Schulordnung. Liebe Schülerinnen, liebe Schüler!

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Schulordnung Liebe Schülerinnen, liebe Schüler! Wir begrüßen Sie in unserer Schulgemeinschaft. Sie kommen in eine Schule, die sich in ihrem Leitbild zur Erreichung bestimmter Ziele verpflichtet hat. Darüber hinaus wird u. a. formuliert, wie wir miteinander umgehen und zusammenarbeiten wollen. Auch Sie haben sich bestimmt für den Schulbesuch etwas vorgenommen. Es ist sicherlich günstig, wenn wir uns gegenseitig bei der Realisierung unserer Vorstellungen unterstützen. Diese Schulordnung soll dafür ihren Beitrag leisten. Sie enthält einige verbindliche Grundregeln, die Vertreter der Schülerschaft und Lehrkräfte dieser Schule vereinbart haben. Wenn sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an diese Regeln halten, schaffen wir damit eine gute Grundlage für einen erfolgreichen und konfliktfreien Schulbesuch. 1. Stunden und Pausenregelungen 1. Std. 08:00 08:45 Uhr 2. Std. 08:45 09:30 Uhr Pause 20 Minuten 3. Std. 09:50 10:35 Uhr 4. Std. 10:35 11:20 Uhr Pause 15 Minuten 5. Std. 11:35 12:20 Uhr 6. Std. 12:20 13:05 Uhr Pause 20 Minuten 7. Std. 13:25 14:10 Uhr 8. Std. 14:10 14:55 Uhr Pause 5 Minuten 9. Std. 15:00 15:45 Uhr Die Klassen / Fachräume sind grundsätzlich nur während der Unterrichtszeit geöffnet. Seite 1 von 9

2. Kiosk und Cafeteria Im Gebäude Friedenstraße 60 befindet sich ein Kiosk, im Gebäude Heppenser Straße eine Cafeteria, in der in den Pausen Getränke und Kleinigkeiten zum Essen gekauft werden können. Das Geschirr der Cafeteria ist dort zu belassen und nicht in die Unterrichtsräume mitzunehmen. 3. Fehlzeitenregelungen Mit Aufnahme in diese Schule haben sich die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Versäumnisse sind rechtzeitig bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu entschuldigen. Dabei ist zu bedenken, dass diese Versäumnisse in fast allen Zeugnissen unserer Schule ausgewiesen werden. Die Nichtbeachtung der folgenden Regeln kann dazu führen, dass Unterrichtsversäumnisse als unentschuldigt gelten. Deshalb kommt dem Einhalten dieser Regeln eine besondere Bedeutung zu. a. Mitteilung des Versäumnisses Der Schule ist am 1. Versäumnistag der Grund des Fernbleibens vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder ONLINE mitzuteilen. Die Mitteilung des Versäumnisses ersetzt keine schriftliche Entschuldigung. b. Schriftliche Entschuldigung des Versäumnisses Versäumnisse ab 45 Minuten müssen grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden. Versäumnisse, die mehr als zwei Unterrichtsstunden betragen, werden als vollständiger Fehltag gezählt. Bei länger als dreitägigem Fehlen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wenn Schülerinnen und Schüler volljährig sind, können sie sich selbst entschuldigen. Entschuldigungen Minderjähriger müssen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Das Entschuldigungsschreiben oder die ärztliche Bescheinigung muss grundsätzlich spätestens am 7. Tag nach dem ersten Fehltag vorliegen. Schülerinnen und Schüler der Berufsschule haben unverzüglich nach dem Fehlen eine Entschuldigung abzugeben. Diese ist dem Ausbilder vorher zur schriftlichen Kenntnisnahme vorzulegen. Ausnahmebestimmungen Im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung kann die zuständige Abteilungsleitung entscheiden, dass einzelne Schülerinnen und Schüler bei allen Unterrichtsversäumnissen eine ärztliche Bescheinigung über Schulunfähigkeit ( Attestauflage ) vorzulegen haben. Seite 2 von 9

c. Fehlzeiten und Leistungsbewertung Wird durch das Fernbleiben eine angekündigte Leistungskontrolle versäumt, so wird grundsätzlich die Note ungenügend bzw. 0 Punkte erteilt, wenn das Versäumnis nicht rechtzeitig mitgeteilt und nicht durch eine ärztliche Bescheinigung belegt wird. Diese ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 1. Anwesenheitstag nach dem versäumten Termin vorliegen. Auf das Erbringen einer Ersatzleistung besteht auch bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über Schulunfähigkeit kein Anspruch. Sowohl häufige Verspätungen als auch unentschuldigtes Fehlen werden bei der Bewertung zum Arbeitsverhalten im Zeugnis entsprechend berücksichtigt. d. Fehlzeiten und BAföG Die Schule ist verpflichtet, das BAföG Amt zeitnah über unentschuldigte Fehlzeiten eines Schülers / einer Schülerin zu informieren. Diese Versäumnisse können von Kürzungen bis hin zu Rückforderungen führen. e. Beurlaubungen während der Unterrichtszeit Beurlaubungen aus betrieblichen oder persönlichen Gründen sind i. d. R. nicht zulässig. Grundsätzlich ist eine Beurlaubung, die zu einer Verlängerung der Ferienzeit führt, nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist dieser Antrag von einem Erziehungsberechtigten zu stellen. Der Antrag muss rechtzeitig vorher gestellt werden, und zwar für Einzelstunden: bei der/dem betreffenden Fachlehrer/in, einen Unterrichtstag: bei der/dem Klassenlehrer/in bzw. der/dem Tutor/in, mehr als einen Unterrichtstag: bei der zuständigen Abteilungsleitung. Bei Berufsschülerinnen und schülern muss dieser Antrag vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet sein. Reguläre Urlaubstage von Berufsschülerinnen und schülern außerhalb der Ferienzeiten befreien nicht von der Pflicht zur Teilnahme am Berufsschulunterricht. 4. Waffenerlass (Auszug) 1. Es wird untersagt, Waffen i.s. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach Seite 3 von 9

dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Schreckschuss, Reizstoff und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter, Küchen oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft Air Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des WaffG verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 5. Infektionsschutz Hierfür liegen gesonderte Hinweise auf der Homepage der Schule vor. 6. Alarmordnung In jedem Raum ist eine Alarmordnung ausgehängt. Diese ist unbedingt zu beachten. 7. Versicherungsschutz durch den Gemeinde Unfallversicherungsverband Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder während der Schulzeit ereignen, müssen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich im Sekretariat melden, damit sie ihren Versicherungsschutz nicht verlieren. Bei eigenmächtigem Verlassen des Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz. Das gilt nicht, wenn der Stundenplan oder eine andere schulische Veranstaltung das Verlassen des Schulgebäudes bzw. des Schulgeländes erfordert. 8. Fundsachen und Schülerschränke Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Das Mitbringen von Wertgegenständen zur Schule erfolgt immer auf eigene Gefahr. Dies gilt besonders für den Sportunterricht. Die Sportlehrer der BBS Wilhelmshaven empfehlen deshalb, an den Tagen, an denen Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, die Wertgegenstände zu Hause zu lassen. Eine Haftung für Wertgegenstände, die abhandenkommen, gibt es seitens der Schule nicht. Seite 4 von 9

Auf den Fluren und in den Umkleideräumen in den Gebäuden Friedenstraße stehen den Schülerinnen und Schülern Schränke zur freien Verfügung. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur schuleigene Vorhängeschlösser benutzt werden. Diese können beim Hausmeister ausgeliehen werden 9. Aufenthalt auf dem Schulgelände Jede Schülerin und jeder Schüler erhält mit Eintritt in die Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven einen Schülerausweis. Diesen Ausweis hat jede Schülerin und jeder Schüler während ihrer/seiner Anwesenheit in der Schule mit sich zu führen. Gegenüber Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule hat sich jede Schülerin und jeder Schüler auf Verlangen auszuweisen. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist schulfremden Personen nicht gestattet. 10. Parken Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen erlaubt. Lehrerparkplätze dürfen von Ihnen nicht benutzt werden. Auf dem Schulgelände gelten die Straßenverkehrsordnung und eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Wer ordnungswidrig parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig entfernt wird. 11. Kostenbeteiligung für Schülerausweise, Kopien und Drucke Häufig ist es erforderlich, für Unterrichtszwecke Materialien zu vervielfältigen. Zudem entstehen bei der Erstellung der Schülerausweise Kosten. Deshalb sammeln die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer von den Schülerinnen und Schülern einen von der Schulform und dem Bildungsgang abhängigen Geldbetrag ein. 12. Aufbewahrung von Schriftgut Schülerinnen und Schüler bewahren Klassenarbeiten, Tests und von ihnen erstelltes ähnliches Schriftgut selbst auf. Bei Unstimmigkeiten obliegt die Nachweispflicht den Schülerinnen und Schülern. 13. Handynutzung In manchen Situationen ist das Handy nützlich. Im Unterricht stört es allerdings. Deshalb dürfen Schülerinnen und Schüler ihr Handy im Unterricht grundsätzlich nicht benutzen. Der Mitschnitt von Unterricht mit Handys oder Digitalkameras ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen. Bei Leistungskontrollen ist das Handy auszuschalten oder bei der Lehrkraft abzugeben. Die Schule hat bei Bekanntwerden eines Missbrauchs von Fotohandys, im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten oder Aufnahme von diskriminierenden Filmsequenzen, eine Handlungs und Meldepflicht gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft. Seite 5 von 9

14. Verhalten an Schul PCs Das Anmelden am Netzwerk ist nur mit den eigenen Benutzerdaten gestattet. Eigene Geräte (z.b. private Laptops) dürfen grundsätzlich nicht an das Netz oder an den Rechner (z.b. private Lautsprecher) angeschlossen werden. Internetseiten mit gesetzeswidrigen, pornografischen, Gewalt verherrlichenden, rechtsradikalen oder ähnlichen Inhalten dürfen in der Schule nicht aufgerufen werden. Der Lehrer PC darf von Schülerinnen und Schülern nur mit Genehmigung der Lehrkraft genutzt werden. Näheres regelt die IT Nutzerordnung, veröffentlicht auf der Homepage der BBS Wilhelmshaven. 15. Rauch und Alkoholverbot Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. 16. Information von Eltern volljähriger Schüler Nach 55 des Niedersächsischen Schulgesetzes müssen auch die Eltern von volljährigen Schülern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über besondere Vorgänge (z.b. Ordnungsmaßnahmen, Gefährdung der Versetzung, usw.) informiert werden. Betroffene Schülerinnen und Schüler können dem widersprechen. Im Sekretariat oder auf der Homepage finden sie ein entsprechendes Widerspruchsformular. 17. Veröffentlichung von Fotos Schülerinnen und Schüler können der Veröffentlichung von Fotos widersprechen o der die Löschung von Fotos beantragen, auf denen sie zu sehen sind. Antragsformulare auf Widerspruch bzw. Löschung sind im Sekretariat oder auf der Homepage erhältlich und müssen im Sekretariat abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. 18. Vereinbarungen a) Vorbemerkung Ergänzend zur Schulordnung können von den Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern selbst Verträge geschlossen werden. Kernpunkt von vertraglichen Vereinbarungen ist die Verpflichtung der Vertragspartner, sich an die vereinbarten Regeln zu halten. Seite 6 von 9

b) Wer kann Verträge abschließen? Vereinbarungen im Sinne dieser Schulordnung sind Verträge, die i. d. R. zwischen einzelnen Lerngruppen (i. d. R. Klassen) und Lehrkräften mit Klassenleitungsfunktion geschlossen werden. Erstrebenswert sind Vereinbarungen, die von allen Lehrkräften der Lerngruppe getragen werden können. Es sind aber auch Verträge zwischen einzelnen Lehrkräften und einer Lerngruppe möglich. c) Welche Vertragsinhalte sind möglich? Alle Verträge basieren auf unserer Schulordnung, deren Inhalte nicht aufgehoben werden können. Dabei ist es möglich, allgemein über alle die Punkte Vereinbarungen zu treffen, die das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen fördern oder ständige Auseinandersetzungen vermeiden helfen. Da jede Klasse bzw. Lerngruppe ihre eigenen Stärken und Schwierigkeiten hat, ist es eine gute Chance, Regelungen zu vereinbaren, die sich auf die besondere Situation der Gruppe beziehen. Der nachfolgende Beispielkatalog zeigt mögliche Vertragsinhalte: Sauberkeit im Klassenraum Belohnungen für besondere Leistungen bzw. Anlässe mögliche Konsequenzen bei Vertragsverstößen Einrichten von Klassendiensten (Klassenkasse, Tafeldienst...). 19. Sonstiges Grundsätzlich gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die über die Aufsichtspflicht und den Jugendschutz. Alle für Schülerinnen und Schüler einschlägigen Gesetze und Verordnungen liegen im Sekretariat aus (Schul, Versetzungs, Prüfungs, SV Ordnung usw.). Die Schülerinnen und Schüler können sich dort jederzeit informieren. Jede Änderung der Personalien, der Wohnanschrift oder Telefonnummern von Schülerinnen und Schülern muss von diesen dem Sekretariat unverzüglich mitgeteilt werden. 20. Datenschutz Verbleibstatistik Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern eine fundierte Ausbildung im gewählten Bildungsgang ermöglichen, um eine gute Basis für den weiteren Berufsund Lebensweg zu schaffen. Wir arbeiten ständig an Verbesserungen unseres schulischen Angebots, der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Seite 7 von 9

Für uns ist es auch wichtig zu erfahren, welchen weiteren Berufs bzw. Lebensweg unsere ehemaligen Schülerinnen und Schüler eingeschlagen haben, nachdem Sie Ihren Bildungsgang an unserer Schule verlassen haben. Aus diesem Grund bitten wir Sie vorab um Zustimmung, dass die Kontaktdaten auch nach Verlassen der Schule verwendet werden dürfen, um nach dem weiteren Werdegang zu befragen. Falls Sie Ihre Zustimmung nicht geben möchten oder zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Die Befragung kann direkt von der Schule oder durch einen von der Schule beauftragten Dienstleister durchgeführt werden. Wilhelmshaven, 11. Mai 2017 Schulleiterin Seite 8 von 9

Kenntnisnahme Dieses Blatt nach Unterschrift im Klassenbuch bzw. Klassenordner abheften. Vor und Nachname der Schülerin / des Schülers in Druckbuchstaben Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich die nachfolgend aufgeführten Erlasse und Regelungen gelesen und verstanden und einen Abdruck des Waffenerlasses erhalten habe. Mir ist bekannt, dass ein Antragsformular auf Widerspruch bzw. Löschung von Fotos im Sekretariat erhältlich ist. 1. Schulordnung inklusive - Waffenerlass - Fehlzeitenregelung - Veröffentlichung von Fotos Schülerin/ Erziehungs- Ausbildende/ Schüler berechtigte Ausbildender 2. Infektionsschutzgesetz 3. IT-Nutzerordnung Ort und Datum Unterschrift der Schülerin/ des Schülers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Unterschrift der/des Ausbildenden Seite 9 von 9