Das digitale Kontrollgerät: Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten. Hans-Gerhard Pernutz Bundesamt für Güterverkehr.

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1 Das digitale Kontrollgerät: Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten Hans-Gerhard Pernutz Bundesamt für Güterverkehr 1

2 EU-Recht Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Vom 15. März Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 - Inkrafttreten am 11. April 2007 mit Ausnahme von: Art. 10 Abs. 5 (Sicherung/Aufbewahrung der Daten des Kontrollgerätes) Art. 26 Abs. 3 (Aufbewahrungspflichten von Schaublättern/Ausdrucken) Abs. 4 (Vorlagepflichten von Unterlagen) Art. 27 (Ablösung des bisher eingesetzten analogen Kontrollgerätes nach Anhang I der VO (EWG) Nr. 3821/85 durch digitales Kontrollgerät nach Anhang I B der VO (EWG) Nr. 3821/85. Der Anhang I B zur Verordnung, der das Gerät technisch definiert, wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 am 05. August 2002 veröffentlicht.. Kontrollgerät eingeführt seit 1. Mai

3 EGKontrollRV Richtlinie 2006/22/EG vom 15. März 2006 (Abl. EG 2006 L 102/35) hebt auf Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 (EGKontrollRV) Wesentliche Inhalte : Kontrollsysteme Festlegung des Umfangs der Kontrollen (Art. 2) Straßenkontrollen (Art. 4) Betriebskontrollen (Art. 6) Informationsaustausch (Art. 8) Risikoeinstufungssystem (Art. 9) 3

4 Begleit und Ergänzungsregelungen zur VO (EG) Nr. 2135/98 Rechtsvorschriften : - EGVorschriften - Fahrpersonalgesetz (FPersG) - Fahrpersonalverordnung (FPersV) - 57 b StVZO 4

5 Fahrpersonalgesetz Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz- FPersG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, zuletzt geändert durch Art. 1 b des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl I S. 1221) Inhalte Übersendung der digitalen Daten durch Datenfernübertragung Kopierpflicht der Daten von der Fahrerkarte und aus dem digitalen Kontrollgerät durch den Unternehmer Zwei Jahre Aufbewahrungspflicht der digitalen Daten. Gewährleistung der lückenlosen Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten durch Unternehmer und Sicherung der Daten gegen Verlust und Beschädigung. Abruf von Auskünften aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister Fahrerkarte kann nicht entzogen werden (Ausnahme:Gefälschte Karte) 5

6 Fahrpersonalverordnung Wesentliche Inhalte Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) vom 22. August 1969 (BGBl. I S vom ), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 27. Juni 2005 (BGBL I S. 1882) Einzelheiten zum Verfahren der Antragstellung und zur Ausgabe der einzelnen Kontrollgerätkarten ( 4 10) Zentrales Kontrollgerätkartenregister - ZKR ( 11 17) - Führung und Zweck des Registers - Inhalt des Registers - Löschung von Eintragungen - Verfahren über Mitteilung und Abruf von Eintragungen Festlegung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen ( 21-25) 6

7 57 b Straßenverkehrszulassungsordnung Straßenverkehrszulassungsordnung 57 b Wesentliche Inhalte : Bau- und Betriebsvorschriften Nationale Vorschriften zur Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte 7

8 Straßenkontrollen Eine Straßenkontrolle umfasst - Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes - Überprüfung der Daten auf der Fahrerkarte - Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten 8

9 Straßenkontrollen Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes (Sichtkontrolle) Plombierung gem. Anhang I B Abschnitt V Nr. 3 Ziffer 251 Bestimmte Geräteteile müssen plombiert sein, um nicht feststellbare Datenveränderungen und Datenverluste durch eine Trennung der Verbindung zu verhindern Typenschild gem. Anhang I B Abschnitt III Nr. 24 Ziffern 169 und 170 Das Typenschild muss mindestens Name und Logo des Herstellers und eine Teilnummer des Kontrollgerätes enthalten. Einbauschild gem. Anhang I B Abschnitt V Nr. 2 Ziffer 250 Das Einbauschild enthält u.a. Daten zur Wegdrehzahl, Reifengröße und tatsächlichem Reifenumfang. 9

10 Straßenkontrollen Überprüfung der Daten der Fahrerkarte Fahrerpflichten Einwandfreies Funktionieren und ordnungsgemäßes Verwenden der Fahrerkarte (Ausnahme:Liniennahverkehr keine Pflicht 57a Abs.3 StVZO) (Ahndung eines Verstoßes gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5000,- ) Inhaber darf nur eine einzige gültige Fahrerkarte besitzen. Gültigkeit der Fahrerkarte: 5 Jahre Eine abgelaufene Fahrerkarte ist nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 7 Tage mitzuführen. Das Nichtmitführen der abgelaufenen Karte in dieser Zeit stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß 21 Abs.2 Nr. 13 FPersV dar. (Ahndung eines Verstoßes gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5.000,- ) 10

11 Straßenkontrollen Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Fahrerkarte ist ein Abgleich beim Zentralen Kontrollgerätekartenregister (ZKR) des KBA möglich. Keine Verwendung der Fahrerkarte über den Gültigkeitszeitpunkt hinaus Die Verwendung einer ungültigen Fahrerkarte ist eine Ordnungswidrigkeit nach 23 Abs. 2 Nr. 4 FPersV. (Ahndung eines Verstoßes gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5000,- ) 11

12 Straßenkontrollen Verwendung eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät mit defekter Fahrerkarte Keine angeschmutzten oder beschädigten Fahrerkarten verwenden Der Fahrer darf gem. Art. 14 Abs. 4 Buchst. a UA 3 S.3 VO (EWG) Nr. 3821/85 keine defekte Fahrerkarte verwenden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit i.s. v. 23 Abs. 2 Nr. 4 FPersV dar. (Ahndung eines Verstoßes gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5000,- ) 12

13 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Beschädigung/Fehlfunktion/Diebstahl der Fahrerkarte Kartenbeschädigung: Kartenrückgabe an die zuständige Ausgabestelle Diebstahl: Strafanzeige bei Polizeidienststelle des Tatorts Fahrtfortsetzung ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage. Antrag auf Ersatz der Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen. 13

14 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Beschädigung/Fehlfunktion/Diebstahl der Fahrerkarte Ausdruck zu Beginn der Fahrt: Verwendetes Fahrzeug Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins Unterschrift Ausdruck am Ende der Fahrt: Angaben über die Zeitgruppen, die das Gerät im Massespeicher ausgezeichnet hat. Eintrag der Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit Ausdruck zu Fahrtbeginn durchgeführt Angaben zur Person des Fahrers ( Name, Nummer des Führerscheins oder der Fahrerkarte) Bestätigung der Angaben durch eigenhändige Unterschrift 14

15 Straßenkontrollen Verwendung eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne Fahrerkarte Die Ausdrucke sind gem. 2 Abs. 3 S. 3 FPersV bei der Kontrolle dem zuständigen Kontrollpersonal vorzulegen. Die Nichtvorlage ist eine Ordnungswidrigkeit gem. 21 Abs. 2 Nr. 9 FPersV (Ahndung eines Verstoßes gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5.000,- ) 15

16 Straßenkontrollen Verwendung eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne Fahrerkarte 1. Der Fahrer besitzt keine Fahrerkarte, weil er sie nicht beantragt hat: Das Betreiben des Kontrollgerätes ohne Fahrerkarte ist ein Verstoß gegen Artikel 15 Abs. 2 UA1 VO ( EWG) Nr. 3821/85 und wird gemäß 23 Abs. 2 Nr. 6 FPersV als Ordnungswidrigkeit geahndet. 2. Der Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, benutzt sie jedoch nicht: s.o. 3. Der Fahrer hat seine Karte verloren bzw. sie ist defekt oder sie ist gestohlen worden: Fahrer darf seine Fahrt nur höchstens 15 Kalendertage fortsetzen Fahrtfortsetzung ist ordnungswidrig im Sinne von 23 Abs.2 Nr. 13 FPersV. 4. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Fahrer gem. Art. 16 Abs. 2UA 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 bzw. 2 Abs.3 FPersV am Ende der Fahrt die Angaben, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat manuell über die Zeitgruppenschalter des Gerätes auszudrucken den Ausdruck mit Namen, Führerschein-Nummer oder Nummer der Fahrerkarte zu versehen und diese Angaben zu unterschreiben. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit nach 23 Abs. 2 Nr. 12 FPersV vor. (Ahndung der Verstöße gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu 5.000,- ) 16

17 Straßenkontrollen Unternehmer und Fahrer tragen Sorge, dass bei einer Kontrolle ordnungsgemäß der Ausdruck gemäß Anhang I B erfolgen kann. 17

18 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? 1 Abs. 7 FPersV neu Pflicht zum Betrieb des Kontrollgerätes, wenn Fahrzeug mit Kontrollgerät oder Fahrtschreiber ausgestattet 18

19 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Vorlagepflichten des Fahrpersonals gem. Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 Umfang und Art der mitzuführenden und vorzulegenden Nachweise: Welche Fahrzeuge hat der Fahrer zuvor gelenkt? Digitales und/oder analoges Kontrollgerät? 19

20 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Vorlagepflichten des Fahrpersonals gem. Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 Zur Kontrolle muss der Fahrer zur Überprüfung vorlegen: Wenn an vorangegangenen Tagen nur Fahrzeuge gelenkt wurden, die mit digitalem Kontrollgerät ausgerüstet und alle relevanten Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind : - Fahrerkarte -(Bescheinigung nach 20 FPersV) 20

21 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Vorlagepflichten des Fahrpersonals gem. Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 zur Kontrolle muss der Fahrer zur Überprüfung vorlegen:. Wenn an vorangegangenen Tagen nur Fahrzeuge gelenkt wurden, die mit digitalem Kontrollgerät ausgerüstet und die Daten auf der Fahrerkarte nicht vollständig sind (in Fällen, in welchen Ausdrucke zu fertigen waren): Fahrerkarte und relevante Ausdrucke oder handschriftliche Aufzeichnungen (bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Kontrollgeräts) 21

22 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Wenn nur Fahrzeuge mit analogem Kontrollgerät gelenkt: Schaublätter für diese Tage (Bescheinigung nach 20 FPersV) Fahrerkarte (soweit Fahrer besitzt) 22

23 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät beachten? Wenn Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt und während der Vortage auch Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten gelenkt : Fahrerkarte Schaublätter für das Fahren an den relevanten Tagen mit analogem Kontrollgerät und/oder, falls erforderlich, Tagesausdrucke über die relevanten Tage, an denen Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät gefahren wurden. Bescheinigung nach 20 FPersV 23

24 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät beachten Unternehmer: Einwandfreies Funktionieren und ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte durch den Fahrer Kopie zur Speicherung aller Daten aus dem Massespeicher spätestens alle 3 Monate und der Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage (Ahndung eines Verstoßes durch den Unternehmer als Ordnungswidrigkeit gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu ,- ) 24

25 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät beachten Einsatz von Mietfahrzeugen ( 2 Abs. 4 FPersV) Mieter (Unternehmer) stellt durch Einsatz der Unternehmenskarte sicher, dass Fahrten zugerechnet und gespeichert werden. Bei Ausnahmen: Ausdruck fertigen und Übergabe an Unternehmer zur Aufbewahrung Vermieter von Fahrzeugen muss Mieter die ihn betreffenden Daten zur Verfügung stellen (Ahndung eines Verstoßes durch den Unternehmer als Ordnungswidrigkeit gem. 8 Abs. 2 FPersG mit Geldbuße bis zu ,- ) 25

26 Was müssen Fahrer und Unternehmer beim Betrieb eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät beachten Reparaturpflicht des Unternehmers bei Betriebsstörungen und mangelhaftem Funktionieren des Kontrollgerätes Bei Betriebsstörung oder mangelhafter Funktionstüchtigkeit des Kontrollgerätes muss der Unternehmer die Reparatur von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen. Unterwegsreparatur bei Dauer der Rückkehr des Fahrzeuges zum Unternehmenssitz von mehr als 1 Woche nach Eintritt der Störung 26

27 Straßenkontrollen Häufige Beanstandungen: - Einbau und Pflicht zum Betrieb des Gerätes nicht beachtet - Keine Fahrerkarten (Beantragung reicht nicht; Kartenführerschein) - Manuelle Einstellungen: -Zeit -Land - Papier für Ausdrucke 27

28 Fahrerschulung 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 29

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