Antrag auf Erteilung ( 4a FPersG) einer Fahrerkarte gemäß VO (EG) 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften



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Transkript:

Auftrags-Nummer Kontrollgerätekarten-Nummer Antrag auf Erteilung ( 4a FPersG) einer Fahrerkarte gemäß VO (EG) 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften Erstantrag Erneuerungskarte Ersatzkarte Antragsteller/in (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Familienname Geburtsname(falls abweichend) Vorname(n) Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Staatsangehörigkeit gewünschte EU-Sprache für Anzeige am Kontrollgerät Nummer EU-Kartenführerschein (11-stellig) Ausstellende Behörde /Ausstellender Staat Fahrerkarten-Nummer bei Vorbesitz Ausgabe der Karte: persönlich per Post / KBA Sammelzustellung (S) = Abholung in Ausgabestelle per Einschreiben mit Rückschein (R) -gebührenpflichtig per Post-Ident-Verfahren (I) -gebührenpflichtig Scanvorlage (für Fahrerkarte) Unterschrift (Die Unterschrift ist innerhalb des vorgegebenen Rahmens ausschließlich mit einem schwarzem Stift mittlerer Stärke Dokumentenstift zu leisten) Aktuelles Lichtbild Datenschutzrechtlicher Hinweis : Die mit diesem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Antrages und der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften gespeichert, verarbeitet und genutzt. Stand 21.11.2005 Finanztechnischer Hinweis : Bei Zurückbehaltung einer Fahrerkarte, bei der die nachgelagerte Identitätsprüfung bei Abholung keine Personenidentität ergibt, wird die volle erhoben. Bei Ablehnung eines Antrages wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben werden anteilige Bearbeitungsgebühren in Abhängigkeit vom Bearbeitungsstadium erhoben. Datum, Unterschrift des Antragstellers Tel.-Nummer für ev. Rückfragen

Auftrags-Nummer Kontrollgerätekarten-Nummer Anlage zum Antrag auf Erteilung ( 4a FPersG) einer Fahrerkarte Von der DEKRA Ausgabestelle auszufüllen : Prüfung von vorgelegten Nachweisen in Ordnung nicht in Ordnung Nachweis Wohnsitz EU-Führerschein (mindestens eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) Identitätsprüfung (Personalausweis) erfolgt nicht erfolgt Bearbeitung Standard Express Angaben zur vorherigen Kontrollgerätekarte Kartendaten sind falsch Gültigkeit der Karte läuft bald ab Karte nicht funktionsfähig Karte verloren 1 Datum (Verlust) Meldung vorhanden Karte gestohlen 2 Datum (Diebstahl) Meldung der Polizei vorhanden Rückgabe der Karte 3 Karte wurde bereits zurückgegeben Karte ist noch einzuziehen Rückgabe nicht möglich Gewährleistung ja nein Bemerkungen Ausgabestelle Antragsbearbeitung DEKRA Mitarbeiter/in Stempelfeld Personal-Nummer Datum, Unterschrift Stand 21.11.2005 1 Verlustmeldung des Fahrerkarteninhabers 2 Nachweis der Diebstahlanzeige durch Bestätigung der Polizei 3 Bei Folge/Erneuerungskarte

Hinweise zur Antragstellung auf Erteilung einer Fahrerkarte gemäß VO(EG) Nr. 2135/98 für ein digitales Kontrollgerät 1. Antragsberechtigung Als Mindestanforderung für die Berechtigung, den Antrag zu stellen gelten: Hauptwohnsitz in Deutschland Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. 2. Notwendige Angaben im Formular Familienname, Vorname(n), ggf. zusätzlicher Geburtsname Geburtsdatum, Geburtsort Wohnort, Postleitzahl Strasse, Hausnummer Staatsangehörigkeit, gewünschte EU-Sprache für Anzeige am Kontrollgerät Europäische Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse (mindestens eine der folgenden Klassen : B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) 3. Vorzulegende Unterlagen Personalausweis, alternativ Pass in Verbindung mit Meldebestätigung Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35x45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt EU-Kartenführerschein (für deutsche Antragsteller), Europäische Fahrerlaubnis bisherige Fahrerkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion 4. Ausfüllhinweise zum Antragsformular Das Antragsformular kann direkt im Internet ausgefüllt und ausgedruckt werden oder ist manuell in Druckbuchstaben leserlich auszufüllen. Dann ist das Passbild aufzukleben und die Unterschrift im vorgesehenen Rahmen ausschließlich mit einem schwarzen Stift mittlerer Stärke (Dokumentenstift - nicht mit Kugelschreiber) zu leisten. Letzteres kann auch in der Annahmestelle erfolgen. Bei unpersönlicher Antragstellung (Zusendung per Post) sind Kopien von Personalausweis und EU- Kartenführerschein (beide Seiten) dem ausgefüllten Antrag beizulegen. 5. en und Auslagen Stand 5.2.2006 Die für eine Fahrerkarte setzt sich zusammen aus - einem Verwaltungsanteil (Regelung in der Landesgebührenordnung) und - einem Anteil des KBA für die Herstellung und Personalisierung in Höhe von 12,00 Euro je Karte. Hinzu können Auslagen in Abhängigkeit vom Versand (z.b. 5,00 Euro bei Direktversand durch das KBA : Einschreiben mit Rückschein oder Post-Identverfahren) bzw. Ausgabe der Karte kommen. Die Entrichtung der Gesamtsumme erfolgt grundsätzlich bei Antragstellung. Bitte Beachten : Beim Post-Identverfahren wird die Karte durch die Post nur maximal 7 Werktage aufbewahrt. Wenn der Kunde nicht angetroffen wird oder sich innerhalb der 7 Tage nicht bei der Post meldet (Fernfahrt, Urlaub, etc.), geht die Karte an die Ausgabestelle zurück und die Identifikation muss durch persönliches Erscheinen gesichert werden.

Für eine im Ergebnis der Prüfung des Antrages sich ergebene Ablehnung bzw. Rückweisung des Antrages wird eine gemäß Landesgebührenordnung entsprechend dem angefallenen Aufwand erhoben. 6. Ausgabe und Fristen Erfolgt die Identitätsprüfung des Fahrers bei der Antragstellung kann die Fahrerkarte an den Antragsteller gesandt werden (Einschreiben mit Rückschein Zusatzgebühr von 5,00 Euro). Erfolgt eine unpersönliche Antragstellung (Zusendung per Post), werden die Fahrerkarten entweder in Verbindung mit einem Post-Ident-Verfahren durch das KBA versandt (Zusatzgebühr von 5,00 Euro) oder an die Ausgabestelle gesandt und die Identitätsprüfung erfolgt bei der Ausgabe. In diesem Fall trägt der Antragsteller das Risiko, d.h. bei einer negativen Identitätsprüfung und der Verweigerung der Karte ist die volle trotzdem zu zahlen. Die Frist für die Ausgabe der Karten beträgt 20 Tage bei Erstantrag und 5 Tage bei Ersatz- und Folgekarte. Die Frist beginnt, wenn alle notwendigen Unterlagen komplett vorliegen bzw. die Richtigkeit der Angaben bestätigt ist (z.b. positive Abfrage beim Zentralen Kontrollgerätekartenregister oder Fahrerlaubnisregister). Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre. Eine Ersatzkarte (nach Verlust oder Diebstahl) oder Erneuerungskarte (Fehlfunktion, Beschädigung oder falsche Angaben) bekommt die Gültigkeit der letzten Karte, nur bei einer Restlaufzeit unter 6 Monaten wird eine Neubestellung ausgelöst. Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen. 7. Sonstige Bemerkungen Die Fahrerkarte ist vor Missbrauch zu schützen. Bei Verlust ist ungehend die Ausgabestelle zu informieren; Diebstahl ist der Polizei zu melden. Bei beschädigter Karte und Fehlfunktion ist bei Antragstellung diese Karte einzureichen; bei Verlust oder Diebstahl ist bei Antragstellung eine schriftliche Erklärung zum Vorgang einzureichen, bei Diebstahl auch die Nummer der polizeilichen Meldung. Nach Verlustmeldung wiederaufgefundene Karten sind der Ausgabestelle umgehend zurück zu geben. Eine Rückgabe ist auch erforderlich, wenn nachträglich die Erteilungsvoraussetzungen entfallen. Die Fahrerkarte wird nach Ablauf der Gültigkeit unbrauchbar im Kontrollgerät erscheint eine error - Meldung. Weitere Informationen zu den Kontrollgerätekarten und zum digitalen Kontrollgerät können über die Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de), der Bundesanstalt für Güterverkehr (www.bag.de) sowie der Fahrzeug- oder Kontrollgerätehersteller (z.b. www.digital-spirit.de) eingesehen werden. Stand 5.2.2006

Kontrollgerätekarten Ausgabestellen in Baden-Württemberg DEKRA Ausgabestellen in Baden-Württemberg Niederlassung Mannheim Frauenhofer Str. 15-17 68309 Mannheim Tel.: 0621/72890-0 Niederlassung Stuttgart-Feuerbach Stuttgarter Straße 13 70469 Stuttgart-Feuerbach Tel.: 0711/32019-0 Niederlassung Stuttgart West Dieselstr. 6 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711/782387-0 Außenstelle Sindelfingen Kolumbusstr. 34 71063 Sindelfingen Tel.: 07031/878098 Außenstelle Ludwigsburg Karl-Haußmann-Str. 17 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/48898-3 Außenstelle Nagold Schillerstr. 23 72202 Nagold Tel.: 07452/84190 Niederlassung Reutlingen Markwiesenstr. 22 72770 Reutlingen Tel.: 07121/9185-0 Niederlassung Aalen Röntgenstr. 35 73431 Aalen Tel.: 07361/9485-0 Außenstelle Straubenhardt Steinbeisstr. 5 75334 Straubenhardt Tel.: 07082/20666 Niederlassung Karlsruhe Im Husarenlager 14 76187 Karlsruhe Tel.: 0721/5607-0 Außenstelle Offenburg Kinzigstr. 10 77652 Offenburg Tel.: 0781/7275-0 Niederlassung Singen Byk-Gulden-Str. 16 78224 Singen Tel.: 07731/8304-0 Niederlassung Freiburg Gündlinger Str. 22 79111 Freiburg Tel.: 0761/45206-0 Niederlassung Heilbronn Austr. 158 74076 Heilbronn Tel.: 07131/9840-0 Niederlassung Ulm Herrlinger Str. 72 89081 Ulm Tel.: 0731/9372-0 Niederlassung Kempten-Ravensburg Ulmer Str. 101 88212 Ravensburg Tel.: 0751/56057-0 Außenstelle Schwäbisch Hall Raiffeisenstr. 17 74523 Schwäbisch Hall Tel.: 0791/946092-0

Kontrollgerätekarten en in Baden-Württemberg en in Baden-Württemberg Fahrerkarten Bestellung (ohne MwSt) (inkl. MwSt) 1 Stück 17,24 20,00 Kartenherstellung durch KBA ggfs. Versandkosten EUR 12,- (pro Karte) Unternehmenskarten Bestellung (ohne MwSt) (inkl. MwSt) bis 2 Stück 17,50 20,30 ab 3 Stück 14,50 16,82 Kartenherstellung durch KBA ggfs. Versandkosten EUR 12,- (pro Karte) Werkstattkarten Bestellung (ohne MwSt) (inkl. MwSt) bis 2 Stück 21,00 24,36 ab 3 Stück 17,50 20,30 Aufforderung zur Rücksendung ungültiger Karten Kartenherstellung durch KBA 5,00 5,80 EUR 12,- (pro Karte) DEKRA Automobil GmbH Marketing Fuhrparkhalter / Mitglieder Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Telefon 07 11.78 61 3700 Telefax 07 11.78 61 2599 Änderungen vorbehalten. E-Mail info@dekra.net 9240/AN13-01.06 www.dekra.net