Abs. 1 Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke in einer Menge verabreicht, welche die Gesundheit gefährden kann, macht sich strafbar. Strafgesetzbuch Art. 136 Offensichtlich Betrunkene und Personen, die als alkoholkrank bekannt sind, dürfen nicht mit alkoholischen Getränken bewirtet werden. Gastgewerbegesetz Kanton Luzern 18 Abs. 1 5.2 Preisgestaltung Mindestens drei alkoholfreie Getränke müssen günstiger sein als die alkoholischen Getränke. Gastgewerbegesetz Kanton Luzern 19 ("Sirupartikel") 5.3 Kennzeichnung und Platzierung beim Verkauf Alkoholische Süssgetränke wie Alcopops, die leicht mit alkoholfreien Getränken verwechselt werden können, müssen als alkoholhaltiges Getränk gekennzeichnet werden. Zudem ist der Alkoholgehalt anzugeben. Verordnung über alkoholische Getränke, 1. Kapitel Art. 3 Alkoholische Getränke müssen so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken deutlich unterscheidbar sind. An Verkaufsstellen von Alkohol müssen Hinweisschilder angebracht werden, die klar darauf aufmerksam machen, dass die Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten ist. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Art. 11 Abs. 2 5.4 Einschränkung der Werbung Jede Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist untersagt. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Art. 11 Abs. 3 An Veranstaltungen, an denen vor allem Kinder und Jugendliche teilnehmen, darf keine Werbung für gebrannte Wasser (Spirituosen und Alcopops) gemacht werden. Alkoholgesetz Art. 42b Abs. 3 lit. e

6 Rauchfreizone und Raucherzone Seit dem 1. Mai 2010 muss klar signalisiert werden, wo geraucht werden darf und wo nicht. 6.1 Gesetz und Vorgaben Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen ist seither verboten. Es darf nur noch in Fumoirs, Raucherlokalen und im Freien geraucht werden. Infos finden Sie unter www.ggp.lu.ch Für Privatanlässe gilt das Rauchverbot ebenfalls, wenn die geschlossenen Räume mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen oder wenn die Räume sonst öffentlich zugänglich sind (z.b. Turnhalle, Saal). Der Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige ist verboten. 48 Gesundheitsgesetz 6.2 Umsetzungsvorschläge Umzäunte Rauchzone: Vor dem Veranstaltungslokal wird nach Möglichkeit eine umzäunte Rauchzone eingerichtet. Damit müssen Raucherinnen und Raucher nicht jedes Mal die Eingangskontrolle passieren. Es ist darauf zu achten, dass andere Gäste nicht mit Rauch belästigt werden und die Zäune die Fluchtwege nicht versperren. Zuwiderhandlungen: Verantwortliche machen ihre Gäste bei Zuwiderhandlungen auf das Verbot aufmerksam. Wenn das Verbot nicht befolgt wird, weisen sie die Gäste hinaus. Falls dies keine Veränderung bringt, wird wie bei anderen Störungen reagiert und allenfalls die Polizei hinzugerufen. Nachtruhe: Der Wirt oder die Wirtin muss für Ruhe im und um das Lokal schauen. Eine regelmässige Präsenz empfiehlt sich. Um Verunreinigungen und Nachtruhestörungen zu vermeiden, sollen keine Getränke aus dem Festareal mitgenommen werden dürfen. 6.3 Prävention Ein Grossteil Ihrer Gäste raucht nicht. Ungefähr 63% der Bevölkerung im Alter von 15 bis 74 Jahren sind Nichtraucher. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauch werden Nichtrauchende geschützt und der Tabakkonsum von Rauchenden reduziert. Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. Das Risiko eines Hirnschlages oder von Lungenkrebs ist bei Passivrauchenden doppelt so hoch wie bei Personen, die keinem Rauch ausgesetzt sind.

7 Anhang 7.1 Bewilligungen Zusatzbewilligung Einzelanlass Gemeinde Checkliste Jugendschutz Merkblatt Einzelanlässe Zusatzbewilligung Einzelanlass Luzerner Polizei: https://polizei.lu.ch/kontakt_service/downloads/downloads_ggp/downloads_gastgewerbe 7.2 Informationen und Hinweisschilder Tipps für die Heimfahrt Plakat K.O.-Tropfen Hinweisschild Jugendschutz 16/18 Rauchfreie Zone Blumen

Zusatzbewilligung für Einzelanlass in Menznau Diese Bewilligung ersetzt nicht das offizielle Gesuch, das bei der Gast- und Gewerbepolizei eingereicht werden muss. In Menznau muss diese Zusatzbewilligung mind. 3 Wochen vor Durchführung eines öffentlichen Einzelanlasses bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese Bewilligung ersetzt nicht das offizielle Gesuch, das bei der Gast- und Gewerbepolizei eingereicht werden muss. Den Entscheid über die Bewilligungen erhalten Sie von der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Akzent Prävention oder bei der Gemeinde Menznau: Akzent Prävention und Suchttherapie Frau Barbara Imfeld Seidenhofstrasse 10 6003 Luzern Tel. 041 420 11 15 E-Mail: luegsch@akzent-luzern.ch Internet: www.akzent-luzern.ch, Rubrik Prävention > Freizeit > Vereine> Luegsch Gemeindeverwaltung Menznau Wolhuserstrasse 3 6122 Menznau Tel. 041 493 11 47 E-Mail: gemeindeverwaltung@menznau.lu.ch Die Checkliste muss mit dem Gesuch mindestens drei Wochen vor der Durchführung eines öffentlichen Einzelanlasses an die Gemeinde eingereicht werden.

Checkliste Jugendschutz Die kursiv gedruckten Passagen sind zwingende Auflagen des Gesetzes, sie können von der Polizei überprüft werden. Grundsätzliches Eingangsbereich Ausweispflicht und Alterslimiten auf Plakaten, Flyern und Webauftritt vermerken. Alle Mithelferinnen und Mithelfer werden über den Jugendschutz informiert und halten diesen ein. Jugendliche werden mit Angeboten zum Mitmachen aktiviert (z. B. Töggelikasten). Alterseinteilung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die zugleich auch Eintrittsbänder sind. Die Eintrittsbänder können bis 600 Stück gratis unter www.luegsch.net bestellt werden. Das Personal am Eingang ist instruiert über: Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes Die Ausweiskontrolle (nur amtliche Ausweise akzeptieren) Das Verhalten gegenüber aggressiven Festbesuchern Ausschank-Bereich Die Schilder bezüglich Alkoholausschankbestimmungen beim Eingang sind sichtbar angebracht. Das Servicepersonal (mind. 18-jährig) ist über die gesetzlichen Jugendschutz-bestimmungen informiert und verlangt konsequent den Ausweis, falls keine farbigen Eintrittsbändel das Alter kennzeichnen. Die Schilder bezüglich Alkoholausschanks sind an den Ausschankstellen gut sichtbar angebracht. Die Schilder können unter www.akzent-luzern.ch bestellt werden. Es sind mind. drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten, als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge. Mineralwasser wird sehr günstig abgeben. Min. 1 alkoholfreier Drink und/oder Shot (sofern diese im Angebot sind)

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für einen Einzelanlass

Tipps für die Heimfahrt Ergänzen Sie die untenstehenden Angaben für Ihren Anlass. Ihre Gäste sind froh, wenn sie bereits zu Beginn ihren Heimweg organisiert haben. Die Ideen werden den Gästen gefallen! Der Klassiker Einer fährt, die anderen zahlen! Wobei sich der Fahrer selbstverständlich nur an der alkoholfreien Bar bzw. mit alkoholfreien Getränken bedient. Der Rocker Er fährt mit dem öffentlichen Verkehr heim. Fahrplan siehe nebenan! Der Popstar Ihn bringt ein Taxi nach Hause. Telefonnummern: Der Looser Zuviel getrunken und es trotzdem versuchen? Läuft meistens schief. Für dich oder andere. Also vergiss es. Hol lieber deine Mutter aus dem Bett und lass dich abholen. Oder greif auf deine Freunde zurück!