Erstens gibt es die dreijährige vollzeitschulische Ausbildungsvariante.

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Hamburg Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik kann in Hamburg in zwei unterschiedlichen Formen absolviert werden. Erstens gibt es die dreijährige vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Zweitens ist auch eine Erzieher/innenausbildung in berufsbegleitender Form möglich. Diese dreijährige Ausbildungsform wird in Hamburg Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB) genannt. Parallel zum Fachschulbesuch müssen die Fachschüler/innen ein Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sowie eine Einverständniserklärung des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin zur Teilnahme am Lehrgang nachweisen. Zudem gibt es in Hamburg an allen Fachschulen für Sozialpädagogik die Möglichkeit, die Erzieher/innenausbildung in zwei Jahren zu absolvieren. Hierfür benötigen die Bewerber/innen als Zulassungsvoraussetzung unter anderem eine einschlägige Vorbildung, z.b. Sozialpädagogische/r Assistent/in, die allerdings im Bundesland Hamburg absolviert worden sein muss. So kann diese Personengruppe in der Regel direkt in das dritte Halbjahr der Ausbildung in vollzeitschulischer oder berufsbegleitender Ausbildungsform einsteigen. Unter Aufnahmevoraussetzungen in diesem Dokument finden Sie hierzu nähere Informationen. Erzieherinnenausbildung für Einwanderinnen (EfE) Die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP2) bietet Frauen mit Migrationsgeschichte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in 3 Jahren den Beruf der staatlich anerkannten Erzieherin zu erlernen. Teilnehmen können ausschließlich Frauen mit Migrationsgeschichte, die keinen Abschluss an einer deutschen Regelschule, einer deutschen Abendschule oder ähnlichem besitzen. Sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein, mindestens seit drei Jahren in Deutschland leben und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen. Zudem müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Sprachprüfung B2 (Zertifikat) oder höher nachgewiesen werden. Während der Ausbildung existiert grundsätzlich die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), sofern die individuellen Förderbedingungen erfüllt sind. Zur weiteren Beratung empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme zur Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP 2). Die Kontaktdaten der Schule finden Sie in der unter Ausbildungsstätten in diesem Dokument. Vergütung Fachschüler/innen, die die berufsbegleitende Ausbildung mit dem vorher erworbenen Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin beginnen, beziehen in der Regel während der Ausbildung ein ihrem Berufsabschluss entsprechendes Gehalt. Fachschüler/innen, die vor Ausbildungsbeginn keinen Berufsabschluss als Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin haben, können in der berufsbegleitenden Ausbildungsform in den ersten beiden Ausbildungsjahren zu unterschiedlichen Anteilen als Zweitkraft auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Im dritten Ausbildungsjahr ist eine Anrechnung als Erstkraft möglich: 1. Ausbildungsjahr 30 % (Einsatz als Zweitkraft)

2. Ausbildungsjahr 60 % (Einsatz als Zweitkraft) 3. Ausbildungsjahr 90 % (Einsatz als Erstkraft) Wie viel die einzelnen Anstellungsträger tatsächlich bezahlen, hängt z.b. von Tarifverträgen oder individuellen Entgeltregelungen ab. Nähere Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung des Lebensunterhaltes finden Sie unter Finanzierung in diesem Dokument. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Die Erzieher/innenausbildungen in vollzeitschulischer und berufsbegleitender Form finden in Hamburg an Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Bei Ausbildungsbeginn muss der Erstwohnsitz im Bundesland Hamburg sein. Berufsbegleitende Ausbildung Im Bundesland Hamburg ist die Erzieher/innenausbildung in berufsbegleitender Form möglich. Diese dreijährige Ausbildungsform wird in Hamburg Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB) genannt. Parallel zum Fachschulbesuch müssen die Fachschüler/innen ein Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld sowie eine Einverständniserklärung des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin zur Teilnahme am Lehrgang vorweisen. Durchschnittlich sind die Teilnehmer/innen zwischen 20 und 25 Wochenstunden in der Praxis tätig. Fachschulen für Sozialwesen, an denen die berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung angeboten wird, finden Sie unter Ausbildungsstätten in diesem Dokument. Unter Finanzierung finden Sie wichtige Informationen zu den Vergütungsmöglichkeiten und zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Erzieher/innenausbildung in Hamburg. Kontaktdaten zur weiteren Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen. Aufnahmevoraussetzungen Die Aufnahmevoraussetzungen zur vollzeitschulischen und berufsbegleitenden Ausbildungsvariante unterscheiden sich grundsätzlich nicht voneinander, außer dass bei der berufsbegleitenden Ausbildung ein Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (mindestens 15 Wochenarbeitsstunden) und eine Einverständniserklärung des Arbeitsgebers/der Arbeitgeberin zur Teilnahme an dem fachschulischen Lehrgang vorliegen muss. Die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik in Hamburg finden Sie in dem 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) vom 16. Juli 2002: http://www.landesrecht- hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- SozP%C3%A4dFSchulAPOHArahmen&st=lr Wir empfehlen dringend, sich den 3 der hamburgischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung durchzulesen. Kontaktdaten zur verbindlichen Beratung hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung in Hamburg finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument.

Altersgrenzen zur Aufnahme der genannten Ausbildungen gibt es nicht. Bei Ausbildungsbeginn muss der Erstwohnsitz im Bundesland Hamburg sein. Verkürzung der Ausbildung Eine verkürzte Ausbildungsdauer (Einstieg in das dritte Halbjahr der vollzeitschulischen oder berufsbegleitenden Ausbildung) ist für Sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten nur möglich, wenn die Ausbildung im Bundesland Hamburg absolviert wurde. Zusätzlich müssen diese Personen mit dem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den drei Fächern Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Sprache und Kommunikation sowie in der Sozialpädagogischen Praxis abgeschlossen haben oder die Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer hamburgischen Berufsoberschule der Ausbildungsrichtung Gesundheit und Soziales erworben haben. Dies kann im 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) vom 16. Juli 2002 nachgelesen werden: http://www.landesrecht- hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- SozP%C3%A4dFSchulAPOHArahmen&st=lr Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen/-akademien sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Hamburg gibt es weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Websites der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: https://www.weiterbildungsinitiative.de/studium-undweiterbildung/studium/studiengangsdatenbank/ Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in hamburgischen Kitas als Erstkraft oder Zweitkraft empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Abschnittes 4 Personal der hamburgischen Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 01. August 2012: http://www.hamburg.de/contentblob/110038/1778ab610560e95ad205468eaf89e2ec/data/richtlini en-kita.pdf;jsessionid=d7d71802b8237a0edf1a19a52a0920a8.liveworker2 Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden Sie unter Ansprechpartner/innen in diesem Dokument.

Im Ausland erworbene Qualifikationen Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. www.anerkennung-in-deutschland.de Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: http://anabin.kmk.org/anabin.html Berufliche Qualifikation für pädagogisch vorgebildete Migrantinnen und Migranten (Anpassungskurs) Für pädagogisch vorgebildete Migrantinnen und Migranten könnte die sogenannte Berufliche Qualifikation für pädagogisch vorgebildete Migrantinnen und Migranten (Anpassungskurs) der staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik FSP 1 möglicherweise interessant sein. Um sich an der FSP 1 für einen der beiden Lehrgänge (zum/zur Erzieher/in oder zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin) anmelden zu können, müssen Interessierte im Vorfeld ihren im Ausland erworbenen pädagogischen Abschluss von dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Erst wenn Sie eine Teilanerkennung bekommen haben, ist eine Anmeldung zu dem Anpassungskurs möglich. Informationen der FSP 1: http://www.fsp1.de/fort-und-weiterbildungen/berufsbildung-fuer-migrantinnen-und-migranten-bm/ Umschulung In Hamburg ist die Finanzierung einer dreijährigen Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein grundsätzlich möglich. Einzig die Hamburger private Fachschule für Sozialpädagogik führt Umschulungen über Bildungsgutschein zum/zur Erzieher/in durch. Durch eine AZAV-Zertifizierung verfügt die Schule über die Möglichkeit, von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern ausgehändigte Bildungsgutscheine anzunehmen. Die Voraussetzungen für die Förderung einer Umschulung sowie die individuellen Fördervoraussetzungen müssen im Beratungsgespräch beim zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorab geklärt werden. Interessierte Personen sollten mit der Fachschule und mit der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter frühzeitig einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. https://www3.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/pvo?ba.l=de&_adf.ctrlstate=19817cdjzc_1&_afrloop=4987701652166442&_afrwindowmode=0&_afrwindowid=null Personenkreis Die Maßnahme richtet sich ausschließlich an Personen, die bisher arbeitslos oder arbeitssuchend waren. Finanzierung

Die Maßnahme wird in den ersten zwei Jahren über Bildungsgutscheine durch die Arbeitsagentur und Jobcenter finanziert. Die Teilnehmenden erhalten während der ersten zwei Jahre Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB III bzw. SGB II. Im dritten Jahr findet die Finanzierung über die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) statt Kontakt Hamburger private Fachschule für Sozialpädagogik Wedenstraße 4 20097 Hamburg Telefon 040 30978622 www.eso.de/hamburg info(at)hfs.hamburg.eso.de Prüfung für Externe Die Berufsabschlüsse "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in ", "Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische Assistent/Assistentin" und "Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/in" kann man in Hamburg auch erwerben, in dem man an einer sogenannten Prüfung für Externe teilnimmt. Personen, die Interesse an einer Prüfung für Externe haben, sollten sich im Vorfeld genau über die Zulassungsvoraussetzungen, die Bedingungen der Prüfungen sowie die durchschnittlichen Erfolgsquoten informieren. Die Prüfung für Externe zum/zur Erzieher/in wird in Hamburg mittlerweile kaum noch wahrgenommen. Bei Interesse an einer Prüfung für Externe empfehlen wir die Lektüre des 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) vom 16. Juli 2002: http://www.landesrecht- hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr- SozP%C3%A4dFSchulAPOHArahmen&st=lr Vorbereitungskurse zur Prüfung für Externe Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Externe zum/zur Erzieher/in gibt es in Hamburg unseres Wissens nach nicht. Einige Bildungsanbieter bieten jedoch Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Externe zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in an. Vorbereitungskurse auf eine Prüfung für Externe zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in werden in Hamburg ausschließlich durch Bildungsträger angeboten, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs empfehlen wir, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter im Vorfeld darüber zu erkundigen, wie viele Personen vorheriger Vorbereitungskurse die anschließende Prüfung für Externe bestanden haben.

Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik in Hamburg wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings beispielsweise für Lernmittel oder Exkursionen entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung während der berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher/in Fachschüler/innen, die die berufsbegleitende Ausbildung mit dem vorher erworbenen Berufsabschluss Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin beginnen, beziehen in der Regel während der Ausbildung ein ihrem Berufsabschluss entsprechendes Gehalt. Fachschüler/innen, die vor Ausbildungsbeginn keinen Berufsabschluss als Sozialpädagogische/r Assistent/Assistentin haben, können in der berufsbegleitenden Ausbildungsform in den ersten beiden Ausbildungsjahren zu unterschiedlichen Anteilen als Zweitkraft auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Im dritten Ausbildungsjahr ist eine Anrechnung als Erstkraft möglich: 1. Ausbildungsjahr 30 % (Einsatz als Zweitkraft) 2. Ausbildungsjahr 60 % (Einsatz als Zweitkraft) 3. Ausbildungsjahr 90 % (Einsatz als Erstkraft) Wie viel die einzelnen Anstellungsträger tatsächlich bezahlen, hängt z.b. von Tarifverträgen oder individuellen Entgeltregelungen ab. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: https://www.bafög.de/das-bafoeg-372.php Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: https://www.bafög.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs- BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: https://www.bmbf.de/pub/vom_meister_zum_aufstiegs_bafoeg.pdf Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Website: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/fragen-und-antworten- 1794.html#Wie%20wird%20gef%C3%B6rdert finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: https://www.bafög.de/de/bildungskredit-110.php Umschulung über Bildungsgutschein In Hamburg ist die Finanzierung einer dreijährigen Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein grundsätzlich möglich. Finanzierung Die Maßnahme wird in den ersten zwei Jahren über Bildungsgutscheine durch die Arbeitsagentur und Jobcenter finanziert. Die Teilnehmenden erhalten während der ersten zwei Jahre Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB III bzw. SGB II.

Im dritten Jahr findet die Finanzierung über die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) statt. Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link Vorbereitungskurse zur Prüfung für Externe über Bildungsgutschein Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Externe zum/zur Erzieher/in gibt es in Hamburg unseres Wissens nach nicht (Stand November 2015). Einige Bildungsanbieter bieten jedoch Vorbereitungskurse auf die Prüfung für Externe zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin an. Vorbereitungskurse auf eine Prüfung für Externe zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin werden in Hamburg ausschließlich durch Bildungsträger angeboten, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs empfehlen wir, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter im Vorfeld darüber zu erkundigen, wie viele Personen vorheriger Vorbereitungskurse die daran anschließende Prüfung für Externe bestanden haben. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. www.arbeitsagentur.de Link Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/. Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. www.arbeitsagentur.de Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer

regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können: https://www.test.de/leitfaden-weiterbildung-finanzieren-weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/ Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Folgende Fachschule für Sozialpädagogik bieten in Hamburg Ausbildungen zum/zur Erzieher/in an: FSP1 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar -, Wagnerstraße 60, Tel. 040/428846-211 FSP2 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik, Max-Brauer-Allee 134, Tel. 040/4281129-78 W5 Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg, Göhlbachtal 38, Tel. 040/4287628-0 W3 Anna-Warburg-Schule, Niendorfer Marktplatz 7a, Tel. 040/4288692-0 Zentrale Anmeldeschule Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar (FSP1) Wagnerstraße 60, 22081 Hamburg Tel.: 040/428846-211; Fax: 040/428846-212; www.fsp1.de Hochschulen www.fruehpaedagogik-studieren.de Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland Vorbereitungskurse zur Prüfung für Externe In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus.

Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) I Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) Hamburger Straße 131 22083 Hamburg zur Webseite des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB): https://hibb.hamburg.de/beratung-service/ Oberste Schulaufsichtsbehörde Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Hamburger Straße 31 22083 Hamburg Telefon: 040-428 28 0 oder 115 Email: webmaster@bsb.hamburg.de zur Webseite der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB): http://www.hamburg.de/bsb/ Zuständige oberste Behörde für die Umschulung zum/zur Erzieher/in Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Hamburger Straße 47 22083 Hamburg Telefon: 040 42863-0 Email: poststelle@basfi.hamburg.de zur Webseite des BASFI: http://www.hamburg.de/basfi/

Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die Prüfung auf Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen pädagogischen Abschlüssen wird in Hamburg von folgender Behörde durchgeführt: Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) Hamburger Straße 131 22083 Hamburg Kontaktdaten zum Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): https://hibb.hamburg.de/beratung-service/ Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter www.anerkennung-in-deutschland.de I Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: http://anabin.kmk.org/anabin.html Agentur für Arbeit und Jobcenter https://www.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/pvo?ba.l=de&_adf.ctrlstate=f3vhc14t2_1&_afrloop=24208264580544801&_afrwindowmode=0&_afrwindowid=null#!%40 %40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D24208264580544801%26ba.l%3Dde%26_afrWindow Mode%3D0%26_adf.ctrl-state%3Df3vhc14t2_5